Jau. Die verantwortlichen Politiker wollten sich als Freunde der Kunst profilieren, aber unangenehmen Entscheidungen ausweichen.
Das ist Deine Interpretation, hat mit einer objektiven Betrachtung des Sachverhalts nix zu tun.
Gerichte gehören auch zum Staat. WENN man ein Gesetz erläßt, daß sich speziell an Künstler wendet, dann nimmt der Staat damit auch eine Wertung vor, was nun Künstler ist und was nicht - das ist unvermeidbar.
Hier war ich unpräzisse. Ersetze staatliche Definition durch legislative bzw. exekutive Definition, dann wird der Zusammenhang klar. Es wird zwangsläufig eine politische Definition, die sich je nach politischen Machtverhältnissen ändern kann/wird.
Sorry, aber das ist hanebüchener Unsinn.
Es geht hier darum, eine staatliche Kasse zu organisieren. Und da muß klar geregelt sein, wer zahlen muß und wer kassieren darf.
Es hat nichts mit dem dritten Reich zu tun, wenn man hier eine brauchbare Definition fordert.
Die ganze Gesetzesschlamperei führt nur dazu, daß die Unsicherheiten auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden, die dauernd prozessieren müssen, mit Finanzrisiko und Zeitaufwand, um die Fehler des Gesetzgebers nachzubessern.
Wie sieht den eine brauchbare Definition für Dich aus?
Musiker = Künstler
E-Musiker = Künstler
U-Musiker = Künstler
HipHop-Scratcher = Künstler
Mitglied einer Cover-Band, die ausschließlich Songvorlagen wiedergibt = Künstler oder Handwerker?
Maler = Künstler
Grafiker = Künstler
Schriftsteller = Künstler
Journalist <> Künstler
Wie siehts dann z.B. mit Günther Wallraff aus, nach seiner Definition ein journalistischer Schriftsteller? Künstler, kein Künstler? Im Gegensatz dazu Jochen Bublath als Wissenschaftler und Schriftsteller, Künstler oder kein Künstler?
Beispiel Bohlen, wenn ich mir alle dämlichen Bemerkungen hier ansehe, müsste ich politisch Bohlen nicht zur Gattung von Künstler definieren dürfen. Dies angewandt auf das 18. Jahrhundert würde zwangsläufig politisch dazuführen, dass Mozart, der Pop-Star dieser Epoche, auch kein Künstler wäre.
Welche objektive, rechtssichere Bewertung würdest Du den gerne als Grundlage haben? Eine Ausbildung als Mindeststandard?
=> 50 % aller KSK-Versicherten fallen dann gleich mal aus dem Raster heraus. Die Klagewelle bis zum Verfassungsgericht möchte ich dann sehen.
Die Liste lässt sich unendlich fortführen.
Dadurch, dass Kunst keiner Definition unterzogen werden kann, kannst Du per se nichtdefinieren, wer als Künstler gilt und wer damit einem "Zwangsversicherungssystem" angehört. Du kannst maximal legislativ/exekutiv definieren, wer dieser Gruppe nicht angehört. => ähnliche Klagewelle wie jetzt.
Das einziger, was man dem Staat hier vorwerfen kann, ist das er aus gut gemeinter Sicht die KSK an sich erschaffen hat, um Künstlern zu helfen.
Interessiern würde mich natürlich auch, wie DU einen KSK-Berechtigten definieren würdest (im Sinne von konstruktiver Kritik an der jetzigen für Dich skandalösen Lage).