AirPods Pro 2 gehen nicht - Applestore Paris

Medion stellt seine Produkte nicht selbst her.Medion ist ein Handelsunternehmen, das elektronische Produkte konzipiert, zusammenstellt und vertreibt. Die eigentliche Produktion erfolgt durch Partnerfirmen an verschiedenen Standorten.
Was tut das zur Sache?
Aldi ist Verkäufer und deshalb in Sachen Gewährleistung der Vertragspartner.
Medion der Hersteller und wäre der "Ansprechpartner" in Sachen Garantie (soweit eine Hersteller-Garantie besteht).
Das Unabhängig ob Medion selber Herstellt oder nicht. Apple stellt auch nicht selber her, ist aber für die Hersteller Garantie verantwortlich.

Mann, mann, mann - erschreckend wie wenige doch zu dem Thema wissen.
 
ist es auch "nicht" möglich 70 km/h zu fahren wenn 50 km/h auf dem Tempolimitschild steht?

Wir wurden von Aldi an Medion verwiesen:
1. Hatten die keins dieser Geräte mehr im Aldi.
2. Stand in der Bedienungsanleitung das man sich im Gewährleistungsfall an Medion wenden soll
3. Bei Aldi wurde das auch so gesagt. Sie sagten sie können rein gar nichts machen.

Es mag sein das die Gesetzgebung das anders sieht, aber Recht haben und Recht bekommen sind halt zweierlei Paar Schuhe.

Statt eines Anwaltes einzuschalten, habe ich eine SSD gekauft und diese verbaut. Damit war das Problem beseitigt.
Für mich nervenschonender, und werde nie wieder ein technisches Gerät bei Aldi oder etwas von Medion kaufen.
Deshalb in Anführunszeichen.
Das Aldi nicht repariert ist eine Sache und klar. Aber dass Du Dich von Aldi zu Medion "abspeisen" lässt, überrascht mich.
Ich gehe davon aus, dass Aldi Dir eine Rückerstattung angeboten hätte, da sie sicherlich nicht selber das Gerät einschicken und den Gewährleistungsfall mit Hersteller individuell abwickeln wollen.
 
Oder willst du mir etwa unterstellen, dass ich lüge?
Natürlich nicht, das wird dann wohl so gewesen sein.
Es ist aber doch selten, dass eine HDD nach Tagen Gebrauch eifach so stirbt und jemand solche Probleme mit Aldi hat.
Ausland ist klar, die Werkstätten sind oft in Tschechien, auch Apple hat dort Werkstätten, da war mein iMac zur Reparatur.
Ich hatte aber seit 40 Jahren noch nie Probleme mit einem Umtausch bei Aldi, Medion oder sonst wem.
Beim Aldi habe ich auf der Internetseite einen Fall aufgemacht, das Paket an die angegebene Adresse geschickt und eine Woche später ein neues Gerät bekommen, in einem anderen Fall haben sie mir das Geld ausgezahlt.
Gerade letzte Woche hat mir Amazon das Geld für einen defekten Bowers PX8 Kopfhörer nach 18 Monaten Benutzung zurück überwiesen.
Ich hatte sogar die Wahl zwischen sofortigem Versand eines neuen Kopfhörer oder das Geld zurück.
Habe das Geld genommen und mit einen AirPods Max dafür gekauft.
 
Wir wurden von Aldi an Medion verwiesen:
1. Hatten die keins dieser Geräte mehr im Aldi.
2. Stand in der Bedienungsanleitung das man sich im Gewährleistungsfall an Medion wenden soll
3. Bei Aldi wurde das auch so gesagt. Sie sagten sie können rein gar nichts machen.
Also normal ist das nicht. Beim Aldi geht man auf ihre angegebenen Internet Webseite, macht einen Fall auf, daraufhin bekommt man einen kostenlosen Paketaufkleber und gibt das Gerät bei der Post ab.
Die Aldi Geschäfte können da eigentlich nichts machen, es sei dem die Filiale hat noch Gerät und ist so kulant und tauscht das Gerät aus.
 
dem die Filiale hat noch Gerät und ist so kulant und tauscht das Gerät aus.
Das hat nichts mit Kulanz zu tun.
Als Verbraucher hat man die Wahl* über die Art der Nacherfüllung und kann entscheiden ob man Nachlieferung oder Nachbesserung möchte.


*mit der Ausnahme der Unverhätlismässigkeit
 
Das hat nichts mit Kulanz zu tun.
Als Verbraucher hat man die Wahl* über die Art der Nacherfüllung und kann entscheiden ob man Nachlieferung oder Nachbesserung möchte.


