CD-Sammlung auf iPod und dann CD's verkaufen. Rechtlich ok=?

Jemand 'ne Idee wie die aktuelle Rechtsprechung das sieht? Gehe mal davon aus, dass das eigene Nutzungsrecht an der Musik, bezüglich digitalen 1:1 Kopien, bei Verkauf der Original-CD (nicht aber bei Zerstörung dieser?) verloren geht?! Ist damit nur meine weiter andauernde Nutzung, im Sinne von "Hören" der Musik ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz - oder schon der reine weiter andauernde Besitz ?

In dem Zusammenhang - spricht aus rechtlicher Sicht etwas dagegen verlustlose Musikdateien, die z.B. als FLACs direkt vom Label oder Bandcamp etc. gekauft wurden, irgendwann weiterzuverkaufen, solange die Dateien im gleichen Atemzug von eigenen Geräten gelöscht werden? Wie sieht es mit dem Verkauf von verlustlos Original-CD-gerippter Musikdateien aus, solange die Original-CD zerstört, und die gerippten Dateien vom eigenen Computer nach Verkauf gelöscht werden?
:kopfkratz:
 
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Jemand 'ne Idee wie die aktuelle Rechtsprechung das sieht? Gehe mal davon aus, dass das eigene Nutzungsrecht an der Musik, bezüglich digitalen 1:1 Kopien, bei Verkauf der Original-CD (nicht aber bei Zerstörung dieser?) verloren geht?! Ist damit nur meine weiter andauernde Nutzung, im Sinne von "Hören" der Musik ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz - oder schon der reine weiter andauernde Besitz ?

http://irights.info/index.php?q=node/90&Kategorie=Kopieren

An sich ist das Vervielfältigen eines urheberrechtlich geschützten Werkes nur mit Zustimmung des Rechteinhabers gestattet. Für den privaten Bereich hat der Gesetzgeber jedoch die sogenannte Privatkopieschranke eingeführt, die es erlaubt, Kopien von geschützten Werken, wie CDs, DVDs oder Fernsehsendungen herzustellen, um sie für private Zwecke zu nutzen. Sie lässt für die Vervielfältigung von Filmen und Musik zunächst einen relativ breiten Spielraum: Für den Konsum im privaten Umfeld (Familie, Freundeskreis) darf man einzelne Vervielfältigungen von Werken herstellen. Das gilt also sowohl für Musik als auch für Spiel-, Fernseh- oder Dokumentarfilme. (Achtung! Für Computerprogramme und elektronische Datenbankwerke gelten Sonderregeln.)

Dabei muss als Vorlage kein eigenes Werkstück verwendet werden. Das heißt, man darf zum Beispiel Fernseh- oder Radiosendungen zu privaten Zwecken aufnehmen, Dateien aus dem Internet herunterladen oder sich für den privaten Gebrauch Kopien von ausgeliehenen CDs und Videos machen, egal ob diese von Freunden oder aus der Videothek stammen.
 

Hm, vielen Dank für den Auszug! Ich lag wohl falsch, und die (auch heutige) Antwort auf die Frage des OP lautet "ja" ?

EDIT:
interessant (allerdings von 2005 - vielleicht überholt ?!):
http://irights.info/index.php?q=node/285&page=9999 schrieb:
Die Privatkopieschranke erlaubt es auch, ein Original zu kaufen, es zu kopieren und das Original wieder zu verkaufen.
[...]

Immaterielle Werkstücke (Dateien)

Schwierig ist die Frage zu beantworten, ob auch immateriell gespeicherte Werkexemplare, wie zum Beispiel Musik-Dateien, weiterverkauft werden dürfen. Als Beispiel: Ein Nutzer von iTunes kauft sich dort eine Musikdatei und lädt diese auf seinen Computer herunter. Darf er diese („Original-“) Datei später beispielsweise bei Ebay weiterverkaufen? Die Frage drängt sich auf angesichts der Tatsache, dass immer mehr Musik und Filme statt auf CD oder DVD über Online-Dienste in immaterieller Form erworben werden. Die Rechtslage ist allerdings umstritten. Einige Rechtsexperten sind der Ansicht, dass der Kunde in solchen Fällen ebenso einen Wertgegenstand erwerbe, wie zum Beispiel bei dem Kauf einer Audio-CD, auf der die gleichen Musikstücke enthalten sind.

Aufgrund dieser Vergleichbarkeit müsse der Erschöpfungsgrundsatz auch auf Dateien Anwendung finden. Das würde bedeuten, dass unser Nutzer die bei iTunes gekaufte Musik-Datei (und nur diese; also keine Kopie davon und auch keine CD, auf die diese gebrannt wurde) auch bei Ebay oder anderen Online-Handelsdiensten weiterverkaufen dürfte. Hiergegen wenden andere Experten ein, dass der Wortlaut des Urheberrechtsgesetzes eine Erschöpfung für immaterielle Werkstücke nicht ausdrücklich vorsieht. Da zu diesem Problem noch keine gerichtlichen Entscheidungen vorliegen, ist bisher unklar, ob ein Weiterverkauf von Dateien nach deutschem Urheberrecht zulässig ist.

Wobei ich das im letzten Absatz fett Markierte etwas lächerlich finde. Wie soll denn bitte "die bei iTunes gekaufte Musik-Datei" von einer "Kopie davon" zu unterscheiden sein ?! Oder soll das nur ausdrücken, dass keine Kopie zurückbleiben darf?
 
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