lars_munich
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Du würdest also das Strafmaß für Kindesmissrauch und Mord gleichsetzen? Mit welcher Begründung? Oder gleich noch höher setzen?
Das ist ja genau das, was ich gesagt habe. Natürlich müsste das Strafmaß noch höher sein, wenn der Säugling gestorben wäre oder generell bei Mord. Ist ja auch so, schwere Kindesmisshandlung max. 10 Jahre, Mord lebenslänglich.
Und ich hatte die 8 Jahre mit einem Urteil verglichen, wo jemand getötet wurde. Mehr nicht. Ich habe nicht gesagt, oh, der arme Kinderschänder, lasst ihn laufen...