Gesellschaft Bankengeheimnis abgeschafft – ist das so ?

Wenn ich die Rechte hab dann darf ich damit sonst dürft ich die Rechte nicht haben.
Nein, du darfst nicht. Siehe Links zum Datenschutz in 39 und den Kernsatz, den ich geschrieben habe.

Wenn du eine Fluglizenz hast, dann darfst du fliegen. Aber noch lange nicht zu jeder Tageszeit und auch nicht, wo du willst.

Noch ein Beispiel: Ich habe beruflich, notwendigen Zugang KFZ-Steuerdatenbank. Da darf ich nicht einmal meine eigenen Daten abrufen, geschweige denn jene meines Kollegen. Das Selbe trifft für den für mich notwendigen Datenbankzugriff der Minijobzentrale zu.
 
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:rolleyes: Wir reden hier einander vorbei....

Da darf ich nicht einmal meine eigenen Daten abrufen, geschweige denn jene meines Kollegen. Das Selbe trifft für den für mich notwendigen Datenbankzugriff der Minijobzentrale zu.
und das stellt der betreffende Betreiber wie nun sicher? nun kommts - mit deiner Verschwiegenheitsverpflichtung und dem Wort "mach ich nicht" ? und das hält dich nun davon ab es zu tun?
 
Aber wer kontrolliert das?
Wann kann wer was wo durchleuchten?
Und das immer auch nur für den richtigen Zweck der Strafverfolgung?

Ich kenne da Personen.

Ich kenne auch genug Admins, die die (privaten) E-Mails der Mitarbeiter lesen oder persönliche Dateien auf den Computern an langweiligen Tagen durchwühlen
 
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und das stellt der betreffende Betreiber wie nun sicher? nun kommts - mit deiner Verschwiegenheitsverpflichtung und dem Wort "mach ich nicht" ? und das hält dich nun davon ab es zu tun?
100% sicherstellen kann das keiner. Es ist müßig, darüber zu diskutieren. Wie immer, wenn ein Mensch involviert ist.
Du hast von dürfen geschrieben, nicht von können. Das ist ein Unterschied.
 
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In diversen Gesetzen zum Datenschutz.
Eine Nutzung / Einsicht von Daten, die nicht zur unmittelbaren Aufgabenerfüllung benötigt werden, unterliegen dem Bankgeheimnis / Steuergeheimnis / Sozialgeheimnis.

Lesestoff mit Quellen:
https://www.hk24.de/produktmarken/b...aftsrecht/medien_it_recht/datenschutz/1156878
https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/BJNR029550990.html
In keinem der beiden Links wird deine Aussage bestätigt.

Ich suche dir gerne die Gesetzeskommentare raus wenn du möchtest. ;)

Derweil kannst du mir ja den Absatz mit der unmittelbaren Aufgabenerfüllung raussuchen. :augen:

Selbst wenn die Datenverarbeitung an die unmittelbare Aufgabenerfüllung gebunden wäre, stellt sich die Frage, was eine Aufgabenerfüllung ist. Als Bankangestellter sehe ich die Daten meines Nachbarn ein. Zu welchem Zweck? Berufliche Neugier. Ich erweitere damit meinen Erfahrungsschatz. Als Greenhorn, der gerade seine Ausbildung abgeschlossen hat, glaube ich natürlich, dass "reiche" Leute fleißig sparen, gut verdienen und sich einiges leisten können. Stelle ich fest, dass mein Nachbar 500.000 Euro Schulden hat, bröckelt der Schein und ich habe folgendes gelernt: Schließe nicht vom Anschein auf das Vermögen. Daraus schaffe ich folgende Transferleistung: Ich habe in der Ausbildung gelernt, dass konservative Anlagemethoden oft besser sind. Das scheint sich mit Blick auf meinen Nachbarn zu bestätigen.

