eBay-Verkauf: Display-Bruch durch Transport (Hermes)

Wieso sollte der TE denn auf seinem Schaden sitzen bleiben?

Zuerst einmal ist das Paket bis 500 Euro versichert, das reicht für 488 Euro Warenwert.
Man muss allerdings binnen 7 Tage den Schaden melden, das dürfte vorbei sein.

Dann liegt das Transportrisiko beim Käufer

Außerdem hat Ebay das Geld schon rücküberwiesen.

Nur weil ein kleiner Sachbearbeiter bei Ebay die Situation nicht richtig beurteilt und den TE als gewerblichen Käufer
betrachtet, ist das ja noch lange nicht gültiges Recht.

Ich würde allerdings auch schnell und eindeutig die Lage gegenüber Ebay klarstellen und
auf der Hut bleiben.

Ich sehe das wie Omar Little, das schlimmste wird eine Sperre bei Ebay sein.
 
Wenn es
Die Rechtschutzversicherung hat ja nur einen Schaden, wenn die von ihr vertretene Seite verliert.
Aber doch nur, wenn es vor Gericht geht.
Wenn jetzt in diesem Fall hier ein Anwalt eBay schreibt und eBay sagt, ja okay, hast recht, alles gut und geklärt, dann bleibt der TE oder eine Rechtsschutzversicherung auf den Anwaltskosten sitzen.
 
Der Streitwert bzw. Sachwert beträgt keine 500€ und daher sind die Anwaltskosten laut Liste (hatte ich ja vorher gepostet) mit max. 50€ zu beziffern. Ein Anruf bei Anwalt und die Frage nach den Kosten bringt Aufklärung. Mir persönlich wäre es das wert. Und wenn ebay das Geld schon "rücküberwiesen" hat, wie lulesi schreibt, dann heißt das für mich vom Konto des Verkäufers zurück auf das Konto des Käufers. Irgendwelche Telefonate mit ebay können die Situation unter Umständen verschlimmern. Die Sachbearbeiter dort notieren alles im System. Wenn einer am Telefon was falsch versteht, stehts auch falsch im Protokoll. Das bekommt man nicht mehr korrigiert. Solche Sachen regelt man auschließlich schriftlich. Am besten durch einen Anwalt. Wer schreibt der bleibt.
 
Der Käufer und Ebay müssen sich mit dem Dienstleister also dem Transporteur auseinandersetzen.
Also nochmals die Empfehlung nimm dir einen Anwalt.

Die haben keine Ansprüche bei Hermes sondern nur der Vertragspartner also hier der Verkäufer.

Also meine Bank stellt da keine Fragen. Da drücke ich online auf rückgängig und dann machen die das.

Ja die fragt gar nichts da du ein Recht hast alles was bei dir vom Konto abgezogen wird zu "stornieren" und so wie man das Recht hat SEPA zu stornieren. Niemand darf im normalen Fall nicht einfach so Zugriff haben. Pfänden mal ausgenommen?
 
Lastschrift hatte ich auch gesperrt, als Congstar mit Drittanbieterbetrug (Abo-Falle ohne rechtsgültigen Vertrag) unverschämt wurde und munter weiter abbuchen wollte. Dann ging das Theater mit den Inkasso-Haien aka Seiler&Kollegen und EOS los, die man aber getrost ignorieren kann (sicherheitshalber aber aufbewahren), ganz egal wie bedrohlich die fertigen Textbausteine klingen mögen. Bei mir hatten sie nach 3 Jahren aufgegeben, ernst wäre es nur geworden, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid ("gelber Brief") ins Haus flattert, dann muss man tätig werden. Da hierfür die Inkassobude aber in Vorleistung gehen muss, lassen sie es meistens bleiben, wenn unsicher ist, ob sie überhaupt im Recht sind (und Congstar als Auftraggeber war es eben nicht). Allerdings war bei mir die Summe wesentlich kleiner, etwa 120€, und der Sachverhalt eindeutig = ich habe für keine Dienstleistung zu zahlen, die ich nicht willentlich gebucht habe. Bei Versandgeschichten sieht die Sache je nach Umständen etwas anders aus, aber bevor Du ins Risiko gehst und den Anwalt vielleicht umsonst bezahlst, würde ich lieber das Sepa-Manadant sperren und Ebay erstmal zappeln lassen. Danach kannst Du immer noch entscheiden.

Bin ich froh dass ich auf dieser Mist-Plattform nichts mehr verkaufe. Als Verkäufer, vorallem Privat, hat man schlichtweg die A-Karte.
 
Lastschrift hatte ich auch gesperrt, als Congstar mit Drittanbieterbetrug (Abo-Falle ohne rechtsgültigen Vertrag) unverschämt wurde und munter weiter abbuchen wollte. Dann ging das Theater mit den Inkasso-Haien aka Seiler&Kollegen und EOS los, die man aber getrost ignorieren kann (sicherheitshalber aber aufbewahren), ganz egal wie bedrohlich die fertigen Textbausteine klingen mögen

OT.
Mit deiner Aussage Congstar mit Drittanbieterbetrug (Abofalle) gehst Du aber den falschen an.
Congstar ist nur dein Mobilfunkprovider der diese Gelder an den Drittanbieterbetrüger abführen muss.
Dafür gibt es Drittanbietersperren wenn man es nicht schafft diesen Abo-Fallen aus dem Weg zu gehen.

