Abbruch durch Kunde vor Fertigstellung

Mordech

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Hallo Zusammen,

ich bin seit kurzem selbständig als Grafiker tätig. Leider ist mein erster Auftrag ein Griff ins Klo gewesen und der Kunde hat mir kurzfristig nach übersenden der ersten Entwürfe den Auftrag abgebrochen. Leider habe ich keinen Vertrag aufgesetzt ( Kunde hatte mich per Mail dazu jedoch aufgefordert).
Kurz zum Verlauf:
Kunde hat mich angeschrieben. Haben uns dann in einem Cafe getroffen und Auftrag besprochen. Kunde hat mir dann nochmals per Mail Zusammenfassung seiner Wünsche zukommen lassen. Ich denke dies ist als Auftragsbestätigung zu sehen.
Habe dann einige Entwürfe ausgearbeitet und dem Kunden zugesandt (dazu muss ich sagen das die Abgabe etwa eine Woche verspätet erfolgte so wie vereinbart).
Der Kunde war darauf sehr verärgert, da dies nicht seinen Vorgaben ( mündliche aus dem ersten Treffen) entsprach und hat die Zusammenarbeit beendet.
Da ich einige Zeit für diesen Auftrag freigehalten habe bin ich natürlich sehr verärgert.
Ich würde daher gerne dem Kunden, neben der Recherche und Einarbeitung, unser erstes Treffen und die Anfahrt (mit Stundensatz nicht km pauschale) in Rechnung stellen um mir die freigehalte Zeit zumindest etwas zu entlohnen.
Ist dies zulässig und üblich?
 
Zulässig und üblich ist dies, wenn du das aber nicht schriftlich festgehalten hast wird es schwer werden, diese Ansprüche umzusetzen.

Mündliche Absprachen sind immer schwer durchzusetzen da sie schwer zu beweisen sind. Ich fürchte du wirst dabei leer ausgehen und solltest dies als Lehre sehen um es bei zukünftigen Aufträgen besser abzusichern.
 
Leider habe ich keinen Vertrag aufgesetzt
Hinterher ist man immer schlauer. Jetzt weißt du, was du nächstes Mal besser machen musst.

Kunde hat mir dann nochmals per Mail Zusammenfassung seiner Wünsche zukommen lassen. Ich denke dies ist als Auftragsbestätigung zu sehen.
Sehe ich nicht so. Nur weil jemand seine Wünsche äußert, bestätigt er keinen Auftrag.
 
Hi,
tja, wer Unpünktlich ist, braucht sich über sowas nicht Wundern, würde als Kunde genau so reagieren, es zählt immer der erste Eindruck.

Franz
 
Sehe ich nicht so. Nur weil jemand seine Wünsche äußert, bestätigt er keinen Auftrag.

Stimmt, auch wenn sich auf diesem Wege manche Unternehmen das Gesetz zurechtstutzen, wie sie lustig sind.

Beispiel: Bei einer Vermittlung von Charterflügen bekam man als Interessent und potenzieller Kunde sehr schnell kalte Füße, denn da stand, dass Anfragen von Kostenvoranschlägen als "verbindlich" zu betrachten sind – wie auch immer das technisch, logisch und juristisch verstanden werden darf.

Ich würde sagen, der TE sollte sich hieb- und stichfeste und professionelle AGBs verfassen lassen.
 
Und wenn es sich verzögert, immer den Kunden informieren.

Zum Thema vertrag: Wenn er in der e-mail deutlich geschrieben hat, dass er dich beauftragt, würde ich das als Vertrag ansehen. Die Frage ist halt, ob das stand hält sollte es hart auf hart kommen. Ein richtigen Vertrag ist immer besser und richtig.
 
Ich wage mal eine Prognose.

Wenn @Mordech dem Kunden gegenüber behauptet, es wäre mündlich (!) der Vertrag zustande gekommen, wird der Kunde behaupten, es sei eine schnellere Abgabe als nach einer Woche vereinbart worden – mündlich. Und dann steht Aussage gegen Aussage.

Mordech hat ja behauptet, sich brandneu selbstständig gemacht zu haben. Wenn ich neu im Markt bin und mir eine Existenz aufbauen will, würde ich tunlichst vermeiden, schon meinen ersten Kunden zu verprellen. Stichwort Mund-zu-Mund-Propaganda und Online-Bewertungen.
 
Leider habe ich keinen Vertrag aufgesetzt ( Kunde hatte mich per Mail dazu jedoch aufgefordert).

Wie konnte dieser wichtige Schritt trotz Aufforderung versäumt werden?

Kunde hat mir dann nochmals per Mail Zusammenfassung seiner Wünsche zukommen lassen. Ich denke dies ist als Auftragsbestätigung zu sehen.

Wenn du mir diese Mail als Auftragsbestätigung "unterjubeln" wolltest, würde ich dieses Angebot von Dir dankend ablehnen. (Definition Auftragsbestätigung siehe DIN 69905)

Ich würde daher gerne dem Kunden, neben der Recherche und Einarbeitung, unser erstes Treffen und die Anfahrt (mit Stundensatz nicht km pauschale) in Rechnung stellen um mir die freigehalte Zeit zumindest etwas zu entlohnen.

Auf welcher Grundlage?

Ist dies zulässig und üblich?

Nein und nein.
 
Kunde hat mich angeschrieben. Haben uns dann in einem Cafe getroffen und Auftrag besprochen. Kunde hat mir dann nochmals per Mail Zusammenfassung seiner Wünsche zukommen lassen. Ich denke dies ist als Auftragsbestätigung zu sehen.