So. Und nu sag mir doch mal bitte, inwieweit ich damit über meine Aufgabenerfüllung als Bankangestellter und Kundenberater hinaus gehe. :)
 
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Noch ein Beispiel: Ich habe beruflich, notwendigen Zugang KFZ-Steuerdatenbank. Da darf ich nicht einmal meine eigenen Daten abrufen, geschweige denn jene meines Kollegen. Das Selbe trifft für den für mich notwendigen Datenbankzugriff der Minijobzentrale zu.
Das ist schön. Aber nicht durch das StGB oder das BDSG bedingt, sondern eine Dienstanweisung oder Arbeitsvereinbarung. Oder anderweitig durch dein konkrete Dienstverhältnis, wie z.B. im Polizeigesetz festgelegt:

(2) Die Polizei kann an öffentliche Stellen Ersuchen auf Übermittlung von personenbezogenen Daten stellen, soweit die Voraussetzungen für eine Datenerhebung vorliegen. Die ersuchte öffentliche Stelle prüft die Zulässigkeit der Datenübermittlung. Wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, prüft sie nur, ob das Ersuchen im Rahmen der Aufgaben der Polizei liegt, es sei denn, im Einzelfall besteht Anlass zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des Ersuchens. Die Polizei hat die zur Prüfung erforderlichen Angaben zu machen. Die ersuchte öffentliche Stelle hat die Daten an die Polizei zu übermitteln, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
 
Bundesdatenschutzgesetz §4 ff
Einfach lesen und subsumieren.

Und denke mal über den Begriff "Rahmengesetz" nach.
Und komm mir nicht mit " das steht da so nicht wörtlich drin".
Dein Polizeiabsatz greift bei der Thematik vollkommen daneben. Wenn schon ein Beispiel, dann bitte eines, was anwendbar ist.
Ich suche dir gerne die Gesetzeskommentare raus wenn du möchtest.
Mach mal. Da bin ich sehr gespannt.

Selbst wenn die Datenverarbeitung an die unmittelbare Aufgabenerfüllung gebunden wäre, stellt sich die Frage, was eine Aufgabenerfüllung ist. Als Bankangestellter sehe ich die Daten meines Nachbarn ein. Zu welchem Zweck? Berufliche Neugier. Ich erweitere damit meinen Erfahrungsschatz. Als Greenhorn, der gerade seine Ausbildung abgeschlossen hat, glaube ich natürlich, dass "reiche" Leute fleißig sparen, gut verdienen und sich einiges leisten können. Stelle ich fest, dass mein Nachbar 500.000 Euro Schulden hat, bröckelt der Schein und ich habe folgendes gelernt: Schließe nicht vom Anschein auf das Vermögen. Daraus schaffe ich folgende Transferleistung: Ich habe in der Ausbildung gelernt, dass konservative Anlagemethoden oft besser sind. Das scheint sich mit Blick auf meinen Nachbarn zu bestätigen.
Weia. Da fällt mir nix mehr zu ein. Du bist meilenweit am Thema vorbei.

Ich bin raus.
Was jetzt deinerseits kommt, tue ich mir nicht an. Und vergiss die Gesetzeskommentare.
 
In §4 steht nix ueber das unnoetige lesen von personendaten...

Zitier mal bitte.
 
Ich bin raus.
Was jetzt deinerseits kommt, tue ich mir nicht an. Und vergiss die Gesetzeskommentare.
Sind wir ein bisschen pissig der Herr? :hehehe:

Die Kommentare solltest du am besten selbst lesen. Das würde hier eindeutig zu weit führen.

In aller Kürze: §4 ist eine zentrale Rechtsvorschrift bei dem Thema. Soweit ist das korrekt. Relevanter als §4 sind im Übrigen die §§13-16. ;)

Allerdings benötigt §4 zur Konkretisierung Erlaubnis- oder Verbotsnormen. Das können (wie schon erwähnt) zum Beispiel Dienstvereinbarungen oder Arbeitsanweisungen sein.

Ich sagte (in fett, damit du es aufmerksam liest): nicht durch das StGB oder das BDSG bedingt

Und das ist nach wie vor völlig korrekt. Das BSDG sagt lediglich, dass die Verarbeitung nur zulässig ist, wenn

- ein Gesetz es vorschreibt
- eine andere Rechtsnorm es erlaubt
- der Betroffene eingewilligt hat

Wie die entsprechende Rechtsnorm ausgestaltet ist, um welche es sich handelt und wie es sich mit der Strafbarkeit verhält, geht NICHT unmittelbar aus dem BSDG oder dem StGB hervor.

Deine Aussage
Eine Nutzung / Einsicht von Daten, die nicht zur unmittelbaren Aufgabenerfüllung benötigt werden, unterliegen dem Bankgeheimnis / Steuergeheimnis / Sozialgeheimnis.
Ist Unsinn.

