Difool
MU Team
- Dabei seit
- 18.03.2004
- Beiträge
- 20.422
- Reaktionspunkte
- 15.781
Zuschuss im Sinne von einer Darlegung der BWA und des aktuellen Finanzstatus.Was bedeutet denn Zuschuss, welche Bedingungen sind daran geknüpft, gibt es dazu schon Infos?
Bzw. eine Zusicherung des Antragstellers, dass er diesen Zuschuss benötigt – im Rahmen der angegebenen und bewilligten Zeitrahmen.
Es sollte also ersichtlich nachvollzieh- und belegbar sein, dass man aufgrund dieser Krise aktuell in die finanzielle Notlage kam und nicht bereits vorher drin war.
Ein einmalig bewilligter Zuschuss läuft dann als reguläre Einnahme und muss auch regulär versteuert werden.
Bei evtl. Miet- und Pachtzahlungen kann ein zweites Mal (je für 3 Monate) ein Zuschuss beantragt werden,
sofern der Vermieter/Verpächter 20% Nachlass auf die Miete oder Pacht in bzw. für diesen Zeitrahmen (zweiten 3 Monate) gewährleistet.
Zuletzt bearbeitet: