Welche Kosten entstehen für eine Erstberatung?
Die Erstberatung bei einem Rechtsanwalt ist mit Gebühren verbunden. § 34 Abs. 1 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) regelt, dass die Gebühren für eine Erstberatung höchstens 190,00 € netto, d.h. 226,10 € brutto, betragen – sofern Sie als Ratsuchender ein Verbraucher sind. Mit einer Vergütungsvereinbarung kann auch eine höhere Gebühr vereinbart werden. Die Vereinbarung einer höheren Gebühr erlaubt es dem Rechtsanwalt, nicht nur eine überschlägige erste fachliche Einschätzung vorzunehmen, sondern Ihre Fragen umfassend rechtlich zu prüfen. Ob der Anwendungsbereich der Erstberatungsgebühr eröffnet oder ob eine weitergehende Beratungsleistung sinnvoll ist, wird Ihr Rechtsanwalt mit Ihnen besprechen.
Ihr Rechtsanwalt wird Sie ebenso informieren, sobald der Anwendungsbereich der Erstberatungsgebühr gegeben ist. Das bedeutet, dass noch keine Kosten entstehen, wenn Sie Ihren Rechtsanwalt zunächst telefonisch oder per E-Mail kontaktieren und anfragen, ob eine Beratung möglich ist.