Es ist ja auch nicht die eigene Bank Schuld, wenn man überall Lastschrifteinzug machen lässt.
Und die werden auch versuchen ihr Geld wiederzubekommen, wenn Du dein Konto im Minus hast.
 
Nein, das was ich beschrieben habe ist so defintiv richtig. Als Betroffener habe ich mich lange genug damit befassen (müssen) und der Bankvergleich ist unsinnig. Die TK-Anbieter verdienen an dieser miesen Masche selber fleißig mit. Wenn die Kunden sich beschweren, wimmeln sie sofort ab und verweisen auf den Drittanbieter (der gerne im Ausland sitzt, sowie bei mir z.B. DIMOCO). Abkassieren wollen sie natürlich weiter und machen dem Opfer mit (illegaler) SIM-Sperre und Kündigungsdrohung Druck, der damit in der Falle sitzt. Diesem Treiben habe aber Verbraucherschutz sowie mehrere Gerichtsurteile einen Riegel vorgeschoben. Inzwischen sind TK-Gesetze diesbezüglich recht rigride, warum das nicht früher möglich war, steht auf einem anderen Blatt.
 
Man muss allerdings binnen 7 Tage den Schaden melden, das dürfte vorbei sein.
1. Das ist schon lange vorbei wie wir vom TE wissen.
2. Das (Transportschaden) muss der Empfänger melden.

Auch hier hatte sich der Empfänger völlig falsch verhalten (weshalb u.a. die Sache auch nicht ganz koscher erscheint)
 
Auch hier hatte sich der Empfänger völlig falsch verhalten (weshalb u.a. die Sache auch nicht ganz koscher erscheint)
Kleiner Schwank zum Thema "nicht ganz koscher". Auch wenn es nichts zur Sache tut, hat mir der Käufer gedanklich keine Ruhe gelassen. Als ich vor ein paar Tagen erneut sein eBay Profil besuchte, fiel mir auf, dass er eine neue Bewertung als Verkäufer erhalten hat. Standort des Artikels, den er verkaufte, war "Oxford - Großbritannien". Auch wenn ich nichts beweisen kann und selbst das nichts bringen würde, gehe ich schwer davon aus, dass er niemals den iMac selbst in Ungarn angenommen, gesehen bzw. fotografiert hat. Ich vermute da eher sowas wie Annahme durch Eltern - und vielleicht auch Inbetriebnahme bzw. Fotos durch Eltern ;) Das würde die schlechte Fotoqualität, und die um 180 Grad gedrehten Fotos erklären. Fantasiedialog:
Sohn: "Bitte Vater mach noch Fotos vom äußeren Karton!"
Vater: "Ich hab den blöden äußeren Karton schon weggeschmissen, und dir schon etliche Bilder geschickt, komm nach Ungarn und mach deine scheiss Fotos selber!"
Sohn: *Hmm...weg des geringsten Widerstandes: Rückgabe einleiten, Käuferschutz genießen*

Übrigens, was mich richtig ärgert: in der Konversation auf eBay hat er mir immer die auf dem Kopf stehenden Bilder geschickt.
Aber als er die Rückgabe bei eBay eingeleitet hat, konnte er für eBay auf einmal die Bilder richtig drehen! So nach dem Motto: "F*** you, du warst es mir nicht wert die Bilder zu drehen, aber für eBay mach ichs."

Ich glaube auch weiterhin nicht an Betrug. Aber eben durchaus an dreistes Verhalten. Im Endeffekt hat er hat den Käuferschutz von eBay versprochen bekommen, also nutzt er ihn jetzt auch.
 
Und Du? Hast Du endlich mal einen Anwalt konsultiert?

Du wirst mich rüffeln - aber nein. Das heisst, jein. Ich habe wie gesagt bei einem "Anwaltsportal" meine Ersteinschätzung eingestellt und dort ein Angebot zur "ausführlichen Beantwortung der von Ihnen aufgeworfenen Fragen & konkrete Handlungsempfehlungen." über 159 Euro erhalten, welches ich (noch) nicht angenommen bzw. akzeptiert habe. In der "näheren Verwandtschaft" befindet sich zudem auch ein Anwalt, welchen ich um Hilfe gebeten habe, aber sich auch erst noch in die AGBs bzw. den Sachverhalten einlesen muss.
 
Familie kann man sich halt nicht aussuchen :iD:

Aber ja, Rechtsschutz ist die beste Versicherung ever. Und diese eBay-Sperrung wäre mir sowas von egal... Ich bin gespannt, wie das ausgeht.
 
