Gesellschaft BKA zensiert bald das Web/ Missbrauchsopfer gegen Websperren

Madam hat einen tiefen Kratzer im Lack des nach außen getragenen Images der unaufhaltsamen Hardlinerin erlitten. Das wird auf ihr Verhalten reflektieren und auch auf das Verhalten derer die mit ihr umgehen. Das sie allerdings Gutes im neuen Bereich bewirken wird bezweifele ich auch. Wenn man allein sieht was Frau Schmidt gegen alle Lobbyarbeit durchsetzen konnte und sie als Maßstab nimmt, dann hat es Frau von der Leyen sehr leicht da drunter zu bleiben :D


Deine anderen Anmerkungen kann ich so durchaus teilen, nur das ich das Ganze nicht unbedingt von der negativen Seite her beleuchte. Woher ich das mit dem Richtervorbehalt habe muß ich schuldig bleiben, ich habs gelesen irgendwo während der Arbeit auf einer der Nachrichtenseiten. Vielleicht stand es dort falsch, vielleicht habe ich falsch gelesen..mir war jedenfalls so.

Nee, ist schon ok, ich habe mir eben gerade den Beitrag bzw. die kleine Pressekonferenz der Arbeitsgruppe Inneres angesehen, in der ZDF Mediathek, da wurde es dann so gesagt, wie du es geschrieben hast, dass Onlinedurchsuchungen nur nach richterlicher Anordnung durchgeführt werden sollen, und als zusätzliche Hürde, dann auch nur aufgrund einer richterlichen Anordnung eines Richtes am Bundesgerichtshofs.
In dem Beitrag der hier zitiert wurde, stand es anders.

Ansonsten muss man schauen, was dann in der Praxis dabei herauskommt.
Klar kann man dass auch einfach alles positiver sehen, und nicht vom dem Standpunkt, ok, schauen wir mal, was dann im Endeffekt wirklich verwirklicht wird.
Nur hat eben die Vergangenheit gezeigt, dass nicht immer alles, was in Koaltionsverträgen gestanden hat, dann auch alles tatsächlich nachher umgesetzt worden ist.
Ich bin da eben ein bischen skeptischer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist schon erstaunlich. Hätten die Piraten oder die Grünen das erreicht, was die FDP jetzt geschafft hat, wäre hier der Jubel groß.

Es gibt hier einfach zu viele Leute, die sich für bzw. gegen eine Partei eingeschossen haben und dadurch die politische Inhalte komplett aus dem Auge verlieren.

quatsch. die fdp hat damit nichts erreicht. es wurde nichts geändert und es wurde nichts verbessert. soll das das ziel sein das man von den piraten erwartet hätte ? :D
 
quatsch. die fdp hat damit nichts erreicht. es wurde nichts geändert und es wurde nichts verbessert. soll das das ziel sein das man von den piraten erwartet hätte ? :D

Naja, im Grunde hat bzw. soll es doch nur Verfahrensverbesserungen geben, die Vorratsdatenspeicherung wird nicht abgeschafft, sondern es soll nur zur Verfolgung schwerster Straftaten genutzt werden, was natürlich bedeutet, dass die Daten zunächst erstmal weiter gesammelt werden, und das Problem eben weiterhin da ist, dass ist schon richtig.

Was die Onlinedurchsung betrifft, ok, da soll in Zukunft dann nur ein Bundesrichter eine entsprechende Anordnung treffen dürfen, gut eine etwas höhere Hürde, so etwas machen zu dürfen, besser wäre es natürlich gewesen, dass generell nicht zu machen.
Also erstmal bleibt es auch dabei.

Die Sperrung von Seiten soll erstmal ausgesetzt werden, naja, so richtig muss man mal schauen, wie sich das praktisch auswirkt, ob denn die Provider weiterhin ihre Zensursysteme ausbauen, am besten wäre gewesen, den Vertrag der mit einigen Providern besteht, definitiv zu kündigen.

Also irgendwie stimmt es schon, komplett abgeschafft soll nichts werden.
 