Denn:

1. Das Bankgeheimnis ist kein kodifiziertes Recht
2. Das Steuergeheimnis betrifft nur Amtsträger. Keine Angestellten.
3. Beim Sozialgeheimnis hast du fast (aber nur fast) recht. Korrekt ist, dass eine Aufgabenerfüllung gegeben sein muss. Allerdings betrifft das nicht den Zugriffsberechtigten im Speziellen sondern die erhebende Stelle. Den Abschnitt hab ich dir fett markiert, damit du die Brille nicht putzen musst.

Das Erheben von Sozialdaten durch in § 35 des Ersten Buches genannte Stellen ist zulässig, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung einer Aufgabe der erhebenden Stelle nach diesem Gesetzbuch erforderlich ist.

Zusammengefasst:

Das BSDG verbietet eine Nutzung wenn keine Erlaubnisnorm besteht.

Eine Erlaubnisnorm ist in der Regel derart ausgestaltet, dass eine verarbeitende Institution zur Verarbeitung berechtigt ist. Punkt. Damit dürfen grundsätzlich erstmal alle Zugriffsberechtigten die Daten einsehen und nutzen. Diese Nutzungsberechtigung wird ggf. durch entsprechende Geheimhaltungsvereinbarungen eingeschränkt und/oder auf bestimmte Aufgaben beschränkt bzw. erlaubte Tätigkeiten werden explizit aufgeführt.

Du hast sinngemäß formuliert: ...nur anwendungsbezogen, steht so im Gesetz.

Und das stimmt so nicht.

Von anderen Dingen wie die Frage, was eine Verarbeitung ist und welchen Schutzbereich das berührt, will ich mal gar nicht anfangen.

Du scheinst jedenfalls zu der Kategorie zu gehören, die nach § 433 BGB auch Eigentum übertragen können. :crack:
 
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Fuer mich persoenlich verbietet sich ein solcher "interessehalber aus Langeweile getaetigter" Zugriff alleine schon aus Datenschutzgruenden. Und soweit ich weiss, ist es den Angestellten auf Aemtern eben NICHT erlaubt, einfach mal so zum Spass in den Buergerdaten rumzuwuehlen. Das geht gar nicht. Das betrifft direkt meine Persoenlichkeitsrechte.
 
Wo betrifft das denn deine Persönlichkeitsrechte? Wie Saugi schon sagte, man lernt nichts ohne Interesse und Beispiele... und solang damit keiner hausieren geht bekommst du davon eh nichts mit. (Und das sollte selbstverständlich sein wenn man derartige Zugriffsrechte besitzt)
 
Unrechtmäßiger Einblick in die Privatsphäre anderer gab es schon immer und wird es auch immer geben. Und je mehr technische Möglichkeiten wir schaffen, desto mehr Einblicke werden genommen.
 
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Ok, noch einmal: Nur weil ich als Admin hier die MOEGLICHKEIT habe, die Daten meiner Nutzer zu sehen, DARF ich das noch lange nicht tun.

Ich verliere nicht nur meinen Job, nein, ich werde hoechstwahrscheinlich auch noch angeklagt. Und das ist jetzt kein Witz, sondern Tatsache.

PS: Ihr habt SEHR merkwuerdige Vorstellungen von Datenschutz...
 
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Ich habe Zugriff auf Daten von Banken, Krankenhäusern, Regierungssysteme ... Prinzipiell KANN ich an die Daten kommen, allerdings werden in produktiver Umgebung alle meine Zugriffe auf sensible Daten mitgeloggt - und dann hab ich Erklärungsnot vor der internen Revision. Und das ist auch gut so. Also bei uns ist es wie bei Dawnie. Sofern ich mit den Daten arbeite, kann ich da natürlich ran. Wenn ich mir mal die Gehaltsdaten von der Uschi B. anschaue weil ich sie halt kenne dann hab ich den Arsch offen :hehehe:
 
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ja gut, Haken dran - darfst du nicht... :noplan:

unnu? WER will das überhaupt Kontrollieren, WOZU will er das kontrollieren und was soll es bringen? :noplan:

Oder Diskutieren wir hier des deutschen Lieblingsthema? Es kann nicht sein, was nicht sein darf?

