Unter Umständen schon (außer Thesaurierende Fonds legen Dividenden und Zinsen wieder an), Gewinne aus P2P-Geschäften gelten als Zinseinkünfte und werden wie andere Kapitalanlagen (z.B. Anleihen) mit der pauschalen Abgeltungssteuer von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert. Somit gilt natürlich auch der Freibetrag von derzeit 801 EUR (bei Ehepaaren 1602 EUR). Du musst also erst eine Steuer auf P2P-Einkünfte zahlen, wenn du deine persönliche Freigrenze mit deinen gesamten Kapitaleinkünften überschreitest. Hinzu kommt noch ein möglicher Vorteil: sollte dein persönlicher Steuersatz niedriger liegen als der Abgeltungssteuersatz, wird dieser durch die Günstigerprüfung auf die zu zahlenden Beträge oberhalb deines Freibetrags angerechnet.