Voll schuldfähige Kinderschänder kommen mit 5+8 Jahren davon

Du würdest also das Strafmaß für Kindesmissrauch und Mord gleichsetzen? Mit welcher Begründung? Oder gleich noch höher setzen?

Das ist ja genau das, was ich gesagt habe. Natürlich müsste das Strafmaß noch höher sein, wenn der Säugling gestorben wäre oder generell bei Mord. Ist ja auch so, schwere Kindesmisshandlung max. 10 Jahre, Mord lebenslänglich.

Und ich hatte die 8 Jahre mit einem Urteil verglichen, wo jemand getötet wurde. Mehr nicht. Ich habe nicht gesagt, oh, der arme Kinderschänder, lasst ihn laufen...
 
Vielleicht könnte sich jemand auf den Computer der beiden hacken und ein mp3-File draufkopieren. Dann kriegt man sie wegen illegalen Downloads und Verbrechen gegen das Urheberrecht dran. Dann bekommen die die Todesstrafe oder zumindest lebenslänglich.

Schnaaaaarch. Du hast doch bestimmt ein Beispiel, in dem jemand für illegalen Download länger in den Knast ging?
 
Du würdest also das Strafmaß für Kindesmissrauch und Mord gleichsetzen? Mit welcher Begründung? Oder gleich noch höher setzen?

Von gleichsetzen mit Mord ist nicht die Rede, aber ja, ich würde das Strafmaß deutlich erhöhen.

Schließlich "ermordet" man(n) mit Vergewaltigung und Kindesmissbrauch auch einen großen Teil des Lebens des Opfers. Für die Opfer ist oft ein normales (Sexual-)Leben als Erwachsene nicht mehr möglich. Angst und Misstrauen machen Ihnen Leben und Bindungsfähigkeit schwer. An die Qual der Erinnerungen gar nicht zu denken. Und du kannst mir nicht erzählen, die Vergewaltigung von Säuglingen und Kleinkindern bliebe ohne körperliche Schäden.
 
Schnaaaaarch. Du hast doch bestimmt ein Beispiel, in dem jemand für illegalen Download länger in den Knast ging?

Ja hab ich. Vor jedem Film im Kino wird das gezeigt. Wie der Familienvater ewig in den Knast muss und die Kinder weinen. Warum sollten die uns anlügen? :rolleyes:
 
denk von mir was ihr wollt...

ich bin der persönlichen meinung das menschen
die sich an kindern vergehen sofort wenn die schuld bewiesen ist
getötet werden sollten, da sie das recht an unserer gesellschaft verwirkt haben.
diese leute sind krank und gehörten einfach weg ende aus

und nur soviel ich bin normal absolut gegen die todesstrafen mit dieser ausnahme,
nichtmal für mord bin ich dafür
und ich absoluter pazifist !

schönen tag m24A1
 
Ich wusste gar nicht, dass hier so viele schwere Jungs sind, die lächerliche 5–7 Jahre Knast auf einer Arschbacke absitzen.

Auch komisch, dass immer alle nur über den Täter diskutieren. Für das Opfer macht es keinen Unterschied, ob es 5 oder 15 Jahre gibt.
 
Für das Opfer macht es keinen Unterschied, ob es 5 oder 15 Jahre gibt.

Das sehe ich nicht so. Es hat - denke ich - was mit Wertschätzung zu tun.
Wenn eine Frau vergewaltigt wird und der Täter bekommt 2 Jahre auf Bewährung, oder ein Kind wird über Jahre missbraucht und der Täter bekommt nur 4 Jahre Gefängnis (da kenne ich einen Fall aus dem Bekanntenkreis), dann zeigen die milden Strafen auch, wie gering unser Staat das Wohl und die Gesundheit von Frauen und Kindern achtet.
Geld ist wohl wertvoller, denn die Strafen für Banküberfälle (ohne Todesopfer) sind höher.
 
Von gleichsetzen mit Mord ist nicht die Rede, aber ja, ich würde das Strafmaß deutlich erhöhen.

