eBay-Verkauf: Display-Bruch durch Transport (Hermes)

Die dringendste Frage ist, lass ich mir 500 Euro vom Konto abziehen oder nicht, muss das sein oder darf ich es verhindern und wie verhindere ich es.
Ist doch nett von Ebay, wenn sie es abbuchen. Denn dann kann man es auf jeden Fall zurück rufen, wo siehst du da denn ein Problem? Und wenn das Ebay stört werden sie sich melden und sicher auch sagen, gegen was der AGBs man da verstoßen hat. Und wenn nicht...auch schön ;)

Ich hatte bisher nur zwei Fälle bei eBay, zwei mal als Verkäufer (den letzten 2020) und beide Male ging es zwar recht lange hin und her aber am Ende hat eBay nicht zu Gunsten des Käufers entschieden sondern zu meinen Gunsten. Von daher kann ich auch nicht nachvollziehen, dass eBay fast immer zu Gunsten des Käufers entscheidet. Auf der anderen Seite: Wie eBay die entsprechenden Fälle dem Käufer letztendlich präsentiert hat entzieht sich meiner Kenntnis ;)
 
Ist doch nett von Ebay, wenn sie es abbuchen. Denn dann kann man es auf jeden Fall zurück rufen, wo siehst du da denn ein Problem?
Wieso ist das nett? Wie sollen sie es sonst machen? Was wäre eine unnette Methode an das Geld zu kommen, den TS ausrauben? Natürlich kann man es zurückrufen, das Problem das ich habe ist, dass der TS auf nichts eingeht was empfohlen wird. Wenn ich schon weiß, dass ich meine Kohle behalten will, sperre ich das vorab bei der Bank und warte nicht erst auf die Abbuchung. Und wenn ich es nicht sicher weiß, mach ich mich zeitig schlau...

Von daher kann ich auch nicht nachvollziehen, dass eBay fast immer zu Gunsten des Käufers entscheidet.
Eine Chance besteht schon, hab da auch in einem vorigen Post schon formuliert, was der TS Ebay konkret mitteilen kann. Höchstens ggf. auf Englisch übersetzen müsste er es noch, da er anscheinend auf Englisch mit Ebay kommuniziert. Jedenfalls diskutier ich doch nicht wochenlang mit Ebay rum, der Aufwand steht in keinem Verhältnis mehr zum Erlös...

Für mich jedenfalls stünde an erster Stelle zu klären, ob Ebay irgendein Recht hat mir das Geld abzuknöpfen und wenn nicht, dann sperre ich das SEPA-Mandat, schreib Ebay genau 1x was Sache ist, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und sie sich im BGB schlau machen können, ich sicher nichts erstatte und damit ist die Sache für mich gegessen. Zu dem Schluss bin ich gekommen, nachdem ich versucht hab aus den "AGB" von Ebay schlau zu werden. Dort steht wie ich geschrieben hab nämlich genauso drin, dass bei Privatverkauf keine Rückgabe bei Versandschaden möglich ist. Weitere Infos zu Versandschäden finde ich überhaupt nicht.
 
Ist doch nett von Ebay, wenn sie es abbuchen. Denn dann kann man es auf jeden Fall zurück rufen, wo siehst du da denn ein Problem?
Das Problem ist, dass das nicht so einfach funktioniert. Denn sonst würde jeder, der sich ungerecht behandelt fühlt, sein Geld - ob berechtigt oder nicht - einfach wieder zurückbuchen.
 
Einfach abbuchen ist wirklich nett im Vergleich zu Mahnbescheiden oder Pfändungen oder Gerichte usw..

Aber am Ende hat der TS doch sein Geld und soweit alles richtig gemacht. Wie oder was eBay oder der Käufer jetzt unternehmen werden muss man ja erstmal abwarten. Mit einer Rechtsberatung kann man schonmal für ein paar Möglichkeiten vorsorgen.

Das Problem ist, dass das nicht so einfach funktioniert. Denn sonst würde jeder, der sich ungerecht behandelt fühlt, sein Geld - ob berechtigt oder nicht - einfach wieder zurückbuchen.
Doch, genau so funktioniert das. Jede Abbuchung kann ohne Probleme rückgängig gemacht werden völlig egal ob ein Anspruch auf ein Betrag besteht oder nicht.
 
