Gesellschaft Der Fall Mollath - wie ein Whistleblower skandalös mundtot gemacht wird

Auffällig war, dass sich anscheinend niemand einer gegenteiligen oder kritischen Meinung der Show gestellt hat bzw. stellen wollte oder konnte. Daher eigentlich völlig ungeeignet, dieses Thema so in einer Talkshow zu verarbeiten.

Na die Absage von Frau Lakotta und Herrn Lapp sprechen doch Bände.
Die brauchten gar nicht erscheinen!

Was hätten sie denn sagen sollen.
Frau Lakotta zum Beispiel:
"Oh, ich habe eine Glaskugel zuhause, mit der kann ich in die Vergangenheit schauen
und da habe ich gesehen, dass Hr. Mollath seine Frau schlug und dass er psychisch krank ist.
Und dann hab ich in die Zukunft gesehen, wie er bei Beckmann in der Sendung sitzt,
mit Schaum vor dem Mund und herumschreit."

Hallo. die zwei "Jorunalisten" Lokotta und Lapp wären flach wieder raus gekommen.
Ich denke, dass ist doch mehr als klar.
 
Es wäre mal etwas erfrischend neues, wenn du deine kruden Vorstellung über mich, nicht mit mir und meinen Beiträgen verwechseln würdest - Danke ...

oh, da ist er nicht alleine.

:Pfeif:
 
Und dass keiner meint, nun ist alles gut.

H. Mollath ist nur einer unter vielen, denen Unrecht geschieht


"Im Zweifel für den Richter

Leben unter Verdacht - der Fall Harry Wörz
Bankräuber mit Gorillamaske - der Fall Andreas Kühn
Wenn der Staat zum Täter wird - der Fall Horst Arnold
888 Tage im Gefängnis - der Fall Monika de Montgazon
Das Problem falscher Geständnisse: Zerstückelt und doch unversehrt - der Fall Rupp
Der Arzt, dein Freund und Mörder – der Fall Wolfgang Robens"

ARD
 
Ich finde, dass unser Gullath Mostl äh ... Gustl Mollath gestern eine gute Figur abgegeben hat.... trotz seiner 7 Jahre im Psychiatrie-Gulag....
 
Ich finde, dass unser Gullath Mostl äh ... Gustl Mollath gestern eine gute Figur abgegeben hat.... trotz seiner 7 Jahre im Psychiatrie-Gulag....

Besonders die Aussagen der gerichtlichen Gutachterin waren ja sehr aufschlussreich. Wer es noch nicht gesehen hat, dem kann man es allein schon wegen der unverblümten Aussagen der Dame wirklich nur mal empfehlen...

Hier aber noch ein kurzer Bericht von 3Sat-Kulturzeit zum Bestand des Rechtsstaats in Bayern…
http://www.3sat.de/mediathek/index.php?display=1&obj=37753
 
Meinung über das Einweisungsgutachten von Herrn Dr. Leipziger über Herrn Gustl Mollath

Veröffentlicht am Mittwoch, 21. August 2013 08:16
Geschrieben von Psychiaterin Petra Kutschke

Die Bevölkerung wird in die Irre geleitet in Bezug auf den Gesundheitszustand von Herrn Mollath. Das liegt natürlich auch daran, dass das Gutachten von Herrn Leipziger nicht veröffentlicht wurde, was verständlich ist.
Ich durfte dieses einsehen und musste zu dem Resultat kommen, dass es unwissenschaftlich, widersprüchlich und nicht nachvollziehbar ist.



Das Gutachten, wenn man es überhaupt so nennen sollte, besteht zur Hälfte aus dem Aktenstudium. Der Duraplusordner, den Herr Mollath als Verteidigung dem Gericht überlassen hatte, enthält 106 Seiten, u.a. genaue Angaben von Konten und Namen, die im Zusammenhang mit der Geldverschiebung stehen. Aus diesem Ordner hat Herr Leipziger nur biographische Daten zusammen gesucht (als Anamneseersatz). Ansonsten geht er auf die anderen Seiten überhaupt nicht ein. Insbesondere werden die Inhalte des Duraplusordners eben nicht als Beweis für ein wahnhaftes Geschehen gewertet. Es folgt ein Abschnitt, der wie folgt gegliedert ist:

Darstellung aus der Klinikdokumentation (S. 14- S.20)

Untersuchung und Exploration des Angeklagten durch den Sachverständigen( S. 21- S.24 Mitte).

Die Klinikdokumentation besteht im Wesentlichen aus Anmerkungen des Pflegepersonals und besagt nur, dass Herr Mollath sich erst wusch, als man ihm Kernseife zu Verfügung stellte, dass er anfänglich das Klinikessen ablehnte, dann aber doch aß und dass er Untersuchungen ablehnte. Der Stationsarzt schreibt pauschal und unsubstanziiert „zusammenfassend deutliche paranoide wahnhafte Denkinhalte mit einer deutlichen Symptomatik“, ohne diese mit Beispielen zu belegen.