Schließlich "ermordet" man(n) mit Vergewaltigung und Kindesmissbrauch auch einen großen Teil des Lebens des Opfers. Für die Opfer ist oft ein normales (Sexual-)Leben als Erwachsene nicht mehr möglich. Angst und Misstrauen machen Ihnen Leben und Bindungsfähigkeit schwer. An die Qual der Erinnerungen gar nicht zu denken. Und du kannst mir nicht erzählen, die Vergewaltigung von Säuglingen und Kleinkindern bliebe ohne körperliche Schäden.

Unser Strafrecht dient nicht der Rache der Opfer sondern der Suehne der Tat. Die Strafe dient ausserdem der Individual und der Generalpraevention. Die Sharia - die vermutlich kaum einer der Todesstrafenbefuerworter hier in Deutschland haben will - orientiert sich im Strafmass hingegen am Rachegedanken.

Die Kopfab Fraktion sollte sich auch klarmachen, dass der weitaus groesste Teil der Taeter bei sexuellem Missbrauch von Kindern aus dem familiaeren Umfeld stammt. Wie unterscheidet sich ein Onkel, der seiner Nichte bei jedem Besuch unter den Rock greift von einem 19 jaehrigen, der die 13 jaerige Nachbarstochter in den Fahradschuppen zieht und versucht sie zu vergewaltigen und wie bestrafen wir die? Beide mit 15 Jahren oder Lebenslaenglich? Weisst du, wie hoch das maximale Strafmass fuer schweren sexuellen Missbrauch ist? Es liegt bei 10 Jahren - und das ist, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, die laengste zeitliche Freiheitsstrafe die verhaengt werden kann. Danach kommt nur noch Lebenslaenglich.
 
@lundehundt:
Weder möchte ich Rache üben, noch befürworte ich die Sharia und erst Recht bin ich nicht für die Todesstrafe - letzteres erst recht nicht, denn dann würde ich mich ja mit dem Täter auf eine Stufe stellen.
Lieber lundehundt, bitte lese meine Beiträge etwas differenzierter.

Die genannten 10 Jahre Höchststrafe werden eigentlich nie verhängt, noch nicht mal bei sehr grausamen Taten (siehe #1).
Ob damit eine ernsthafte Sühne der Tat vollzogen wird ist anzuzweifeln. Denk doch mal an die Wiederholungstäter.
Eine Sühne setzt bei mir voraus, dass der Täter danach einsichtig ist und die Straftat nicht mehr begeht. Das ist bei Sexualstraftaten leider oft nicht so.
(---> Wiederholungstäter)

Auch soll eine Strafe ja eine Abschreckung für andere mögliche Täter sein. Da reichen die derzeitigen verhängten Strafen nicht aus.
Durch eine anschließende Sicherungsverwahrung hat sich nun zumindest die Möglichkeit aufgetan, die Bevölkerung besser vor denen zu schützen,
die keine Einsicht oder keine Heilung vor ihrer Krankheit zeigen.

Natürlich müsste das Strafmaß für den Onkel, der der Nichte unter den Rock langt, oder für den Jugendlichen, der die Nachbarstochter vergewaltigen will, oder für den im Post #1 genannten Fall verschieden sein.
Aber mit was würdest du einen Stiefvater bestrafen, der die 12-jährige Stieftochter über - sagen wir - 2 Jahre hinweg vergewaltigt und dabei sadistisch quält?

P.S. Nicht jeder Sexualstraftäter ist krank oder verrückt. In dem mir bekannten Fall wusste der Täter genau was er tat.
 
Es liegt bei 10 Jahren - und das ist, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, die laengste zeitliche Freiheitsstrafe die verhaengt werden kann. Danach kommt nur noch Lebenslaenglich.

Wobei "Lebenslänglich" ein Etikettenschwindel ist, den sich nur der Staat erlauben kann.
 
Auch soll eine Strafe ja eine Abschreckung für andere mögliche Täter sein. Da reichen die derzeitigen verhängten Strafen nicht aus.

