Hallo,
ich brauche einen kurzen Rat bezüglich des Themas Pendlerpauschale und Steuerrückerstattung etc.
Ich werde jetzt für 1-2 Jahre zwischen Hamburg und Bremen pendeln müssen und zwar mit der Bahn, ca. 22 Tage im Monat.
Ich brauche eine Monatskarte der DB, eine Monatskarte für Hamburg, um Nach Hause zu kommen und eine Monatskarte, um in Bremen zum Arbeitsplatz zu kommen. Diese drei Dinge kosten mehr als eine Bahncard 100, weshalb ich diese ins Auge gefasst habe.
Nun gibt es ja die berühmte Pendlerpauschale und ich habe mich auch schon etwas in das Thema eingelesen, kenne mich aber bei solchen Sachen nicht so gut aus : kann ich die BC 100 nun steuerlich absetzen ? bedeutet "steuerlich absetzen" dann praktisch, dass ich einen Teil zurückerstattet bekomme ? und wenn ja, wieviel wären das ungefähr ? die Hälfte ?
Und noch etwas : ich muss ja, so wie ich das verstanden habe, beweisen, dass die Bahncard 100 insgesamt die günstigste Variante ist, darf ich als Grundlage dann tatsächlich die drei oben genannten Fahrkarten addieren und vorrechnen, dass das somit teurer wäre als eine BC 100 ? also von Haustür zur Tür des Arbeitsplatzes oder darf ich nur die Monatskarte Ham-Bremen geltend machen als Vergleich ?
und muss ich die günstigste Variante nehmen bei diesen drei Karten oder darf ich sagen, dass ich auch mal einen ICE oder IC nehmen muss, um zur passenden Zeit da zu sein, wodurch halt die Monatskarte der DB noch teurer wird und somit die BC 100 noch sinnvoller ?
Vielen Dank
ich brauche einen kurzen Rat bezüglich des Themas Pendlerpauschale und Steuerrückerstattung etc.
Ich werde jetzt für 1-2 Jahre zwischen Hamburg und Bremen pendeln müssen und zwar mit der Bahn, ca. 22 Tage im Monat.
Ich brauche eine Monatskarte der DB, eine Monatskarte für Hamburg, um Nach Hause zu kommen und eine Monatskarte, um in Bremen zum Arbeitsplatz zu kommen. Diese drei Dinge kosten mehr als eine Bahncard 100, weshalb ich diese ins Auge gefasst habe.
Nun gibt es ja die berühmte Pendlerpauschale und ich habe mich auch schon etwas in das Thema eingelesen, kenne mich aber bei solchen Sachen nicht so gut aus : kann ich die BC 100 nun steuerlich absetzen ? bedeutet "steuerlich absetzen" dann praktisch, dass ich einen Teil zurückerstattet bekomme ? und wenn ja, wieviel wären das ungefähr ? die Hälfte ?
Und noch etwas : ich muss ja, so wie ich das verstanden habe, beweisen, dass die Bahncard 100 insgesamt die günstigste Variante ist, darf ich als Grundlage dann tatsächlich die drei oben genannten Fahrkarten addieren und vorrechnen, dass das somit teurer wäre als eine BC 100 ? also von Haustür zur Tür des Arbeitsplatzes oder darf ich nur die Monatskarte Ham-Bremen geltend machen als Vergleich ?
und muss ich die günstigste Variante nehmen bei diesen drei Karten oder darf ich sagen, dass ich auch mal einen ICE oder IC nehmen muss, um zur passenden Zeit da zu sein, wodurch halt die Monatskarte der DB noch teurer wird und somit die BC 100 noch sinnvoller ?
Vielen Dank