Herr Mollath wurde am 14.02.2005 im BKH Bayreuth aufgenommen. Erst am 18.02.2005 führte Herr Leipziger ein "informatives Gespräch" mit Herrn Mollath. Anhand des Gesprächs erhob er einen psychopathologischen Befund. Dieser ist ohne Krankheitswert, wörtlich heißt es u.a.: "diesbezüglich kamen somit in diesem Gespräch paranoide und Größenvorstellungen des Angeklagten,..nicht zur Sprache". Am 18.02.2005 erklärte sich Herr Mollath zu einer Untersuchung und Exploration bereit, wenn ein Zeuge anwesend sein durfte. Dies lehnte Herr Leipziger ab. Ebenso verhielt es sich am 18.03.2005. Wiederum erklärte sich Herr Mollath mit einer Untersuchung und Exploration in Anwesenheit eines Zeugen einverstanden. Herr Leipziger lehnte es erneut ab.
Zitat 1 Seite 20:
"Am 18.02.2005 hatte ihn Dr. Petzold in seinem Arbeitszimmer gesprochen. Danach sei der Unterzeichnete überraschend aufgetaucht und hätte noch schnell ein Gespräch mit ihm führen wollen. Als er auf Zeugen bestanden hätte, sei der Unterzeichnete verärgert abgezogen. Am Abend hätte der Unterzeichnete durch seinen Mitarbeiter fragen lassen, ob er ( der Angeklagte) jetzt mit dem Unterzeichneten reden würde. Ohne Zeugen hätte er (der Angeklagte) wieder ablehnen müssen."
Zitat 2 Seite 23:
" Nachdem Versuche durch Mitarbeiter auch in der 11. Kalenderwoche gescheitert waren, den Angeklagten zu Untersuchungen zu bewegen, oder such auf Gespräche exploratiben Charakters einzulassen, versuchte der Unterzeichnete am 18.03.2005 eine gezielte Exploration...
Letztlich ließ sich der Angeklagte auch unter der Darlegung des üblichen Modus einer gutachterlichen Untersuchung nicht dazu bewegen, von seiner Position abzurücken. Immer wieder erklärte de rangeklagte, er sei nur bereit, vor allen anderen Patienten bzw. den gerade anwesenden Patienten im allen Patienten zugänglichen Aufenthaltsraum mit dem Unterzeichneten zu sprechen."

In den 6 Wochen der Unterbringung ging Herr Leipziger nur zweimal (18.02.2005 und 18.03.2005) auf Herrn Mollath zu, ansonsten gab es keinen Kontakt. Trotzdem heißt es auf Seite 21 des Gutachtens: „Untersuchung und Exploration des Angeklagten durch den Sachverständigen“, so als ob eine Untersuchung und Exploration durchgeführt worden seien.

In der Beurteilung und Zusammenfassung greift Herr Leipziger so gut wie überhaupt nicht auf das Aktenstudium zurück. Dies dazu, dass es ein Gutachten nach Aktenlage sein soll. Er stellt ein Szenario dar, welches weder auf dem Aktenstudiumg noch auf den Beobachtungen basiert. Auffällig ist vor allem, die Nennung des Herrn Worthmüller, der zuvor Herrn Mollath begutachten sollte, sich aber für befangen erklärt hatte. Hieran macht Herr Leipziger die Schwarzgeldverschwörung fest, indem er behauptet, dass es bewiesen sei, dass Herr Worthmüller nicht beteiligt sei und Herr Mollath somit jeden, der zufällig in Kontakt mit ihm (Mollath) käme, als Bedrohung erlebe.

Er begründet sein Gutachten nach Aktenlage damit, dass Herr Mollath sich einer Untersuchung verweigert habe, was nach seinen eigenen Angaben überhaupt nicht stimmt. Wer sich verweigerte, war Herr Leipziger.

Er geht nicht darauf ein, dass er während des persönlichen Gesprächs mit Herrn Mollath einen psychopathologischen Befund ohne Krankheitswert erstellt hat. Daher verwundert es auch nicht, dass es eine Diagnose eigentlich nicht gibt. Es heißt vielmehr differentialdiagnostisch sei es eine wahnhafte Störung oder differentialdiagnostisch eine paranoide Psychose. Die paranoide Psychose sei möglich, weil Herr Mollath dem aufnehmenden Arzt gegenüber auf die Frage, ob er Stimmen höre sagte: "er höre eine innere Stimme, die ihm sage, er sei ein ordentlicher Kerl, er spüre sein Gewissen". Da stellt sich die Frage, seit wann handelt es sich um akustische Halluzinationen, wenn man auf sein Gewissen, seine innere Stimme hört?

Herr Leipziger bevorzugt die Diagnose wahnhafte Störung. Dabei handelt es sich aber um eine Ausschlussdiagnose. D.h. wenn keine paranoide Psychose vorliegt, es kein drogen- oder alkoholinduzierter Wahn und auch kein organisch bedingter Wahn ist, dann erst darf die Diagnose einer wahnhaften Störung gestellt werden. Herr Leipziger schreibt selbst, dass eine organische Ursache nicht untersucht werden konnte. Damit ist die Diagnose wahnhafte Störung nicht nachvollziehbar und unzulässig laut Definition des ICD 10. Herr Dr. Leipziger konnte also keine Erkrankung, die den internationalen Kriterien entspricht ausmachen. Ein Wahn ist keine Erkrankung, sondern nur ein Symptom einer Erkrankung. Die unterstellte wahnhafte Störung ist eine in der Psychiatrie extrem selten vorkommende Erkrankung, die noch nicht vollständig erforscht ist. Das Wesentliche an der wahnhaften Störung ist, dass der Betroffene bis auf das wahnhafte Erleben psychopathologisch völlig unauffällig ist. Daher kommt er auch so selten ins Krankenhaus. Abgesehen von den primären und sekundären Auswirkungen des Wahns ist die Leistungsfähigkeit nicht wesentlich beeinträchtigt und das Verhalten ist nicht auffallend seltsam oder bizarr. Am 21.02.2005 vermerkt der Stationsarzt, dass deutlich bizarre Verhaltensmuster vorliegen würden, ohne diese näher zu belegen. Wenn dem so gewesen wäre, dann käme eine wahnhafte Störung als Diagnose wiederum nicht mehr in Frage.

