Checklist Gebrauchtkauf Macbook

Ohne Rechnung kannst du im Notfall nicht nachweisen, dass du der rechtmäßige Besitzer bist!

Eine Rechnung ist aber nicht zwingend ein Eigentumsnachweis. Ist zwar spitzfindig, aber eine Rechnung ausstellen kann jeder. Auch ein auf der die Seriennummer eines Gerätes steht. Und wenn der Erstkäufer seine Rechnung nicht weiter gegeben hat, was z.B. bei keinem der gewerblichen Aufkäufer wie bsw rebuy erfoderlich ist, sagt selbst die Orignalrechnung meines alten iPhones nicht aus, dass ich immer noch Eigentümerin des an rebuy verkauften (und von dort sicher weiter verkauften) iPhones bin.

Ist beides, Originalrechnung und Gerät in Händen der gleichen Person, ist zumindest der erste Anschein gegeben, dass das Gerät nicht gestohlen wurde. Mehr aber auch nicht.
 
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Und ist ein Kaufvertrag mit S/N m.E. wichtig, damit Du nachweisen kannst, das Du das MB rechtmässig erworben hast
An Diebesgut kann man auch mit Kaufvertrag kein Eigentum erwerben. Das wird im Fall des Falles eingezogen. "Besitzer" bin ich durch den Kauf ja bereits, so wie es zuvor der Dieb auch war, nutzt aber nichts.
Man hat wohl Ansprüche gegenüber dem Dieb. Viel Spaß. ;)
 
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Eine Rechnung ist aber nicht zwingend ein Eigentumsnachweis. Ist zwar spitzfindig, aber eine Rechnung ausstellen kann jeder. Auch ein auf der die Seriennummer eines Gerätes steht. Und wenn der Erstkäufer seine Rechnung nicht weiter gegeben hat, was z.B. bei keinem der gewerblichen Aufkäufer wie bsw rebuy erfoderlich ist, sagt selbst die Orignalrechnung meines alten iPhones nicht aus, dass ich immer noch Eigentümerin des an rebuy verkauften (und von dort sicher weiter verkauften) iPhones bin.

Ist beides, Originalrechnung und Gerät in Händen der gleichen Person, ist zumindest der erste Anschein gegeben, dass das Gerät nicht gestohlen wurde. Mehr aber auch nicht.
Ich sprach von einer Original Rechnung in Bezug auf Apples Forderung des Nachweises.
Nicht mehr und nicht weniger
;)
 
Als Käufer würde ich den Disclaimer "Der Kauf erfolgt ohne jegliche Sachmängelhaftung" keinesfalls in einen mitgebrachten Kaufvertrag nutzen,
sondern durch etwas wie z.B. "Der Verkäufer sichert zu, dass sich das Gerät in einem einwandfreien technischen Zustand ohne verdeckte Mängel befindet" ersetzen.

Als privater Verkäufer würde ich niemals einen Kaufvertrag abschließen, in welchem eine Zusicherung enthalten ist. Und schon gar nicht in dieser Formulierung.

Das führt nach deutschem Recht sonst zu einer verschuldensunabhängigen Haftung, auch für Herstellungs- oder Produktionsfehler.
 
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Mal ein paar Fragen an all jene, die hier im Thread so, IMO, ultra-scharfe Voraussetzungen machen, die ein Verkäufer erfüllen muss, wie Zusicherung für alles und jeden, niemals Versand etc.

Kauft ihr gebrauchte Produkte? Falls ja, von wem und wie? Was haltet ihr von gewerblichen Wiederverkäufer wie bspw flip4new? Bevorzugt ihr die dann gegenüber privaten Verkäufern?

Verkauft ihr gebrauchte Produkte? Falls ja, macht ihr das dann auch so? Falls ja, was haltet ihr von gewerblichen Aufkäufern wie z.B. rebuy? Die verlangen vieles davon nicht, bzw regeln das anders.

Ich persönlich fahre seit Jahren sehr gut damit, dass ich je nach Gerätekategorie und -art unterschiedlich verfahre. Ich verkaufe iPhone nur an gewerbliche Aufkäufer oder im persönlichen Bekanntenkreis. MacBooks, iMacs, TVs und anderes hingegen gehen regelmäßig eher über ebay weg, als bei gewerblichen Aufkäufern.

