iPhone 3G S in Belgien

Hallo zusammen,

hier mal ein kleiner vor Ort Bericht von heute (08.08.09).
Ich bin heute mit einem Freund zusammen mal nach Belgien rüber und wir wollten in der Umgebung von Lüttich und in Lüttich einfach mal unser Glück versuchen.

Vorab sei schon mal gesagt, dass es ziemlich ernüchternd war und scheinbar wirklich die komplette Region leer gekauft ist. Wir waren in diversen Mobistar Shops (habe nicht gezählt, sollten so 6-7 gewesen sein) und überall immer die selbe Antwort: kein Iphone 3GS, weder hier noch in der Umgebung (und das mal freundlicher und mal weniger freundlich).
In der Regel lief das Gespräch ca. so ab:
Do you speak english?
Sorry no Iphone !

Tja, wann es wieder Verfügbar ist konnte ebenfalls keiner so genau sagen. Da reichen die Aussagen von 1-2 Wochen bis Ende August Anfang September.

Wir waren übrigens auch in 2 MediaMarkt Filialen (in denen gibt es auch immer nur integrierte Mobistar Vertetungen) und in einer FNAC Filiale. Auch hier das gleiche Spiel: no Iphone!

Man kann sich den Weg also wirklich im Moment getrost schenken!

Mein nächster Versuch wird jetzt sein es über einen FNAC online Store an eine belgische Adresse senden zu lassen. Mal schauen ob das funktioniert.
Ich werde dann wieder berichten!

So long fröhliches Suchen nach einer Möglichkeit das Iphone zu erstehen :D
 
ich denke ich weiß woran das liegt. die deutschen dritthändler bieten derzeit iphones mit vertrag an - egal für welches netz. so ein 32er kostet dann - mv so um die 799 und ov 999. zudem bit es auch noch andere kleine händler, die ebenfalls imprte anbieten. aus tschechien gibts was für 799 bzw. 759. bei größerer abnahme wirds günstiger....
ich denke mal, das die eu- händler da entsprechende konditionen gemacht haben.
ob die summen letztlich wirklich gezahlt werden? ich weiß nicht. das problem ist ja: mag mein vertrag noch so günstig sein, sollte das iphone zu teuer sein lohnt sich der ganze aufwand inkl. garantierisiko nicht. dann kann ich auch zum t-mob gehen.
 
Also ich glaube eher, dass sie euch kein iPhone verkaufen wollen, da selbst auf deren Homepage damit geworben wird, mit dem Spruch "Warum wochenlang darauf warten, dass das iPhone geliefert wird, wenn man es im Mobistar Center sofort mitnehmen kann.
Anscheinend ist Onlinebestellung bei denen momentan auch noch nicht möglich für das 3GS. Scheint also, als werden die Verkaufsstellen doch zuerst beliefert.
 
"Warum wochenlang darauf warten, dass das iPhone geliefert wird, wenn man es im Mobistar Center sofort mitnehmen kann.

Du kannst natürlich der Werbung glauben, aber dann wird Dich die Realität einholen. Fakt ist, in den Mobistar centern gibt es seit Wochen nur sehr wenige Geräte. Ich kenne niemanden, der in den letzten 4 Wochen in Belgien ein Gerät kaufen konnte. Wenn Du das für ein Märchen hälst, fahr einfach hin und geh einkaufen. Für den Fall, dass die Läden überquelle: bring mir eins mit! ;)
 
Hmm... da mich das Ganze auch interessiert, werde ich vllt. mal in den nächsten Tagen in der Hauptzentrale anrufen, wo man noch welche bekommen kann...

Und da ich so meine Erfahrungen habe auch mit den Belgiern, kann ich nur raten, hauptsächlich im nld. sprachigen Teil nachzufragen, da der frz. sprachige Teil, den Dt. und generell Ausländern größtenteils nicht so wohlgesonnen ist, vor allem dann nicht, wie ich hier bei vielen gelesen habe, wenn man die Sprache (französisch) nicht kann...
Das ist nur meine ganz persönliche Meinung zu der Sache...
 
Ist doch auch vollkommen nachvollziehbar. Ich würde als Ladenbesitzer auch bevorzugt Inländern die Ware verkaufen, wenn sie eh schon knapp ist.
 
Ist doch auch vollkommen nachvollziehbar. Ich würde als Ladenbesitzer auch bevorzugt Inländern die Ware verkaufen, wenn sie eh schon knapp ist.

Das ist deine persönliche Meinung. Würden wir das aber aus der politisch korrekten Perspektive betrachten, wäre dies als Diskriminierung zu betrachten.
 