Letztendlich hast Du zwei Möglichkeiten:

1. Ebay entscheidet gegen Dich, Du bekommst den Kaufpreis zurück und einen geschroteten iMac. Also 488€ in den Sand gesetzt.

2. Du gehst zu einem Anwalt. Vielleicht kann der einiges dem Käufer anlasten, was gegen eine Rücknahme spricht. Z.B. keine Reklamation beim Versandunternehmen etc. Bei den Honorarkosten hast Du dann für den iMac effektiv nur 388€ bekommen.

Lass Dich beraten!
Option 1 macht ja mal so gar keinen Sinn.

Aber davon abgesehen gibt es noch eine weitere Option: Der Verkäufer hat am Ende keinen Mac, kein Geld und hat zusätzlich noch Geld für einen Anwalt ausgegeben.
Außerdem möchte ich den Anwalt sehen, der in dieser Konstellation (Streit mit einem Käufer in Ungarn, mit eBay.com und mit Hermes) für 50 Euro tätig wird.

Und für den TS: gibt es ein eindeutiges Foto vom beschädigten Mac mir erkennbarer Seriennummer?
 
Ups, das mit dem Foto hat sich erledig.
 
Wieso ist das nett? Wie sollen sie es sonst machen? Was wäre eine unnette Methode an das Geld zu kommen, den TS ausrauben? Natürlich kann man es zurückrufen, das Problem das ich habe ist, dass der TS auf nichts eingeht was empfohlen wird. Wenn ich schon weiß, dass ich meine Kohle behalten will, sperre ich das vorab bei der Bank und warte nicht erst auf die Abbuchung. Und wenn ich es nicht sicher weiß, mach ich mich zeitig schlau...
@OmarDLittle, ich hatte mich bereits eingangs bei dir für deine Tipps bedankt. Es ist keineswegs so dass ich all eure Tipps ignoriere, ich versuche halt bestmöglich abzuwägen. Meine Vorgehensweise wäre tatsächlich, zwar nicht das SEPA-Mandat zu sperren, aber den Lastschriftrückruf zu nutzen, nachdem eBay das Geld abgebucht hat.

Eine Chance besteht schon, hab da auch in einem vorigen Post schon formuliert, was der TS Ebay konkret mitteilen kann. Höchstens ggf. auf Englisch übersetzen müsste er es noch, da er anscheinend auf Englisch mit Ebay kommuniziert. Jedenfalls diskutier ich doch nicht wochenlang mit Ebay rum, der Aufwand steht in keinem Verhältnis mehr zum Erlös...
Genau das habe ich bereits vorher schon getan. Was ich darin geschrieben habe, auf Englisch:

- dass ich meinen Bruder als Zeugen habe, dass der iMac bis zum Transport an die Hermes-'Station' in Ordnung war, da dieser mir beim Transport geholfen hat.
- der iMac in der OVP gesendet wurde und somit ausreichend verpackt war
- die Auktion in ebay.de als "no return" beschrieben ist
- der Käufer trotz mehrfacher Aufforderung nicht meinem Wunsch nachgekommen ist, Bilder der äußeren Verpackung anzufertigen
- der Käufer zudem den Schaden an den Lieferdienst hätte melden sollen
Danach noch:
Dass ich in Deutschland lebe, und die eBay GmbH meine zuständige Firma ist
Dass sogar die eBay deutschland seite meint, dass bei einem Privatverkauf die Haftung an den Käufer übergeht, sobald das Ding beim Versandhändler ist
Zuletzt noch die Forderung, dass ich will, dass der Fall geschlossen wird. Und ich einen Anwalt einschalten werde, sollte eBay mir Geld abziehen.

Und das Ergebnis war eben diese Antwort seitens des englischen / amerikanischen eBay-Supports.

Und nein, auf diese E-Mail habe ich nicht mehr reagiert / geantwortet. Und werde ich auch nicht mehr, da ich das Gefühl habe, gegen eine Wand zu reden.