Herr Leipziger hat Herrn Mollath nie zu den Tatvorwürfen befragt. Schlimmer noch: nach dem Aufenthalt von Herrn Mollath im BKH fragte Herr Leipziger nach, ob es noch andere Straftaten gäbe, da das bisher vorliegende zu unergiebig sei. Ungefähr 2,5 Monate nach Herrn Mollaths Entlassung wurde eine neue Akte mit den angeblichen Reifenstechereien nachgeliefert.

In der Zusammenfassung geht Herr Leipziger nicht auf die einzelnen Taten ein. Dies wäre aber zwingend erforderlich. Der Gutachter muss feststellen, ob zum Zeitpunkt der Tat eine Erkrankung vorlag, aufgrund derer die Person einsichts- und steuerungsunfähig war. Herr Leipziger schreibt pauschal, dass Herr Mollath zu den Tatzeitpunkten(ohne Zeitangabe) an einer schweren geistigen Störung gelitten habe und zumindest vermindert schuldfähig war. Wichtig ist auch, dass im Gutachten nicht die Rede davon ist, dass der Gutachtenauftrag sich auch auf die Reifenstechereien bezieht.

Nicht besser steht es um die letzte Stellungnahme des BKH Bayreuth, nachzulesen unter www.strate.net. Siehe dazu auch unterhttp://www.psychiatrie-missbrauch.de/index.php/2-uncategorised/10-fachpsychiatrische-meinung.

Der letzte Gutachter von Herrn Mollath war Herr Dr. Weinberger. Dieser hat Herrn Mollath im BKH Bayreuth persönlich untersucht und keinen Befund von Krankheitswert nachweisen können. Komisch, dass dieser Gutachter von den Medien fast nie erwähnt und vom BKH Bayreuth verschwiegen wird. In ihrer letzten Stellungnahme hätte sie das Gutachten von Herrn Weinberger diskutieren müssen.

Herr Dr. Weinberger betreibt die Internetseite http://www.psychiatrie-und-ethik.de/. Seit 40 Jahren macht er sich um den Kampf gegen den Psychiatriemissbrauch verdient. Er ist der einzige Psychiater, der es wagte bei der Großkundgebung am 29.07.13 in Nürnberg öffentlich auf zu treten und die Mißstände an zu prangern. Die Rede kann man sich auf youtube anhören:

http://www.youtube.com/watch?v=ZgqxtF8HQLw

Es wäre schön, wenn sich noch mehr Psychiater und andere Kollegen sich ihm anschließen würden.
 
Gustl Mollath spricht Klartext – GAG-Tagung
(GAG ist die “Gießener Akademische Gesellschaft”).
Veröffentlicht am 25. August 2013

Die Richter und ihre Denker
Strukturen in der Justiz und im Gutachterwesen

Samstag, 24. August 2013
15:00 –19:00 Uhr
Bürgerhaus Gießen-Wieseck

Die Gießener Akademische Gesellschaft
wurde 2009 von Prof. Dr. Christidis gegründet, mit dem Ziel, akademische Aktivitäten zu entfalten, die nur dem Menschen und der Wissenschaft dienen.

Einleitung durch Prof. Dr. Christidis.

Die Referenten (chronologisch):

Gustl Mollath

Dr. med. Friedrich Weinberger
ist Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Vorsitzender der Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie. Sein Gutachten, das Gustl Mollath entlastete, wurde von der Bayerischen Justiz nicht berücksichtigt.

Prof. Dr. Phil. Philip Churchill
praktiziert als Psychologischer Psychotherapeut in Gießen. Er behandelte schwertraumatisierte US-Kriegsheimkehrer. Seitdem er Unregelmäßigkeiten in gerichtlichen Gutachten aufdeckte, wird seine Honorarauszahlung durch die Kassenärztliche Vereinigung wiederholt verschleppt.

Thomas Saschenbrecker
ist Experte für Psychiatrierecht. Er hat mehrfach Fachausschüsse des Bundestags und diverser Landtage bei Gesetzesentwürfen beraten.

Uwe Kirchhoff
studierte Sozialpädagogik und hatte über viele Jahre verantwortliche Positionen in Jugendämtern inne. Später war er als selbstständiger Freier Träger der Jugendhilfe tätig. In beiden Positionen erlebte er die Innenwelt der Jugendhilfe.

Prof. Dr. med. Dr. phil. Klemens Dieckhöfer
Habilitiert an der Universität Bonn für Neurologie und Psychiatrie sowie Geschichte der Medizin (Zusatztitel: Psychotherapie und Naturheilverfahren) ist Prof. Dieckhöfer u.a. Schriftleiter psychiatrischer Fachjournale und Beiratsmitglied verschiedener ärztlicher und naturwissenschaftlicher Gesellschaften. Seit 1986 ist er als Berufssachverständiger tätig. Er sendete einen Brief mit Kritik bzgl. der Gutachten zu G. Mollath an die Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk (CSU).

