lisanet
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Ohne Rechnung kannst du im Notfall nicht nachweisen, dass du der rechtmäßige Besitzer bist!
Eine Rechnung ist aber nicht zwingend ein Eigentumsnachweis. Ist zwar spitzfindig, aber eine Rechnung ausstellen kann jeder. Auch ein auf der die Seriennummer eines Gerätes steht. Und wenn der Erstkäufer seine Rechnung nicht weiter gegeben hat, was z.B. bei keinem der gewerblichen Aufkäufer wie bsw rebuy erfoderlich ist, sagt selbst die Orignalrechnung meines alten iPhones nicht aus, dass ich immer noch Eigentümerin des an rebuy verkauften (und von dort sicher weiter verkauften) iPhones bin.
Ist beides, Originalrechnung und Gerät in Händen der gleichen Person, ist zumindest der erste Anschein gegeben, dass das Gerät nicht gestohlen wurde. Mehr aber auch nicht.