Habe unerlaubterweise gefilmt - jetzt wollen sie's haben

Lustig, dass hier immer wieder gesagt wird, dass man durch die IP indentifiziert werden kann. LEdiglich der Anschlussinhaber kann damit ermittelt werden. Wenn er das aus nem Internet-Cafe oder nem Kumpel aus hochgeladen hat, was dann?
 
Dann meldet sich der Anwalt beim Anschlussinhaber des Internetcafes oder des Kumpels. Dieser haftet dann entweder oder rückt den Namen raus. In ausreichend vielen Fällen bekommt der Anwalt die Identität, die er haben möchte.
 
Lustig, dass hier immer wieder gesagt wird, dass man durch die IP indentifiziert werden kann. LEdiglich der Anschlussinhaber kann damit ermittelt werden. Wenn er das aus nem Internet-Cafe oder nem Kumpel aus hochgeladen hat, was dann?
Erstmal wird festgestellt wem die IP-Adresse zugeordnet werden kann und im Notfall ist erstmal der Kumpel angeschissen. Der kann natürlich die Schuld auf seinen Freund schieben.
 
Lustig, dass hier immer wieder gesagt wird, dass man durch die IP indentifiziert werden kann. LEdiglich der Anschlussinhaber kann damit ermittelt werden. Wenn er das aus nem Internet-Cafe oder nem Kumpel aus hochgeladen hat, was dann?

Dann ist gut für ihn. Schlecht für den Anschlussinhaber.

Aber auch nicht alles Staatsanwaltschaften lassen sich von den Rechteinhabern zu Bütteln machen: http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/426924

Alex
 
Dann ist gut für ihn. Schlecht für den Anschlussinhaber.

Aber auch nicht alles Staatsanwaltschaften lassen sich von den Rechteinhabern zu Bütteln machen: http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/426924

Alex

Ich finde das auch richtig so!! Die Staatsanwaltschaft ist nicht der Sklave von Unternehmen die ihre schadenersatz- oder bereichenungsrechtlichen Ansprüche durchsetzen wollen. Es gibt wahrlich wichtigere Dinge für Staatsanwälte zu lösen als Adressen von youtube Nutzern zu ermitteln!

Und wenn er die Sache aus nem I-Net Cafe hochgeladen hat dann hat die Band (Plattenfirma, Veranstalter) wohl Pech gehabt.
 
Ist es nicht so das man beim Filmen, wie bei Fotos, das Urheberrecht hat ?

Nein nicht in diesem Sinne. Weil nur Werke geschützt sind die der "persönlichen geistigen Schöpfung" entspringen.

Außerdem wäre es rein logisch gedacht ja sehr seltsam wenn man nicht für eine Urheberrechtsverletzung belangt werden kann weil man selbst das Urheberrecht an der Verletzung hat.
 
Ist es nicht so das man beim Filmen, wie bei Fotos, das Urheberrecht hat ?

Ja. Aber was hat das mit dem Problem zu tun?

(Hint, hint: Man hat dann zwar das Urheberrecht an der Aufnahme als solcher, NICHT aber an der Musik und der Darstellung, die Aufgenommen wurde)

Alex
 
Ja. Aber was hat das mit dem Problem zu tun?

(Hint, hint: Man hat dann zwar das Urheberrecht an der Aufnahme als solcher, NICHT aber an der Musik und der Darstellung, die Aufgenommen wurde)

Alex

Und dann gibt's auch noch das Persönlichkeitsrecht der gefilmten Personen....
 
Und dann gibt's auch noch das Persönlichkeitsrecht der gefilmten Personen....

nicht bei einer band, das sind personen des öffentlichen rechts

die aufnahmen ob legal oder illegal erzeugt, kann man dir nicht "nehmen", man dir aber untersagen, diese zB in irgendwelche videoportale einzustellen, das geht ...

an deiner stelle mach dir nen neues email account und frag bei der plattenfirma nach, wie du ihnen das video zukommen lassen sollst und was sie dafür springen lassen - da natürlich für dich auch eine aufwandsentschädigung bei rausspringen darf ...

dann weisst du sehr schnell wie das hase läuft, auszählen lässt du es dir per v-scheck, wem du den scheck zum einzahlen gibst kann ja vollkommen egal sein zudem müsstest du ihn auch nicht "preisgeben"

so würde ich es an deiner stelle machen, wenn du dir unsicher bist - alternativ, je nachdem was du dir wünscht natürlich anpassen, vielleicht ist dir ja auch nen meet&greet wichtig bei nem konzert oder so ... musste halt selber abhandeln ...

