Habe unerlaubterweise gefilmt - jetzt wollen sie's haben

Also durch das UrhG sind nur Werke durch "persönliche geistige Schöpfungen" geschützt bzw. werden sie erst durch die Erfüllung einer persönlichen und geistigen Schöpfung überhaupt erst zu geschützten Werken. D.h. wenn es diese geistige Schöpfung nicht gibt (stupides Nachsingen) können sie auch nicht vom UrhG geschützt sein und man darf es auch verbreiten, auch ohne Zustimmung (mal abgesehen von evtl. Verletzungen von Persönlichkeitsrechten).

Im Zweifelsfall ist das natürlich immer Ansichtssache wo das mit der geistigen Schöpfung beginnt.
 
Also durch das UrhG sind nur Werke durch "persönliche geistige Schöpfungen" geschützt bzw. werden sie erst durch die Erfüllung einer persönlichen und geistigen Schöpfung überhaupt erst zu geschützten Werken. D.h. wenn es diese geistige Schöpfung nicht gibt (stupides Nachsingen) können sie auch nicht vom UrhG geschützt sein und man darf es auch verbreiten, auch ohne Zustimmung (mal abgesehen von evtl. Verletzungen von Persönlichkeitsrechten).

Im Zweifelsfall ist das natürlich immer Ansichtssache wo das mit der geistigen Schöpfung beginnt.

Leider komplett falsch, denn

1. Verliert natürlich der Urheber seine Urheberrechte nicht dadurch, dass jemand anders das nachsingt. Wenn also Lieschen Müller "smoke on the water" schreddert, Bernd Meier das aufnimmt und verbreitet, wird er mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit Post des rechtlichen Beistands der Herren Gillan, Glover, Lord, Blackmore und Paice bekommen.

2. Gibt es, wie bereits erwähnt, die Rechte des "ausübenden Künstlers", die als "verwandte Rechte" ebenfalls im UrhG geregelt sind, obwohl es keine Urheberrechte sind. Lieschen Müller könnte also dem Herrn Meier ebenfalls auf die Pelle rücken.

Edit: die Rechte des ausübenden Künstlers sind in §§ 73 ff UrhG geregelt.
 
nicht bei einer band, das sind personen des öffentlichen rechts

die aufnahmen ob legal oder illegal erzeugt, kann man dir nicht "nehmen", man dir aber untersagen, diese zB in irgendwelche videoportale einzustellen, das geht ...

an deiner stelle mach dir nen neues email account und frag bei der plattenfirma nach, wie du ihnen das video zukommen lassen sollst und was sie dafür springen lassen - da natürlich für dich auch eine aufwandsentschädigung bei rausspringen darf ...

dann weisst du sehr schnell wie das hase läuft, auszählen lässt du es dir per v-scheck, wem du den scheck zum einzahlen gibst kann ja vollkommen egal sein zudem müsstest du ihn auch nicht "preisgeben"

so würde ich es an deiner stelle machen, wenn du dir unsicher bist - alternativ, je nachdem was du dir wünscht natürlich anpassen, vielleicht ist dir ja auch nen meet&greet wichtig bei nem konzert oder so ... musste halt selber abhandeln ...

das einzige was sie dir androhen können, ist unterlassung, sprich sie fordern dich auf das video in dem portal zu lassen, oder mahnen den portalbetreiber ab - das haben sie aber bisher nicht, sondern im gegenteil sie wollen die aufnahmen von dir gerne für eigene zwecke nutzen - sehe da kein problem mit denen zu verhandeln, denn bei einem zivilprozess bzgl abmahnung etc haben sie durch die kontaktaufnahme OHNE verweis auf unterlassung sich schon "unblaubwürdig" gemacht ...

viel glück

.Sir

Ich lese im Forum schon seit über 2 Jahren fleißig mit und schreibe dafür sehr sehr wenig. Kommentare geben die aktiven Nutzer schon zu genüge ab, aber solch gravierendes Falschwissen als fundiertes Wissen zu verkaufen habe ich schon lange nicht mehr gelesen.
Der zitierte Post ist inhaltlich falsch und einige Aussagen zeigen auch, dass da nicht viel hinter steckt (Personen öffentlichen Rechts, letzter Absatz) und vielleicht sollte man abwarten bis sich der Themenersteller wieder meldet.

Mehr Informationen sind angebracht und bisher gab es genügend, auch gute, Lösungsvorschläge.
 
