Gelb Stich Iphone 12 Pro

»Da Apple dies nicht zwangsläufig als Defekt anerkennt lohnt es sich also, das Gerät innerhalb der Rückgabefrist auszutauschen, um lange Diskussionen mit dem Support zu vermeiden.« (notebookcheck)

Welche Ausrede hast du parat, wenn ein Händler aufgrund der Aktivierung des iPhones den Widerruf nicht anerkennt? Rein rechtlich greift ab der Aktivierung des Gerätes die Garantie/Gewährleistung und nicht mehr der Widerruf. Ist reine Kulanz, wenn es klappt.
 
Ist echt amüsant....
wenn man zwölfunddreissig IPhones nebeneinander legt zum vergleichen.

Aber die Krönung:
sich im Schei..haus ins dunkle zu setzen um nachzusehen ob das Display auch wirklich schwarz ist!!
Das ist extrem Praxisgerecht....

und dafür, da gebe ich dir recht, habe ich wirklich
"mangelndes Verständnis"!
Wie bereits erwähnt kann ich nur für mich sprechen. Ich habe mich zum Beispiel nicht aufs Scheißhaus gesetzt, um den Schwarzwert meines Displays zu überprüfen. Ich verwende mein iPhone sehr häufig nachts in völliger Dunkelheit zum Konsumieren von Videomaterial. Daher bevorzuge ich ein Gerät mit OLED-Display. Mir ist das Problem mit den OLEDs im Rahmen meiner gewöhnlichen Nutzung des Gerätes aufgefallen.
 
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Welche Ausrede hast du parat, wenn ein Händler aufgrund der Aktivierung des iPhones den Widerruf nicht anerkennt? Rein rechtlich greift ab der Aktivierung des Gerätes die Garantie/Gewährleistung und nicht mehr der Widerruf. Ist reine Kulanz, wenn es klappt.

Und ein Widerruf mit dem vorsätzlichen Verschweigen eines erkannten Mangels dürfte rechtlich gesehen auch dünnes Eis sein. Wenn der Verkäufer einem Kunden beim Verkauf einen Mangel verschweigt, ist das arglistige Täuschung.
 
Stellt man fest, dass die zugesendete Ware defekt oder für die eigenen Zwecke nicht geeignet ist, kann man sie zurückschicken und einen Widerruf erklären oder eine sogenannte Mängelrüge erheben. Letzteres ist sinnvoll, wenn man grundsätzlich an dem Kauf festhalten will oder aber die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist. Dazu wendet man sich an den Verkäufer. Er und nicht etwa der Hersteller ist dafür verantwortlich, dass die Ware keine Mängel aufweist. In manchen Fällen ist der Verkäufer zugleich der Hersteller.
 
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Und ein Widerruf mit dem vorsätzlichen Verschweigen eines erkannten Mangels dürfte rechtlich gesehen auch dünnes Eis sein. Wenn der Verkäufer einem Kunden beim Verkauf einen Mangel verschweigt, ist das arglistige Täuschung.

Das setzt voraus, dass das jeder Verkäufer bei einem Produkt, was auf den Markt kommt, jeden Mangel bereits kennt. Das ist in sich nicht möglich.

Und ein Mangel kann nicht erkannt sein, solange das Produkt verschweißt ist.

Deine These hat spätestens vor Gericht keinen Bestand mehr. Denn wenn der Staatsanwalt Apple vor genau diese Anschuldigung stellen WÜRDE und Apple dann antwortet „Wir wussten doch aber gar nichts davon, Ehrenwort...“, dann war es das auch gewesen.

Nächstes mal erst denken - dann schreiben. :)
 
Welche Ausrede hast du parat, wenn ein Händler aufgrund der Aktivierung des iPhones den Widerruf nicht anerkennt? Rein rechtlich greift ab der Aktivierung des Gerätes die Garantie/Gewährleistung und nicht mehr der Widerruf. Ist reine Kulanz, wenn es klappt.
Da sind die iPhone-Händler wirklich nicht zu beneiden, wenn sie solch eine Produkt-Granate veklopfen müssen.
 
Stellt man fest, dass die zugesendete Ware defekt oder für die eigenen Zwecke nicht geeignet ist, kann man sie zurückschicken und einen Widerruf erklären oder eine sogenannte Mängelrüge erheben. Letzteres ist sinnvoll, wenn man grundsätzlich an dem Kauf festhalten will oder aber die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist. Dazu wendet man sich an den Verkäufer. Er und nicht etwa der Hersteller ist dafür verantwortlich, dass die Ware keine Mängel aufweist. In manchen Fällen ist der Verkäufer zugleich der Hersteller.