Und noch ein Weil: Mein "wutentbranntes" Telefon-Gespräch mit einer eBay-Deutschland Mitarbeiterin vom Donnerstag hat ein wenig Änderung gebracht, nämlich dass der Fall aktuell auf "Halten" steht. Konkret steht da:

Screenshot 2022-01-30 at 19.35.02.png


Ich hätte aktuell die Hoffnung, dass der Fall tatsächlich geschlossen wird, wenn der Käufer nicht die Fotos des Umkartons liefert. Und ich habe seeehr geringes Interesse, dass durch weitere Kommunikation mit dem englischen ebay.com Support dieser Stop vllt. rausgenommen wird.
Für mich jedenfalls stünde an erster Stelle zu klären, ob Ebay irgendein Recht hat mir das Geld abzuknöpfen und wenn nicht, dann sperre ich das SEPA-Mandat, schreib Ebay genau 1x was Sache ist, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und sie sich im BGB schlau machen können, ich sicher nichts erstatte und damit ist die Sache für mich gegessen. Zu dem Schluss bin ich gekommen, nachdem ich versucht hab aus den "AGB" von Ebay schlau zu werden. Dort steht wie ich geschrieben hab nämlich genauso drin, dass bei Privatverkauf keine Rückgabe bei Versandschaden möglich ist. Weitere Infos zu Versandschäden finde ich überhaupt nicht.
Das Thema hatten wir doch schon. Eine eindeutige Klärung, ob eBay das Recht hat mir das Geld abzuknöpfen, wäre eine Sache des Anwalts, wovon @V8-Driver behauptet, dass das für 50 Euro möglich ist. Klar kann ich anfangen in den AGBs zu wursteln, aber als Laie ist das unmöglich zu beantworten, ob da etwaige Schlupflöcher bestehen. Nicht mal Anwälte wissen das auf Anhieb.

Hier habe ich mal einen ähnlichen Fall gefunden: https://www.frag-einen-anwalt.de/Me...tschaeden,-online-Privatverkauf--f295432.html

Der Fall ist zwar von 2017, d.h. damals gab es noch keinen eBay-Käuferschutz, aber einen Paypal-Käuferschutz. Und der Käufer sitzt in Deutschland, nicht im Ausland wie bei mir:
Folge ist, dass Sie ohne Kaufpreis dastehen und das teilweise beschädigte Porzellan wohl nicht zurück wollen. Daher werden sie nun zunächst einmal den Käufer schriftlich und nachweisbar unter kurzer Schilderung der Sachlage zur Zahkung des Kaufpreises auffordern müssen, wenn es zu einer Rückbuchung kommt. Dafür setzen Sie dann eine Frist.

Nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist müssten Sie Ihren Zahlungsanspruch gerichtlich geltend machen.
Da meint der Anwalt wohl, hey, dem Käufer schickst nach der Rückbuchung von Paypal einfach nen Brief mit der Zahlungsaufforderung, sofern ich das richtig verstanden habe?

Oder hier: https://www.frag-einen-anwalt.de/ruecknahme-ebay--f296916.html
Da meint der Anwalt, man hätte ja die AGBs von PayPal akzeptiert.

Ich bin mir nur ziemlich sicher dass das anwaltstechnisch nicht für 50 Euro möglich wäre...
 
Und noch ein Weil: Mein "wutentbranntes" Telefon-Gespräch mit einer eBay-Deutschland Mitarbeiterin vom Donnerstag hat ein wenig Änderung gebracht, nämlich dass der Fall aktuell auf "Halten" steht. Konkret steht da:

Anhang anzeigen 356375

Ich hätte aktuell die Hoffnung, dass der Fall tatsächlich geschlossen wird, wenn der Käufer nicht die Fotos des Umkartons liefert.
Sieht doch gut aus! ebay gegenüber wird er sich ja nicht einfach tot stellen können, wenn es um den beweis des Transportschadens geht. Und ehe der klar beiwesen ist, werden sie dir nicht einfach die Kohle wieder abziehen können.

