Und dann gibt's auch noch das Persönlichkeitsrecht der gefilmten Personen....
nicht bei einer band, das sind personen des öffentlichen rechts
die aufnahmen ob legal oder illegal erzeugt, kann man dir nicht "nehmen", man dir aber untersagen, diese zB in irgendwelche videoportale einzustellen, das geht ...
an deiner stelle mach dir nen neues email account und frag bei der plattenfirma nach, wie du ihnen das video zukommen lassen sollst und was sie dafür springen lassen - da natürlich für dich auch eine aufwandsentschädigung bei rausspringen darf ...
dann weisst du sehr schnell wie das hase läuft, auszählen lässt du es dir per v-scheck, wem du den scheck zum einzahlen gibst kann ja vollkommen egal sein zudem müsstest du ihn auch nicht "preisgeben"
so würde ich es an deiner stelle machen, wenn du dir unsicher bist - alternativ, je nachdem was du dir wünscht natürlich anpassen, vielleicht ist dir ja auch nen meet&greet wichtig bei nem konzert oder so ... musste halt selber abhandeln ...
das einzige was sie dir androhen können, ist unterlassung, sprich sie fordern dich auf das video in dem portal zu lassen, oder mahnen den portalbetreiber ab - das haben sie aber bisher nicht, sondern im gegenteil sie wollen die aufnahmen von dir gerne für eigene zwecke nutzen - sehe da kein problem mit denen zu verhandeln, denn bei einem zivilprozess bzgl abmahnung etc haben sie durch die kontaktaufnahme OHNE verweis auf unterlassung sich schon "unblaubwürdig" gemacht ...
viel glück
.Sir