Das mit dem minderjährig klappt nicht ganz so .. sein Vater weiß ja von seinem eBay Akound (und duldet es somit das er dort tätig ist und auch kauft (sozusagen eine Genehmigung und ein wenn auch nicht zu jedem einzelnen kauf, aber durchaus eine allgemeine Zustimmung zum kaufen über eBay im Rahmen seines Taschengeldes.. ))
Dazu ist er schon 17 also darf sehr wohl auch Sachen kaufen die so bis 500 Euro gehen.. einem 17 Jährigen ist es sehr wohl möglich z.B. mit seinem gesparten Taschengeld ein Fahrrad für 400 Euro zu kaufen OHNE das der Kauf unwirksam ist… (es gibt ja heutzutage durchaus Jugendliche die 100 – 300 Euro Taschengeld bekommen… oder glaubt jemand das Gravis einem 17 Jährigen keinen Mac verkaufen würde? bzw. viele Computer Läden verkaufen täglich Hardware an Jugendliche.. die gehen erstmal vom Taschengeld aus.. und ein 17 Jährige darf auch rechtlich sein Taschengeld ziemlich frei ausgeben.. )
Zwar untersagt es eBay das man unter 18 kein Mitglied da sein darf, aber in dem Fall hat der 17 jährige ja ehe eBay betrogen durch angaben falscher Tatsache (falsches Geburtsdatum z.B. bzw. ein Ja gesagt bei ich bin über 18.. ) Der Verkäufer kann erstmal tatsächlich davon ausgehen das sein Vertragspartner voll geschäftfähig ist.