Sollte das Produkt schon benutzt sein und das ist es ab Aktivierung - da die Garantie läuft und somit ein Weiterverkauf nicht mehr als neu deklariert werden kann - ist der Verkäufer berechtigt, dies monetär in Abzug zu bringen. Fachdeutsch dafür ist Schadenersatz. Wurde auch schon häufig wegen solcher Rücksendungen von Händlern gefordert - Foren sind voll damit wenn man danach sucht ;) und Apple wird die Geräte vom Händler ebenso nicht als defekt zurücknehmen. Somit werden auch die Händler, wenn es überhand nimmt, hier den Hahn Richtung Kunde Zwecks Widerruf zudrehen - zurecht.
 
Quarkii &, wovor habt Ihr eigentlich solche Angst......., etwa das Euer kleines Apple Kartenhäuschen zusammen bricht?
Es ist doch ganz normal, das man Mängel in dieser Preisklasse nicht so einfach hin nimmt.
Und es bringt nichts, diese Mängel immer u. immer wieder zu verniedlichen; .....hier ist Einsicht gefragt!
Mfg. Peter
 
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Ich möchte mal, abgesehen von der ganzen Diskussion ob Mangel oder nicht, einen zusätzlichen Aspeckt rein bringen, mit einem Vorwort: ich will nicht Apple verteidigen, sondern eine mögliche Erklärung aufzeigen.

Dass bei einem rein schwarzen Bild, die OLED-Pixel nicht komplett abschalten, kann auch eine bewusste Software-Entscheidung gewesen sein, die mit der tonalen Kompression von HDR zu tun haben kann.

In einem englischen Forum (ich such nochmals danach) gab es Rückäußerungen, dass bei großer Display-Helligkeit (in Richtung bis 100%) die OLED-Pixel komplett abgeschalten werden, bei geringerer Helligkeit jedoch nicht. Das eben könnte mit einer Entscheidung zusammenhängen, dass man versucht auch bei geringer Displayhelligkeit in dunklen Bereichen eine ausreichende tonale Differenzierung zu ermöglichen und so den Schwarzwert einfach etwas anhebt. Für HDR-Content ist das eigentlich eine ganz sinnvolle Entscheidung, da das menschliche Auge in dunklen Bereichen empfindlicher auf tonale Abstufungen reagiert. Würde man auch bei geringer Display-Helligkeit die gleiche tonale Kompression nutzen wie bei 100%-iger Display-Helligkeit, dann würden die dunkeln Stellen eben deutlich an Differnzierung verlieren.

Man könnte das ja mal testen, indem man Video / Bild mit hohem Schwarzanteil mal mit 50% Helligkeit und mal mit 100% Helligkeit ansieht.

Wie gesagt, ist jetzt nur eine mögliche Erklärung dafür, dass es sich nicht um einen Sachmangel handelt, sondern um eine bewusste Entscheidung, die versucht ein Feature - HDR-Content - zu optimieren und dabei in anderen Situation dann zu suboptimalen Ergebnissen führt. Was aber auch bei Optimierungen immer vorkommt. Die Frage ist halt nur, an welcher Stelle will man zugunsten von optimaleren Ergebnissen in anderen Bereichen, Einschränkungen akzeptieren.
 
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Quarkii &, wovor habt Ihr eigentlich solche Angst......., etwa das Euer kleines Apple Kartenhäuschen zusammen bricht?
Es ist doch ganz normal, das man Mängel in dieser Preisklasse nicht so einfach hin nimmt.
Und es bringt nichts, diese Mängel immer u. immer wieder zu verniedlichen; .....hier ist Einsicht gefragt!
Mfg. Peter

Peter wovor habt ihr Angst? Wenn ein Fehler da ist, wird Apple in fixen. Das weltweit meistverkaufte Telefon wird sicherlich nicht in allen Variationen ab jetzt bis end of product cycle mit Einern wissentlichen Fehler verkauft - den Image schaden würde selbst Apple nach hinten werfen. Daher ist die Frage: Wenn ein MANGEL existiert, warum behaltet ihr das Gerät dann nicht, bis Apple deinen fix anbietet? Habt ihr etwa Angst, es kommt kein Fix, weil kein Fehler da ist? Ich glaube, du verdrehst hier die Tatsachen, lieber Peter!
 
Das setzt voraus, dass das jeder Verkäufer bei einem Produkt, was auf den Markt kommt, jeden Mangel bereits kennt. Das ist in sich nicht möglich.

Und ein Mangel kann nicht erkannt sein, solange das Produkt verschweißt ist.

Deine These hat spätestens vor Gericht keinen Bestand mehr. Denn wenn der Staatsanwalt Apple vor genau diese Anschuldigung stellen WÜRDE und Apple dann antwortet „Wir wussten doch aber gar nichts davon, Ehrenwort...“, dann war es das auch gewesen.

Ich glaube Du hast mich falsch verstanden, was aber in erster Linie daran liegen wird, dass ich mich nicht verständlich ausgedrückt habe. Sitze heute schon zu lange vor dem Bildschirm.