Hans-Christian Prestien
ist Familienrichter a.D., Befürworter des Cochemer Modells, Mitbegründer des Verbandes Anwalt des Kindes und Preisträger des Verbundnetzes der Wärme.

Quelle: http://opablog.net/2013/08/25/klartext-gustl-mollath/
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Gustl Mollath
2 Stunden im Radio-Interview - Live - Sendung "Leute" im SWR1 Baden-Württemberg (28.08.2013)


Seit drei Wochen ist Gustl Mollath in Freiheit.
Über siebeneinhalb Jahre war er weggesperrt in verschiedenen Psychiatrien in Bayern - wegen angeblicher Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit.

Dieses Interview ist sehr aufschlussreich. Einfach mal reinhören ....

Audio Download - mp3
 
Kürzlich hat bei BECKMANN in der ARD während der Mollath-Sendung eine Psychologin ordentlich das gerichtliche Gutachterwesen kritisiert. Wie schon vermutet, reagiert da auch gleich das bayrische Justizwesen drauf: die Gutachterin wird in ihrer Funktion kaltgestellt. Udo Vetter dazu: "Interessant ist, dass [ausgrechnet] das Verhalten des Staatsanwalts vieles von dem bestätigt, was Ziegert [die Gutachterin] behauptet. Und überdies noch ein merkwürdiges Verständnis von Meinungsfreiheit dokumentiert. Aber so was fällt halt erst auf, wenn der Beißreflex wieder abgeklungen ist."
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/09/05/sizilien-ist-woanders/
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/gerichtsgutachterin-in-bayern-nach-kritik-kaltgestellt-1.1762996
http://www.heise.de/tp/blogs/8/154903
 
Frau Ziegert, die übrigens Psychiaterin aber keine Psychologin ist, wird von bayerischen Gerichten schon seit mehr als 10 Jahren boykottiert. Lediglich die jüngsten Begründungen der Staatsanwaltschaft für die Ablehnung wegen Befangenheit sind neu. Wie gut, dass Frau Ziegert nicht auf die Gutachtertätigkeit in Bayern angewiesen ist, so wie viele ihrer Kollegen deren Gutachten darum auch gern mal im Sinne der Staatsanwaltschaften ausfallen.
 
Danke für die Korrektur. Stimmt, die Dame ist Psychiaterin und Psychotherapeutin, nicht Psychologin... :)
 
und weiter geht die lustige Sause mit der bayrischen Justiz:

"Verfahren gegen Ex-Frau eingestellt
Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen die Ex-Frau von Gustl Mollath eingestellt. Sie habe sich nicht strafbar gemacht. Mollath hatte ihr vorgeworfen, noch Wertgegenstände von ihm zu besitzen. …"

Quelle: SZ

Na, wer in Bayern jemand kenn, der jemand kennt, der weiß, daß der dies und das, na dann weiß man doch, das da nix gemacht werden wird und kann man kennt sich ja und überhaupt.
Kurz: Frau Mollath wird wohl zuviel wissen.
 
Ist dieser Thread nicht beendet?
 
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Der Thread vielleicht, darüber habe ich nicht zu entscheiden, aber der Fall Mollath mit Sicherheit nicht.:

29. März 2014 11:03
Fall Gustl Mollath Ein Gericht verweigert sich
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass zwei Beschlüsse im Fall Mollath verfassungswidrig waren -
und vom Oberlandesgericht Bamberg eine neue Entscheidung gefordert.
Doch dort ignoriert man die Anweisung von oben.

SZ Online - Olaf Przybilla

… vielleicht sollte man das OLG Bamberg einweisen. :d
 
Zwischenzeitlich ist übrigens die Klage von Herrn Mollath auf Schadenersatz gegenüber seiner Frau komplett abgewiesen worden.

Für Herrn Mollath wird der Fall das ganze Leben vorhanden sein.

Zu jeder Zeit sitzen etwa 4000 Menschen unschuldig in deutschen Gefängnissen. Die Anzahl der unzulässig in der Psychiatrie weggesperrten und über Betreuungsverfahren entrechteten Menschen als unzulässige Sonderstrafe ist unbekannt.

Auch für diese Menschen werden deren Fälle bis zu ihrem Lebensende nicht beendet sein.

Pfusch in der Justiz, NDR 2003: Mein Kampf ist erst zu Ende, wenn mir Recht und Gerechtigkeit wiederfahren sind.

Da kann auch die Frau S. solange warten bis diese im Grab landet. Justiz ist nicht dazu dar Gerechtigkeit zu schaffen.
Die schlimmste Form der Ungerechtigkeit ist ihre vorgespielte Gerechtigkeit.

Viele Juristen glauben aber an die Selbstlüge schizophrenerweise tatsächlich und auch das in der Justiz die Wahrheit festgestellt würde.

In Zivilverfahren wir zB. aufgrund der subjektiven Wahrheit die sogenannte objektive Wahrheit festgestellt. Selbst wenn der Richter die tatsächliche Wahrheit kennen würde, dann darf er diese nicht verwenden, wenn diese keine der Prozessparteien vorgetragen hat (sogenannte Dispositionsmaxime).