Da bin ich anderer Meinung. Ein Händler kann den Verkauf von Waren einem Kunden verweigern, falls es dafür gute Gründe gibt. Allerdings würde es mich interessieren, wie die Rechtslage genau ist.

//edit: Er kann dies sogar grundlos tun, solange kein Kontrahierungszwang beim entsprechenden Geschäft gilt.

Dabei von Diskriminierung zu sprechen, ist reichlich übertrieben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja? Dann lies dir mal folgende Richtlinie durch: RL 2000/43/EG

Interessant wird es dabei ab Abs. 12
 
Ja? Dann lies dir mal folgende Richtlinie durch: RL 2000/43/EG

Interessant wird es dabei ab Abs. 12
Das betrifft nur Rassen und Gruppen gemeinsamer ethnischer Herkunft innerhalb einer Staatszugehörigkeit, bzw betrifft nicht Ungleichbehandlungen aufgrund einer bestimmten Staatsangehörigkeit:
Dieses Diskriminierungsverbot sollte auch hinsichtlich Drittstaatsangehörigen angewandt werden, betrifft jedoch keine Ungleichbehandlungen aufgrund der Staatsangehörigkeit und läßt die Vorschriften über die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen und ihren Zugang zu Beschäftigung und Beruf unberührt.
 
Und dann kannst du mal den Wikipedia-Eintrag zu Rechtswirkung von EG-Richlinien durchlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/EG-Richtlinie#Rechtswirkung ;)

Dazu müsstest du mir erst einmal sagen, worauf du hinaus willst?!?

Das betrifft nur Rassen und Gruppen gemeinsamer ethnischer Herkunft innerhalb einer Staatszugehörigkeit, bzw betrifft nicht Ungleichbehandlungen aufgrund einer bestimmten Staatsangehörigkeit:

Hierbei solltest du die Definition von Drittstaaten beachten, welches eben jene sind, die nicht der EU bzw. EWG angehören...

€dit: Zu geil, ich habe mir gerade mal die Mühe gemacht den Absatz zu suchen, aus dem du zitiert hast. Du solltest echt lernen zu zitieren und nicht zusammenhanglos irgendwo etwas rauskopieren, um deiner Meinung Nachdruck zu verleihen. Im Zeitalter des Internets sind solche angeblichen Argumente nur zu schnell widerlegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dazu müsstest du mir erst einmal sagen, worauf du hinaus willst?!?
Grundsätzlich bindet eine Richtlinie nur die Mitgliedsstaaten. Einen direkten Anspruch aufgrund einer Richtlinie hat der EG-Bürger nicht. Und selbst wenn, Belgien verkauft die iPhones ja nicht.
 
Was hat das mit diesem Satz zu tun?

Dabei ist es egal, ob es gerade um EG oder Drittstaaten geht. ;)

Dann solltest du erst einmal versuchen zu verstehen, was Dir in diesem Absatz versucht wird zu vermitteln. Ich zitiere ihn mal ganz:
Daher sollte jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung
aus Gründen der Rasse oder der ethnischen
Herkunft in den von der Richtlinie abgedeckten Bereichen
gemeinschaftsweit untersagt werden. Dieses Diskriminierungsverbot
sollte auch hinsichtlich Drittstaatsangehörigen
angewandt werden, betrifft jedoch keine
Ungleichbehandlungen aufgrund der Staatsangehörigkeit
und läßt die Vorschriften über die Einreise und den
Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen und ihren Zugang
zu Beschäftigung und Beruf unberührt.

Den Satz, den du ständig zitierst, findet nur Anwendung auf Drittstaatszugehörigkeit. Von Belang für EU-Bürger ist der erste Satz.
Stichwörter: "gemeinschaftsweit", "aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft"
 
Den Satz, den du ständig zitierst, findet nur Anwendung auf Drittstaatszugehörigkeit. Von Belang für EU-Bürger ist der erste Satz.
Stichwörter: "gemeinschaftsweit", "aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft"
Ja, da hast du vermutlich Recht. Wahrscheinlich missverstehe ich den Satz oder wollte ihn eben anders interpretieren.

Alles weitere per PN, würde ich sagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
nochmal zu der garantie, die sollte ja eigentlich bestehen so lange man es nicht jailbreaked oder? mal angenommen ich geh mit dem belgischen iphone, alles unverändert und original, in ein apple shop, dürften die mich ja wohl nicht wegschicken...?!
 
nochmal zu der garantie, die sollte ja eigentlich bestehen so lange man es nicht jailbreaked oder? mal angenommen ich geh mit dem belgischen iphone, alles unverändert und original, in ein apple shop, dürften die mich ja wohl nicht wegschicken...?!

... in Belgien!

mfg.
 
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