Eine Auftragsbestätigung ist etwas was Du dem Kunden zukommen lässt.
Darin Bestätigst Du dem Kunden üblicherweise Was Du ihm Wann zu Welchem Preis lieferst.
Ferner werden üblicherweise die Zahlungsbedingungen und Lieferbedingungen geklärt.

Es ist keine Willenserklärung seitens des Kunden, dies wäre z.B. ein Auftrag oder eine Bestellung.

Falls der Willen des Kunden nicht schriftlich eindeutig vorliegt, z.B. weil Ihr die Details mündlich
besprochen habt, ist es hilfreich sich die Auftragsbestätigung vom Kunden abzeichnen zu lassen,
besser ist natürlich ein klarer Vertrag der die Details regelt.

Die Email des Kunden wird wahrscheinlich den Anforderungen an einen gerichtsverwertbaren Auftrag
nicht erfüllen.

Ich würde das ganze als Lehrgeld abbuchen, mich innerhalb der Branche schlau machen was ein Vertrag enthalten sollte
und meinen Workflow optimieren. Liefertermine nicht einzuhalten dienen auch nicht dazu Kundenvertrauen aufzubauen.

P.S. Das internet ist voll von Lösungsvorschlägen für Verträge zu deiner Tätigkeit, selbst der schlechteste ist besser als deine aktuelle Lösung.
Ein sauberer Vertrag signalisiert deinen Kunden auch Professionalität.
 
Würde eher versuchen noch zu retten was zu retten ist anstatt dem Kunden jetzt deine Unpünktlichkeit noch in Rechnung zu stellen.

Sofern die Grafiken für andere potentiellen Kunden eh wertlos sind würde ich sie dem ursprünglichen Kunden überlassen, mich entschuldigen und zusichern es beim nächsten Mal besser zu machen.
Dann besteht zumindest noch die Hoffnung auf einen neuen Auftrag.
 
Frag doch mal den Kunden ob er einverstanden ist, dass du ihm die Aufwände in Rechnung stellst. Viele sind damit einverstanden.
 
...der hätte eh nicht gezahlt, glaub mir. Auch bei deutschen Firmen kenne ich das, Kleckerbeträge, unter 1.000,- kannst du gleich vergessen einzufordern, nach dem 3 Brief von deinem Anwalt kommt: Er ist insolvent. Dann hast diese Koste auch noch am Hals, also alles gut.....:cake:
Guten Rutsch....
 
Habe dann einige Entwürfe ausgearbeitet und dem Kunden zugesandt (dazu muss ich sagen das die Abgabe etwa eine Woche verspätet erfolgte so wie vereinbart).
Der Kunde war darauf sehr verärgert, da dies nicht seinen Vorgaben ( mündliche aus dem ersten Treffen) entsprach und hat die Zusammenarbeit beendet.

Wenn ich verärgerter Kunde wäre, dann würde ich das anwaltlich so darstellen lassen, dass deine Entwürfe ein nach einem Vorgespräch erstelltes ANGEBOT seien, dass er dann einfach abgelehnt hat.

Im Kundenverkehr gilt eher der Leitsatz "Schweigen ist Silber, reden ist Gold!". Wie die Kollegen schon sagten: Für die fehlende Kommunikation bzgl. der Verspätung und dem Nichteinhalten der besprochenen Dinge entschuldigen um die Wogen zu Glätten und als Erfahrung ablegen.
 
Hi,
tja, wer Unpünktlich ist, braucht sich über sowas nicht Wundern, würde als Kunde genau so reagieren, es zählt immer der erste Eindruck.

Franz

Wenn man es frühzeitig kommuniziert, kann sowas gutgehen.

Ich prüf' lieber vorher, ob meine Zeit ausreicht.

Dem TS würd ich empfehlen, eine Rechnung über den Zeitaufwand zu schreiben - wenn der Kunde nicht zahlt, wars eben Pech.
 
Zusammengefasst:

- der Kunde hat Entwürfe bekommen, die nicht das beinhalteten, was besprochen war
- diese kamen zudem eine Woche zu spät
- Du hast keine Auftragsbestätigung geschickt. Gab es denn ein sauberes Angebot?
=> Dann wäre die AB nur 1-2 Sätze-

Frage: Würdest du da als Kunde zahlen oder denjenigen weiter beauftragen?

Überlege Dir ernsthaft, ob für Dich die Selbstständigkeit die richtige Form der Arbeitsweise ist.
 
Hi,
tja, Selbständigkeit ist halt für manche Zeitgenossen das falsche Betätigungsfeld.

Franz
 
...Leute, euer Nachtreten hier ist ekelhaft...

Ja, vielleicht nicht ganz fair, aber es war ja zum Teil eher eine kurze Zusammenfassung des Geschehens. Ich finde den Rat, die Selbstverständlich nochmals zu überdenken, den richtigen Ansatz. Auch wenn es gerne (von Nicht-Sebstständigen) so dargestellt wird, ist das kein Zuckerschlecken. „Selbst“ und „ständig“ sind ja die Wortbestandteile und diese sollte der TE vielleicht auch wörtlich nehmen. Keine Frage, für wen es passt, ist es eine wunderbare Arbeitsform, wer da nicht reinpasst (vielleicht aus dem Wunsch einer Versorgungssicherheit heraus), der oder die quält sich. Gäbe es denn noch Alternativen? Oder Kollegen, die mitmachen würden? Gemeinsam geht es oft besser und geteiltes Leid, ist halbes Leid.
Egal wie: einen guten Start und viel Glück im neuen Jahrzehnt!
(Das gilt für euch alle :D)
Hook
 
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