Die Coverband hat aber auch Rechte, nämlich die des "ausübenden Künstlers".
aber auch Pflichten; Coverbands zahlen fett GEMA
Folgen Sie dem Video unten, um zu sehen, wie Sie unsere Website als Icon auf Ihrem Homescreen erstellen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Die Coverband hat aber auch Rechte, nämlich die des "ausübenden Künstlers".
Falsch. Die GEMA-Gebühren fallen nicht bei der Band, sondern beim Veranstalter an.aber auch Pflichten; Coverbands zahlen fett GEMA
Also durch das UrhG sind nur Werke durch "persönliche geistige Schöpfungen" geschützt bzw. werden sie erst durch die Erfüllung einer persönlichen und geistigen Schöpfung überhaupt erst zu geschützten Werken. D.h. wenn es diese geistige Schöpfung nicht gibt (stupides Nachsingen) können sie auch nicht vom UrhG geschützt sein und man darf es auch verbreiten, auch ohne Zustimmung (mal abgesehen von evtl. Verletzungen von Persönlichkeitsrechten).
Im Zweifelsfall ist das natürlich immer Ansichtssache wo das mit der geistigen Schöpfung beginnt.
nicht bei einer band, das sind personen des öffentlichen rechts
die aufnahmen ob legal oder illegal erzeugt, kann man dir nicht "nehmen", man dir aber untersagen, diese zB in irgendwelche videoportale einzustellen, das geht ...
an deiner stelle mach dir nen neues email account und frag bei der plattenfirma nach, wie du ihnen das video zukommen lassen sollst und was sie dafür springen lassen - da natürlich für dich auch eine aufwandsentschädigung bei rausspringen darf ...
dann weisst du sehr schnell wie das hase läuft, auszählen lässt du es dir per v-scheck, wem du den scheck zum einzahlen gibst kann ja vollkommen egal sein zudem müsstest du ihn auch nicht "preisgeben"
so würde ich es an deiner stelle machen, wenn du dir unsicher bist - alternativ, je nachdem was du dir wünscht natürlich anpassen, vielleicht ist dir ja auch nen meet&greet wichtig bei nem konzert oder so ... musste halt selber abhandeln ...
das einzige was sie dir androhen können, ist unterlassung, sprich sie fordern dich auf das video in dem portal zu lassen, oder mahnen den portalbetreiber ab - das haben sie aber bisher nicht, sondern im gegenteil sie wollen die aufnahmen von dir gerne für eigene zwecke nutzen - sehe da kein problem mit denen zu verhandeln, denn bei einem zivilprozess bzgl abmahnung etc haben sie durch die kontaktaufnahme OHNE verweis auf unterlassung sich schon "unblaubwürdig" gemacht ...
viel glück
.Sir
Ich finde das auch richtig so!! Die Staatsanwaltschaft ist nicht der Sklave von Unternehmen die ihre schadenersatz- oder bereichenungsrechtlichen Ansprüche durchsetzen wollen. Es gibt wahrlich wichtigere Dinge für Staatsanwälte zu lösen als Adressen von youtube Nutzern zu ermitteln!
Und wenn er die Sache aus nem I-Net Cafe hochgeladen hat dann hat die Band (Plattenfirma, Veranstalter) wohl Pech gehabt.
…Account löschen bringt jetzt nicht mehr viel, denn die IP wird längere Zeit gespeichert. Zudem wird die Plattenfirma schon irgendwelche Daten gesichert haben…
wenn die an deinem videomaterial interessiert sind, dann sind es auch andere, von denen du eine Gegenleistung erwarten kannst Versuch es an andere zu verhökern
Oder sicher dich vorher ab, in dem du nach fragst, ob das Filmen des Konzerts irgendwelche konsequenzen für dihc haben wird. Wenn sie "nein" sagen, dann gibts ihnen... Wenn sie dann doch stressen, haben sie falsche tatsachen vorgetäuscht.
Es wurde vorhin irgendwann festgestellt, dass er das lieber bleiben lassen sollte, da sonst die Gefahr der Identifizierung zu hoch würde! MU erscheint oft und gern bei Google, deswegen...
Auch wenn ich diesen Medien-Kommunismus, wenn ich das mal so nennen darf, nachvollziehen kann, so gebe ich dann doch lieber denen, die etwas schaffen, und nicht andere Videos in den Topf. Konsequent wäre es, wenn man eigene Kompositionen bei YouTube anbieten würde, aber ich schenke dir mal Arbeit von dem und dem … das finde ich nicht zu ende gedacht.
Vor allen Dingen bitter finde ich, dass ja auch jemand von diesem "Medien-Kommunismus" profitiert, nämlich die Video-Plattform, also im Zweifelsfalle die Datenkrake Google. Das ist eine ziemlich kranke Geschichte...
Unsinn. Der Begriff "Privatkopie" steht nicht als Wort im UrhG, aber § 53 UrhG regelt das, was gemeinhin mit "Privatkopie" bezeichnet wird.Ich habe jetzt erfahren, dass es gar keine Privatkopie gibt, sondern unterhalb von 7 Kopien im Normalfall nicht verfolgt wird.
Es gibt kein "Recht" auf die Privatkopie, d.h. der Urheberrechtsinhaber ist nicht verpflichtet, Dir die Anfertigung einer Privatkopie zu ermöglichen. Er darf also Kopierschutzmechanismen benutzen. Wenn allerdings keine Kopierschutzmechanismen vorhanden sind, darf man Vervielfältigungsstücke für den privaten Gebrauch anfertigen.Also mit den Abgaben habe ich nicht das Recht 7 Mal zu kopieren, sonder mir werden Gebühren abgeknöpft, weil ich ja ständig irgendwas kopiere.
Verdient YouTube nicht ein wenig mit diesen "Titel kaufen" Einblendungen, die es teilweise gibt?