Nächstes mal erst denken - dann schreiben. :)

Jo. :)
 
Sollte das Produkt schon benutzt sein und das ist es ab Aktivierung - da die Garantie läuft und somit ein Weiterverkauf nicht mehr als neu deklariert werden kann - ist der Verkäufer berechtigt, dies monetär in Abzug zu bringen. Fachdeutsch dafür ist Schadenersatz. Wurde auch schon häufig wegen solcher Rücksendungen von Händlern gefordert - Foren sind voll damit wenn man danach sucht ;) und Apple wird die Geräte vom Händler ebenso nicht als defekt zurücknehmen. Somit werden auch die Händler, wenn es überhand nimmt, hier den Hahn Richtung Kunde Zwecks Widerruf zudrehen - zurecht.
Bei Fernabsatz gilt:
Wenn ein "Prüfen der Eigenschaften und Funktionsweise der Ware" nicht möglich ist ohne dass eine Registrierung/Aktivierung beim Hersteller durchgeführt wird, dann würde die Aktivierung das Widerrufsrecht nicht berühren. Eine derartige Umgehung des Widerrufsrechts wäre gemäß BGB und BGH unzulässig und es bestünde kein Anspruch auf Schadensersatz.
 
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Man könnte das ja mal testen, indem man Video / Bild mit hohem Schwarzanteil mal mit 50% Helligkeit und mal mit 100% Helligkeit ansieht.
Ich habe sogar noch bei 25 und 75 Prozent Helligkeit getestet. Das Phänomen blieb dasselbe.

Habt ihr etwa Angst, es kommt kein Fix, weil kein Fehler da ist? Ich glaube, du verdrehst hier die Tatsachen, lieber Peter!
Apple hat bereits bestätigt, dass sie sich der Sache angenommen haben. Bisher ist jedoch nicht bekannt wieviel Zeit das in Anspruch nehmen soll. Zudem ist unklar, ob ein Softwareupdate genügt oder es auf einen Hardwaretausch hinauslaufen wird. Auf Grund dieser Unsicherheiten entscheiden sich manche Kunden eben vorsichtshalber erst einmal für die Rückgabe.
 
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Wenn ein MANGEL existiert, warum behaltet ihr das Gerät dann nicht, bis Apple deinen fix anbietet? Habt ihr etwa Angst, es kommt kein Fix, weil kein Fehler da ist? Ich glaube, du verdrehst hier die Tatsachen, lieber Peter!
........klar....die Hände in den Schoss legen,.....🎲 ist ja bequemer. Aber nicht jedermanns Sache!
Mfg. Peter
 
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So sehe ich das auch. Bei einem Aldi Handy mag um 99.-€ das noch angehen, aber um 1.200.-€ ist eine zu 100% perfekte Qualität zu liefern. Wenn nicht, geht die Ware retour und der Händler soll sich dann mit Apple ins Einvernehmen setzen. Es ist nicht die Aufgabe des Käufers, sich mit einem neuen, aber offensichtlich defektem Gerät herumzuschlagen.
 
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OT entfernt
 
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...OT entfernt...

Es ist doch jedem sein gutes Recht vom Widerruf Gebrauch zu machen, dafür ist es ja auch da. Selbst wenn er einfach nur merkt, dass ihm das Gerät schlicht nicht gefällt kann er es zurückschicken. Ich finde daran überhaupt nichts verwerfliches solange das Instrument nicht bewusst mißbraucht wird (kommt ja auch vor, dass sich irgendwelche Holks Kleidung bestellen, die dann auf ner Veranstaltung tragen und anschließend wieder zurückschicken)

Dass es jetzt nicht völlig aus der Luft gegriffen ist, zeigen ja auch die ganzen Berichte im Netz. Und dass sich der Kunde jetzt bei dem Preis nicht hinzusetzen braucht um auf eine Lösung von Apple zu warten ist ja auch klar (so sie denn überhaupt kommen sollte).

Also erfreu dich doch einfach an deinem fehlerfreien Gerät und hör auf rumzusticheln...
 
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Mein Gerät ist nicht fehlerfrei. Wenn ich mein „altes“ XS daneben lege, ist es gelber. Wenn ich mein XS nicht daneben lege, gewöhnt mein Auge sich daran und alles ist bestens. Wenn jemand ein Gerät hat, was einen defekt aufweißt, so ist dies über die Gewährleistung oder freiwillig, wie bei Apple, die erweiterte Garantie abgedeckt. Hoch offiziell ist das Widerrufsrecht nicht dafür geschaffen worden, defekt Ware auszutauschen. Das Widerrufsrecht wäre hier korrekt angewandt, wenn man sich dafür entscheidet, dass man das iPhone 12 Pro oder welches auch immer generell nicht haben möchte. Viele nutzen es aber, um einen augenscheinlichen Defekt aus dem Weg zu gehen, um dann in 1-2-3 Monaten erneut eins zu kaufen und dann evtl. wieder das gleiche Spiel zu spielen. Wir vergleichen hier Nüsse mit Birnen. Und ja, das kann ich nicht lassen. Geht mir nämlich auf die Nüsse ;)
 
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