Wieso ist das nett? Wie sollen sie es sonst machen? Was wäre eine unnette Methode an das Geld zu kommen, den TS ausrauben? Natürlich kann man es zurückrufen, das Problem das ich habe ist, dass der TS auf nichts eingeht was empfohlen wird. Wenn ich schon weiß, dass ich meine Kohle behalten will, sperre ich das vorab bei der Bank und warte nicht erst auf die Abbuchung. Und wenn ich es nicht sicher weiß, mach ich mich zeitig schlau...
@OmarDLittle, ich hatte mich bereits eingangs bei dir für deine Tipps
bedankt. Es ist keineswegs so dass ich all eure Tipps ignoriere, ich versuche halt bestmöglich abzuwägen. Meine Vorgehensweise wäre tatsächlich, zwar nicht das SEPA-Mandat zu sperren, aber den Lastschriftrückruf zu nutzen, nachdem eBay das Geld abgebucht hat.
Eine Chance besteht schon, hab da auch in einem vorigen Post schon formuliert, was der TS Ebay konkret mitteilen kann. Höchstens ggf. auf Englisch übersetzen müsste er es noch, da er anscheinend auf Englisch mit Ebay kommuniziert. Jedenfalls diskutier ich doch nicht wochenlang mit Ebay rum, der Aufwand steht in keinem Verhältnis mehr zum Erlös...
Genau das habe ich bereits vorher schon getan. Was ich darin geschrieben habe, auf Englisch:
- dass ich meinen Bruder als Zeugen habe, dass der iMac bis zum Transport an die Hermes-'Station' in Ordnung war, da dieser mir beim Transport geholfen hat.
- der iMac in der OVP gesendet wurde und somit ausreichend verpackt war
- die Auktion in ebay.de als "no return" beschrieben ist
- der Käufer trotz mehrfacher Aufforderung nicht meinem Wunsch nachgekommen ist, Bilder der äußeren Verpackung anzufertigen
- der Käufer zudem den Schaden an den Lieferdienst hätte melden sollen
Danach noch:
Dass ich in Deutschland lebe, und die eBay GmbH meine zuständige Firma ist
Dass sogar die
eBay deutschland seite meint, dass bei einem Privatverkauf die Haftung an den Käufer übergeht, sobald das Ding beim Versandhändler ist
Zuletzt noch die Forderung, dass ich will, dass der Fall geschlossen wird. Und ich einen Anwalt einschalten werde, sollte eBay mir Geld abziehen.
Und das Ergebnis war eben
diese Antwort seitens des englischen / amerikanischen eBay-Supports.
Und nein, auf diese E-Mail habe ich nicht mehr reagiert / geantwortet. Und werde ich auch nicht mehr, da ich das Gefühl habe, gegen eine Wand zu reden.
Und noch ein Weil: Mein "wutentbranntes" Telefon-Gespräch mit einer eBay-Deutschland Mitarbeiterin vom Donnerstag hat ein wenig Änderung gebracht, nämlich dass der Fall aktuell auf "Halten" steht. Konkret steht da:
Ich hätte aktuell die Hoffnung, dass der Fall tatsächlich geschlossen wird, wenn der Käufer nicht die Fotos des Umkartons liefert. Und ich habe seeehr geringes Interesse, dass durch weitere Kommunikation mit dem englischen ebay.com Support dieser Stop vllt. rausgenommen wird.
Für mich jedenfalls stünde an erster Stelle zu klären, ob Ebay irgendein Recht hat mir das Geld abzuknöpfen und wenn nicht, dann sperre ich das SEPA-Mandat, schreib Ebay genau 1x was Sache ist, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und sie sich im BGB schlau machen können, ich sicher nichts erstatte und damit ist die Sache für mich gegessen. Zu dem Schluss bin ich gekommen, nachdem ich versucht hab aus den "AGB" von Ebay schlau zu werden. Dort steht wie ich geschrieben hab nämlich genauso drin, dass bei Privatverkauf keine Rückgabe bei Versandschaden möglich ist. Weitere Infos zu Versandschäden finde ich überhaupt nicht.
Das Thema hatten wir doch schon. Eine eindeutige Klärung, ob eBay das Recht hat mir das Geld abzuknöpfen, wäre eine Sache des Anwalts, wovon
@V8-Driver behauptet, dass das für 50 Euro möglich ist. Klar kann ich anfangen in den AGBs zu wursteln, aber als Laie ist das unmöglich zu beantworten, ob da etwaige Schlupflöcher bestehen. Nicht mal Anwälte wissen das auf Anhieb.
Hier habe ich mal einen ähnlichen Fall gefunden:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Me...tschaeden,-online-Privatverkauf--f295432.html
Der Fall ist zwar von 2017, d.h. damals gab es noch keinen eBay-Käuferschutz, aber einen Paypal-Käuferschutz. Und der Käufer sitzt in Deutschland, nicht im Ausland wie bei mir:
Folge ist, dass Sie ohne Kaufpreis dastehen und das teilweise beschädigte Porzellan wohl nicht zurück wollen. Daher werden sie nun zunächst einmal den Käufer schriftlich und nachweisbar unter kurzer Schilderung der Sachlage zur Zahkung des Kaufpreises auffordern müssen, wenn es zu einer Rückbuchung kommt. Dafür setzen Sie dann eine Frist.
Nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist müssten Sie Ihren Zahlungsanspruch gerichtlich geltend machen.
Da meint der Anwalt wohl, hey, dem Käufer schickst nach der Rückbuchung von Paypal einfach nen Brief mit der Zahlungsaufforderung, sofern ich das richtig verstanden habe?
Oder hier:
https://www.frag-einen-anwalt.de/ruecknahme-ebay--f296916.html
Da meint der Anwalt, man hätte ja die AGBs von PayPal akzeptiert.
Ich bin mir nur ziemlich sicher dass das anwaltstechnisch nicht für 50 Euro möglich wäre...