Könnten wir eventuell nochmal auf die Frage eingehen, warum man das hochlädt? Möchte man es mit Freunden teilen, hofft man auf positive Kommentare?
 
Danke für eure vielen Antworten. Warum ich es hochgeladen habe? Da ich auch herunterlade für mein privates Videoarchiv, möchte ich auch etwas anbieten, nur so kann es funktionieren.

Das Material wurde in Grossbritannien erstellt, ob die hierherkommen um mich zu suchen weiss ich nicht. Ich will es aber auch nicht wissen und werde alle Videos dieses Konzertes darum löschen, und meinen Account auch noch dazu.

Müssen die anderen leider in Zukunft darauf verzichten. :(
 
Ich finde das auch richtig so!! Die Staatsanwaltschaft ist nicht der Sklave von Unternehmen die ihre schadenersatz- oder bereichenungsrechtlichen Ansprüche durchsetzen wollen. Es gibt wahrlich wichtigere Dinge für Staatsanwälte zu lösen als Adressen von youtube Nutzern zu ermitteln!

Und wenn er die Sache aus nem I-Net Cafe hochgeladen hat dann hat die Band (Plattenfirma, Veranstalter) wohl Pech gehabt.

Bei dem hier anzusetzenden Streitwert wird die StA mitspielen. Der Verstoß ist schon etwas größer als bei einem einzelnen mp3.

Account löschen bringt jetzt nicht mehr viel, denn die IP wird längere Zeit gespeichert. Zudem wird die Plattenfirma schon irgendwelche Daten gesichert haben.

Viel Glück trotzdem
 
Das runterziehen ist deutlich weniger verfolgt als das Hochladen. Von daher würde ich mir das mehrfach überlegen, da etwas hochzuladen. Ich kaufe meine Musik einfach, da bekommen die Künstler Geld für und mein Gewissen ist zufrieden.

Auch wenn ich diesen Medien-Kommunismus, wenn ich das mal so nennen darf, nachvollziehen kann, so gebe ich dann doch lieber denen, die etwas schaffen, und nicht andere Videos in den Topf. Konsequent wäre es, wenn man eigene Kompositionen bei YouTube anbieten würde, aber ich schenke dir mal Arbeit von dem und dem … das finde ich nicht zu ende gedacht.


"hierherkommen" ist so eine Sache, das Internet öffnet die Grenzen, und bei internationalen Konzernen wie einer Plattenfirma haben die auch sicher einen Anwalt in Deutschland, der dich abmahnen kann.
 
…Account löschen bringt jetzt nicht mehr viel, denn die IP wird längere Zeit gespeichert. Zudem wird die Plattenfirma schon irgendwelche Daten gesichert haben…

Soweit ich weiß dürften die Adressdaten zu IPs nicht einfach so rausgegeben werden, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zu leichte Vergehen gehören nicht dazu bzw. es muss von einem Gericht entschieden werden (dass manche Provider die Daten trotzdem so rausgeben passiert/passierte aber trotzdem).

-> http://www.heise.de/newsticker/meld...nicht-an-Rechteinhaber-uebergeben-179051.html
 
wenn die an deinem videomaterial interessiert sind, dann sind es auch andere, von denen du eine Gegenleistung erwarten kannst :) Versuch es an andere zu verhökern :)

Oder sicher dich vorher ab, in dem du nach fragst, ob das Filmen des Konzerts irgendwelche konsequenzen für dihc haben wird. Wenn sie "nein" sagen, dann gibts ihnen... Wenn sie dann doch stressen, haben sie falsche tatsachen vorgetäuscht.
 
wenn die an deinem videomaterial interessiert sind, dann sind es auch andere, von denen du eine Gegenleistung erwarten kannst :) Versuch es an andere zu verhökern :)

Oder sicher dich vorher ab, in dem du nach fragst, ob das Filmen des Konzerts irgendwelche konsequenzen für dihc haben wird. Wenn sie "nein" sagen, dann gibts ihnen... Wenn sie dann doch stressen, haben sie falsche tatsachen vorgetäuscht.

Ja sicher, Material, bei dem man weiß, dass es nicht rechtmäßig angefertigt wurde, noch weiterzuverbreiten gegen Geld (dann wird es gewerblich) und dann noch naiv nachfragen, ob man trotz Verbots vielleicht keine Strafe bekommt?

Wie war das gleich bei dem “StudiVZ-Hacker”, dem wurde auch erst mal ganz freundlich Geld angeboten und zum Schluss, was kam raus?
 
