Zwischenzeitlich ist übrigens die Klage von Herrn Mollath auf Schadenersatz gegenüber seiner Frau komplett abgewiesen worden.
Für Herrn Mollath wird der Fall das ganze Leben vorhanden sein.
Zu jeder Zeit sitzen etwa 4000 Menschen unschuldig in deutschen Gefängnissen. Die Anzahl der unzulässig in der Psychiatrie weggesperrten und über Betreuungsverfahren entrechteten Menschen als unzulässige Sonderstrafe ist unbekannt.
Auch für diese Menschen werden deren Fälle bis zu ihrem Lebensende nicht beendet sein.
Pfusch in der Justiz, NDR 2003: Mein Kampf ist erst zu Ende, wenn mir Recht und Gerechtigkeit wiederfahren sind.
Da kann auch die Frau S. solange warten bis diese im Grab landet. Justiz ist nicht dazu dar Gerechtigkeit zu schaffen.
Die schlimmste Form der Ungerechtigkeit ist ihre vorgespielte Gerechtigkeit.
Viele Juristen glauben aber an die Selbstlüge schizophrenerweise tatsächlich und auch das in der Justiz die Wahrheit festgestellt würde.
In Zivilverfahren wir zB. aufgrund der subjektiven Wahrheit die sogenannte objektive Wahrheit festgestellt. Selbst wenn der Richter die tatsächliche Wahrheit kennen würde, dann darf er diese nicht verwenden, wenn diese keine der Prozessparteien vorgetragen hat (sogenannte Dispositionsmaxime).
In Strafverfahren wird aufgrund der tatsächlichen Wahrheit die tatsächliche prozessuale Wahrheit festgestellt (Amtsermittlungsgrundsatz).
Auch da wird man letztlich feststellen, dass es schon an der tatsächlich festgestellten Wahrheit der Zeugen und der Beschuldigten hapert.
Und die prozessuale Wahrheit verbietet manche tatsächliche Wahrheit.
Ich habe auch noch keine Staatsanwaltschaft gesehen, die objektiv ermitteln würde. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gehen stets in eine Richtung, denn erfolgreich ist ein Staatsanwalt wenn er für eine Verurteilung sorgt und damit um so Beförderungsnotwenidiger. Egal wie, es dürfen unzulässige Methoden aber möglichst nicht an Tageslicht gelangen.
… vielleicht sollte man das OLG Bamberg einweisen.
Ich habe einem Richterkollegen in Coburg Rechtsbeugung und Schizophrenie vorgeworfen, weil ich meine KfZ-Versicherung wegen Falschregulierung verklagt habe.
Der Richter hat ua. entschieden, dass das Zahlen eines Ordnungsgeldes von 30 EUR das Indiz für ein Verschulden eines Unfalls gewesen ist.
Erstens wird das Verschulden an einem Unfall anhand der Unfallursachen ermittelt und wer diese beweisbar verschuldet hat (sogenannte konkrete Betriebsgefahr).
Das zahlen von 30 EUR ist sicherlich keine Unfallursache. Und ein Indiz ist zusätzlich sicherlich kein Beweis. Allein hier 2 rechtliche Fehler in einem Satz.
Der Richter erklärt, dass die Versicherung korrekt und ordnungsgemäss den Sachverhalt geprüft habe und so rechtlich korrekt entschieden habe.
Genau eine solche "rechtlich korrekte Prüfung" stellt aber eine Falschregulierung und nicht ordnungsgemässe Prüfung dar:
http://openjur.de/u/96249.html
Am AG-Münster wurde ebenfalls gegen die gegnerische Versicherung geklagt und diese kam auch auf ein 100% anderes Ergebnis wie dieser Richter was leicht nachvollziehbar ist.
Der Richter hat seine Entscheidung dann in einer Gegenvorstellung noch einmal überprüft und festgestellt, dass diese richtig ist.
Aufgrund meiner Erklärung wurde in Coburg ein Strafverfahren gegen mich geführt wegen Beleidigung direkt bei den Richterkollegen.
Als Zeuge erklärte der Richter, dass er seine Entscheidung dann noch einmal überprüft habe und diese vollständig richtig sei und dass er sich tief beleidigt fühlt, weil ich ihm Rechtsbeugung und Schizophrenie vorgeworfen habe.
Kann man sich nun vorstellen warum ich das erklärt habe?
Ein Schelm der böses denkt könnte nun auch annehmen, dass es eine Falschaussage darstellt. Allerdings weigert man sich bisher mir die protokollierte Zeugenaussage zukommen zu lassen, so dass es keinen Beweis gibt.
Wenn also ein anderer Richter entscheiden würde, dass seine Entscheidung falsch ist, dann wird dieser Richter dadurch also beleidigt und diese Beleidigung will also auch kein anderer Richter tätigen und so kommt es zu lauter gleichartigen Abdeckentscheidungen, damit der Richter von den Kollegen gelobt und nicht beleidigt wird.
