eBay-Verkauf: Display-Bruch durch Transport (Hermes)

Ich habe es vielleicht überlesen, aber hat der TE den Schaden überhaupt bei Hermes gemeldet oder die ganze Zeit vergeblich auf ein Bild vom Karton gewartet? Den Schaden hätte er ja trotzdem melden können, um in der Frist zu bleiben. Das wäre so das einzige, was man ihm vorwerfen kann (auch zurecht). Wenn Hermes dann ein Bild vom Karton möchte und der Käufer nicht liefert, wäre er fein raus gewesen.
Ja, der Schaden wurde an Hermes gemeldet, so steht es auf Seite 1 geschrieben.
 
Weil ich solch einen Fall schon einmal selbst hatte. Der Käufer hat den Artikel reklamiert, von ebay wurde der Kaufpreis wieder zurückgeholt und am Schluss hatte ich die Ware wieder. Die Bank konnte da gar nichts machen. Seitdem verkaufe ich da nichts mehr.
Dann war das in deinem Falle auch anscheinend keine Lastschrift seitens eBay sondern der Fall sah anders aus. Ich könnte von hier aus nur vermuten, das will ich aber nicht. Wie gesagt, handelsübliche Lastschriften können immer problemlos widerrufen werden. ;)
 
Wie gesagt, handelsübliche Lastschriften können immer problemlos widerrufen werden.
Wenn der Streitfall jedoch über einen Dritten, wie hier über Ebay, geregelt wird, verhält sich die Bank neutral. Aber ich denke, wir hier alle sind zu wenig Juristen, um die Lage genau zu beschreiben. Drum immer wieder der Hinweis an den TE, einen Anwalt zu kontaktieren. Keine Ahnung, warum der da so auf bockig stellt. Aber gut, ist ja nicht mein Geld oder geschroteter iMac.
 
Wenn der Streitfall jedoch über einen Dritten, wie hier über Ebay, geregelt wird, verhält sich die Bank neutral.
Das ändert doch nichts daran, dass man eine Lastschrift immer zurück holen kann. §675 ff BGB, einer sogenannten Basis-Lastschrift (so werden Lastschriften für Privatpersonen genannt) kann innerhalb von 8 Wochen nach Ausführung widersprochen werden. ;)
 
Hi Leute, mal wieder ein Update.
Leider hat sich um 01:00 Uhr morgens, als mir der englische eBay Support eine Nachricht schrieb, meine Hoffnung, dass sich das ganze noch zum Guten wendet, in Luft aufgelöst. Der Fall wurde "ganz überraschend" zu Gunsten des Käufers entschieden. Soll heißen, eBay erstattet dem Käufer den vollen Kaufpreis zurück und zieht ihn mir im Gegenzug vom Konto ab. Darüber hinaus darf der Käufer den iMac behalten, weil ich es ja versäumt habe, dem Käufer rechtzeitig ein Rücksendelabel zu schicken. In keiner Silbe wurden die fehlenden Kartonbilder erwähnt. Ich vermute daher auch, dass die eBay-Mitarbeiterin, mit der ich letzten Donnerstag telefoniert habe, nie eine Nachricht bzgl. Nachreichen der Fotos des braunen Außenkartons an den Käufer geschickt hat.

Da die Kommunikation mit dem familieninternen Anwalt nicht so erfolgsversprechend war, habe ich noch zwei weitere Anwälte angerufen, welche sich lt. Website auf "Ebay Recht" spezialisiert haben.
Ich hoffe dass ich das jetzt richtig wiedergebe:
Der Erste hat im Grunde genommen das gesagt, was @OmarDLittle bereits geschrieben hat. Sprich, Lastschrift widerrufen, Mahnungen abwarten, Anwalt einschalten.

Der Zweite Anwalt, mit dem ich telefonierte meinte hingegen, dass im Prinzip zwei Verträge existieren. Einmal der Vertrag zwischen mir und eBay bzgl. Käuferschutz. Dann ein Vertrag mit dem Käufer direkt, welcher nach BGB läuft. Aufgrund der Sachlage, dass sich der Käufer ja vermutlich in Ungarn befindet, hat er selbst mich jedoch an eine andere Anwaltskanzlei verwiesen, die sich auf diese Auslandsgeschichten spezialisiert hat. Ich vermute das würde dann ablaufen wie hier bereits beschrieben: https://www.frag-einen-anwalt.de/Me...tschaeden,-online-Privatverkauf--f295432.html
Sprich, da ich die AGBs von Ebay akzeptiert habe, wäre die Rückbuchung rechtens. Danach steht es mir frei, den Betrag wiederrum vom Käufer gerichtlich einzutreiben. Wie das ganze im Fall von Ungarn abläuft... keine Ahnung 😔

Da das ganze Thema mich bereits jetzt extrem stresst, bin ich nicht sicher ob ich so ein Abmahnverfahren mit Inkasso und evtl. folgendem Gerichtstermin durchhalte, und erwäge daher sogar die bittere Pille zu schlucken, 500 Euro Verlust zu haben und die Sache als "gelernt" abzuhaken.
 