Die Sperrung von Seiten soll erstmal ausgesetzt werden, naja, so richtig muss man mal schauen, wie sich das praktisch auswirkt, ob denn die Provider weiterhin ihre Zensursysteme ausbauen, am besten wäre gewesen, den Vertrag der mit einigen Providern besteht, definitiv zu kündigen.

genau das hatte ich ein posting weiter oben ? irgendwo :D schon geschrieben. die veträge zwischen providern und bka bestehen nach wie vor. die infrastruktur einzurichten kostete die provider geld. da fasst sich doch jeder provider an den kopf wenn er nun millionen ausgegeben hat und es rückgängig machen soll solange verträge bestehen.
das gesetz selbst ist auf dem weg zum bundespräsident, rückgängig könnte man es somit nur durch ein aufhebungsgesetz machen. und deshalb frage ich mich nach wie vor was da nun eigentlich geändert wurde - eigentlich nichts. und das wird gefeiert ? ein nichts ? das ist pure meinungsmache vom spiegel. würden die schreiben wie es ist wäre das manchen um einiges klarer, das macht der spiegel aber eh nur selten.
 
genau das hatte ich ein posting weiter oben ? irgendwo :D schon geschrieben. die veträge zwischen providern und bka bestehen nach wie vor. die infrastruktur einzurichten kostete die provider geld. da fasst sich doch jeder provider an den kopf wenn er nun millionen ausgegeben hat und es rückgängig machen soll solange verträge bestehen.

Ja, da hast du Recht.
Wenn man wirklich hätte was machen wollen, dann wäre ein Kündigen des Vetrages der richtige Weg gewesen.
Da werden die Provider die den entsprechenden Vertrag unterschrieben haben, wahrscheinlich einfach weitermachen mit dem Aufbau der entsprechenden Strukturen.

das gesetz selbst ist auf dem weg zum bundespräsident, rückgängig könnte man es somit nur durch ein aufhebungsgesetz machen. und deshalb frage ich mich nach wie vor was da nun eigentlich geändert wurde - eigentlich nichts. und das wird gefeiert ? ein nichts ? das ist pure meinungsmache vom spiegel. würden die schreiben wie es ist wäre das manchen um einiges klarer, das macht der spiegel aber eh nur selten.

OK, ich wusste jetzt nicht das der aktuelle Stand der Gesetzgebung der ist, dass das Gesetz schon verabschiedet worden ist, und praktisch nur noch die Unterschrift beim Bundespräsidenten ansteht, und dann Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zum Inkraftreten.

Ich dachte, der Gesetzgebungprozess wäre noch im Gange, da hätte man es einfach noch mal auf Eis legen können.

Bzw. wenn ich das noch richtig im Kopf habe, müssen alle Gesetze, die von einem Bundestag dessen Wahlperiode endet, und die von ihm noch nicht entgültig verabschiedet wurden, von dem neuen Bundestag dann nochmal komplett neu beraten werden.

Dann ist das ganze natürlich noch viel lächerlicher, wenn jetzt demnächst sogar offiziell ein Gesetz in Kraft tritt, dass das ganze, was bisher nur vertraglich den Provider vorschreibt, dann noch als bindentes Gesetz für alle kommt.
Klar, in so einem Fall müsste man dann ein neues Gesetz machen, dass das in Kraft getretene Gesetz aufhebt, oder den Vollzug zumindestens aussetzt.

Da weiß ich aber jetzt auch nicht mehr, was die 6 Monate, in denen das BKA jetzt verstärkt versuchen soll, entsprechende Seiten löschen zu lassen, anstatt diese zu sperren, bringen soll.
Denn das BKA als Polizei des Bundes, muss doch genau wie jede andere Polizeidienststelle, sowas generell verfolgen.
 
OK, ich wusste jetzt nicht das der aktuelle Stand der Gesetzgebung der ist, dass das Gesetz schon verabschiedet worden ist, und praktisch nur noch die Unterschrift beim Bundespräsidenten ansteht, und dann Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zum Inkraftreten.
dabei gehts um das zugangserschwerungsgesetz und das liegt gerade schon beim bundespräsident vor (es ist also "eigentlich" noch nicht zu 100% beschlossen da die unterschrift noch fehlt) . dieses zurückziehen kann eigentlich nur der bundestag indem er ein aufhebungs oder änderungsgesetz beschliesst. das stand nicht in dem artikel von spiegel online. also feiern wäre da zu früh.

und was mich wurmt...der bericht der fdp entspricht komischweise 1:1 der entscheidung des bundesverfassungsgerichts….und die fdp verkauft das jetzt erstmal als ihren erfolg...es lag nicht an der fdp, die haben dafür nichts aber auch gar nichts getan.
 
dabei gehts um das zugangserschwerungsgesetz und das liegt gerade schon beim bundespräsident vor (es ist also "eigentlich" noch nicht zu 100% beschlossen da die unterschrift noch fehlt) . dieses zurückziehen kann eigentlich nur der bundestag indem er ein aufhebungs oder änderungsgesetz beschliesst. das stand nicht in dem artikel von spiegel online. also feiern wäre da zu früh.