*mit der Ausnahme der Unverhätlismässigkeit
Ich meine den Austausch in einer Aldi Filiale, die Filiale selber ist nicht verpflichtet auszutauschen. Sie kann und wird es in der Regel kulanterweise tun, wenn der Filialleiter aber kein Gerät mehr hat, dann hat der Käufer kein Anspruch darauf, dass die Aldi Filiale für einen Austausch verpflichtet ist.
Eigentlich besteht meines Wissens überhaupt kein Recht auf Austausch, nur auf Reparatur. In dem Moment wenn der Käufer das Gerät in Betrieb nimmt ist es meiner Meinung nach gebraucht.
Oder ist ein Händler zu einem Austausch verpflichtet? Das wäre mir neu.
 
Ich meine den Austausch in einer Aldi Filiale, die Filiale selber ist nicht verpflichtet auszutauschen
Wie kommst Du denn darauf?

Eigentlich besteht meines Wissens überhaupt kein Recht auf Austausch, nur auf Reparatur.
Im Prinzip schon. WIe ich bereits schrieb - Der Kunde hat die Wahl. Er kann bestimmen, ob er einen Austausch möchte oder eine Reparatur

Oder ist ein Händler zu einem Austausch verpflichtet? Das wäre mir neu.
Mann, mann, mann - erschreckend wie wenige doch zu dem Thema wissen.
 
Im Prinzip schon. WIe ich bereits schrieb - Der Kunde hat die Wahl. Er kann bestimmen, ob er einen Austausch möchte oder eine Reparatur
Leider nur in der Theorie. Das ist im Gesetz schwammig formuliert und ein Gerichtsurteil gibt's da noch nicht, was nun verhältnismäßig ist und was nicht. Es gibt ganz wenige eindeutige Sachverhalte, zB wenn dein 55"-Fernseher einen Defekt hat, dann muss man dem Händler einen Reparaturversuch vor Ort zugestehen, allein schon was da an Transportkosten zusammenkommt...

Aber bei komplexen elektronischen Geräten wie Smartphones oder Laptops wird es schwer hier zu trennen, was verhältnismäßig ist. Ich habe da von der Unterscheidung gehört, ob ein Gerät komplett tot ist oder derweil noch verwendbar ist. Sollte beispielsweise Face ID am iPhone kaputt werden oder der Lautsprecher klingt schlecht, dann kannst du das Ding prinzipiell noch nutzen und hast nur einen Teildefekt, wo auch hier so ziemlich alle Händler zustimmen werden, dass es bei sowas unverhältnismäßig wäre, dem Kunden für jeden Teildefekt ein neues Gerät aus dem Lager zu holen.

Denn darauf läufts raus - der Händler hat bestenfalls ein identisches Modell mit ungeöffneter Verpackung im Lager liegen, und auch das wird er dir nicht geben wollen, weil er dann auf deinem kaputten Teil sitzenbleibt. Auch repariert und als B-Ware noch verkauft hat er damit ein Minusgeschäft gemacht. Am Ende tauscht er aus und nachher stellt es sich als Softwarebug heraus... die Expertise muss mal im Händler-Supportablauf vorhanden sein, um das zu erkennen.

Ich bin ganz auf deiner Seite, dass der Kunde die Wahlmöglichkeit haben sollte. Inzwischen ist das aber nicht einmal mehr bei Amazon gegeben, ich hatte zuletzt ein komplett totes Gerät frisch als Neuware erhalten, durch Amazon auch verkauft und verschickt (kein Marktplatz-Kauf), und weil das ein Geschenk war, sind wir da erst nach 20 Tagen draufgekommen. Komplett tot, die ganze Sache unverwendbar. Amazon hat sich trotz mehrerer Supportversuche geweigert mehr zu tun als eine Reparatur zu übernehmen und das wäre sogar schlechter gewesen für mich. Denn die verwenden irgendeinen Reparaturpartner und schicken das nicht an den viel qualifizierteren Hersteller-Support weiter.

Also selbst beim früher hochgelobten Amazon bekommt man inzwischen keine Wahlmöglichkeit mehr, früher ging das problemlos, war ja eine rühmliche Ausnahme dort. Zeig mir einen einzigen Händler der bei einem defekten Laptop/Macbook/iPhone sagt, ok hier ist ein neues Ersatzgerät. Ich glaube es wird keinen einzigen geben.
 
Das macht doch Apple, wenn man Apple Care+ hat. Ich bekomme auch für mein iPad ein Ersatzgerät.
 