Selbst kaufe ich iPhones/Macs und hochpreisige Produkte bei gewerblichen Verkäufern, Zweitgerät dann ab und an auch von privat. Andere Geräte, Sachen wiederum durchaus und gerne von privaten Verkäufern.
 
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Ja, das war "meine" Mindestanforderung! :whistle:
Ohne Rechnung kannst du im Notfall nicht nachweisen, dass du der rechtmäßige Besitzer bist!
Kommt vll. eher selten vor, aber wenn du eine Aktivierungssperre auf deinem Mac hast und KEINE Rechnung vorweisen kannst bei Apple, damit die den wieder entsperren, kannst du das Teil wegwerfen
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Aber wenn du das Gerät doch abholst, schaust du dann nicht vor dem Kauf ob u.a. die Aktivierungssperre raus ist? ;)
Der Ausschluss der Gewährleistung liegt ausschliesslich im Interesse des Verkäufers.
Vermutlich wird man nicht herumkommen dies zu unterschreiben, trotzdem würde ich als Käufer keinen Kaufvertrag mitbringen
der den Gewährleistungausschluss schon beinhaltet und dadurch meine Rechtsposition direkt verschlechtert.
Du weißt aber schon, wenn du als Privatverkäufer Gewährleistung gibst, kann der Käufer zunächst auf eine Behebung des Schadens im Gewährleistungsfall bestehen? Ich mein, es tritt ein Sachmangel auf, der Käufer besteht auf Behebung des Schades und zack...Ich denk da grade aus gegebenen Anlass an ein Book mit der Butterfly-Tastatur, ohne des Ausschluss der Sachmängelhaftung schweben da Reparaturkosten von über 500 Euro für dich als Privatverkäufer im Worst Case im Raum. Ne du, als Privatverkäufer verkaufe auch ich ausschließliche unter Ausschluss jedweder Sachmängelhaftung. Die Sachmängelhaftung schließt ja vor allem auch Sachmängel ein, die selbst dem Verkäufer nicht bekannt sind/waren ;)
 
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An Diebesgut kann man auch mit Kaufvertrag kein Eigentum erwerben. Das wird im Fall des Falles eingezogen.Absolut.
Absolut.
Aber Du hast was in der Hand, dass Du nicht der Dieb bist, sondern jemanden aufgesessen.
Wie wird willst Du Dich sonst rechtlich absichern, wenn Dir Diebesware untergejubelt wird, und Du in die Verlegenheit kommst selbst als Dieb in Verdacht zu stehen?
 
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Aber wenn du das Gerät doch abholst, schaust du dann nicht vor dem Kauf ob u.a. die Aktivierungssperre raus ist? ;)
Mensch :LOL:
Das war doch nicht auf den Kauf bezogen, wo man das alles ja testen kann, sondern für den evtl. unwahrscheinlichen Fall, dass man selber das PW vergisst und selbst eine AS auslöst
:whistle::coffee:
 
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durch etwas wie z.B. "Der Verkäufer sichert zu, dass sich das Gerät in einem einwandfreien technischen Zustand ohne verdeckte Mängel befindet" ersetzen
Wie soll ein Verkäufer das zusichern?
Wenn der Mangel verdeckt ist, dann ist er Verdeckt.
Es sei denn er weiß davon, dann sind wir bei Arglist und Vorsatz.
 
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Also meinen M1-iMac und das M2-MBA hab ich über Kleinanzeigen gekauft.
Ob die Verkäufer zuverlässig sind sieht man eigentlich immer an der Kommunikation, wie lange sie schon angemeldet sind und den Bewertungen.
 