In Coburg sind die Staatsanwaltschaft, das Amtsgericht und das Landgericht alle in einem Gebäude und man trifft sich dort in der Kantine sicherlich auch zum Mittagessen und dann soll man einen anderen Richter beleidigen?
Ein entsprechender Befangenheitsantrag gegen den Strafrichter wurde abgelehnt.
Auch der Präsident des Landgericht Coburg als Kollege wurde intern im Haus aus seinem Arbeitszimmer angerufen um eben mal vorbei zu kommen und als Zeuge ausszusagen.
Der Präsident des LG Coburg könnte den Richter also in Dienstaufsichtsverfahren ärgern und auch der Staatsanwalt hat nichts zu sagen in militärischer Administration, die dort herrscht und nur das gewollte zu machen.
Eine makabre Theateraufführung in der sich keiner für Befangen hält.
Auch die Beleidigung, die aus einer Befangenheit folgen würde, ein solches ungemach will grundsätzlich kein Richter einem anderen als Amts- oder Landgericht kredenzen:
„Befangenheit an sich: Über den Umgang mit einem prozessualen Grundrecht“ NJW 1993, 2222, Dr. Lamprecht, Karlsruhe
„Schlüssel des Befangenheitsrechts ist der Bürger. … Das Gesetz sieht ihn als Hauptdarsteller, doch die Justiz akzeptiert ihn nicht einmal als Statisten. Ohne Grund denn formal gesehen, sind seine Rechte unbestreitbar.“
„…Entschieden werden müsse ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß hat, an der Unvorgenommenheit des Richters zu zweifeln. Doch von diesem Obersatz, der eine selbstkritische Distanz der Justiz insuinuiert, bleibt im Einzelfall wenig übrig. …Kein Wunder, daß bei manchem aus dem Ideal eine fixe Idee geworden ist. Objektivität gilt als Tugend, Subjektivität als Makel. …Verständlich ist auch, warum sich alle – Richter wie Anwälte – scheuen, einem anderen solches Ungemach zu bereiten. Aus dieser Konstellation erwachsen Begründungen, die wie Textblöcke aus dem Computer aussehen. Einer zitiert den anderen, der konkrete Teil wird mit einem Halbsatz gestreift, dann folgen zumeist nur Versatzstücke. Morgenstern steht Pate: Es kann nicht sein, was nicht sein darf.“
Befangenheit mit zweierlei Maß, Beschwerden von Bürgern über Parteilichkeit in der Justiz haben grundsätzlich keine Chance, Der Spiegel 39/1981, 21.09.1981
Aufgrunddessen bin ich natürlich verurteilt worden.
Strafantragsteller war der Präsident des LG Coburg als sogenannter "Innovationsmotor" der bayrischen Justiz.
Bereits sein Strafantrag verstösst gemäss stetiger Rechtssprechung des BVerfG gegen das Willkürverbot.
Innovation bedeutet im Bamberger OLG-Bezirk also das mundtotmachen von Kritikern. Wo kein Kritiker ist, da ist auch keine falsche Entscheidung und dort gibt es auch keine justiziellen Misstände und Fehler und der Präsident des LG Coburg beseitigt die Rechtsbeugereien und Missstände mit entsprechender Willkür besonders effektiv.
Tatsächlich kann ich darin aber keine Innovation erkenen, die man von der Systematik nicht auch im Dritten Reich und in der DDR so wie auch in China etc. nicht angewandt hat oder anwendet. Die Geschichte wiederholt sich, denn ein solches vorgehen galt auch im Dritten Reich und der DDR als besonders lobenswert.
Heute sind die Richter aber in der Strafhöhe zum Glück eingeschränkt auch wenn besonders in Bayern wieder die Todesstrafe für Worte gefordert wird, welches sicherlich dort auch eine lobenswerte Innovation darstellt:
200000 politische Verfahren, Braunbuch:
Seit Jahren fordern prominente Vertreter der CDU/CSU die Wiedereinführung der Todesstrafe für politische Taten. Der Vizepräsident des Bundestages Jaeger (CSU) verlangte dies bereits 1957 (Frau und Politik, Bonn, 15. Dezember 1957), und kein geringerer als der seinerzeitige Justizminister Schärfer (CSU) wollte die Todesstrafe für „Landesverrat“ 1958 einführen. (Neue Ruhr-Zeitung, Essen, 14. Juni 1958)
Wird die Todesstrafe für Worte erst einmal eingeführt haben die meisten Richter nicht das geringste Prolbem diese auch auszuüben wie es die Geschichte in Deutschland stets gezeigt hat und so wie es sich auch von den Richtern in anderen Ländern zeigt. Die Köpfe würden wieder rollen.
Erwin Tochtermann: “Die Leichen im Keller der bayerischen Justiz” und diesem “Nichtkönnen” der bayerischen Strafjustiz ist das vorliegende Buch gewidmet, 1983