Gestohlenes MacBook gekauft - Schadensersatz?

Ich hätte meinen Neffen nun geraten, den gewerblichen Verkäufer (der ja bekannt ist) einen Brief zukommen zu lassen, mit dem Sachverhalt, und der Bitte um Schadensersatz.
Den brief soll er nicht selbst schreiben. Wir wissen nicht wo dein neffe wohnt – in Hamburg gibt es für finanziell schwach aufgestellte ratsuchende die ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft). Das sind jurist:innen, die nebenberuflich ehrenamtlich beraten und rechtswirksame schreiben verschicken. Sie vertreten aber nicht bei der klage. Guckt mal, ob’s bei euch vergleichbares gibt.
 
@Der Reisende sind sie nicht der Käufer hat den Rechner mehrere Jahre genutzt.

Lediglich der entgangene Verkaufserlös kann geltend gemacht werden
Der Verkauf war seitens des gewerblichen Anbieters schon illegal. Hier müsste man jetzt über Sachverhalt und Verjährung Bescheid wissen. Und da sind wir wieder beim Anwalt.
 
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Ich hätte meinen Neffen nun geraten, den gewerblichen Verkäufer (der ja bekannt ist) einen Brief zukommen zu lassen, mit dem Sachverhalt, und der Bitte um Schadensersatz. Dann mal abwarten was kommt und wie er sich verhält.

Lass sowas von einem Anwalt verfassen, wenn dieser sowas auch für vernünftig hält. So ein Schreiben vom Anwalt hat dann auch mehr Druck.

Aber wie gesagt: Ab zum Anwalt.
 
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Ich dachte, es gibt hier vllt. jemanden, den es auch mal so erging, ist ja leider nix seltenes mehr, dass man gestohlene Sachen angedreht bekommt.

Aber ich sehe schon, ohne Anwalt kommt er da wohl nicht weiter, wenn er sein Geld wieder sehen will. Wenn überhaupt.
 
Die entscheidende Frage: Ein Rechtsanwalt kostet 180-380 Euro pro Stunde. Dazu Fahrtkosten, Gerichtskosten.

Habe keine Zweifel, dass Du vor Gericht gewinnen würdest. Wenn dann der Verkäufer nicht zahlen kann, sitzt Du auf 1-2000 Euro an Kosten.

Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich das nicht anfassen

Ich würde Verkäufer kontaktieren und mit Anwalt drohen. Wenn er einlenkt hast Du Glück. Ansonsten unter Lebenserfahrung ausbuchen und beim nächsten mal besser aufpassen
 
Ich habe einen Anwalt im Freundeskreis. Werde ihn mal fragen ob er dazu was sagen kann/will. Allerdings nicht vor Montag.
 
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Die entscheidende Frage: Ein Rechtsanwalt kostet 180-380 Euro pro Stunde. Dazu Fahrtkosten, Gerichtskosten.

Habe keine Zweifel, dass Du vor Gericht gewinnen würdest. Wenn dann der Verkäufer nicht zahlen kann, sitzt Du auf 1-2000 Euro an Kosten.

Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich das nicht anfassen

Ich würde Verkäufer kontaktieren und mit Anwalt drohen. Wenn er einlenkt hast Du Glück. Ansonsten unter Lebenserfahrung ausbuchen und beim nächsten mal besser aufpassen
Wie willst du denn beim nächsten mal besser aufpassen wenn du bei einem angemeldeten Gewerbebetrieb einkaufst? Herkunftsnachweis seiner Ware einfordern?
 
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Die entscheidende Frage: Ein Rechtsanwalt kostet 180-380 Euro pro Stunde. Dazu Fahrtkosten, Gerichtskosten.

Habe keine Zweifel, dass Du vor Gericht gewinnen würdest. Wenn dann der Verkäufer nicht zahlen kann, sitzt Du auf 1-2000 Euro an Kosten.

Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich das nicht anfassen

Ich würde Verkäufer kontaktieren und mit Anwalt drohen. Wenn er einlenkt hast Du Glück. Ansonsten unter Lebenserfahrung ausbuchen und beim nächsten mal besser aufpassen
Stundenhonorar nur bei entsprechender Vereinbarung, beim vorliegenden SV eher ungewöhnlich. Grundsätzlich gilt RVG, dh das Honorar richtet sich nach der Höhe des Streitwertes.
 