Haette die Haerte einer Strafe einen kausalen Zusammenhang mit der abschreckenden Wirkung haette, dann muesste nach deiner Ansicht die Kriminalitaet in Deutschland voellig aus dem Ruder laufen wohingegen in Laendern wie China, Russland oder den USA keine Kriminalitaet mehr vorhanden sein duerfte. Das Gegenteil ist der Fall. Irgendetwas stimmt an der Theorie "je haerter desto abschreck" also nicht. Zu glauben, wenn wir haertere Strafen haetten, haetten wir weniger sexuellen Missbrauch von Kindern, ist nach meiner Meinung ein Trugschluss. Es ist auch ein Trugschluss zu glauben, 5 und 8 Jahre Gefaengnis seien eine milde Strafe.
 
Wobei "Lebenslänglich" ein Etikettenschwindel ist, den sich nur der Staat erlauben kann.

das ist ein schwieriges Thema, das 1977 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts geregelt wurde. Der wichtigeste Satz des Urteils lautet: Zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs gehört, daß dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden. Die Möglichkeit der Begnadigung allein ist nicht ausreichend; vielmehr gebietet das Rechtsstaatsprinzip, die Voraussetzungen, unter denen die Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ausgesetzt werden kann, und das dabei anzuwendende Verfahren gesetzlich zu regeln.

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv045187.html
 
Bei uns schon.
In China z. B. bestimmt nicht.

ich weiss nicht, in wie vielen Deutschen Haftanstalten du schon warst. Du kannst dich ja mal im Selbstversuch fuer ein paar Tage in einem Zimmer deiner Wahl von aussen einschliessen lassen. Ich wette, dass du selbst mit Fernsehen und ausreichend Buechern recht schnell zu der Erkenntnis kommst, dass es nicht so sehr darauf ankommt unter welchen Bedingungen du eingesperrt bist.
 
Interessant, dass die Fraktion, die härtere Strafen will, sich hier das recht raus nimmmt, die andere Seite zu beleidigen :) Aber das nur am Rande.


Bekommen die Täter nicht nach der Haft noch Sicherheitsverwahrung, gab da mal eine Doku drüber. Also es kann durchaus sein, dass der nach den 8 Jahren noch weiter sitz?!
 
Bekommen die Täter nicht nach der Haft noch Sicherheitsverwahrung, gab da mal eine Doku drüber. Also es kann durchaus sein, dass der nach den 8 Jahren noch weiter sitz?!

Nach aktueller Rechtssprechung muss die anschliesende Sicherheitsverwahrung bereits mit der Urteilsverkündung verhängt werden.
Eine nachträgliche Anordnung ist nicht erlaubt.
 
Sicherheitsverwahrung muss beim Urteil verhängt werden, oder?

Da der Täter zum ersten Mal auffällig geworden ist und wohl auch nicht wirklich pädophil, dürfte es dafür keinen Ansatzpunkt geben.

Ob 8 Jahre als Kinderf***** im Knast wirklich in Deutschland Spaß macht, wird man sehen.

das Strafen nicht beliebige nach oben geschoben werden können zur Abschreckung sollte eigentlich klar sein.
Klappt weder in den USA noch in islamischen Ländern.

Wirklich diskussionswürdig finde ich persönlich nur, das man bei 18-21 jährigem so häufig noch nach Jugendstrafrecht bestraft, insbesondere bei schweren Vergehen. Aber auch da gibt es halt andere Ansichten
 
Man muss die Höhe der Strafe auch immer in Relation sehen.
Für einen einmaligen "Vorfall" und für die fortgesetzte Schändung.
 
Wirklich diskussionswürdig finde ich persönlich, wieso immer nur über Strafe geredet wird, und nciht darüber wie man die Tat von vorne rein vermeidet, aber das ist wieder Typisch, Richter und Henker spielen macht mehr Spaß.
Ich glaube nicht, dass Menschen böse geboren werden. Die haben selbst schlimme Sachen in der Kindheit erlebt, weshalb sie später so von der Spur sind
 
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