Gestohlenes MacBook gekauft - Schadensersatz?

Ich habe 1995, nachdem ich die Sommerferien 1994 und 95 gearbeitet habe, für den Führerschein und ein Auto gespart
Dies in Norditalien
Habe damals einen Renault Clio I für ca. 6 Millionen Lire gekauft, ca 6000 DM, der Wagen war 3 Jahre alt und ein Import aus Holland
Wagen war in Ordnung und ich konnte den Normal auf mein Namen Anmelden, war in September 1995
In August 96 (war damals in Spanien am Arbeiten), bekam ein Brief vom Gericht, dass der Wagen gestohlen sei und dass wir ihn unverzüglich zur Polizei bringen sollten
Hatte damals ein Ferienjob in der nähe von Alicante und musste sofort nach Italien machen, mein Papa hat genervt
War waren bei der Polizei, haben Kaufvertrag und alles gezeigt und gut war es
Dann haben wir, eine Zivilklage gegen den Verkäufer eingereicht, der hat damals noch Existiert, war in der nähe von Modena und wir kamen aus Parma
Trotzem, fast 30 Jahre sind vergangen, ich habe kein Geld mehr gesehen, mein Vater musste damals noch für den Anwalt zahlen
 
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Nein, geht im deutschen Recht nicht. Ist eine Sache abhanden gekommen (also z.B. gestohlen), ist ein gutgläubiger Erwerb nach § 935 BGB ausgeschlossen.

Allerdings hat eben unter Berufung auf gutgläubigen Erwerb der Käufer eines mit gefälschtem KFZ-Brief verkauften PKW vor ein paar Jahren nach dem Auffliegen rechtskräftig von der Leasinggesellschaft die Herausgabe der Originalpapiere eingeklagt und wurde vom Gericht als Eigentümer festgestellt. Ist jedoch der einzige Fall der mir bekannt ist.
 
Nein, geht im deutschen Recht nicht. Ist eine Sache abhanden gekommen (also z.B. gestohlen), ist ein gutgläubiger Erwerb nach § 935 BGB ausgeschlossen.
Und was ist mit den Ausnahmen aus Absatz 2...upsala ;)
 
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So würde das auch jedes ordentliche Gericht bewerten.
Da wäre ich vorsichtig mit, ich erinnere nur an den Wasserzählerfall in...ich glaub Haan. Das ging bis vor den obersten Gerichtshof und der Hausbesitzer hat dennoch nicht Recht bekommen und muss die Wasserrechnung bezahlen...und das, wir wollen uns mal erinnern, zwei Gutachten bestätigt haben, dass die Wasserzähler eine Wassermenge gemessen haben, die im fraglichen Zeitraum schlicht physikalisch überhaupt nicht möglich war (Wasserzuleitung für die fragliche Menge ist viel zu klein).
 
Anzeige bei der Polizei machen und die ganze Geschichte abhaken und aus Fehlern lernen, auch wenn es sehr ärgerlich ist. Alles andere kostet nur Geld, das wohl nicht vorhanden ist.
Welche Fehler denn? Dass er beim Händler gekauft hat? Mannmannmann!
 
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Welche Fehler denn? Dass er beim Händler gekauft hat? Mannmannmann!
Also ich käme nie auf die Idee, online bei ebay ein 1800€ MacBook von einem Händler ohne Karton/ ohne OVP zu kaufen! Da schrillen bei mir alle Alarmglocken!

MissM
 
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Soso. Du kaufst also Gebrauchtware (!) immer nur in OVP. Und wogegen schützt das bei Gebrauchtware bitte sehr?

Die allermeisten Menschen werfen Kartons nach dem Auspacken weg. Nur wenige bewahren sowas auf, für den Fall, dass die Sache wieder verkauft wird. Wo soll der Händler von Gebrauchtware da bitte die OVP nehmen?
 
