Auch Selbstständige sollen in der Coronakrise Hilfen bekommen.

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Das mit der Soforthilfe ist großer Beschiss. Der Staat verspricht viel, alle Zeitungen übernehmen das Staatsgesülze ohne zu hinterfragen.

Bei uns in Bayern:
Die Soforthilfe ist eine finanzielle Überbrückung für kleinere Betriebe und Freiberufler, die aufgrund der Corona-Krise in eine existenzielle Notlage geraten sind.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine Beantragung ohne diese Voraussetzung zu erfüllen, Betrug ist.
Der Betrugstatbestand sieht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass jeder Fall, der bekannt wird, angezeigt wird und die Soforthilfe zurückzuzahlen ist.
Quelle: Web-Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Antragsberechtigt:
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörige der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige), die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.
Bei verbundenen Unternehmen, ist hinsichtlich des Liquiditätsengpasses auf das Gesamtunternehmen abzustellen.

Liquiditätsengpass bedeutet, dass die Liquidität nicht ausreicht, um z.B. laufende Verpflichtungen zu zahlen.
Die Höhe der anfallenden Kosten ab 11. März 2020, die auf Grund der Corona-Krise ohne Eigen- oder Fremdmittel nicht mehr beglichen werden können. Ein Verdienst- oder Einnahmeausfall alleine ist kein Liquiditätsengpass!

Grund für die existenzbedrohliche Wirtschaftslage:
Ein alleiniger Verweis auf die Corona-Krise und die damit einhergehenden Umsatzeinbußen bzw. der Wegfall von Aufträgen sind kein ausreichender Grund für eine Förderung.
Es muss deutlich gemacht werden, dass die laufenden Kosten jetzt oder in naher Zukunft nicht mehr gedeckt werden können. (Ein Verdienstausfall ohne Liquiditätsengpass wird nicht gefördert.)

Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen.


In anderen Bundesländern wird es auch genau so sein. Man muss erst sein gesamtes Privatvermögen aufbrauchen, bis man die Soforthilfe beantragen darf. Nur wenn ich nichts mehr habe, um den laufenden Betrieb zu finanzieren, brauche ich die Soforthilfe auch nicht mehr, denn dann muss ich schon längst Insolvenz angemeldet haben.
Übrigens wird über Flurfunk schon gemunkelt, dass die ersten Soforthilfe-Beantrager schon eine Betrugsanzeige am Hals haben.

Zum Kredit über KfW darf ich nur folgendes anmerken: Welcher Selbstständige oder Kleinunternehmer bekommt überhaupt einen Kredit? Wahrscheinlich so gut wie keiner, da dies über die Hausbank läuft und die Hausbank schon wegen den Basel-III-Bestimmungen nur demjenigen eine Kredit geben darf, der entsprechende Sicherheiten hat. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.
Außerdem muss der Kredit innerhalb weniger Jahre (Unternehmenskredit) zurückgezahlt werden. Welcher Kleinunternehmer oder Selbstständige kann das nach der Corona-Krise stemmen, wenn keiner weiß, wie es weitergehen wird?

In der Finanzkrise 2008 gab es genau das selbe Programm über die KfW für die Wirtschaft auch. Damals wurden 16,7 Milliarden Euro ausbezahlt. Bekommen haben diese 16,7 Milliarden Euro aber nur 1045 Kreditnehmer. Da kann sich jeder selbst ausrechnen, wie viele Kleinunternehmer damals einen Kredit bekommen haben. Jetzt wird das nicht anders sein.
 
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Ob es Beschiss ist vermag ich nicht zu sagen.
Dass die Hürden hoch sein werden, davon bin ich eh ausgegangen.
 
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Liquiditätsengpass bedeutet, dass die Liquidität nicht ausreicht, um z.B. laufende Verpflichtungen zu zahlen.
Die Höhe der anfallenden Kosten ab 11. März 2020, die auf Grund der Corona-Krise ohne Eigen- oder Fremdmittel nicht mehr beglichen werden können. Ein Verdienst- oder Einnahmeausfall alleine ist kein Liquiditätsengpass!
In Hamburg starten die programme erst Montag. Für freiberufler gilt es unter anderem anzugeben:

Höhe des abgeschätzten Liquiditätsengpasses in einem Zeitraum von 3 Monaten - März bis Mai 2020 (ohne persönliche Lebenshaltungskosten)

Bei welchem freiberufler geht es denn nicht um persönliche lebenshaltungskosten? Ich arbeite aushäusig als honorarkraft, den bürokram mache ich am schreibtisch im schlafzimmer, da habe ich keine rein gewerblichen mietkosten usw. Mein (jetzt wegfallender) umsatz geht direkt in die lebenshaltung.
 