In Strafverfahren wird aufgrund der tatsächlichen Wahrheit die tatsächliche prozessuale Wahrheit festgestellt (Amtsermittlungsgrundsatz).
Auch da wird man letztlich feststellen, dass es schon an der tatsächlich festgestellten Wahrheit der Zeugen und der Beschuldigten hapert.
Und die prozessuale Wahrheit verbietet manche tatsächliche Wahrheit.
Ich habe auch noch keine Staatsanwaltschaft gesehen, die objektiv ermitteln würde. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gehen stets in eine Richtung, denn erfolgreich ist ein Staatsanwalt wenn er für eine Verurteilung sorgt und damit um so Beförderungsnotwenidiger. Egal wie, es dürfen unzulässige Methoden aber möglichst nicht an Tageslicht gelangen.

… vielleicht sollte man das OLG Bamberg einweisen.

Ich habe einem Richterkollegen in Coburg Rechtsbeugung und Schizophrenie vorgeworfen, weil ich meine KfZ-Versicherung wegen Falschregulierung verklagt habe.
Der Richter hat ua. entschieden, dass das Zahlen eines Ordnungsgeldes von 30 EUR das Indiz für ein Verschulden eines Unfalls gewesen ist.
Erstens wird das Verschulden an einem Unfall anhand der Unfallursachen ermittelt und wer diese beweisbar verschuldet hat (sogenannte konkrete Betriebsgefahr).
Das zahlen von 30 EUR ist sicherlich keine Unfallursache. Und ein Indiz ist zusätzlich sicherlich kein Beweis. Allein hier 2 rechtliche Fehler in einem Satz.
Der Richter erklärt, dass die Versicherung korrekt und ordnungsgemäss den Sachverhalt geprüft habe und so rechtlich korrekt entschieden habe.
Genau eine solche "rechtlich korrekte Prüfung" stellt aber eine Falschregulierung und nicht ordnungsgemässe Prüfung dar:
http://openjur.de/u/96249.html

Am AG-Münster wurde ebenfalls gegen die gegnerische Versicherung geklagt und diese kam auch auf ein 100% anderes Ergebnis wie dieser Richter was leicht nachvollziehbar ist.

Der Richter hat seine Entscheidung dann in einer Gegenvorstellung noch einmal überprüft und festgestellt, dass diese richtig ist.

Aufgrund meiner Erklärung wurde in Coburg ein Strafverfahren gegen mich geführt wegen Beleidigung direkt bei den Richterkollegen.

Als Zeuge erklärte der Richter, dass er seine Entscheidung dann noch einmal überprüft habe und diese vollständig richtig sei und dass er sich tief beleidigt fühlt, weil ich ihm Rechtsbeugung und Schizophrenie vorgeworfen habe.

Kann man sich nun vorstellen warum ich das erklärt habe?
Ein Schelm der böses denkt könnte nun auch annehmen, dass es eine Falschaussage darstellt. Allerdings weigert man sich bisher mir die protokollierte Zeugenaussage zukommen zu lassen, so dass es keinen Beweis gibt.

Wenn also ein anderer Richter entscheiden würde, dass seine Entscheidung falsch ist, dann wird dieser Richter dadurch also beleidigt und diese Beleidigung will also auch kein anderer Richter tätigen und so kommt es zu lauter gleichartigen Abdeckentscheidungen, damit der Richter von den Kollegen gelobt und nicht beleidigt wird.
In Coburg sind die Staatsanwaltschaft, das Amtsgericht und das Landgericht alle in einem Gebäude und man trifft sich dort in der Kantine sicherlich auch zum Mittagessen und dann soll man einen anderen Richter beleidigen?
Ein entsprechender Befangenheitsantrag gegen den Strafrichter wurde abgelehnt.
Auch der Präsident des Landgericht Coburg als Kollege wurde intern im Haus aus seinem Arbeitszimmer angerufen um eben mal vorbei zu kommen und als Zeuge ausszusagen.
Der Präsident des LG Coburg könnte den Richter also in Dienstaufsichtsverfahren ärgern und auch der Staatsanwalt hat nichts zu sagen in militärischer Administration, die dort herrscht und nur das gewollte zu machen.
Eine makabre Theateraufführung in der sich keiner für Befangen hält.

Auch die Beleidigung, die aus einer Befangenheit folgen würde, ein solches ungemach will grundsätzlich kein Richter einem anderen als Amts- oder Landgericht kredenzen:
„Befangenheit an sich: Über den Umgang mit einem prozessualen Grundrecht“ NJW 1993, 2222, Dr. Lamprecht, Karlsruhe
„Schlüssel des Befangenheitsrechts ist der Bürger. … Das Gesetz sieht ihn als Hauptdarsteller, doch die Justiz akzeptiert ihn nicht einmal als Statisten. Ohne Grund denn formal gesehen, sind seine Rechte unbestreitbar.“
„…Entschieden werden müsse ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß hat, an der Unvorgenommenheit des Richters zu zweifeln. Doch von diesem Obersatz, der eine selbstkritische Distanz der Justiz insuinuiert, bleibt im Einzelfall wenig übrig. …Kein Wunder, daß bei manchem aus dem Ideal eine fixe Idee geworden ist. Objektivität gilt als Tugend, Subjektivität als Makel. …Verständlich ist auch, warum sich alle – Richter wie Anwälte – scheuen, einem anderen solches Ungemach zu bereiten. Aus dieser Konstellation erwachsen Begründungen, die wie Textblöcke aus dem Computer aussehen. Einer zitiert den anderen, der konkrete Teil wird mit einem Halbsatz gestreift, dann folgen zumeist nur Versatzstücke. Morgenstern steht Pate: Es kann nicht sein, was nicht sein darf.“
Befangenheit mit zweierlei Maß, Beschwerden von Bürgern über Parteilichkeit in der Justiz haben grundsätzlich keine Chance, Der Spiegel 39/1981, 21.09.1981


Aufgrunddessen bin ich natürlich verurteilt worden.
Strafantragsteller war der Präsident des LG Coburg als sogenannter "Innovationsmotor" der bayrischen Justiz.