Der Kunde hat ein Recht auf nicht defekte Ware aber kein Umtauschrecht.
Er hat ein Recht auf kostenlose Nachbesserung oder Geld zurück.

https://www.ihk-muenchen.de/ratgeber/recht/vertragsrecht/rueckgaberecht/

Ausschnitt aus dem Artikel.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt kein Umtausch- oder Rückgaberecht bei mängelfreien Waren.

Weist eine Ware Mängel auf, hat der Käufer einen Gewährleistungsanspruch . Eine Garantie geht über den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch hinaus und wird vom Verkäufer oder dem Hersteller freiwillig gegeben.


Ob das auch bei mangelhaften Ware gilt?
Ich glaube aber nicht, nur ein Recht auf Nachbesserung.


Das macht doch Apple, wenn man Apple Care+ hat. Ich bekomme auch für mein iPad ein Ersatzgerät.

Apple macht das freiwillig im Rahmen ihrer einjährigen Garantiezeit. Deshalb macht der Kunde ja einen extra Vertrag wenn er das für 2 Jahre haben möchte. Sie müssen es aber nicht umtauschen mit einem neuen Gerät. Nicht jedes MacBook wird einfach gegen ein neues Gerät ausgetauscht.
Sie bieten kein uneingeschränktes Umtauschrecht, es sei dem, es ist explizit im Vertrag so beschrieben. Ich glaube bei ihren Uhren steht sowas drin, dass sie erst eine Ersatzuhr schicken, die aber nicht neu sein muss.
 
Der Kunde hat ein Recht auf nicht defekte Ware aber kein Umtauschrecht.
Er hat ein Recht auf kostenlose Nachbesserung oder Geld zurück.

https://www.ihk-muenchen.de/ratgeber/recht/vertragsrecht/rueckgaberecht/

Ausschnitt aus dem Artikel.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt kein Umtausch- oder Rückgaberecht bei mängelfreien Waren.

Weist eine Ware Mängel auf, hat der Käufer einen Gewährleistungsanspruch . Eine Garantie geht über den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch hinaus und wird vom Verkäufer oder dem Hersteller freiwillig gegeben.


Ob das auch bei mangelhaften Ware gilt?
Ich glaube aber nicht, nur ein Recht auf Nachbesserung.
Was schreibst Du da?
Hast Du verstanden was Du hier zitierst?

Der Kunde hat ein Recht auf nicht defekte Ware aber kein Umtauschrecht.
Der Käufer kann bei Sachmangel die Art der Nacherfüllung wählen und zwar zwischen Nachbersserung ("Reparatur") und Nachlieferung ("Ersatz"). Er kann somit einen Umtausch einfordern. (Beachte Verhältnismäßigkeit)


Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt kein Umtausch- oder Rückgaberecht bei mängelfreien Waren.
Hier steht bei mängelfreien Waren - das ist wa ganz anderes

Weist eine Ware Mängel auf, hat der Käufer einen Gewährleistungsanspruch . Eine Garantie geht über den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch hinaus und wird vom Verkäufer oder dem Hersteller freiwillig gegeben.

Ob das auch bei mangelhaften Ware gilt?
Kommentiere ich nicht weiter ...
:zeitung:
 
Leider nur in der Theorie. Das ist im Gesetz schwammig formuliert und ein Gerichtsurteil gibt's da noch nicht, was nun verhältnismäßig ist und was nicht. Es gibt ganz wenige eindeutige Sachverhalte, zB wenn dein 55"-Fernseher einen Defekt hat, dann muss man dem Händler einen Reparaturversuch vor Ort zugestehen, allein schon was da an Transportkosten zusammenkommt... FQ
Als Nicht-Jurist - Es gibt schon Rechtsprechung dazu wann eine Verhältnismäßigkeit (nicht) gegeben ist. Ganz so einfach ist eine Verweigerung auch nicht.

Das Problem ist m.E. vielmehr (wie man auch wieder hier sieht), dass viele die Rechtsansprüche gar nicht kennen, geschweige verstehen. Weder bei Käufer, noch Verkäufer (z.B. Angestellter am Service Counter, welche im Zweifel irgendwelche Anweisung/Schulung hat, wie er den Kunden abwimmelt oder auf die Garantie verweist).

Es gibt ja noch viel den Irrglauben bei Käufer und Verkäufer, dass der Verkäufer 3 Versuche der Nachbesserung hat und ähnlichen Schwachsinn.
 
dass der Verkäufer 3 Versuche der Nachbesserung

Es gibt ja noch viel den Irrglauben bei Käufer und Verkäufer, dass der Verkäufer 3 Versuche der Nachbesserung hat und ähnlichen Schwachsinn.
Die Verbraucherzentrale sagt da was anderes.
Was stimmt denn nun?


https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/alles-zu-gewaehrleistung-und-schadenersatz-5057#:~:text=Absatz%25204%2520BGB).-,Nacherf%C3%BCllung%2520durch%2520Reparatur,auch%2520auf%2520den%2520Einzelfall%2520an.