1. Das ist schon lange vorbei wie wir vom TE wissen.
2. Das (Transportschaden) muss der Empfänger melden.

Wie kommst Du denn auf die abstruse Idee dass der Empfänger den Transportschaden melden muss?
Vertragspartner ist der Auftraggeber, und selbstverständlich kann der den Transportschaden melden.

Das geht auch klar aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen hervor.

Ob der TE den Schaden innerhalb der Frist gemeldet hat, hat er imho nicht erwähnt.
Er sagt aber dass er einen Tag nach Ablieferung die info bekommen hat, dass das Gerät defekt ist.
Es wäre also Zeit genug gewesen es zu melden.
 
Das war in meinem Fall, siehe Beitrag #77, exakt so - Versand wurde allerdings von DHL gemacht und die wollten eine Schadensanzeige vom Empfänger und das Paket zur Begutachtung haben, um die Schadensersatzansprüche zu klären. Das geht also nur mit Hilfe des Empfängers.
 
Natürlich muss der Empfänger mitwirken. Weder der Versender noch der Dienstleister hat übernatürliche Fähigkeiten.
 
Wie kommst Du denn auf die abstruse Idee dass der Empfänger den Transportschaden melden muss?
Vertragspartner ist der Auftraggeber, und selbstverständlich kann der den Transportschaden melden.

Das geht auch klar aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen hervor.

Ob der TE den Schaden innerhalb der Frist gemeldet hat, hat er imho nicht erwähnt.
Er sagt aber dass er einen Tag nach Ablieferung die info bekommen hat, dass das Gerät defekt ist.
Es wäre also Zeit genug gewesen es zu melden.
Nur der Empfänger der Ware kann sehen ob der Umkarton oder die Ware beschädigt ist. Das muss er sich vom Fahrer bescheinigen lassen oder die Ware nicht annehmen. Wie soll denn der Versender sehen wie sein Karton ankommt???
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie kommst Du denn auf die abstruse Idee dass der Empfänger den Transportschaden melden muss?
Wie soll denn der Absender den Transportschaden sehen können? Fährt der dem Transportunternehmen hinterher oder was?
Vertragspartner ist der Auftraggeber, und selbstverständlich kann der den Transportschaden melden.
Natürlich kann auch der Auftraggeber den Transportschaden melden. Dafür muss er aber rechtzeitig vom Transportschaden Kenntnis erlangen. ;)
Das geht auch klar aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen hervor.
Na die Klausel will ich mal sehen. Punkt 6 der AGBs von Hermes, mit dem hier versendet wurde, sagt eindeutig was anderes, das auch plausibler ist. Ein äußerlich sichtbarer Schaden ist hierbei sogar spätestens bei Ablieferung der Sendung zu melden (Punkt 6.4), DAS kann nur der Empfänger machen.
 
Was Hermes gemeldet wurde oder nicht ist doch egal! Der Käufer hat ggü. Ebay einen Käuferschutz-Service, und wenn Ebay ihm im Rahmen dieses Services das Geld erstatten will, dann wird erstattet - ganz egal wer was wo gemeldet hat oder nicht.

Die Frage ist viel eher, ob der TS sich von Ebay das Geld abbuchen lassen muss, in anderen Worten, ob der TS als Verkäufer rechtsgültig zugestimmt hat, Ebay im Zweifelsfall das Geld zurückzugeben.

Und das muss nicht so sein, denn nach Durchsicht der "AGB" (eher eine Vermischung aus vielen Hilfeseiten-Links) steht dort nur eine einzige eindeutige Sache zu Transportschäden, und zwar die richtige, dass bei einem Privatverkauf der Verkäufer nicht dafür verantwortlich ist. Es findet sich nichts dazu, dass der TS als Verkäufer Ebay in so einem Fall prinzipiell überhaupt Geld schulden kann. Gar nichts! Oder ich finde es nicht - durchaus möglich bei dem Chaos.

Soll Ebay doch dem Käufer das Geld zurückgeben, warum nicht? Das ist das Bier von Ebay. Ist doch gut, wenn man als Käufer bei einem Problem vom Handelsplatz sein Geld retourniert bekommt.

Das führt aber nicht automatisch dazu, dass Ebay sich die Kohle vom Verkäufer holen darf. Da leider der TS überhaupt nicht auf die SEPA-Sperre eingeht, wird Ebay ihm in den nächsten Wochen den Betrag vom Konto buchen, weil sie fast immer zugunsten des Käufers entscheiden.

Die Geschichte dieses Threads gibt es zu aberdutzenden in allen möglichen Foren zu lesen. Der Verkäufer macht sich nicht die Mühe selbst die AGB zu durchkämmen, und fabuliert hier irgendwas über die Eltern des Käufers und am Kopf stehende Fotos. Am Ende ist das Geld weg, der TS auch, und der Thread reiht sich zwischen den dutzenden anderen ein.

Die dringendste Frage ist, lass ich mir 500 Euro vom Konto abziehen oder nicht, muss das sein oder darf ich es verhindern und wie verhindere ich es. Was tut da der Kundendienst von Ebay oder das Privatleben des Käufers zur Sache?
 
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