Habe unerlaubterweise gefilmt - jetzt wollen sie's haben

Übrigens: auch wenn Du das Material anonym versendest, beweist Du damit automatisch, dass Dein Account, der Account des Filmers ist. Dann kann sich die Plattenfirma immer noch über die IP Deine Identität besorgen.

Da Du keinen Nutzen, sondern nur Risiko hast, würde ich Dir davon abraten, Dich zu melden. Egal in welcher Form.
Account aber unbedingt löschen und Video zuvor rausnehmen, sollte dies nicht automatisch bei einer Löschung des Accounts geschehen.

Melden würde ich mich nur nach ausgiebiger Beratung mit einem Anwalt für Urheberrecht!

Rusty hat wahrscheinlich im grossen und ganzen Recht. Es kann gut sein, dass diese Methode einfach die kostengünstigere und einfachere Art ist, an Deinen Namen zu kommen.
Den schwierigeren Weg (mit Staatsanwaltschaft etc.) können sie immer noch gehen.

Falls Du einen Anwalt kennst, können die ja auch das Video schicken, da gibt es eine Schweigepflicht. Der Anwalt kann also einfach sagen "Ich hab das von einem Mandanten". Punkt.

Alex
 
Falls Du einen Anwalt kennst, können die ja auch das Video schicken, da gibt es eine Schweigepflicht. Der Anwalt kann also einfach sagen "Ich hab das von einem Mandanten". Punkt.

Alex

Wenn er einen Anwalt kennen würde der sich damit auskennt würde er u.U. nicht hier nach Rat suchen ;)
 
Es kann ja irgendein Anwalt sein, der sich nicht mit Urheberrecht auskennt. ;)

Achso so rum... naja, aber der würde sich wohl trotzdem noch besser auskennen als wir hier bzw. vielleicht wen kennen der sich auskennt. Wenn er das Video in einer großen Stadt aufgibt ist es wohl fast so gut wie von nem Anwalt denk ich.
 
So oder so wäre doch auch damit bewiesen, dass die Plattenfirma den richtigen Account angeschrieben hat. Damit wissen sie dann, dass der Accountinhaber auch für das Filmen verantwortlich ist. Einer lukrativen Klage steht dann nichts mehr im Wege.
 
So oder so wäre doch auch damit bewiesen, dass die Plattenfirma den richtigen Account angeschrieben hat. Damit wissen sie dann, dass der Accountinhaber auch für das Filmen verantwortlich ist. Einer lukrativen Klage steht dann nichts mehr im Wege.

Doch, die Identität des Filmers ;) Aber du hast natürlich recht - wenn er das Material schickt beweist er damit dass er es hat und fast auch schon dass er selbst gefilmt hat.
 
Ich verstehe gar nicht, welchen Nutzen du davon hast, das Video reinzustellen - außer negativen, nämlich Ärger.

Nimm das Video raus und ich denke auch wie viele hier: Die schleimen um dich herum, um dich hinterher am Kragen zu packen.

Genieß das Video zu Hause (auch wenn selbst das höchstwahrscheinlich verboten ist, bzw. die Videoaufnahme).
 
Doch, die Identität des Filmers ;) Aber du hast natürlich recht - wenn er das Material schickt beweist er damit dass er es hat und fast auch schon dass er selbst gefilmt hat.

Wichtig ist längst nicht nur, dass er gefilmt, sondern vor allem, dass er das Material verbreitet hat. Und das beweist er selbstverständlich, wenn er es auf Aufforderung verschickt und ihm der YT-Channel gehört.

Wer gefilmt hat, dürfte dem Label wurscht sein, der hat nur gegen die AGB des Veranstalters verstoßen.
Der Verbreiter der Videos verteilt dagegen kostenlos die Musik, an denen das Label die Rechte hat…
 
Zuletzt bearbeitet:
Also von welcher Band reden wir denn nun eigentlich? Das ist nämlich entscheidend!
 
Also von welcher Band reden wir denn nun eigentlich? Das ist nämlich entscheidend!

Was hat die Band denn damit zu tun? Es gibt doch genug Bands, denen das Kameraverbot des Veranstalters relativ egal ist und trotzdem das ein oder andere Bild mitmachen.
 
Anstelle der TE würde ich die Band hier nicht nennen - sonst kommen sie womöglich über seinen MU-Account zu seinem Namen ;-) Wenn die erstmal anfangen zu suchen ...