Also d.h. wenn der Bundestag nicht in der Hinsicht mit einem neuen Gesetz aktiv wird, wird das Zugangserschwerungsgesetz demnächst in Kraft treten.
Die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten ist doch nur eine Formalie, bzw. soviel ich weiß, kann der die Unterschrift auch garnicht verweigeren, es sei denn der Bundestag wird erneut aktiv.
Habe mir die Pressekonferzenz von der Arbeitsgruppe innere Sicherheit nochmal angesehen, da wurde aber nichts von gesagt, dass die da gesetzlich aktiv werden wollen.
 
Die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten ist doch nur eine Formalie

nicht ganz ;) ohne seine unterschrift gibts gar kein gesetz. artikel 82 wars glaub.

soviel ich weiß, kann der die Unterschrift auch garnicht verweigeren

doch kann er und macht er auch:

Die jüngste Zuspitzung der Kritik an Köhler knüpfte an der Ausfertigung von drei Gesetzen an, von denen er eines (das so genannte Flugzeugabschuss-Gesetz) mit Bedenken passieren ließ, wohingegen er zwei anderen Gesetzen – einmal zur Privatisierung der Luftraumüberwachung, sodann das Verbraucherschutzgesetz – die Unterschrift verweigerte.
http://www.zeit.de/2006/52/Koehler?page=2
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe hier mal einen interessanten Artikel zu dem Thema gefunden, http://www.zeit.de/politik/deutschland/2009-10/fdp-sicherheit-koalitionsverhandlung

Wobei ich den Internetsperren doch wieder nicht durchblicke, in dem Artikel steht, dass sich die Koaltionspartner darauf geeinigt haben, einen Anwendungserlass usw. und das BKA erstmal einfach keine Sperrlisten zur Verfügung stellen wird.
Irgendwie wieder ein bischen verwirrend.

Edit: Was ich echt aber derb finde, dass laut dem Zeit Artikel, die Leutheusser-Schnarrenberger sogar zu den Mitunterzeichner des Klage beim Bundesverfassungsgericht bzgl. der Vorratsdatenspeicherung gehört.
Und wie es in dem Artikel so schön beschrieben wird, in der Klage geht es nicht um die Erhöhung der Hürden bzgl. der Verwendung der Daten aus der Vorratsdatenspeicherung, sondern um deren Abschaffung, weil das entsprechende Gesetz nicht verfassungsgemäß ist.
Das ist natürlich schon paranoid, auf der eine Seite mit zu klagen, vor dem Bundesverfassungsgericht, auf der anderen Seite, dann eine marginale Änderung als Erfolg zu verkaufen.
Also irgendwie, je mehr man sich damit beschäftigt, desto lächerlicher wird das alles.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gut, ok, also er kann schon die Unterschrift verweigern, aber ich denke mal, dass sowas eher die Ausnahme sein wird.
Und ich glaube auch nicht, dass er das ausgerechnet bei dem Sperrgesetz machen wird.

Nur zur Aufklärung:

Er kann die Unterschrift verweigern, wenn er Bedenken hat, dass das Gesetz materiell nicht rechtmäßig ist, also gegen das Grundgesetz verstößt.
Es ist strittig, aber wohl machbar, dass er auch bei formellen Verstößen seine Unterschrift verweigern kann. Also beispielsweise in Fällen in dem die Gesetzgebung Fehler beinhaltet, zum Beispiel der Bundesrat nicht eingeschalten wurde etc.

Grundsätzlich gilt aber: Das Unterschriftverweigerungsrecht des Bundespräsidenten ist nicht politisch, sonder juristisch. Das bedeutet er muss es nach den Vorgaben des Grundgesetzes prüfen. Und die Prüfung durch den Bundespräsidenten kann auch keine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht vorwegnehmen oder ersetzen.
 