Bereits sein Strafantrag verstösst gemäss stetiger Rechtssprechung des BVerfG gegen das Willkürverbot.

Innovation bedeutet im Bamberger OLG-Bezirk also das mundtotmachen von Kritikern. Wo kein Kritiker ist, da ist auch keine falsche Entscheidung und dort gibt es auch keine justiziellen Misstände und Fehler und der Präsident des LG Coburg beseitigt die Rechtsbeugereien und Missstände mit entsprechender Willkür besonders effektiv.
Tatsächlich kann ich darin aber keine Innovation erkenen, die man von der Systematik nicht auch im Dritten Reich und in der DDR so wie auch in China etc. nicht angewandt hat oder anwendet. Die Geschichte wiederholt sich, denn ein solches vorgehen galt auch im Dritten Reich und der DDR als besonders lobenswert.

Heute sind die Richter aber in der Strafhöhe zum Glück eingeschränkt auch wenn besonders in Bayern wieder die Todesstrafe für Worte gefordert wird, welches sicherlich dort auch eine lobenswerte Innovation darstellt:

200000 politische Verfahren, Braunbuch:
Seit Jahren fordern prominente Vertreter der CDU/CSU die Wiedereinführung der Todesstrafe für politische Taten. Der Vizepräsident des Bundestages Jaeger (CSU) verlangte dies bereits 1957 (Frau und Politik, Bonn, 15. Dezember 1957), und kein geringerer als der seinerzeitige Justizminister Schärfer (CSU) wollte die Todesstrafe für „Landesverrat“ 1958 einführen. (Neue Ruhr-Zeitung, Essen, 14. Juni 1958)

Wird die Todesstrafe für Worte erst einmal eingeführt haben die meisten Richter nicht das geringste Prolbem diese auch auszuüben wie es die Geschichte in Deutschland stets gezeigt hat und so wie es sich auch von den Richtern in anderen Ländern zeigt. Die Köpfe würden wieder rollen.

Erwin Tochtermann: “Die Leichen im Keller der bayerischen Justiz” und diesem “Nichtkönnen” der bayerischen Strafjustiz ist das vorliegende Buch gewidmet, 1983
 
Alles für das schöne Ansehen der Justiz und der Juristen, Prof. Dr. Winfried Bausback, bayrischer Justizminister:
"Ich könnte mir vorstellen, dass länger als drei Jahre künftig kein Mensch in der psychiatrischen Anstalt sitzen sollte, ohne dass ein externer Gutachter, also ein Gutachter, der nicht zur Anstalt gehört, die medizinischen Voraussetzungen der Unterbringung neu überprüft", sagte Bausback. Es soll auch eine Vollzugsordnung geben, welche die Rechte der Menschen in der forensischen Psychiatrie regelt.
Bislang gibt es ein solches Gesetz nur für Häftlinge im Gefängnis, nicht aber für die Straftäter in der Psychiatrie. Es solle künftig niemand mehr, so der Minister, das Gefühl haben, dass er dort lebendig begraben sei.

Der Fall Mollath wird dort also auch verlogenerweise nur zur Selbstbeweihräucherung genutzt.
An den Zuständen, die zu seiner Unterbringung geführt haben wird nichts verbessert und daran soll auch nichts verbessert werden. Kritiker werden wegen Beleidigung verfolgt und daher gibt es auch keine Missstände, die zu verbessern wären und so braucht auch Winfried nichts gegen seine Kollegen sagen.

Ob externe Gutachter oder nicht, es wird dadurch eher noch schlimmer, weil man sich dann sogar darauf berufen wird, dass das Gutachten sogar von einem externen Gutachter gemacht worden ist und daher nur richtig und noch richtiger sein kann. Kritiker an solchen externen Gutachtern sind wiederum Mundtod zu machen und damit gibt es auch keine Fehler in externen Gutachten.

Herr Mollath hatte doch auch ohnehin irgendwann die Schnauze voll von den ganzen kranken Gutachtern und wollte gar nicht mehr begutachtet werden.

Es ist übrigens so, dass viele Menschen nur Psychologen werden um mehr über ihre eigenen geistigen Probleme zu erfahren und dass diese deswegen das Fach besonders interessiert.