Nein wir haben keine Merkwürdige Vorstellung vom Datenschutz sondern sind einfach nur realistisch und versuchen dir zu verklickern wie es läuft. Sicherlich kann ich vorschriften und Regeln noch und nöcher generieren. Aber ich sollte mich fragen was es bringt. Natürlich hätte ich gerne, dass meine Bankdaten, Krankendaten etc nur der Bankberater oder der behandelnde Arzt liest... das die Sprechstundenhilfe da trotzdem n blick drauf hat oder der Azubi in der Bank ist nunmal so. Kann ich mich nun drüber ärgern oder ich akzeptier es einfach weil ich davon ausgehe, dass sie entspreche Verschwiegenheitsklauseln unterliegen :noplan:

Zudem ging es hier lediglich darum, ob das BDSG die Verwendung der Daten regelt und das tut es nunmal eben nicht. In wiefern du da anderen Vorschriften unterliegst ist bei jeder Nutzung unterschiedlich und dann über entsprechende Regelungen sichergestellt.

Vielleicht reagiere ich aber auch einfach nur so weil ich absolut keine Ader für Klatsch und Tratsch hab und es mich einen feuchten **** interessiert wer welche Vermögenswerte hat, Krankheiten oder Whatever....
 
Interessieren tun mich die ganzen Tratschgeschichten auch nicht, und wer was hat, ist mir auch herzlich egal. ;)

Es geht mir hier auch nicht darum, wer was wann wo machen KANN, sondern darum, dass es schlicht und einfach illegal ist, sich irgendwelche Daten anzusehen, die man nicht wirklich fuer den Job benoetigt. Das es Leute trotzdem tun, ist mir klar. Das bezweifele ich auch gar nicht.
 
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WER will das überhaupt Kontrollieren, WOZU will er das kontrollieren und was soll es bringen? :noplan:
Ich kann unserer Revision ja mal dein Zitat zukommen lassen und ihnen erklären dass sie Useless sind :D Gott sei Dank sieht nicht jeder das so wie ihr komische Kauze hier :crack:

Lästig ist es, wenn ich mit 3 Klicks meine eigenen Ergebnisse einer Blutuntersuchung sehen könnte und mich stattdessen 2 Stunden in den Wartebereich des Krankenhauses begeben darf dafür :hum: :D
 
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Ach Dextera, meinst du ich hab die letzten Jahre nur Bauklötze in einer Kita gestapelt?

Wenn eure Revision soviel Zeit hat und derartige Leistungen an den Tag legt - löblich aber eben leider nun einmal nicht die Regel. Mal abgesehen von den Stellen die nichtmal solch eine Revision besitzen.

Ich verstehe auch garnicht was die Unterstellungen hier sollen - ne ich find das nicht gut wenn die Sprechstundenhilfe in meinen Daten rumwühlt oder vielleicht sogar in der Mittagspause liest. Ich könnte, wenn ich es wüsste, n Riesenfass aufmachen und ändere damit genau was? Richtig! - garnichts.

Desweiteren vertrete ich die Ansicht, dass unser Hauptproblem garnicht entsprechende Leute mit erhöhter Neugier an entsprechenden Stellen sind sondern vielmehr unbedarfte Bürger die mit ihren persönlichen Daten mehr als Fahrlässig umgehen. Und eben an diesem Umgang mit den eigenen Daten ändert weder eine Rechtsvorschrift noch Gejammer etwas.
 
Eine "Freundin" meiner Frau arbeitet bei der Arbeitsagentur.
Sie erzählte mal im Cocktailmodus unbedarft, sie prüfe immer neue Leute im Freundeskreis, neue Bekanntschaften ihrer Töchter, neue Nachbarn usw.

Daraufhin bekam der Amtsleiter einen anonymen Hinweis (von uns)

Zukünftig wurde dort in der Ortsabteilung mitgeschnitten, wer sich in sensiblen Bereichen einloggte.
Dies wurde mit aktuellen, zu bearbeitenden Fällen (also jene die auf dem Schreibtisch lagen) abgeglichen.

Diese Regelung ist inzwischen wieder vom Tisch.
Zu hoher Aufwand.
Die Dame arbeitet immer noch bei der Arge.

Und nun stelle ich mir vor, das es fortan Leute gibt, die in meinen Bankverlauf gucken können.
Just 4 fun, weil gerade wenig los ist auf Arbeit.
Herzlichen Dank
 
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