CD-Sammlung auf iPod und dann CD's verkaufen. Rechtlich ok=?

Original geschrieben von tridion
Dazu gibts gerade einen identischen thread:
 

Jetzt gibts nur noch einen ;)

Grüße,

tasha
 
Original geschrieben von bömpfmactobi
Nix da!
Leute, denkt doch an eure Tapes. Müsst ihr die wegschmeißen, wenn ihr die Schallplatte nicht mehr habt? Nein. Und das ist bei digitalen Songs genauso (wg. Urheberrechtsabgabe/Gema). Wie schon an anderer Stelle ausgeführt, darf man nach dem Verkauf von CDs die Songs von der Festplatte nicht mehr für Freunde brennen (o.ä.). Aber anhören darfst du sie dir immer!
 
Falsch, denn Tapes sind analoge Kopien. D.h., sie sind qualitativ minderwertiger als das Original. Im Gegensatz zu digitalen Kopien.
Deswegen darfst du auch deine DVDs auf Video kopieren, auf VCD/SVCD/DivX aber nicht.
Und -kaum zu glauben- dieses Gesetz macht sogar Sinn.
 
Okay Angel,
deswegen habe ich ja auch auf die Unterschiede von Musik im Vergleich zu Software, Video, DVDs etc. ja auch hingewiesen. Ich wollte es bezüglich Musik (analog/digital) nicht verkomplizieren (kann ausufern, von wegen hat eine analoge Kopie eine höhere Qualität als eine mp3-Datei!?) . Ansonsten könnte ich mich nur wiederholen …drumm
Wen's interessiert: Der genaue Gesetzestext kann u. a. über http://www.bundestag.de bzw ähnliche nachgelesen werden, das nutzt aber ohne Interpretation rechtskundiger Menschen wenig. Und da ist das Problem: Fünf Anwälte, sechs Meinungen. javascript:smilie(':music')
Die Rechtsprechung wird das tatsächliche Ergebnis zeigen, denkt an die Kiffer, dass der Besitz von geringen Mengen Haschisch nicht "strafwürdig" ist, aber ansonsten durchaus strafbar (oder so ähnlich).javascript:smilie(':(') Und in beiden Fällen hoffe ich, dass es die Richter dabei belassen, dass es nicht strafwürdig ist …
 

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... mal was anderes so zwischendurch...

Hallo zusammen,

also ich hab' das hier bisher mit Interesse mitverfolgt und muss sagen, ich denke, der nette Herr in dem Newsletter macht sich nach geltendem Recht schon strafbar... aber das sollte in der Tat mal ein Jurist kommentieren :D

Was mir dabei aber einfällt ist folgendes:
Nach neuerdings geltendem Recht darf ich ja immer noch Kopien für den privaten Bedarf herstellen wenn... ja wenn ich dabei den Kopierschutz nicht breche/umgehe. Weil eben nämlich genau das jetzt strafbar ist, richtig?

Jetzt gibt's ja nun diverse Kopierschutzverfahren. Manche sind heftig, manche aber auch nicht. Bei aktueller Hard- und Software kann es mir dabei durchaus passieren, das eine CD zwar ansich geschützt ist, ich das aber nicht merke...

Gesetzt den Fall ich habe den "Bempel" auf der Scheibe zum Thema "ich bin geschützt" nicht gelesen...

Aber selbst wenn ich den nun gelesen habe... ich darf ja nach geltendem Recht den Kopierschutz (so er denn existiert) nicht umgehen oder brechen. Daraus schliesse ich mal, das ich die Scheibe dahingehend auch nicht analysieren darf. Das heisst, ich müsste mich auf den Bempel auf der CD verlassen...

Wie sieht das dann in so einem Fall aus? Mach ich mich dann schon strafbar, bloss weil der Kopierschutz so schlecht ist, das mein Laufwerk den garnicht wahrnimmt? Oder gilt "ignorieren" mal ausnahmsweise nicht als "umgehen"? :D :D :D

Morgendliche Grüße,
Velaskin
 
Hallöchen,

grundsätzlich gilt alles, was geschrieben steht, als geschrieben und damit bindend .... und es ist Dein Problem, wenn Du es nicht gelesen hast. Was meinst Du, warum manches Geschriebene deshalb sooo klein geschrieben ist ..... :D

Gruß tridion
 
....

... ok, vielleicht hab' ich mich da ja auch etwas falsch ausgedrückt...

Es geht mir hier nicht um Leseprobleme des Kleingedruckten... :D

Es geht mir darum, das ich vielleicht gar keinen Kopierschutz wahrnehme, weil meine Hard- und Software nicht drauf anspricht...