Justiz und Psychologie sind die beiden grössten Pseudowissenschaften mit dem Glauben der meisten Richter und Juristen darin, dass es sich dabei tatsächlich um eine Wissenschaft handelt:

Postbote Gert Postel erfährt die Ehre von einem der renomiertesten Gutachter Deutschlands begutachtet zu werden, wegen seiner Tätigkeit als Dr. Dr. Psychologe und Philosoph, Facharztprüfer, Weiterbildungsbeauftragter, Gerichtsgutachter und Oberarzt:
Das war wirklich eine ganz eisige Atmosphäre überhaupt nicht professionell, sondern beleidigt, dass ich das Fach, dass er für eine Wissenschaft hält beleidigt habe.
Um das ein bischen aufzuheitern habe ich erklärt, dass ich vor einigen Monaten hier selbst exploriert hätte und meine Gutachten geschrieben. Da sagten beide: “Sie haben nicht exploriert, was Sie gemacht haben waren keine Gutachten.

Richter am BGH Armin Nack: „…und ich sage Ihnen eines, Postel war der beste Gutachter, besser als die beiden Psychiater”

…Honorare in Höhe von knapp 44.000 Mark, die er für psychiatrische Gutachten in 23 Strafverfahren kassierte, für die er als Gerichtsgutachter bestellt wurde, wird er hingegen behalten dürfen. Das sächsische Justizministerium habe zwar eine Rückforderung geprüft, aber kein Verfahren eingeleitet, weil eine Chance, das Geld einzuklagen, nur bestünde, wenn die Fehlerhaftigkeit der Gutachten nachgewiesen werde. Von den Gerichten war jedoch keine einzige der Expertisen zurückgewiesen oder angefochten worden.

Rechtsanwalt Dr. Schneider-Addae-Mensah jeder der psychisch untersucht wird ist geistig krank im Interesse der Psychiatrie, 22.12.2011
Fall Mollath: Bis zu 50% der psychologischen Gutachten bei Gericht sind falsch, ZDF-Frontal21, 04.12.2012Auch mich hat man mal zu 2 Psychologen geschickt, weil ich unfähig wäre bei Gericht rechtlich vorzutragen. Nachdem das aber überhaupt gar nicht festgestellt werden konnte, sondern eher nur das ganz genaue Gegenteil ist das Gutachten geheim.
Wer glaubt, dass einem nichts geschehen könnte kennt die Psychologen nicht, die sich auch noch rechtlich hervorragend auskennen:Die Psychologin erklärte, dass er den Juristen vertrauen müsse, weil diese jahrelang Jura studiert haben und einen Amtseid geschworen haben. Daher könnten diese auf keinem Fall jemanden Schaden und diese könnten das auch niemals mit Absicht machen. Selbst wenn diese jemanden Schaden wollten ginge das nicht, weil diese einen Amtseid geschworen haben und daher sei dass unmöglich.


Psychologin: “Verstehen Sie Juristen haben Jura studiert! Was haben Sie denn gelernt?”

Herr L.: “Ich habe einen Gesellenbrief als Beton- und Stahlbetonbauer”

Psychologin: “Sehen Sie, daher können Sie das gar nicht verstehen was Juristen machen.”

Herr L.:”Ich habe allerdings auch noch einen Gesellenbrief als Hochbaufacharbeiter.”

Psychologin: “Und welchen Schulabschluss haben Sie?”

Herr L.: “Hauptschulabschluss”.

Psychologin: “Sie müssen verstehen, dass Juristen jahrelang studiert haben und diese haben ein Gymnasium besucht und dann viele Jahre eine Universität!”

Herr L.: “Aber es geht doch um meine Schriftsätze und dass ich nicht fähig bin bei Gericht rechtlich vorzutragen. Was ist denn damit nicht in Ordnung?

Psychologin: “Ihre Schriftsätze sind in Ordnung und die kann ich ja sogar verstehen aber das was dort rechtlich drin steht kann ja gar nicht stimmen, denn Sie haben nicht studiert und daher können Sie das selbst gar nicht verstehen was Sie da schreiben.
Ihre Schriftsätze sind ja genau wie eine Doktorarbeit mit den ganzen Rechtsnachweisen und den Erklärungen und Erläuterungen. Aber daran sieht man ja dass Sie sich da in einen regelrechten Wahn in etwas hinneinsteigern, was Sie überhaupt gar nicht verstehen können.”

Das war dann aber doch nicht von Erfolg gekrönt und Psychiaterin schämte sich und es wurde nun ein Neurologe und Psychologe beauftragt.
Der erklärte erstmal, dass er doch gar nicht beurteilen könnte ob er in der Lage sei, rechtlich bei Gericht vorzutragen, denn er kenne sich doch rechtlich gar nicht aus.
Er gehe aber davon aus, dass ich mich entsprechend meiner rechtlichen Schriftsätze hervorragend rechtlich auskenne und das es eher ein Problem der Richter sei, die mir vom fachlichen Können weit unterlegen sind.
Wir kamen in allem überein auch, dass dazu doch ein rechtliches Gutachten eingeholt werden müsste und wie geistig krank die Richter sein müssen, denn wenn diese ein rechtliches Gutachten einholen müssen, weil das ja insuiiert, dass diese rechtlich tatsächlich gar nichts beurteilen können, sondern das nur im Ansehen der Person machen können.


Dann gibt es zusätzlich noch folgendes Problem:
Der zahlende Auftraggeber bekommt bei psychologischen Gutachten grundsätzlich Recht, 29.08.2013
Ein anderes Problem besteht aber nicht nur aufgrund des Ansehen der Person das die folgenden Richter und Gutachter ihre Kollegen grundsätzlich abdecken müssen im Ansehen der Person aber auch um diese nicht zu beleidigen.

