Die Identifikationsnummer gilt lebenslang. Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zugeteilt.
Kinder erhalten sie kurz nach der Geburt, und Einwanderer bei der ersten Anmeldung in Deutschland.
Die Abgabenordnung bestimmt in § 139b, Absatz 1, Satz 2: „Jede Identifikationsnummer darf nur einmal vergeben werden.“
Dieses führt zu einer persönlichen Identifikation (siehe auch Abschnitt #Verwendung als allgemeines Personenkennzeichen).
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Die Steuer-ID wird zusammen mit Stammdaten, die eine Identifizierung des Steuerpflichtigen ermöglichen sollen, in einer vom BZSt verwalteten Datenbank gespeichert.
Zu den Stammdaten gehören unter anderem Namen, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht und die letzte bekannte Anschrift.
Außerdem ist dort die zuständige Finanzbehörde hinterlegt.
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In der DDR wurde am 1. Januar 1970 eine Personenkennzahl eingeführt. In Österreich, Schweden, Island, Polen und einigen anderen Staaten existieren Personenkennzahlen,
durch die die eindeutige Identifizierung jeder Person und damit eine erhebliche Reduzierung des Verwaltungsaufwandes erreicht werden konnte.