Gut, ok, also er kann schon die Unterschrift verweigern, aber ich denke mal, dass sowas eher die Ausnahme sein wird.
Und ich glaube auch nicht, dass er das ausgerechnet bei dem Sperrgesetz machen wird.

wenn es rechtlich nicht in ordnung ist dann müsste er sein einverständnis verweigern. und juristisch einwandfrei ist ja auch alles mögliche aber nicht das sperrgesetz :
http://ak-zensur.de/2009/07/brief-bundespraesident.html
sollte er das trotzdem unterschreiben falle ich vom glauben ab, denn dann stimmt irgendwas grundsätzliches nicht :D
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn es rechtlich nicht in ordnung ist dann müsste er sein einverständnis verweigern. und juristisch einwandfrei ist ja auch alles mögliche aber nicht das sperrgesetz :
http://ak-zensur.de/2009/07/brief-bundespraesident.html
sollte er das trotzdem unterschreiben falle ich vom glauben ab, denn dann stimmt irgendwas grundsätzliches nicht :D

Ok, ich habe mir jetzt mal den Brief an den Bundespräsidenten durchgelesen, gut zum einen sind das Bedenken bischer der formalen Art, wenn man das mal so vereinfacht sagen darf, dass der Bund also keine Befugnisse hat, in diesem Bereich ein Gesetz zu erlassen.
Zum anderen, denn die weitaus schwerwiegenderen Gründe materieller Art.

Der Brief an den Bundespräsidenten datiert vom Juli, das Gesetz ist auch im Juli verabschiedet worden.
Dauert dass denn wirklich so lange, bis der Bundespräsident ein Gesetz unterzeichnet, oder lässt er es extra noch liegen, weil er vielleicht nicht weiß, ob er es unterzeichnen soll.
Gibt es da schon irgendwelche Erkenntnisse?

Wobei ich ehrlich gesagt damit rechne, dass er es unterschreibt, man muss auch sagen, dass gerade das Sperrgesetz doch emotional stark aufgeladen ist, jeder der dagegen ist, muss sich doch sofort dagegen verteidigen, dass er nicht dafür ist, dass Konsumenten oder
Verbreiter von Kipo geschützt werden sollen.

Davon abgesehen, ist unser Bundespräsident auch ein Konservativer, darf man auch nicht vergessen, bzw. ist schließlich von den Parteien, die jetzt die Regierung bilden, ins Amt befördert worden.


Naja, warten wir es mal ab.
 
http://www.bundesfinanzministerium....ebaerden/016__Wie__entsteht__ein__Gesetz.html

zum besseren verständnis. am besten 10 mal anhören, weil verstehen tut mans auch nicht wirklich :D

Naja, ok, wusste ich im groben glaube ich schon irgendwie.

Wobei ich sagen muss, wenn ich mir heute die Nachrichten anschaue, mit welchem Nachdruck die FDP bei dem Thema Steuern verhandelt, da sieht man schon, wo die wirklichen Prioritäten liegen.
Bei den Bürgerrechten waren die FDP relativ schnell fertig, mit einem Ergebnis was eigentlich keines ist.
 
Die Pflaume hat sich wieder zu Wort gemeldet.

http://www.heise.de/newsticker/meld...er-Diskussion-um-Internet-Sperren-867012.html

Für die Politik sei die Online-Petition eine völlig neue Art, öffentlichkeitswirksam für ein Anliegen einzutreten und sich politisch zu engagieren: "Dafür muss die Politik Antworten finden und denen, die die Forderungen in den Raum gestellt haben, Schnittstellen bieten."
Ja ja, aber erst sämtliche Fakten bzw. geballten Widerstand einfach mal so ignorieren und diffamieren. :rolleyes: Die Frau kann mir mit ihrer Verlogenheit gestohlen bleiben.
 
Nur zur Aufklärung:

Er kann die Unterschrift verweigern, wenn er Bedenken hat, dass das Gesetz materiell nicht rechtmäßig ist, also gegen das Grundgesetz verstößt.
Es ist strittig, aber wohl machbar, dass er auch bei formellen Verstößen seine Unterschrift verweigern kann. Also beispielsweise in Fällen in dem die Gesetzgebung Fehler beinhaltet, zum Beispiel der Bundesrat nicht eingeschalten wurde etc.

Genau andersrum, oder irre ich mich? Formell ist unumstritten, ob er materiell prüfen darf, dagegen schon.

In jedem Fall unterzeichnet er erstmal nicht laut SPIEGEL.
 
Nichts hat die FDP zu Fall gebracht ...

Er hat gestern unterschrieben!

http://www.tagesschau.de/inland/kinderpornogesetz100.html

"Mit Köhlers Unterschrift und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz in Kraft, Netzsperren sind nun rechtlich möglich."

Bleibt abzuwarten, ob Union und besonders die „Dieses Gesetz wird es mit uns nicht geben!“ FDP nächste Woche im Bundestag für oder gegen die Aufhebungsentwürfe der Opposition stimmen.
 
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