äh... genau das gibt es schon seit Langem: Nennt sich Parteiengesetz. Die Finazierung ist in §18 geregelt. Hier der 1. Satz
Die Parteien erhalten Mittel als Teilfinanzierung der allgemein ihnen nach dem Grundgesetz obliegenden Tätigkeit. Maßstäbe für die Verteilung der staatlichen Mittel bilden der Erfolg, den eine Partei bei den Wählern bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erzielt, die Summe ihrer Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge sowie der Umfang der von ihr eingeworbenen Spenden.
Und zu den Spenden ein Beispiel: Der Spender kann den 50% seiner Spende / Mitgleidsbeiträge direkt von der Steuerschuld abziehen. Die Partei erhält aus der Parteienfinanzierung 45% des Spendebeitrags / Mitgliederbeitrages. (mit Höchstgrenzen)