Systemfehler, bayrische Justiz, Der Spiegel 51/2013, 16.12.2013
“Es gibt immer wieder diese Fälle, wo man die einmal eingeschlagene Richtung nicht mehr revidiert”, sagt Leitner.
Der Münchner Anwalt Ziegert spricht von der bayerischen Strafjustiz als einer “großen Familie”.


Das ganze hat sogar einen psychologischen Hintergrund, der bei allen Menschen vorhanden ist. Und genau der ist auch im Fall Mollath wiederzufinden.

Und zwar ist dafür abgesehen vom Halo-Effekt besonders der Anker-Effekt entscheidend.
Der Anker-Effekt tritt besonders im Ansehen der Person und der Justiz etc. zu Tage, weil auch eine gerichtliche Entscheidung oder ein psychologisches Gutachten richtig sein muss, weil es von entsprechend hohen und höher gestellten Wissenschaftlern gefertigt wurde. Dieser vorhergehende Anker wird dann als richtig und korrekt vorausgesetzt was natürlich auch Zeit spart.

Wer davon betroffen ist, der hat fast keine Chance mehr in der Justiz.

Im Fall Marquardt haben 21 Richter entschieden, dass Herr Marquardt schuldig ist und daher kann die Entscheidung gar nicht falsch sein wie nun immer erklärt wird.
Er hatte aber gar kein Motiv und sein Anwalt gab zu einen Fehler gemacht zu haben. Interessanterweise wäre er ohne diesen Fehler gesetzlich gar nicht verurteilt worden.

Das kenne ich auch selbst ständig und das wird sogar mit sachfremden Entscheidungen begründet die abgewiesen worden sind.
Wenn man in einer Sache einen Strafantrag wegen einem Rechtsanwalt stellt, der beweisbar vor Gericht gelogen hat (Prozessbetrug), dann wird der für den Juristenkollegen natürlich abgewiesen. In der Begründung heisst es dann, dass man in dem Fall auch schon einen Befangenheitsantrag gestellt hat, der abgewiesen worden ist und das der PKH Antrag auch schon 2 mal abgewiesen worden ist und das man daher ausser einem niederen minderwerigen Proleten auch noch einen Querulanten darstellt, der nutzlose Eingaben macht (Anker-Effekt).
Die Lügen des Anwalts haben aber gerade zu der Abweisung des PKH Antrags geführt und die entsprechende Befangenheit des Richters ebenfalls, weil der richterliche Anker ist wiederum nur der Vortrag eines Juristenkollegen im Ansehen der Person.
 
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Dabei tritt gleich wieder das nächste Problem zu Tage. Schöne Entscheidungen kenne ich auch von Richter Kellinghaus:

“Arrogant und überheblich”: Von faulen und überforderten Richtern als Rechtsbeuger auf Kosten der Bürger. Sorgfältige Richter nicht erwünscht, 08.12.2012
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Legal Tribune online setzt sich in einem aktuellen Beitrag mit einer Entscheidung des baden-württembergischen Richterdienstgerichts auseinander, mit der die Klagen eines Richters des OLG Karlsruhe gegen dienstaufsichtsrechtliche Maßnahmen der Präsidentin des Gerichts im Wesentlichen zurückgewiesen wurden.
Thomas Schulte-Kellinghaus sei, so heißt es dort, ein besonders sorgfältiger Richter, dessen Entscheidungen wegen ihrer Qualität besonders häufig in Fachzeitschriften abgedruckt werden. Und weil der Mann so sorgfältig arbeitet, braucht er für seine Fälle einfach länger als andere Richter.


Qualität ist in der Justiz nicht erwünscht, sondern Quantität.

Quantität stellt ein Beförderungskriterium dar, sowie auch die Verwaltungstätigkeit im politischen Landesjustizministerium um die Richter politisch einzunorden. Befördert werden die Richter durch das Landesjustizministerium und damit auch für die Kosteneinsparungen, die diese gegenüber den Bürgern tätigen.


Und schon gibts wieder das nächste Problem. Es gibt also gar keine Gewaltenteilung. Auch wechseln Richter zwischen Richteramt, Staatsanwaltschaft und Landesjustizministerium hin und her.

usw.
Nicht nur Herr Mollath hatte in dem Justizsumpf und in den Windmühlen der Justiz keine Chance. Es sind jedes Jahr über hunderttausend Menschen.

800000 erledigte Strafverfahren in Deutschland und nur 90 Wiederaufnahmen, Keinerlei Einsicht – Gerichtsroben als menschenverachtende Götter in Schwarz!, 21.12.2012


Bis zu 25% aller Strafurteile ergehen mit falschen Schuldspruch!

Aber was besagt die juristische Innovation dazu von Innovationsmotoren wie Grosse-Brömer:
Der Abgeordnete Grosse-Brömer (CDU, Rechtsanwalt) kritisiert Herrn Neskovic (Richter am BGH a.D.) in seiner Aussage “der Rechtsfindung auf niedrigen Niveau”, was eine Beleidigung aller Richter sei.

Wer sich mit dem Fall Mollath beschäftigt wird auch alle diese ständig wiederkehrenden Fehler und Missstände in dem Fall wiederfinden und daran will keiner etwas verbessern, sondern alle incl. dem Justizminister Wienfried Bausback versuchen sich damit sogar noch besonders hochelitär hervorzutun und das für ihre Zwecke zu nutzen.
 
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