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An Diebesgut kann man auch mit Kaufvertrag kein Eigentum erwerben. Das wird im Fall des Falles eingezogen.
Das ist nicht richtig. Wertpapiere wie Aktien z.B. sind von dieser Regel ausgenommen. Schiffe meine ich auch. Das hat was mit "Erwerb im guten Glauben" zu tun oder wie das hieß. Da bin ich nicht so 100% sattelfest aber wo wir bei Sattelfest sind: Bei Pferde gilt das auch nicht wie ich es im Bekanntenkreis leider schon schmerzhaft erfahren durfte.
Mensch :LOL:
Das war doch nicht auf den Kauf bezogen, wo man das alles ja testen kann, sondern für den evtl. unwahrscheinlichen Fall, dass man selber das PW vergisst und selbst eine AS auslöst
:whistle::coffee:
Na dann hoffe ich doch mal, dass das Gerät dann schon längst deiner Apple-ID zugeordnet ist. Dann musst du den Kauf bei Apple nämlich nicht nachweisen. ;)
 
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sondern jemanden aufgesessen
Was hast Du in der Hand? Einen Kaufvertrag, wo Du Dir vorher Ausweise etc. zeigen lässt, um sicherzustellen, dass Name im Ausweis & Kaufvertrag übereinstimmen? Denn das solltest Du mindestens machen. Ohen bin ich als VK Max Mustermann, wohnhaft in Weißnichtwo. :LOL:

Bei KA zahle ich bei Versand nur via PP - wer das als VK ablehnt (selbst wenn ich anbiete, die Gebühren zu übernehmen, die übrigens niedriger sind als der KA-Käuferschutz), muss sich einen anderen Käufer suchen.

Ich bin 2x ohne Käuferschutz betrogen worden (schon länger her) - das ist ausreichend Erfahrung in der Hinsicht.

Das ist nicht richtig.
Leven Madcat:
Mein letztes Schiff und meine Aktien habe ich alle schon zu Geld gemacht. :LOL:
Wovon reden wir denn hier?! Macs!

Außerdem finde ich, dass sich der Thread ziemlich verselbstständigt hat (wen wundert's?).
Wir sollten mal wieder zum Kern-Thema zurückkehren.
 
Was ne action für ein Computer
 
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Leven Madcat:
Mein letztes Schiff und meine Aktien habe ich alle schon zu Geld gemacht. :LOL:
Wovon reden wir denn hier?! Macs!
Ich wollte damit auch nur sagen, dass man durchaus an gestohlenen Gegenständen durch Kauf Eigentum erwerben kann wenn die Randbedingungen stimmen. Ich bin in dem Thema aber nicht firm genug das genau abstecken zu können, kann mir aber auch vorstellen, dass das auch bei Macs der Fall sein kann ;)
 
an gestohlenen Gegenständen durch Kauf Eigentum erwerben kann wenn die Randbedingungen stimmen
War schon klar. ;)
Aber bei Macs kann ich mir das jetzt nicht vorstellen. Mir kommt in dem Zusammenhang der Begriff "bewegliche Ware/Güter" in den Sinn.
Ein Schiff klemmt sich ein Dieb eher nicht mal so eben unter den Arm und macht sich vom Acker. :LOL:
 
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Ein Schiff klemmt sich ein Dieb eher nicht mal so eben unter den Arm und macht sich vom Acker. :LOL:
Nen Schiff, ja, ne Aktie passt problemlos in die Hosentasche ;)
Wie gesagt, ich hab da auch wenig Ahnung von. Es geht da um Glaubwürdigkeit und ähnliches und wie ich schon schrieb hab ich es bei einem Pferd Life und in Farbe erlebt dass man sehr wohl auch durch den Kauf von Diebesgut Eigentum an selbigen erwerben kann.
 
Bei einige Vorschlägen hier, frag ich mich, ob Ihr schon mal etwas bei Kleinanzeigen verkauft habt… :augen:

Schauen ob das Gerät heil ist, kurz ausprobieren und Akku testen… vollkommen okay. Nach Rechnungskopie fragen, bzw. mit geben ebenso.

Aber spätestens wenn der Käufer von mir einen Vertrag mit dem Wortlaut „Der Verkäufer sichert zu…“ haben wollen würde, würde ich sagen „Nein danke, ich verkaufe an jemand anderes.“
 
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Das, was das BGB mir als Käufer zusichert, will ich haben - mehr Anspruch erhebe ich nicht. Grundsätzlich können die Parteien natürlich jeden Kram vertraglich vereinbaren.
 
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