lunchbreak
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Mit k ergibt es für mich aber keinen Sinn. 

Bei den online gekauften Artikeln ist es ja ein Leichtes. Subjektiv empfundener Gelbstich, User mag es nicht, zurück damit, fertig. Hier tausendfach gelesen, nicht nur Gelbstich-wegen. Moralisch ok oder nicht, ein anderes Thema. Ich habe das noch nie gemacht. Bislang.
Jetzt könnte für mich eine Rückgabe erstmals "notwendig" sein, sprich ich würde erwägen erstmalig von so etwas Gebrauch zu machen. Und da frag ich halt vorher und versuch mich schlau zu machen, ob das geht, weil es ja ein Offline-Kauf war. Um nicht einen Kampf gegen Windmühlen loszutreten. Das ist es mir dann auch nicht wert, zeitlich und vom Aufwand / den Strapazen her. Dann lieber offline ungeöffnet zurück und online neu bestellen, gerade weil die Gelbstich-Sache (und hier gibt es ja üble bebilderte Realbeispiele) ja leider nicht ganz aus der Welt zu reden ist.
Offline hast du einen rechtlichen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages nur bei Mangel des Gerätes wenn gleichzeitig der Verkäufer keine andere Abhilfe machen kann (z.B. Minderung, Reparatur, Austausch)
Alles andere ist freiwillig.
Und nein, der subjektiv empfundene "Gelbstich" ist kein Mangel. ...
Eben. Damit ist mir die Sache zu heiß. Und ich würde in Anbetracht der Gelbstich-Fälle, die ja nicht nur hier berichtet wurden, sondern vielfach auch in anderen Foren, etc., zum ersten mal von dem Recht der Rückgabe geöffneter Ware beim Online-Kauf Gebrauch machen. Sofern es notwendig ist.
Das klingt sehr gut. Ich bin auch von dem gelben Display betroffen mit meinem iPhone 12, es wurde 2 mal ausgetauscht und dann habe ich mich damit abgefunden. Aber schön, dass sich jetzt doch noch was tut.Farbstich-Fehler behoben