Wenn nun tatsächlich ein Kopierschutzvorhanden sein sollte, habe ich ihn dann "umgangen" oder "gebrochen" und mich damit strafbar gemacht (teoretisch), obwohl ich nichts getan habe, um den "Schutz" aktiv zu umgehen oder zu brechen?

Morgendliche Grüße,
Velaskin
 
Genau das wird von zahlreichen Kritikern des Urheberrechtes bemängelt: Daher wird in dem Gesetz etwas von "aktivem" Umgehen des Kopierschutzes geredet. D.h. meines Erachtens (und nicht nur meines Erachtens), dass wenn dein Rechner den Kopierschutz nicht bemerkt, du auch kopieren darfst …
 
Original geschrieben von bömpfmactobi
Genau das wird von zahlreichen Kritikern des Urheberrechtes bemängelt: Daher wird in dem Gesetz etwas von "aktivem" Umgehen des Kopierschutzes geredet. D.h. meines Erachtens (und nicht nur meines Erachtens), dass wenn dein Rechner den Kopierschutz nicht bemerkt, du auch kopieren darfst …
 

Das ganze lässt sich in Gedanken noch etwas weiterspinnen.

Gehen wir mal davon aus das es bestimmte (vielleicht ältere) CD-Laufwerke gibt, die einen evtl vorhandenen Kopierschutz nicht bemerken, bzw der Kopierschutz bei dieser Hardware nicht funktioniert.
In diesem Fall darf ich wohl kopieren, da es ja ein Problem des Kopierschutzes ist wenn er nicht funktioniert.

Nehmen wir nun mal an ich wäre in der Lage (was ich nicht bin) meine bestehende Hardware so zu verändern, z.B. durch Firmwareänderung, das bei dieser der Kopierschutz auch nicht mehr funktioniert.
Hab ich ihn dann aktiv umgangen? Wenn ja, habe ich ihn dann auch aktiv umgangen wenn ich z.B. ein gebrauchtes älteres Laufwerk kaufe das den Kopierschutz auch nicht wahrnimmt?

Oder umgehe ich den Kopierschutz nur dann aktiv wenn ich am Datenträger selber etwas verändere oder ihn mit spezieller Entschlüsselungssoftware auslese?
Meiner Ansich nach sind da in der Tat noch einige Grauzonen.
 
Nach Ansicht von Experten umgehst du nur dann aktiv den Kopierschutz, wenn du selber am Datenträger etwas änderst bzw. den Kopierschutz entschlüsselst.
Ich schau mal ob ich bis heute nachmittag den genauen Gesetzestext herauskramen kann um ihn zu posten.
So oder so wird es Grauzonen geben (vor allem bei einem Thema – digitale Medien – bei der die Gesetzgebung hinter der Entwicklung hinterherhinkt). Erinnert ihr euch an Videos? Zu Beginn des Videoszeitalters war das Kopieren laut Vermerk auf dem Kassetten verboten, aber es gab kein entsprechendes Gesetz dazu – also konnte niemand veruteilt werden …
 
...

Hallo,

die Frage wird sein, was ich mit dem Kauf der CD für Rechte erwerbe.

Kaufe ich die CD oder die darauf enthaltene Musik? Ist das Recht die Musik zu hören auf die Lebensdauer der CD beschränkt?

Ich darf eine Sicherheitskopie anfertigen - würd mal sagen, das kann mir niemand vorschreiben mit welchem Gerät. Auch eine Übertragung auf einen mp3 Spieler wird uns niemand verbieten.

Wenn ich die CD wegschmeiße weil sie mir kaputt gegangen ist darf ich die Musik doch weiterhin hören. Für den Fall hab ich ja ne Sicherheitskopie, die ich ja auch machen darf. Da ist die Zahl aber beschränkt) Außerdem bin ich so blöd und höre nur vom Orginal. Wenn Blödheit bestraft wird, wären die Gefängnisse aber übervoll.

Ich denk Kaufbelege aufheben brauche ich auch nicht. Mir muss nachgewiesen werden, dass ich die CD nie besessen habe. Bei mehr als 10 kaputten CDs wirds langsam unglaubwürdig. Obwohl - wenn ich 1000 CDs als gestohlen melde - naja.

Beim Verkauf der CDs denk ich schon, dass ich nicht nur die CD verkaufe, sondern auch die darauf enthaltene Musik und damit das Recht diese zu hören. Wenn das aber nicht geregelt ist - Glück gehabt.
Wenn ich eine gebrauchte CD für weniger Geld kaufe, darf ich dann nur einen Teil der Musik hören? Gibt es überhaupt "gebrauchte" Musik?

Wenn ich meine Sicherheitskopien sammle, um sie dem Recycling zuzuführen, wird mir das auch niemand vorschreiben dürfen, wann ich die abgebe.

Man müsste mir nachweisen, dass ich die Musik auch höre.