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Einen Anwalt kontaktieren und nach einem Erstberatungsgespräch fragen. Kann kostenlos sein oder so um die 50€ kosten. Aber auf jeden Fall weiß man danach, wie welche Aussichten stehen...
 
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Ich glaube, mal gelesen zu haben, daß es für eine derartige Erstberatung eine spezielle Gebühr gibt.


Ah, hab ich’s richtig in Erinnerung.
 
Welche Kosten entstehen für eine Erstberatung?

Die Erstberatung bei einem Rechtsanwalt ist mit Gebühren verbunden. § 34 Abs. 1 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) regelt, dass die Gebühren für eine Erstberatung höchstens 190,00 € netto, d.h. 226,10 € brutto, betragen – sofern Sie als Ratsuchender ein Verbraucher sind. Mit einer Vergütungsvereinbarung kann auch eine höhere Gebühr vereinbart werden. Die Vereinbarung einer höheren Gebühr erlaubt es dem Rechtsanwalt, nicht nur eine überschlägige erste fachliche Einschätzung vorzunehmen, sondern Ihre Fragen umfassend rechtlich zu prüfen. Ob der Anwendungsbereich der Erstberatungsgebühr eröffnet oder ob eine weitergehende Beratungsleistung sinnvoll ist, wird Ihr Rechtsanwalt mit Ihnen besprechen.



Ihr Rechtsanwalt wird Sie ebenso informieren, sobald der Anwendungsbereich der Erstberatungsgebühr gegeben ist. Das bedeutet, dass noch keine Kosten entstehen, wenn Sie Ihren Rechtsanwalt zunächst telefonisch oder per E-Mail kontaktieren und anfragen, ob eine Beratung möglich ist.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/erstberatung-umfang-und-kosten-211729.html
 
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Alternativ Rechtsschutz Versicherung mit rückwirkender Abdeckung. Z.B. ARAG

ARAG

Nur ein Beispiel.
 
Das Einzige zu was man hier raten kann, ist eine Beratung bei einem Anwalt und keine Rechtsberatung von Hobbyjuristen in einem Computerforum.

erstens hat @Der Reisende bislang inhaltich mit allem recht, und zweitens ist die beantwortung dieser frage nicht mal ansatzweise eine rechtsdienstleistung und daher wäre es völlig absurd deswegen einen anwalt einzuschalten.

wer diebesgut verkauft begeht einen strafbaren betrug, und daraus ergibt sich dann auch der zivilrechtliche schadenersatz gegen den verkäufer. auch wenn der verkäufer das selbst nicht wusste, haftet er dem käufer gegenüber dafür, ähnlich wie bei der gewaährleistung.

selbst die berechnung der höhe des schadens dürfte jeder laie hinbekommen, der in der lage ist die berechnung "kaufpreis == vermögensnachteil" durchzuführen. ;)

wie man fristgemäß fordert und in verzug setzt wenn man ansprüche hat lässt sich notfalls googeln. alles mit "anwalt" oder "gericht" kostet vor allem geld, was man selbst vorschießen muss und was nur wieder einbringbar ist, wenn der schuldner zahlungsfähig sein möchte.
 
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Was sagt denn die Polizei zu all dem? Der Neffe dürfte ja, was den Ankauf von Diebesgut angeht, vom Haken sein. Das hat ja der Gewerbetreibende getan.

Habt ihr den mal kontaktiert bezüglich Rückerstattung der 1.800€ um das gütlich beizulegen?
 
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Es sollte ihm ja daran gelegen sein, der Polizei glaubhaft zu versichern, nichts vom Diebstahl gewusst zu haben. Ein Schritt in diese Richtung wäre, den Schaden gegenüber deinem Neffen zu regulieren.
 
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Nur am Rand - mit dem Neffen mal prüfen ob zumindest eine Haftpflicht hat.

Ich denke es is evident geworden, will er wirklich einen Schaden geltent machen, sich professionellen Rechtsbeistand zu suchen.
Erstberatung kostet nicht Welt, aber das Klischee einer juristischen Einschätzung "Es kommt darauf an" wird auch hier folgen...

In diesem Fall wegen Gewerbe nicht zutreffend, aber deswegen rate ich immer zu einem ordentlichen Kaufvertrag, auch wen ich dafür hier gerne mal belächelt werde. Wie zum Beispiel hier - wo Du mit Deiner Zustimmung wohl auch der Meinung bist, dass es angeblich übertrieben ist ...

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