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Man muss erst sein gesamtes Privatvermögen aufbrauchen, bis man die Soforthilfe beantragen darf.

Das ist eigentlich immer so wenn man staatliche Hilfe in Anspruch nehmen will, egal aus welchem Grund. Ich finde daran auch nichts verkehrt wenn man die Menschen erstmal selbst in die Pflicht nimmt.
 
Das ist eigentlich immer so wenn man staatliche Hilfe in Anspruch nehmen will, egal aus welchem Grund. Ich finde daran auch nichts verkehrt wenn man die Menschen erstmal selbst in die Pflicht nimmt.
Wenn der Schaden selbstverschuldet ist, absolut kein Problem. Hier verursacht aber nur der Staat und die Politik den Schaden. Einmal wegen dem Stilllegen der gesamten Wirtschaft und weil man das Gesundheitssystem in den letzten 20 Jahren so auf 0 gefahren hat, dass solche geringen Fallzahlen von schweren Fällen hier solche Maßnahmen erzwingen (lt. Politik). Ich persönlich frag mich, warum wurden ab Januar nicht Masken, Schutzanzüge und Beatmungssysteme in sehr großen Mengen bestellt. Waffen baut und kauft man doch auch falls irgendwann mal was passiert. Dann hätte man nicht solche großen Probleme. Und wer hätte das machen müssen, genau die liebe Bundesregierung die sich lieber um den neuen CDU Vorsitz gestritten hat.

Sorry, die Maßnahmen werden wie immer nur die Großen schützen. Die guten Kleinen werden das ein halbes Jahr durchhalten und dann am Ende sein. Und da werden Kredite, etc. nichts helfen. Und die Presse feiert solche ein populistischen Blödsinn und Firmen wie Adidas wollen keine Miete mehr zahlen, weil man dann ja seine Milliarden an Gewinn riskieren würde. Also alles wie immer ...
 
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und Firmen wie Adidas wollen keine Miete mehr zahlen
ja und – um wen geht es denn?! mit den vermietern hat man sich geeinigt und die vier privaten vermieter sind von der mietaussetzung nicht betroffen.
 
ja und – um wen geht es denn?! mit den vermietern hat man sich geeinigt und die vier privaten vermieter sind von der mietaussetzung nicht betroffen.
Problem ist das sowas am Anfang nicht in der presse berichtet wurde. Erst einmal die große Keule "Grosses Unternehmen zahlt seine Mieten nicht mehr" und dann wurde klein berichtet das die großen Firmen das ganz anders gesagt haben.
Typisches Presse gebahren heutzutage.
 
Ich persönlich frag mich, warum wurden ab Januar nicht Masken, Schutzanzüge und Beatmungssysteme in sehr großen Mengen bestellt. Waffen baut und kauft man doch auch falls irgendwann mal was passiert. Dann hätte man nicht solche großen Probleme. Und wer hätte das machen müssen, genau die liebe Bundesregierung...

Oh man, das klingt aber ganz schön oberschlau. Wenn Du im Januar bereits damit gerechnet hast, dass es so kommt wie es jetzt gekommen ist, hättest Du ja noch zwei Monate Zeit gehabt für dich Vorsorge zu treffen... aber hinterher ist der Stammtisch immer schlauer :rolleyes:
 
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In Hamburg starten die programme erst Montag. Für freiberufler gilt es unter anderem anzugeben:

Höhe des abgeschätzten Liquiditätsengpasses in einem Zeitraum von 3 Monaten - März bis Mai 2020 (ohne persönliche Lebenshaltungskosten)

Bei welchem freiberufler geht es denn nicht um persönliche lebenshaltungskosten? Ich arbeite aushäusig als honorarkraft, den bürokram mache ich am schreibtisch im schlafzimmer, da habe ich keine rein gewerblichen mietkosten usw. Mein (jetzt wegfallender) umsatz geht direkt in die lebenshaltung.
Übrigens sind die links zur Hamburger förderung heute um 9:00 uhr noch offline.

Was ich in obigem zitat neulich angemerkt habe, ist leider so beabsichtigt. Darum verweise ich au eine laufende petition und bitte um unterstützung.