Ich denke mal, dass man das gesetzlich nie richtig regeln kann. Höchstens bei Neuverkäufen. Die Millionen bereits verkaufter CDs darf ich wohl kopieren und weiterverkaufen - man kann ja die Verkaufsbedingungen nicht nachträglich ändern.

Allerdings finde ich es Schade, dass Apple diese Lücke im Gesetz ausnützt, um Käufer zu gewinnen, vor allem, nachdem sich die Musiklables endlich mit Apple und dem Musikstore geeinigt haben.

Schade find ich auch, dass es Leute gibt, deren CD-Bestand zu 90% aus Kopien besteht. Wenn jeder nur sagen wir mal <30% Kopien hätte, wäre die ganze Diskussion überflüssig.

Gruß Andi
 
Ich denke, Andi hat den wesentlichen Punkt angeschnitten: die Rechte, die ich beim Kauf einer CD erwerbe.

Unstrittig, nach § 53 des geänderten ( und inzwischen in Kraft getretenen ) Urheberrechtsgesetzes: ich darf mir, solange ich nicht "wissentlich" oder vorsätzlich einen Kopierschutz, auf den auf der CD übrigens explizit hingewiesen werden muss, umgehe, als Privatmensch "einzelne Vervielfältigungen...zum privaten Gebrauch..auf beliebigen Trägern" erstellen.

Sollte eine CD "kaputt gehen", darf ich - so interpretiere ich das mal - die Musik weiter via Sicherheitskopie geniessen.

Das Nutzungsrecht an der Musik ist ja nicht ausdrücklich zeitlich eingeschränkt.

Knackpunkt: trete ich, wenn ich den Originaltonträger verkaufe, das komplette Nutzungsrecht ab ?

Im Falle von Software ist das im Urheberrechtsgesetz eindeutig geregelt: da muss ich bei Weitergabe des Programms auch meine Sicherungskopie löschen und darf diese nicht mehr nutzen.

Im Falle von Musik habe ich eine entsprechende klare Aussage noch nicht entdeckt.

Aber, und so könnte die Musikwirtschaft argumentieren: das alleinige Recht zum Verkauf des Werkes hat der Urheber, er muss an einer Verwertung seiner Rechte beteiligt werden.
Stuckrad-Barre hat sich das Recht zur privaten, eigenen Nutzung gekauft, jetzt gibt er dieses Recht weiter an jemanden, der seine CDs kauft; gleichzeitig nutzt er das Werk weiter - somit kommen auf einen Tonträger ( auf eine "Lizenz zum Hören" ) zwei Leute, die das Werk nutzen. Und der Urheber hat nur von einem ( Stuckrad-Barre ) die entsprechende Vergütung, auf die er Anspruch hat, erhalten.
Würde Stuckrad-Barre alle Titel löschen, hätte er lediglich seine Nutzungsrechte an den Werken weiter veräussert. Im vorliegenden Fall ( CDs verkaufen, Titel mit dem iPod weiter hören ) erhebt er ja nach wie vor ausdrücklichen Anspruch auf die Nutzungsrechte, die er gleichzeitig weitergibt.
Auch wenn es sich hier nicht um "gewerbiche Zwecke" handelt ( beim Verkauf gebrauchter CDs dürfte er ja keinen Gewinn erzielen, somit auch nicht in der Absicht handeln, dies zu tun ), bleibt die Frage, ob er die Nutzungsrechte daran behalten darf.

Zum fröhlichen Weiterrätseln:
Das komplette Urheberrechtsgesetz zum Download und einige interessante FAQ gibt es auf der Seite einer Kanzlei.
 
Passt zwar nicht zu Kopierschützen, aber zum Gesetz: Ich lese in letzter Zeit immer häufiger was von Lizenzen bei Software-Programmen, und dass man sich die jeweiligen Programme für jeden Computer neu kaufen muss. Zum Beispiel Das Betriebssystem. Also dass jeder Computer seine eigene Lizenz braucht. Heißt das, ich darf nicht auf meinem ibook und meinem powermac die selbe software installieren? Oder gilt das nur für Firmen? Lese sowas vor allem bei Apple-Programmen.
 
