Ein typisches Beispiel für reines Clickbaiting. Der Artikel bringt nichts Neues, sondern kaut nur den Artikel von Mac Rumors wieder. Teilweise dieselben Sätze, da hat sich jemand nicht mal Mühe gegeben beim Kopieren. In dem Artikel geht es um das grünliche leuchten des Displays unter bestimmten Voraussetzungen, das Apple adressiert hat..Wieviele Geräte davon betroffen sind ist nicht bekannt, hier haben sich bislang ja wenige gemeldet. Von einem „Gelbstich“ wiederum ist nirgendwo die Rede, was ja der eigentliche Grund dieses Threads hier ist.
Aufgrund dieses einen Fehlers jetzt von Lotterie zu sprechen ist übertrieben und irreführend, es ist dasselbe Theater wie bei jedem iPhone Release.
Leider nicht ganz richtig.
Die Probleme, welche Apple adressiert hat, beschränken sich nicht nur auf grünliches Leuchten der Displays. Wenn du dich schon auf Inhalte eines Artikels beziehst, dann doch bitte vollständig. Die Mühe könnte man sich schon geben
Zitat
"iPhone 12 models are suffering from significant display issues, including flickering, green and gray glowing and a variety of other lighting problems."
Es gibt also mehrere, als signifikant eingestufte Probleme mit den iPhone 12 Displays. Derzeit ist unbekannt wieviele Geräte betroffen sind und in welchem Umfang. Auf Grund dieser Unklarheiten kommt es derzeit gefühlt einem Lotteriespiel gleich, ob man ein gänzlich fehlerfreies Display bekommt. Natürlich steht es dir frei die Situation subjektiv anders zu beurteilen. Du musst meine Meinung nicht teilen.
Speziell deutsche Kunden sind Weltmeister im Retoure schicken.
Der bloße Anstieg von Retoursendungen innerhalb der Landesgrenzen stützt diese Behauptung nicht. Dazu bedarf es evaluierten Studien, die auf dem Vergleich mit anderen Ländern basieren. Falls dir derartige Studien bekannt sind, verlinke bitte die Quellen.
Ich arbeite im Handel und kann dir sagen, das ist übliche Praxis, dass Hersteller definieren, wann ein Defekt vorliegt und nicht dann, wenn der Kunde laut genug schreit.
Beim Kauf einer mangelhaften Sache ist rechtlich gesehen der Verkäufer der erste Ansprechpartner des Kunden. Maßgeblich für das Vorliegen eines Mangels ist einzig und alleine die rechtliche Definition eines Mangels, nicht was der Hersteller im Rahmen seiner Garantie als Mangel anerkennt oder definiert. Garantie des Herstellers und gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers laufen parallel und schließen sich nicht gegenseitig aus. Je nachdem ob es sich um ein Fernabsatzgeschäft oder ein stationäres Rechtsgeschäft handelt, ergeben sich daraus unterschiedliche Formen der Gewährleistung bis hin zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Der große Vorteil beim Fernabsatzgeschäft ist, dass man eine mangelhafte Ware schlichtweg retournieren kann.
Auf Grund freiwilliger Garantien der Hersteller können sich Kunden heutzutage oftmals direkt an den Hersteller wenden, selbst wenn dieser nicht als Verkäufer der Ware auftritt. Das ist für den Kunden die oftmals bequemere und schnellere Lösung. Apple hat eine sehr kundenorientierte Garantieabwicklung. Das kann ich aus eigener Erfahrung zweifelsfrei bestätigen.