@Themenstarter: sag doch zumindest welche Band, jetzt sind wir neugierig geworden!!!
 
Es wurde vorhin irgendwann festgestellt, dass er das lieber bleiben lassen sollte, da sonst die Gefahr der Identifizierung zu hoch würde! MU erscheint oft und gern bei Google, deswegen...
 
Auch wenn ich diesen Medien-Kommunismus, wenn ich das mal so nennen darf, nachvollziehen kann, so gebe ich dann doch lieber denen, die etwas schaffen, und nicht andere Videos in den Topf. Konsequent wäre es, wenn man eigene Kompositionen bei YouTube anbieten würde, aber ich schenke dir mal Arbeit von dem und dem … das finde ich nicht zu ende gedacht.

In der Tat, es ist nicht zuende gedacht. Vor allen Dingen bitter finde ich, dass ja auch jemand von diesem "Medien-Kommunismus" profitiert, nämlich die Video-Plattform, also im Zweifelsfalle die Datenkrake Google. Das ist eine ziemlich kranke Geschichte...
 
Vor allen Dingen bitter finde ich, dass ja auch jemand von diesem "Medien-Kommunismus" profitiert, nämlich die Video-Plattform, also im Zweifelsfalle die Datenkrake Google. Das ist eine ziemlich kranke Geschichte...

Bis dato profitiert nicht Google ... verdienen mit Youtube praktisch nichts, sondern verursacht wegen des gigantischen Traffics sehr hohe Kosten.

Dazu kommt, dass die Verwertungsgesellschaften bei Videos, die irgendwie mit deren Klienten zusammenhängen, ihre Hand aufhalten.


Paradox ist doch eigentlich:
Die Verwertungssgesellschaften kassieren ab, aber dann soll es noch illegal sein ... :hamma: ... und übrigens nicht nur bei Youtube, aktuell neu bei PCs, früher bereits bei CD-Brennern und profanen Kopierern (Papier).
 
Ich habe jetzt erfahren, dass es gar keine Privatkopie gibt, sondern unterhalb von 7 Kopien im Normalfall nicht verfolgt wird. Also mit den Abgaben habe ich nicht das Recht 7 Mal zu kopieren, sonder mir werden Gebühren abgeknöpft, weil ich ja ständig irgendwas kopiere.

Nimmt man einen Film aus dem Fernsehn auf und brennt ihn auf DVD, und gibt ihn eventuell an Freunde legal weiter, fände ich die Abgabe okay. Aber dass ich auch für meine Backups zahlen muss …

Verdient YouTube nicht ein wenig mit diesen "Titel kaufen" Einblendungen, die es teilweise gibt?
 
Ich habe jetzt erfahren, dass es gar keine Privatkopie gibt, sondern unterhalb von 7 Kopien im Normalfall nicht verfolgt wird.
Unsinn. Der Begriff "Privatkopie" steht nicht als Wort im UrhG, aber § 53 UrhG regelt das, was gemeinhin mit "Privatkopie" bezeichnet wird.
Also mit den Abgaben habe ich nicht das Recht 7 Mal zu kopieren, sonder mir werden Gebühren abgeknöpft, weil ich ja ständig irgendwas kopiere.
Es gibt kein "Recht" auf die Privatkopie, d.h. der Urheberrechtsinhaber ist nicht verpflichtet, Dir die Anfertigung einer Privatkopie zu ermöglichen. Er darf also Kopierschutzmechanismen benutzen. Wenn allerdings keine Kopierschutzmechanismen vorhanden sind, darf man Vervielfältigungsstücke für den privaten Gebrauch anfertigen.

Die unselige Zahl 7, die immer kolportiert wird, entstammt einem Urteil, bei dem für einen Einzelfall entschieden wurde, das 7 Kopien noch privater Gebrauch sind. Das hat aber keinerlei allgemeine Aussagekraft, obwohl seither jeder, der glaubt, er hätte Ahnung die Zahl von 7 erlaubten Kopien in den Raum schmeißt. Schon eine Kopie kann, wenn sie beispielsweise für jemanden angefertigt wird, den man kaum kennt, den privaten Rahmen "sprengen", umgekehrt können 15 Kopien für die Fußballmannschaft, in der man zwei mal die Woche spielt, und bei der zu allen anderen Spielern ein freundschaftliches Verhältnis besteht, sehr wohl noch unter den "privaten Gebrauch" fallen. Das ist immer eine Entscheidung im Einzelfall.
 
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