@Angel: Theoretisch ist das so, dass du für jeden Computer eine eigene Lizenz erwerben musst.
Urheberrecht:
Apfel-Lover war schneller, der Link ist gut. Ein weiterer hier, der altes und neues Gesetz vergleicht und die Unterschiede darstellt:
http://www.urheberrecht.org/topic/Info-RiLi/syn/synopse-06-25.pdf
Nebenbei: Laut diversen Internetseiten ist das neue Gesetz noch immer nicht in Kraft, weil noch immer die Unterschrift des Bundespräsidenten fehlt (Stand 5. September). Deswegen ist bis jetzt auch nichts im Bundesgesetzblatt zu finden.
Ich habe noch ein schönes Zitat der Justizministerin gefunden (Pressemitteilung des Justizministeriums): "Wer – ganz gleich ob gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich – Musik, Filme oder Computerspiele im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein, macht sich strafbar", betonte Zypries. Soweit zumThema Filesharing.
Interessant finde ich den Paragraph 108b, dem ich entnehme, dass ich zwar (vereinfacht formuliert) den Kopierschutz nicht umgehen darf, wenn ich es aber ausschließlich zum privaten Gebrauch mache, mir deswegen keine Geldstrafe bzw. Gefängnis droht.
Zum Thema Nutzungsrecht (muss ich Sicherheitskopien vernichten, wenn ich CDs verkaufe?) habe ich leider nichts gefunden.
 
Original geschrieben von bömpfmactobi
@Angel: Theoretisch ist das so, dass du für jeden Computer eine eigene Lizenz erwerben musst.
&nbsp;

Nicht unbeding. Hängt von der Lizenz ab. Die OmniGroup schreibt z. B. folgendes auf ihre Webseite:

Our software products are usually licensed for a given number of machines or users, whichever is lower. For instance, a single individual with both a laptop and a desktop computer (or, say, a home machine and an office machine) can legally install and use a single license on both machines (though not at the same time). Similarly, a home computer being shared by three family members needs only a single license of the software.

Grüße,

tasha
 
...

Hallo Angel,

natürlich brauchst Du für jeden Rechner eine Lizenz. Ist ja in der Regel beim Kauf des Macs dabei. Apple bietet Familienlizenzen, die darfst Du aber nicht gewerblich verwenden.

Bei Software gibt es Einzelplatz und Mehrbenutzerlizenzen oder der Urheber erlaubt Dir explizit, z.B 3-5 Installationen für den Hausgebrauch.

Zurück zur Musik:
Soweit ich das sehe, habe ich mit dem Kauf einer CD ein eingeschränktes Nutzungsrecht der Musik. Ich darf alles machen, was nicht Verboten wurde.

Wenn also auf der CD nicht draufsteht. "Nach dem Verkauf dieser CD hör nicht weiter von der Sicherungskopie - böser Bube" darf ich die Musik auch weiter nutzen.

Gruß Andi
 
Das ist ja bescheuert, das heißt also, wenn ich irgendwann mal meine 3 angestrebten Macs (Privat, Schule, Mobil) haben sollte, dürfte ich jedes neue Mac OS (Was kommt nach Panther? Gepard? Affe? Giraffe?) 3mal kaufen, macht bei 150EUR pro Stück 450EUR.
Das ist genau das gleiche wie mit Audio-CDs: ich bin gerne bereit, mir das Original zu kaufen - aber dann isses auch meins und ich darf mit machen was ich will. Wenn die mir das nicht erlauben mach ich mir halt meine eigenen Regeln.

Ich sehs schon kommen, dass man irgendwann ne Video-DVD nur noch 10 mal ansehen darf und danach seine Lizenz erneuern muss, oder Audio-CDs ein Verfallsdatum kriegen, oder man ein bestimmtes Programm nur noch X Stunden die Woche benutzen darf, oder oder oder!
 
...

Hallo Angel,

wenn Du Schüler bist, kannt Du eventuell die Macs und Lizenzen über die Schule vergünstigt beziehen.

Pappi eine Spende an die Schule machen lassen, mit der Auflage, Dir die Macs nach Deiner Schulzeit zu überlassen (wenn sie das auch darf die Schule!).
Darf die Schule glaub ich nicht mal ablehnen diese Spende wenns erfüllbar ist die Bedingung (selber schlau machen!)

Die können Dir ja nicht den Mac oder Lizenz entziehen, wenn Du kein Schüler mehr bist. Will mich da aber nicht drauf festlegen, müsste Deine Schule mal im Edu Shop bei Apple nachfragen.

Sind auch genug Studenten da - wie ist es da geregelt?

DVDs, die sich zersetzen sind glaub ich schon in Gebrauch für Vorabversionen an Filmkritiker. Entwickelt hat man sie jedenfalls schon ...

Gruß Andi
 
Langer Thread, kurzer Sinn...

was ist denn jetzt sache?

CD kaufen -> als MP3 auslesen (ohne Schutz zu umgehen), CD verkaufen, MP3 behalten = illegal???

ist zwar ein sehr interessanter beitrag, aber so richtig wissen, was nun recht und unrecht ist scheint leider definitiv niemand!

auch in anderen foren herrscht unklarheit...

vielleicht rufe ich mal bei der gema oder herrn stein von bmg an :)

greetz
GF
 
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