Wenn jemand glaubt, einen Schadenersatzanspruch zu haben, gibt es, neben der Beweislast, auch noch so etwas we eine „Pflicht zur Schadensminderung“. Meint: Ersatz nur für die günstigst mögliche Beseitigung des Schadens zu fordern. Also kein neues Auto wegen einer Delle im Kotflügel. Das wird dir auch ein Anwalt sagen. Und in dem Moment, wo er den vollen Preis ersetzt fordert ohne auch nur Bilder der Beschädigungen der Verpackung zu liefern, die mit den Schäden am Inhalt korrespondieren, ist er weder dem Einen noch dem Anderen nachgekommen. So wird das normalerweise nix. Für ihn!
 
Also der Umkarton ist ja schon interessant aber anhand des eigentlichen Kartons der dem Umkarton entspricht wird man nicht mehr sehen können als beim eigentlichen Karton. Der wäre nämlich genauso oder sehr ähnlich beschädigt.

Also kann es beim Transport nicht um deutliche Beschädigungen von außen gehen sondern um Beschädigungen die entstehen können ohne deutliche Beschädigungen von außen so wie das auch möglich ist.
Am Ende keine Sache für die der Verkäufer einstehen muss..
 
Nur der Empfänger der Ware kann sehen ob der Umkarton oder die Ware beschädigt ist. Das muss er sich vom Fahrer bescheinigen lassen oder die Ware nicht annehmen. Wie soll denn der Versender sehen wie sein Karton ankommt???

Es gibt Beschädigungen die kann man von aussen sehen, es gibt aber auch welche die sieht man von aussen nicht.
Das Pakete im Garten, in Mülltonnen, vor der Haustür abgelegt werden, und generell seit Corona fast alle kontaktlos
abgwickelt wird, hast Du aber mitbekommen.
In der Praxis kann sich der Empfänger eine Beschädigung gar nicht bescheinigen lassen, wenn der Fahrer überhaupt
die Landessprache spricht.
Wir reden hier ja nicht von Speditionslieferungen, bei denen das auf den Frachtpapieren vermerkt werden muss.
 

Wnn schon klugscheissen, dann richtig. Es geht hier um Hermes

Info von Hermes.AGBs

6.4 Der Auftraggeber oder Empfänger hat einen äußerlich feststellbaren Schaden oder einen Ver- lust des Sendungsgutes spätestens bei der Ablieferung der Sendung, einen nicht äußerlich erkenn- baren Schaden oder Verlust innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, jeweils unter deutlicher Kenn- zeichnung des Schadens oder Verlusts, anzuzeigen. Anderenfalls wird vermutet, dass der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war und die Sendung vollständig übergeben wurde.

Auftraggeber und Vertragspartner ist der Versender. Nur der hat ein vertragliches Verhältnis mit dem Versender.
Grundsätzlich muss der es also melden, der Empfänger kann es rechtlich nur hilfsweise machen.

Und es gibt Kommunikationsmittel, hier hat es der Empfänger ja auch geschafft den Versender zu informieren.
 
Es gibt Beschädigungen die kann man von aussen sehen, es gibt aber auch welche die sieht man von aussen nicht.
Das Pakete im Garten, in Mülltonnen, vor der Haustür abgelegt werden, und generell seit Corona fast alle kontaktlos
abgwickelt wird, hast Du aber mitbekommen.
In der Praxis kann sich der Empfänger eine Beschädigung gar nicht bescheinigen lassen, wenn der Fahrer überhaupt
die Landessprache spricht.
Wir reden hier ja nicht von Speditionslieferungen, bei denen das auf den Frachtpapieren vermerkt werden muss.
Das ist aber alles gesetzesmäßig nicht relevant. Der Empfänger kann auf den Fahrer warten damit das Paket nicht neben der Mülltonne hinterlegt werden muss.
Der Fahrer muss zur Unterschrift nicht Deutsch können. Wie er den Schaden dokumentiert ist das Problem der Lieferfirma und nicht das des Fahrers.
Auch in Corona Zeiten hast du als Empfänger die Rechte der unversehrten Anlieferung.
Das kann der Lieferant nicht einfach aushebeln.
Ob Spedition oder Paketdienst, die haben alle so ein Formular dabei wo man einen Schaden dokumentieren kann.
 