Scheisse gelaufen...der läßt sich jetzt 'ne neue Scheibe draufsetzen und freut sich auf einen iMac für 180€. Du hast zu lange gezögert und abgewartet. Aber jetzt ist eh zu spät...
 
@coin Danke für das Update, auch wenn die Geschichte vermutlich schlecht für dich enden wird. Glücklicherweise sind es "nur" 500€, würde das auch unter Lehrgeld verbuchen und irgendwie abschließen.
 
Einzugsermächtigung für ebay widerrufen.

Darüber hinaus darf der Käufer den iMac behalten, weil ich es ja versäumt habe, dem Käufer rechtzeitig ein Rücksendelabel zu schicken.

Damit lehnt sich eBay aber sehr weit aus dem Fenster.
 
Das wird so irgendwo in den tiefsten Tiefen der AGB von Ebay stehen...könnte man aber prüfen und vielleicht anfechten lassen.
 
Ich kann dir nur sagen, Ebay wird kaum wegen 500 Euro vor Gericht ziehen. Dem Inkassobüro teilt man mit dass die Forderung unberechtigt ist, damit sind die auch raus. Ich hab das mit Inkasso schon gehabt, ist nicht stressig. Zuerst mahnt Ebay, Post ignorieren. Dann mahnt Inkasso, daraufhin zB via E-Mail melden und einen Mahnstopp fordern.

Ebay könnte es vor Gericht bringen wollen, aber da ist die Frage ob sie bei den eigenen undurchsichtigen AGB es darauf anlegen wollen. Die AGB sind auf Gewinnmaximierung ausgelegt und nicht für Transparenz ggü. der Kundschaft.

Wenn es irgendein anderes Unternehmen außer Ebay wär wo die AGB eindeutig sind, würde ich eher zur Zahlung raten. Aber überleg mal, nirgendwo war für dich ersichtlich dass es zu so einer Forderung kommen kann - selbst wenn du im Vorhinein die AGB studiert hättest, weil es dort nicht drinsteht.

Der Zweite Anwalt, mit dem ich telefonierte meinte hingegen, dass im Prinzip zwei Verträge existieren. Einmal der Vertrag zwischen mir und eBay bzgl. Käuferschutz. Dann ein Vertrag mit dem Käufer direkt, welcher nach BGB läuft.
Genau das denke ich auch. Ich sagte bereits, dem Käufer schuldest du sowieso nix.

Sprich, da ich die AGBs von Ebay akzeptiert habe, wäre die Rückbuchung rechtens.
Ja das soll dir doch bitte der Anwalt erklären, was in den AGB steht. Wie x-fach von mir geschrieben, sehe ich in den AGB keine Grundlage um von dir Geld einzufordern. Es muss in den AGB drinstehen.

Eins fällt mir noch ein, du musst ganz vorsichtig sein wenn du die Zahlung von Ebay sperrst/widerrufst - du musst die reguläre Verkaufsprovision und ggf. Gebühren zum Einstellen des Angebots unbedingt bezahlen. Das kannst du zB nachträglich überweisen. Ich glaub Ebay nimmt pauschal 10% inzwischen? Dann musst du irgendwas um die 50 Euro zahlen.

Wenn du das Geld nämlich auch einbehältst, kann dich kein Anwalt retten, das sind ganz eindeutig unübersehbar ausgewiesene Gebühren.

Falls Ebay das aber in einer gemeinsamen Zahlung einzieht kannst du durchaus die ganze Zahlung widerrufen bei der Bank und Ebay nur die regulären Gebühren überweisen.

Damit lehnt sich eBay aber sehr weit aus dem Fenster.
Ja, vorallem macht mich fertig dass hier dauernd von den AGB gesprochen wird, aber nach wie vor niemand den Passus dort herausgesucht hat. Anscheinend weder der Anwalt, noch der TS, noch hab ich ihn gefunden, noch hat ein anderes Forenmitglied reingeschaut. Es wird hier als gottgegeben angesehen dass das in den AGB finden lässt. Und zwar einfach. Denn eins ist klar, ganz arg versteckte Infos können gar nicht wirken, weil der Verbraucher eine zumutbare Möglichkeit haben muss sie zur Kenntnis zu nehmen.
 
