Auch Selbstständige sollen in der Coronakrise Hilfen bekommen.

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ich habe jetzt mal eine Nummer beantragt, mal schauen wie schnell das geht.
 
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Ich wusste nicht, dass man ohne Ust.Id. ein Gewerbe führen kann, die wird doch ständig abgefragt.
 
Ich wusste nicht, dass man ohne Ust.Id. ein Gewerbe führen kann, die wird doch ständig abgefragt.
Kleingewerbe, die unter 17.500 € Bruttoeinnahmen/Jahr liegen, sind nicht umsatzsteuerpflichtig und haben deshalb keine Nummer.
 
Ich wusste nicht, dass man ohne Ust.Id. ein Gewerbe führen kann, die wird doch ständig abgefragt.
Doch na klar. Bin im Hochbau und nur im Norden Deutschlands unterwegs.
Da wird die oft abgefragt aber nie als ein "must have"
 
Kleingewerbe, die unter 17.500 € Bruttoeinnahmen/Jahr liegen, sind nicht umsatzsteuerpflichtig und haben deshalb keine Nummer.
Du darfst noch mehr:

  • Bisher galt: Im Vorjahr darf der Umsatz 17.500 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen.

  • Ab 2020 gilt: Im Vorjahr darf der Umsatz 22.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr (wie bisher) voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen.
https://www.steuertipps.de/steuerer...nunternehmer-umsatzgrenze-steigt-ab-2020?utm_
 
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Ich habe das jetzt abschicken können, weiß aber nicht, ob die anhänge tatsächlich dabei sind. Ich hoffe, die fragen das nach, falls nicht.
Bei uns fragen sie nicht nach und die Anträge werden dann auch erstmal nicht berücksichtigt. ich drücke dir die Daumen, daß es bei euch besser ist!

"...um Verständnis dafür, dass sie ausschließlich Anträge berücksichtigen kann, die in vollständiger Form und mit allen benötigten Anlagen vorgelegt werden. Unvollständig ausgefüllte oder ohne Anlagen eingereichte Anträge können bis auf Weiteres nicht bearbeitet werden; Sie erhalten hierzu in diesem Fall auch keine Rückmeldung...."
 
Kleingewerbe, die unter 17.500 € Bruttoeinnahmen/Jahr liegen, sind nicht umsatzsteuerpflichtig und haben deshalb keine Nummer.

Das ist so nicht richtig. Du kannst Millionenumsätze, sogar Millionengewinne machen und benötigst trotzdem keine Ust-id. Die benötigt man nur dann, wenn grenzüberschreitend Geschäfte innerhalb der EU machst. Dazu genügt auch der Bezug von einer Kleinigkeit aus dem EU-Ausland.
Ich habe auch schon lange kein Unternehmen gesehen, das keine Ust-ID hat, aber anscheinend gibt es die noch.
 
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In anderen Bundesländern wird es auch genau so sein. Man muss erst sein gesamtes Privatvermögen aufbrauchen, bis man die Soforthilfe beantragen darf.

Nein. Die liquiden Mittel. Nicht die mittel- und langfristig gebundenen Mittel und auch nicht das, was zwar schnell liquidierbar wäre, aber z. B. als Altersvorsorge definiert wurde. Das ist doch auch klar. Sollen jetzt etwa Soforthilfen an Solo-Selbständige ausgezahlt werden, die 30k cash auf dem privaten Girokonto liegen haben und 20k kurzfristige betriebliche Verbindlichkeiten? Die haben dann kein akutes Liquiditätsproblem, sondern nur einen Vermögensschaden und davor soll die Soforthilfe nicht schützen. Die Soforthilfen sind nicht dazu da, grundsätzlich Schäden abzuwenden im Sinne von "wir zahlen jetzt mal soviel aus, dass die Unternehmen finanziell fast so dastehen wie ohne Virus", sondern sie sollen ernsthafte Liquiditätsprobleme und Insolvenzen verhindern bei Selbständigen, die aus welchen guten Gründen auch immer nicht hinreichend vorgesorgt haben, um ein Vierteljahr zu überbrücken und die sich aus eigener Kraft jetzt nicht über Wasser halten können, bis die Hilfskredite beantragt, geprüft und ausgezahlt sind.
 
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Steuerberater sagt:.........Vorsicht.........

Das kann zurückverlangt werden, also nicht in die Kneipe tragen.

Nur so am Rande, nebenbei.
 
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Das kann zurückverlangt werden, also nicht in die Kneipe tragen.

Ich wünschte, ich könnte. ;)

Das ist noch einer der ganz wenigen "Vorteile" der Krise: dass man privat kaum noch zum Geld ausgeben kommt. Das bisschen Zeug, was man in den eigenen vier Wänden konsumiert, kostet ja fast nichts im Vergleich zu dem, was man sonst so ausgibt. Feierabend-Bier für zehn Euro führt jetzt locker zum Vollrausch. :cool:
 
Bei uns fragen sie nicht nach und die Anträge werden dann auch erstmal nicht berücksichtigt. ich drücke dir die Daumen, daß es bei euch besser ist!

"...um Verständnis dafür, dass sie ausschließlich Anträge berücksichtigen kann, die in vollständiger Form und mit allen benötigten Anlagen vorgelegt werden. Unvollständig ausgefüllte oder ohne Anlagen eingereichte Anträge können bis auf Weiteres nicht bearbeitet werden; Sie erhalten hierzu in diesem Fall auch keine Rückmeldung...."
Heute habe ich jemanden in der Hamburger hotline erreicht. Der herr war sehr nett und meinte, ich bekäme in jedem fall eine vorgangsnummer mit einer e-mail-adresse, an die ich eventuell fehlende unterlagen nachreichen würde. Das könne aber dauern.
 
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Heute habe ich jemanden in der Hamburger hotline erreicht. Der herr war sehr nett und meinte, ich bekäme in jedem fall eine vorgangsnummer mit einer e-mail-adresse, an die ich eventuell fehlende unterlagen nachreichen würde. Das könne aber dauern.
ich habe gar keine Antwort bekommen
 
Bei uns in Bayern:

Definition zum Liquiditätsengpass:
Ein Liquiditätsengpass liegt vor, wenn infolge der Corona-Pandemie die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen.

Quelle: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Die betriebliche Liquiditätslücke muss festgestellt werden. Ich bin von meinem Steuerberater heute nochmals explizit darauf hingewiesen worden, vorher steuerlichen und rechtlichen Rat einzuholen.
 
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