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Das Schöne am Internet ist ja, das hinterher alle anderen immer schlauer sind, als der Betroffene. :)
 
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Soso. Du kaufst also Gebrauchtware (!) immer nur in OVP.
Ja, mit OVP, und vom Händler erst Recht! Von Privat zeigt es mir einen gedankenvollen, pfleglichen Umgang vom Vorbesitzer! Ich selbst hebe auch immer alle OVP auf und gebe die beim Verkauf weiter, was auch immer sehr geschätzt wird!
Und wogegen schützt das bei Gebrauchtware bitte sehr?
Es ist recht unwahrscheinlich, daß ein Dieb neben einem MacBook auch dessen OVP klaut! Nicht unmöglich, aber vernachlässigbar!
Die allermeisten Menschen werfen Kartons nach dem Auspacken weg.
Ja, deswegen kauf ich dann das einfach nicht!
Nur wenige bewahren sowas auf, für den Fall, dass die Sache wieder verkauft wird.
Ja, so mache ich das auch, ansonsten Ausführungen siehe oben!
Wo soll der Händler von Gebrauchtware da bitte die OVP nehmen?
Das ist mir herzlich egal, ich sagte doch bereits, ich würde das dann einfach nicht kaufen! Noch mal wiederhole ich das aber jetzt nicht extra für Dich ;)

MissM
 
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Nun, da hast du dich ja seamless eingereiht. ;)
 
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Ja, mit OVP, und vom Händler erst Recht! Von Privat zeigt es mir einen gedankenvollen, pfleglichen Umgang vom Vorbesitzer!
Das bedeutet nicht pfleglichen Umgang sondern genügend Platz im Keller.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit entnehmen die meisten Menschen ihre Geräte beim „Umgang“ aus der Verpackung. Da kann dann was beschädigt sein im Inneren, aber die OVP ist wie neu.

Bei einem gebrauchten Laptop mit OVP könnte man vermuten, daß es vom LKW oder aus einem Laden gestohlen wurde, gut verpackt.
 
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ich habe leider nicht den Platz um jede OVP aufzuheben. Bin ich nun unter General-Verdacht?
 
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Natürlich nicht! Aber dann bezahle ich Dir eben auch keine 1800€ für ein MacBook ;)

MissM
 
Natürlich nicht! Aber dann bezahle ich Dir eben auch keine 1800€ für ein MacBook ;)

MissM
Interessant ist ja, das Händler wie ReBuy etc sehr gut funktionieren ohne OVP und mir ist nicht bekannt, dass die zu Schleuderpreisen verkaufen …
 
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Bei mir funktionieren die überhaupt nicht gut, noch nie dort gekauft :noplan:

MissM
 
Das bedeutet nicht pfleglichen Umgang sondern genügend Platz im Keller.
Bin ich am Ende der Einzige, der seinen Mac Pro nach Gebrauch wieder in die Originalverpackung räumt und in den eigens eingerichteten Reinraum trägt?

Zum eigentlichen Thema: Ich wünsch dem Neffen des TE maximalen Erfolg.
 
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Also ich käme nie auf die Idee, online bei ebay ein 1800€ MacBook von einem Händler ohne Karton/ ohne OVP zu kaufen! Da schrillen bei mir alle Alarmglocken!

MissM
Also viele meiner Freunde/Bekannten/Verwandten könnten dir kein gebrauchtes Macbook/iPhone/iPad verkaufen da bei denen die OVP eine Halbwertzeit von vielleicht 3 Wochen hat (großzügig gerechnet). Das ist ja auch völlig OK, warum aber bei dir bei einem Angebot ohne OVP alle Alarmglocken schrillen verstehe ich nicht wirklich. Als ob jeder, der ein Gerät ohne OVP anbietet, per se Diebesgut verhöckern will :rolleyes:
 
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;)Also viele meiner Freunde/Bekannten/Verwandten könnten dir kein gebrauchtes Macbook/iPhone/iPad verkaufen da bei denen die OVP eine Halbwertzeit von vielleicht 3 Wochen hat (großzügig gerechnet). Das ist ja auch völlig OK,
Genau ;)
warum aber bei dir bei einem Angebot ohne OVP alle Alarmglocken schrillen verstehe ich nicht wirklich. Als ob jeder, der ein Gerät ohne OVP anbietet, per se Diebesgut verhöckern will :rolleyes:
Ich sagte nicht, daß bei mir bei jedem alle Alarmglocken schrillen, wenn ein Angebot ohne OVP erfolgt. Ich sagte, daß bei mir alle Alarmglocken schrillen, wenn ein Händler das bei ebay für 1800€ tut ;)

MissM
 
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