englische eBay Support
Ist das Ebay UK, die dir da schreiben? Ich habe mich auch mal durch die AGB gewühlt. Dort steht, dass bei internationalen Geschäften der Käuferschutz der eBay Niederlassung gilt, wo gekauft wurde. Da Ungarn keine eigene Seite hat und du ja auch schon eBay UK erwähnt hattest, gehe ich davon aus, dass diese für dich zuständig sind. In deren AGB findet sich übrigens auch diese Sache mit dem "Return Label". Dafür wärst du als "Seller" tatsächlich verantwortlich gewesen.
In den UK Bedingungen steht außerdem klar, dass der Verkäufer den Verkaufspreis an eBay zurück erstatten muss, wenn die das Geld wieder an den Käufer zurückgeben: "The seller will be required to reimburse eBay for the amount of the refund"
Bei eBay UK ist der Ablauf wohl so, dass es erstmal wichtig ist, dass der Artikel zurück an den Verkäufer geht. Erst dieser bewertet dann den Schaden und dann wird es einen Abzug bei der Rückerstattung geben.
Wenn der Verkäufer aber den Rückversand nicht einleitet, hat er Pech gehabt. Kein Geld, keine Ware.

Auf der anderen Seite: UK ist nicht mehr in der EU. Das macht das Geld eintreiben vielleicht schwieriger. Ich glaube, ich würde es drauf ankommen lassen und die Lastschrift zurückbuchen lassen. Vorher noch mal Einspruch einlegen und darauf hinweisen, dass du eine Lastschrift zurückholen wirst.

Falls die aber die eBay GmbH geschrieben hat noch mal zu den deutschen AGB: Da steht tatsächlich nirgends, dass sie sich das Geld vom Verkäufer wiederholen! Es sieht so aus, als ob der Käuferschutz nur einseitig zwischen Käufer und eBay besteht.
Dafür aber sowas:
"Die gesetzlich und/oder vertraglich festgelegten Rechte von Käufer und Verkäufer sind nicht vom eBay-Käuferschutz beeinflusst und bleiben vom eBay-Käuferschutz getrennt."
Das klingt für mich ein bißchen danach, dass sie sich bewußt sind, dass sie mit AGB keine Rechte von Verbrauchern/Privatpersonen bei Kaufverträgen aushebeln können. Z.B. dass der Käufer bei Versand das Risiko trägt.
Und dann noch das hier:
"eBay handelt nicht als Vertreter des Käufers, des Verkäufers oder des Zahlungsempfängers."
Also ist eBay nur Vermittler und der Kaufvertrag kam zwischen dir und dem Ungarn zustande. Damit trägt er das Versandrisiko.

Alles konfus. Ich weiß auch gar nicht, ob das rechtlich möglich ist, dich an einen ausländischen Käuferschutz zu binden, selbst wenn du da den AGB zustimmst. Pauschal würde ich sagen: Nö. Dein Erfüllungsort ist nunmal Deutschland.
 
Da gibt es ein paar Dinge die ich nicht genau nachvollziehen kann, dazu gehören:

- In welchem Land wohnt der Verkäufer (DE?, habe ich wohl vergessen) und von welcher eBay Plattform mit welchen AGBs wurde verkauft?

- Wenn es eBay DE ist warum hat man Kontakt zu einem englischen Support? Gibt es da keinen deutschen? Kann ja nicht!

- Wurde als Privatperson verkauft oder als Gewerbe?

- Welche Vereinbarungen wurden zwischen eBay und dem Verkäufer gewählt wenn das überhaupt möglich ist?

- Ist sich der Verkäufer über seine Vereinbarungen und Rechte im klaren?
 
Wie x-fach von mir geschrieben, sehe ich in den AGB keine Grundlage um von dir Geld einzufordern. Es muss in den AGB drinstehen.
Falls die aber die eBay GmbH geschrieben hat noch mal zu den deutschen AGB: Da steht tatsächlich nirgends, dass sie sich das Geld vom Verkäufer wiederholen!
Oh, ich glaube, ich habe es gefunden, es steht ganz am Anfang:

"Der eBay-Käuferschutz ist ein Service von PayPal. Bei Transaktionen von Verkäufern, die die Zahlungsabwicklung bei eBay nutzen, ist die eBay GmbH der Serviceanbieter des eBay-Käuferschutzes.
Weitere Informationen finden Sie unten im vollständigen Grundsatz sowie in der PayPal-Käuferschutzrichtlinie."

Es gelten also die Paypal-Richtlinien und da ist die Rückholung vom Geld eindeutig beschrieben.
 
Ich weiß schon warum ich in der Verbindung diesen PayPal Service nicht anbieten/annehmen würde.

Jetzt wird langsam ein Schuh draus. Im Rahmen der akzeptierten PayPal Bezahlmethode mit Käuferschutz kommt es zu bestimmten Verpflichtungen die man kennen sollte!