Ausschnitt aus dem Artikel.

Nacherfüllung durch Reparatur

Bei der Reparatur hat der Verkäufer nicht unbegrenzt Versuche. Das Gesetz sieht vor, dass Sie sie in der Regel höchstens zweimal dulden müssen, bevor Sie von Ihrem Recht auf Rücktritt oder Minderung Gebrauch machen können. In der Praxis kommt es aber auch auf den Einzelfall an. Gerichte haben schon die Ansicht vertreten, dass Sie bei technisch komplizierten Geräten wie einem Computer bis zu drei Versuche akzeptieren müssen.
 
Die Verbraucherzentrale sagt da was anderes.
Was stimmt denn nun?
Steht genauso wie ich geschrieben habe im Artikel:

Bei der Gewährleistung gilt: Sie können bei Mängeln an der Ware zunächst nur eine Ersatzlieferung verlangen oder eine Reparatur.
...
Ob die gekaufte Ware repariert oder getauscht werden soll, dürfen Sie als Kunde entscheiden (§ 439 Absatz 1 BGB)


Es gibt ja noch viel den Irrglauben bei Käufer und Verkäufer, dass der Verkäufer 3 Versuche der Nachbesserung hat und ähnlichen Schwachsinn.
Ich meinte damit, dass man nicht erst 3 Reparaturversuche abwarten muss um Ware zu tauschen. Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube
 
Angestellter am Service Counter, welche im Zweifel irgendwelche Anweisung/Schulung hat, wie er den Kunden abwimmelt oder auf die Garantie verweist
Wenn Mitarbeiter explizit geschult werden, wie sie Gewährleistungsansprüche abwimmeln, kann man sich nicht erwarten dort Hilfe zu kommen. Ich hab Besseres zu tun als mich in meiner Freizeit auf solche Diskussionen einzulassen wo man einen möglichst lange Hinhält in der Hoffnung, dass der Kunde zuerst aufgibt. Das ist kein System das in der Praxis als funktionsfähig gelten kann.

Ganz so einfach ist eine Verweigerung auch nicht.
Weil Supportmitarbeiter mit dir eine Uni-Abhandlung diskutieren werden? Was mach ich mit diesen Infos? Ausdrucken und als eingeschriebenen Brief der Firma schicken und hoffen, dass bis 2026 ein Austauschgerät bei mir eintrifft? Sorry aber ich verstehs nicht, wie in meinem Beispiel geschildert weigerte sich Amazon bei mir beim allerletzten Kauf mit meinem Konto damals und ich hatte es mit mehreren Mitarbeitern in mehreren Anläufen versucht und die auch auf die rechtliche Lage hingewiesen. Genau so einfach ist die Verweigerung also schon.
 
Wenn Mitarbeiter explizit geschult werden, wie sie Gewährleistungsansprüche abwimmeln, kann man sich nicht erwarten dort Hilfe zu kommen. Ich hab Besseres zu tun als mich in meiner Freizeit auf solche Diskussionen einzulassen wo man einen möglichst lange Hinhält in der Hoffnung, dass der Kunde zuerst aufgibt. Das ist kein System das in der Praxis als funktionsfähig gelten kann.


Weil Supportmitarbeiter mit dir eine Uni-Abhandlung diskutieren werden? Was mach ich mit diesen Infos? Ausdrucken und als eingeschriebenen Brief der Firma schicken und hoffen, dass bis 2026 ein Austauschgerät bei mir eintrifft? Sorry aber ich verstehs nicht, wie in meinem Beispiel geschildert weigerte sich Amazon bei mir beim allerletzten Kauf mit meinem Konto damals und ich hatte es mit mehreren Mitarbeitern in mehreren Anläufen versucht und die auch auf die rechtliche Lage hingewiesen. Genau so einfach ist die Verweigerung also schon.
Wie Du meinst ...
 
Wenn man einen Austausch in der Gewährleistung von teuren Dingen wie Laptops bekommen kann, dann frage ich eben wie man das erfolgreich macht...

Aus eigener Erfahrung (im stationären Handel): vorher prüfen ob das identische Gerät verfügbar ist und dann auf den Austausch bestehen, mit freundlichem Hinweis auf die Rechtslage. Wenn dabei andere Kunden alles mitbekommen kann das durchaus zur Entscheidungsfindung beitragen.
 
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