Ich habe es vielleicht überlesen, aber hat der TE den Schaden überhaupt bei Hermes gemeldet oder die ganze Zeit vergeblich auf ein Bild vom Karton gewartet? Den Schaden hätte er ja trotzdem melden können, um in der Frist zu bleiben. Das wäre so das einzige, was man ihm vorwerfen kann (auch zurecht). Wenn Hermes dann ein Bild vom Karton möchte und der Käufer nicht liefert, wäre er fein raus gewesen.
 
Das Problem ist, dass das nicht so einfach funktioniert.
Was ist nicht einfach an "zur Bank gehen und die Lastschrift rückgängig machen"? Nicht einfach ist es, eine Überweisung rückgängig machen zu lassen, Abbuchungen kann man jederzeit problemlos rückgängig machen lassen. OK, man muss seiner Bank auf den entsprechenden Kommunikationwegen halt davon informieren, dass man eine Abbuchung rückgängig machen will, das geht ggf. nicht mit der App der Bank und man ist vielleicht gezwungen den Berater seines Vertrauens anzurufen oder zu besuchen. Aber was ist daran konkret nicht einfach? Das Erteilen eines Lastschriftmandats ist schwieriger. ;)
Wnn schon klugscheissen, dann richtig. Es geht hier um Hermes
Na dann mal los denn
Auftraggeber und Vertragspartner ist der Versender. Nur der hat ein vertragliches Verhältnis mit dem Versender.
Grundsätzlich muss der es also melden, der Empfänger kann es rechtlich nur hilfsweise machen.
ist nicht richtig. Ich markiere dir mal den relevanten Teil deines eigenen Posts rot:
Info von Hermes.AGBs

6.4 Der Auftraggeber oder Empfänger hat einen äußerlich feststellbaren Schaden oder einen Ver- lust des Sendungsgutes spätestens bei der Ablieferung der Sendung, einen nicht äußerlich erkenn- baren Schaden oder Verlust innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, jeweils unter deutlicher Kenn- zeichnung des Schadens oder Verlusts, anzuzeigen. Anderenfalls wird vermutet, dass der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war und die Sendung vollständig übergeben wurde.
Wie du schon sagtest: Wenn klugscheißen, dann richtig. Auch der Empfänger halt Pflichten an die er sich halten muss ;)
Und es gibt Kommunikationsmittel, hier hat es der Empfänger ja auch geschafft den Versender zu informieren.
Aber eben viel zu spät wie der TE berichtete ;)
 
Was ist nicht einfach an "zur Bank gehen und die Lastschrift rückgängig machen"?
Weil ich solch einen Fall schon einmal selbst hatte. Der Käufer hat den Artikel reklamiert, von ebay wurde der Kaufpreis wieder zurückgeholt und am Schluss hatte ich die Ware wieder. Die Bank konnte da gar nichts machen. Seitdem verkaufe ich da nichts mehr.
 
bei Ebay bin ich seit Jahrzehnten nicht mehr. Seit der damalige Sicherheitschef von Ebay Deutschland bei einem Sec-Check in Stern TV meinte, Ebay könne ja nichts für, dass Javascript Möglichkeiten anbiete, die auch böses zulassen und somit Ebay das nicht verhindern kann, ist der Dienst für mich gestorben.
 
Also der Umkarton ist ja schon interessant aber anhand des eigentlichen Kartons der dem Umkarton entspricht wird man nicht mehr sehen können als beim eigentlichen Karton. Der wäre nämlich genauso oder sehr ähnlich beschädigt.
In den Apple-Originalverpackungen gibt es normalerweise einen Styroporkern, in dem die Geräte passgenau und in alle Richtungen spielfrei sitzen. Wenn der nicht mehr oder weniger vollständig zerstört ist, sind die gezeigten Schäden am Gerät nicht plausibel.

Dieser Styroporkern der Kiste eines 30" Cinema HD Displays kam, von Hermes geliefert, so beim Empfänger an...ohne dass das Display sichtbare Beschädigungen hatte!

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