Jetzt macht es auch Sinn warum man dann für den Rückversand scheinbar auch als Privatperson verantwortlich ist bzw. diesen einleiten muss damit überhaupt zu meinen Gunsten entschieden werden kann oder zumindest habe ich am Ende die verkaufte Ware wieder zu Hause.
Ob das aber alles so wasserdicht ist?
 
Das wäre dann sicher ein Fall für die AGB Prüfung. Es riecht irgendwie danach, als ob die AGB diese Prüfung nicht bestehen würden.
 
Oh, ich glaube, ich habe es gefunden, es steht ganz am Anfang:

"Der eBay-Käuferschutz ist ein Service von PayPal. Bei Transaktionen von Verkäufern, die die Zahlungsabwicklung bei eBay nutzen, ist die eBay GmbH der Serviceanbieter des eBay-Käuferschutzes.
Weitere Informationen finden Sie unten im vollständigen Grundsatz sowie in der PayPal-Käuferschutzrichtlinie."

Es gelten also die Paypal-Richtlinien und da ist die Rückholung vom Geld eindeutig beschrieben.
Lustig ist ja dieser Satz:

"Die Entscheidung, ob Ihr Antrag im Rahmen des PayPal-Käuferschutzs berechtigt ist, trifft PayPal nach eigenem Ermessen."

Was wohl ein Richter dazu sagen würde?
 
Ob das aber alles so wasserdicht ist?
Nein, natürlich nicht.

Für den TE: Nicht locker lassen, Geld zurück fordern. Wie ich schon sagte hatte ich auch schon Spass mit eBay wo sich die Fälle über Monate hinzogen und bei mir ging es um mehr als "nur" 500 €. Also, der Schließung des Falles widersprechen, und den deutschen Support nerven. Die sind für dich verantwortlich, nicht irgend ein anderer. Ich nehme doch mal an, dass du bei ebay Deutschland verkauft hast, oder? Damit gelten auch eindeutig nur die deutschen AGBs (wenn überhaupt) für dich.
 
Es gelten also die Paypal-Richtlinien und da ist die Rückholung vom Geld eindeutig beschrieben.
Ebay hat sich allerdings von Paypal komplett getrennt inzwischen, es können gar keine Paypal-Richtlinien gelten. Paypal ist inzwischen gar nicht mehr involviert wenn du auf Ebay verkaufst.

"Die Entscheidung, ob Ihr Antrag im Rahmen des PayPal-Käuferschutzs berechtigt ist, trifft PayPal nach eigenem Ermessen."
siehe oben /Edit: Ja, der Käufer kann schon mit Paypal zahlen und hat dann vielleicht einen Käuferschutz. Aber das hat mit dem Verkäufer nichts zu tun.
 
Für den TE: Nicht locker lassen, Geld zurück fordern. [...] Damit gelten auch eindeutig nur die deutschen AGBs (wenn überhaupt) für dich.
Genau. Wobei es schwer wird irgendwas zu fordern bei Ebay, die halten sich schon an die eigenen Richtlinien nicht und machen was sie wollen. Glücklicherweise hat Ebay sein Geld noch nicht, sodass er weiterhin die Möglichkeit hat die Abbuchung im Vorhinein zu verhindern oder danach zurückzuholen.

Ist das Ebay UK, die dir da schreiben? Ich habe mich auch mal durch die AGB gewühlt. Dort steht, dass bei internationalen Geschäften der Käuferschutz der eBay Niederlassung gilt, wo gekauft wurde.
Ist ja auch logisch, aber der Käuferschutz ist für den Käufer da, das ist Teil des Vertrags zwischen Ebay und dem Käufer. Mit dem Verkäufer hat das erstmal nichts zu tun. Der Käufer kauft in Ungarn über sein Ebay -sicher nicht das Deutsche Ebay, das würde schon an der Sprache scheitern- und hat daher auch Anspruch auf den zugesicherten Käuferschutz.

Wie ich erwähnt habe, ist das doch ein tolles Service das Ebay dem Käufer da bietet, falls dieser Versandschaden echt war, was ich durchaus glaube. Nur kann Ebay sich das Geld nicht einfach so beim Verkäufer holen. Und schon gar nicht basierend auf AGBs aus England. Der TS verkauft bei ebay.de und die AGB von ebay.de gelten. Ebay gibts auf der ganzen Welt, der TS müsste noch nicht einmal die Englische Sprache verstehen, um auf ebay.de etwas ins Ausland zu verkaufen. Die ganze Abwicklung erfolgt über die Webseite in Deutsch.

Stell dir vor Ebay verweist dich auf AGBs von Ebay Indien und sagt du sollst zahlen, das wär genau der gleiche Irrsinn.
 
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