so sind zum Beispiel die Zuschüsse für Solo-Selbständige bzw. Kleinstbetriebe nur für laufende Betriebskosten gedacht – für alles Private aber werden Tausende von uns genötigt, Hartz IV zu beantragen. Selbst wenn dafür nun der Zugang wesentlich erleichtert wird, bedeutet es dennoch, daß unzählige hochprofessionalisierte FreiberuflerInnen und Selbständige zu Almosenempfängern degradiert werden. Dies kann in dieser Form nicht hinnehmbar sein, denn die Grundsicherung bedeutet auch, daß die AntragstellerInnen für die Zeit d es Bezugs unverschuldet am Existenzminimum und in Abhängigkeit vom Staat leben müssen, ohne weiterhin adäquat künstlerisch o.a. tätig sein zu können. Eine Gewinnausfallvergütung für alle durch direkte staatliche Anordnungen entfallenen Einkünfte ist zudem nicht vorgesehen – und genau hier brauchen wir ein neues „Framing“! Denn genaugenommen wollen wir Betroffenen vom Staat keine Hilfen, sondern wir wollen einfach unsere Arbeit machen, die uns bisher mehr oder weniger gut durchs Leben tragen konnte.
https://www.openpetition.de/petitio...und-kuenstler-waehrend-des-corona-shutdowns-2
 
... so sind zum Beispiel die Zuschüsse für Solo-Selbständige bzw. Kleinstbetriebe nur für laufende Betriebskosten gedacht – für alles Private aber werden Tausende von uns genötigt, Hartz IV zu beantragen. ....

Antragsteller mit bis zu 5 Beschäftigten können bis zu 5.000 EUR auch für die Kompensation von Personalkosten (eigenes Gehalt sowie Gehälter für Beschäftigte) und Unternehmer-/ Unternehmenseinkünften (bis zu 6 Monate für Soloselbständige und 3 Monate bei Unternehmen) ansetzen.
Quelle: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/corona-zuschuss.html
 
Oh man, das klingt aber ganz schön oberschlau. Wenn Du im Januar bereits damit gerechnet hast, dass es so kommt wie es jetzt gekommen ist, hättest Du ja noch zwei Monate Zeit gehabt für dich Vorsorge zu treffen... aber hinterher ist der Stammtisch immer schlauer :rolleyes:
Wenn du lesen kannst, habe ich mich vorbereitet und habe keinerlei Probleme. Und ja, ich sollte im März nach China beruflich reisen. Daher wusste ich im Januar genaustens Bescheid was da unten abgeht. Und wenn unsere Politiker das nicht verstehen und nicht dem entsprechend handeln, dann darf man das heutzutage auch mal sagen. Die lassen sich doch gerade nur abfeiern, weil die die letzten 20 Jahre einfach nichts im Gesundheitswesen getan haben. Die Fallzahlen sind doch lächerlich für ein Land wie Deutschland. Was passiert denn hier, wenn mal eine Naturkatastrophe passiert?
 
Antragsteller mit bis zu 5 Beschäftigten können bis zu 5.000 EUR auch für die Kompensation von Personalkosten (eigenes Gehalt sowie Gehälter für Beschäftigte) und Unternehmer-/ Unternehmenseinkünften (bis zu 6 Monate für Soloselbständige und 3 Monate bei Unternehmen) ansetzen.
Quelle: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/corona-zuschuss.html
Vielen dank!

Dein link ist aus Berlin, ich hoffe, das gilt auch für Hamburg. Auf der entsprechenden website hier steht dazu nichts. Jetzt, um 10:00 geht's übrigens immer noch nicht.
 
Vielen dank!

Dein link ist aus Berlin, ich hoffe, das gilt auch für Hamburg. Auf der entsprechenden website hier steht dazu nichts. Jetzt, um 10:00 geht's übrigens immer noch nicht.

In Rheinland-Pfalz gibt es nur Hilfe für laufende Betriebskosten wie gewerbliche Miete, Leasingraten etc..
Das zu erwartende Honorar eines (Solo-)Selbständigen zählt nicht dazu. Das heißt laufende private Kosten wie Mieten, Strom, Wasser, Versicherungsbeiträge etc. müßten im Notfall tatsächlich beim Arbeitsamt beantragt werden.

Ich habe die Petition unterschrieben und an einige Kollegen weitergeleitet. :jaja:
 
In Rheinland-Pfalz gibt es nur Hilfe für laufende Betriebskosten wie gewerbliche Miete, Leasingraten etc..
Das zu erwartende Honorar eines (Solo-)Selbständigen zählt nicht dazu. Das heißt laufende private Kosten wie Mieten, Strom, Wasser, Versicherungsbeiträge etc. müßten im Notfall tatsächlich beim Arbeitsamt beantragt werden.

Ich habe die Petition unterschrieben und an einige Kollegen weitergeleitet. :jaja:
Guck doch noch mal genauer. Für Hamburg ist tatsächlich der antragsteller gleichzeitig ein mitarbeiter mit gehalt. Das steht etwas versteckt in einem extra-pdf: https://www.ifbhh.de/api/services/attachments/FAQ_Hilfestellungen_zum_Ausfüllen_des_Antrags.pdf?id=504/822/7d937f20a4.pdf
Bildschirmfoto 2020-03-30 um 12.42.58.png

Jetzt, um 12:45 uhr, ist der link zum antrag immer noch nicht online.
 
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