Selbst die Details, die er schon erzählt hat, liefern bereits Hinweise für die Band/die Plattenfirma auf seine ID - sollten sie hier darauf stoßen. Und MU-Postings landen ja bekanntlich in Nullkommanix im Googleraster.
 
So oder so wäre doch auch damit bewiesen, dass die Plattenfirma den richtigen Account angeschrieben hat. Damit wissen sie dann, dass der Accountinhaber auch für das Filmen verantwortlich ist. Einer lukrativen Klage steht dann nichts mehr im Wege.

Wer gefilmt hat ist doch wurscht. Entscheidend ist die Verbreitung.
 
Wichtig ist längst nicht nur, dass er gefilmt, sondern vor allem, dass er das Material verbreitet hat. Und das beweist er selbstverständlich, wenn er es auf Aufforderung verschickt und ihm der YT-Channel gehört.

Na ich hatte das anders gemeint: Wenn durch die Zusendung bewiesen ist dass der Account-Inhaber für das Video verantwortlich ist weil er das Originalmaterial bei sich rumliegen hat (egal ob er es nun selbst gefilmt hat oder auch nicht) dann haben sie trotzdem noch keinen Namen und keine Adresse dazu. Und in einer Großstadt wird es nicht so einfach sein jemanden zu finden.
 
Wer gefilmt hat ist doch wurscht. Entscheidend ist die Verbreitung.

Nein ist es nicht. Wenn es 2 unterschiedliche Personen wären können sie beiden an den Kragen. Wenn es ein- und dieselbe Person ist macht es im Ergebnis wohl wenig Unterschied, das stimmt.
 
An die Identität kommen sie aber über die IP. Das ist doch überhaupt kein Problem! Und den Beweis für die Tat liefert er dann über das Eingehen auf das zweifelhafte Angebot.
Dabei ist es dann völlig egal, ob er anonym gesendet hat oder nicht.
 
Mein Rat: löschen, Adresse von einem guten Anwalt für den Fall der Fälle raussuchen und beten!
 
An die Identität kommen sie aber über die IP. Das ist doch überhaupt kein Problem! Und den Beweis für die Tat liefert er dann über das Eingehen auf das zweifelhafte Angebot.
Dabei ist es dann völlig egal, ob er anonym gesendet hat oder nicht.

So problemlos ist es aber nicht an die IP und damit verbundene Adresse zu kommen. Natürlich geht es, aber es ist mit Kosten und Mühen verbunden. Sonst könnten sie sich das auch sparen mit der PN, ihm ne Abmahnung mit Erlagschein und Klagsdrohung schicken und einfach so mal "auf den Busch klopfen".

PS: Beten kann er sich sparen.
 
Nein ist es nicht. Wenn es 2 unterschiedliche Personen wären können sie beiden an den Kragen.
Im Prinzip hast Du recht. Aber für den Verstoß gegen das Filmverbot ist nicht viel zu holen, wenn überhaupt.

Das wird normalerweise nur dazu genutzt, tatsächlich vor Ort Leute am Filmen zu hindern, z.B. durch Rausschmiss....
 
Im Prinzip hast Du recht. Aber für den Verstoß gegen das Filmverbot ist nicht viel zu holen, wenn überhaupt.

Das wird normalerweise nur dazu genutzt, tatsächlich vor Ort Leute am Filmen zu hindern, z.B. durch Rausschmiss....

Stimmt wohl, ja. Aber wenn Person A filmt und das Material an Person B weitergibt und diese es verbreitet dann wird Person A wohl ebenfalls die Verbreitung angelastet könnte ich mir vorstellen bzw. müsste das auch wirklich so sein.

Aber egal. Ich denke die Vorschläge und Optionen liegen auf dem Tisch, bin gespannt wie er sich entscheidet.
 
So problemlos ist es aber nicht an die IP und damit verbundene Adresse zu kommen. Natürlich geht es, aber es ist mit Kosten und Mühen verbunden. Sonst könnten sie sich das auch sparen mit der PN, ihm ne Abmahnung mit Erlagschein und Klagsdrohung schicken und einfach so mal "auf den Busch klopfen".

PS: Beten kann er sich sparen.

Davor schreckt die Musikindustrie ja wohl kaum zurück! ;)
Immerhin werden deren Anwaltskosten ja auch auf den "Übeltäter" abgewälzt.
 
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