das einzige was sie dir androhen können, ist unterlassung, sprich sie fordern dich auf das video in dem portal zu lassen, oder mahnen den portalbetreiber ab - das haben sie aber bisher nicht, sondern im gegenteil sie wollen die aufnahmen von dir gerne für eigene zwecke nutzen - sehe da kein problem mit denen zu verhandeln, denn bei einem zivilprozess bzgl abmahnung etc haben sie durch die kontaktaufnahme OHNE verweis auf unterlassung sich schon "unblaubwürdig" gemacht ...

viel glück

.Sir
 
nicht bei einer band, das sind personen des öffentlichen rechts
Personen des "Öffentlichen Rechts" gibt's nicht...

Was Du meinst sind "Personen der Zeitgeschichte", deren Recht am eigenen Bild eingeschränkt ist.

Ob das allerdings ausreicht, um das berechtigte Interesse der Band an der eigenen Vermarktung von Konzertaufnahmen auszuhebeln, ist IMHO zumindest äußerst fraglich. Ich bilde mich aber gerne weiter, wenn Du also ein BGH-Urteil zu dieser Frage hast, immer her damit.
 
Ob das allerdings ausreicht, um das berechtigte Interesse der Band an der eigenen Vermarktung von Konzertaufnahmen auszuhebeln, ist IMHO zumindest äußerst fraglich. Ich bilde mich aber gerne weiter, wenn Du also ein BGH-Urteil zu dieser Frage hast, immer her damit.

Immerhin war das ganze ja eine geschlossene Veranstaltung, und ich denke mal das Fotografierverbot ist ein Vertragsbestandteil, den man auch durchsetzen kann.

EDIT: Wenn eine Band öffentlich auf einem Platz ein kostenloses Konzert gibt kann ich mir vorstellen, dass das anders ist.

Alex
 
welche Band? fugazi?:D

...auf Rapidshare uppen und link zusenden mit dem Hinweis = Quellen = vernichtet/digital geschreddert;
nicht lange rummmachen. coypright gilt eh nicht; evtl. sogar Klage am Hals?

hab noch 5 nicht entwertete Metallica Konzertkarten im petto`. Gebote bitte per Pn:D.
 
das einzige was sie dir androhen können, ist unterlassung, sprich sie fordern dich auf das video in dem portal zu lassen, oder mahnen den portalbetreiber ab - das haben sie aber bisher nicht, sondern im gegenteil sie wollen die aufnahmen von dir gerne für eigene zwecke nutzen - sehe da kein problem mit denen zu verhandeln, denn bei einem zivilprozess bzgl abmahnung etc haben sie durch die kontaktaufnahme OHNE verweis auf unterlassung sich schon "unblaubwürdig" gemacht ...

Das stimmt doch gar nicht. Sie können ihn sehrwohl abmahnen und ihm dafür die Anwaltskosten aufbrummen und außerdem Schadenersatz fordern. Wüsste nicht was da dagegenspricht. Er hat ohne Genehmigung aufgezeichnet und das noch im Internet verbreitet.
Um Ansprüche geltend zu machen bedarf es nicht mal einer Erwähnung des Film- und Aufnahmeverbots im Vertrag (also zB auf dem Ticket) weil sich das schon ex lege aus dem UrhG ergibt.
 
Um Ansprüche geltend zu machen bedarf es nicht mal einer Erwähnung des Film- und Aufnahmeverbots im Vertrag (also zB auf dem Ticket) weil sich das schon ex lege aus dem UrhG ergibt.

Etwas off-topic: Würde das auch bei einem Gratiskonzert im öffentlichen Raum gelten?

Alex
 
yo...das geistige eigentum liegt auch bei entgeltloser darbietung immernoch beim urheber
 
Gilt das auch bei einer Coverband?

Na logisch, denn der Urheber ist ja immer noch der Komponist :D.

Scherz beiseite, eine Coverband kann gar keine Urheberrechte haben, solange sie tatsächlich "nur" covert. Eine Bearbeitung eines Werks dagegen kann schon wieder Urheberrechte begründen.

Die Coverband hat aber auch Rechte, nämlich die des "ausübenden Künstlers".
 
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