Gestohlenes MacBook gekauft - Schadensersatz?

Ist mir exakt genauso gegangen (der einzige Unterschied war, dass es ein original verpacktes!! iPhone war).
Anzeige bei der Polizei machen und die ganze Geschichte abhaken und aus Fehlern lernen, auch wenn es sehr ärgerlich ist. Alles andere kostet nur Geld, das wohl nicht vorhanden ist.
Warum abhaken? Wenn er erfolgreich klagt, muss der Verkäufer den Schaden ersetzen. Kann er das nicht, kann ein rechtsgültiger Titel beantragt werden. Diesen kann man auch Jahre später noch geltend machen.
 
Absoluter Unsinn. Nichts mit einfach. Er ist Gewerblicher und hat auf saubere Einkaufsquellen zu achten. Sein Problem und nur seines, wenn er fahrlässig handelt.
Entspann dich mal, ich bin nicht auf der Seite der Räuber
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Saubere Einkaufsquelle? :LOL:

Hat der Dieb Glück und schnappt sich ein noch nicht eingerichtetes MBP, das kein "Wo ist" etc. aktiviert hat, kann der Flegel einfach das Gerät einrichten, löschen etc. und sich vorher schön die SN auslesen und per Photoshop ne täuschend echte Rechnung fälschen! Ich weiß, sehr viel Hypothese!

WIE will da ein Ankäufer sowas bitte entdecken, es sei denn er hätte irgendeinen Zugang zum Apple Portal, wo er SN abgleichen könnte, ob dieses Gerät als gestohlen gemeldet wurde! Meines Wissens nach gibt es sowas aber nicht!

Keine Ahnung wie die Leute von "Wirkaufens" dies verifiziert haben? :unsure:
 
Entspann dich mal, ich bin nicht auf der Seite der Räuber
Ich bin maximal entspannt und sehe Dich auch nicht auf Seiten der Räuber. :LOL:
Ich weiß, sehr viel Hypothese!
Richtig.
Keine Ahnung wie die Leute von "Wirkaufens" dies verifiziert haben?
Das wäre wirklich mal zu hinterfragen, wenn es wirklich keine Möglichkeit auf Apple-Seite gibt, SN abzugleichen.
Schon ein Grund, diesen "Leuten" nichts zuzuschicken bzw. ohne Sicherheiten überhaupt etwas aus der Hand zu geben.
 
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Das wäre wirklich mal zu hinterfragen, wenn es wirklich keine Möglichkeit auf Apple-Seite gibt, SN abzugleichen.
Schon ein Grund, diesen "Leuten" nichts zuzuschicken bzw. ohne Sicherheiten überhaupt etwas aus der Hand zu geben.
Vielleicht fragt "wirkaufens" bei der Polizei die Seriennummern ab. Ich könnte mir vorstellen das die eine Datenbank mit gestohlen gemeldeten Gegenständen von Wert und mit Seriennummer haben.
 
Keine Ahnung wie die Leute von "Wirkaufens" dies verifiziert haben?
Richtig. Es sind noch ziemlich viele Fragen offen und dem Händler ist auch noch nichts nachgewiesen worden.
Woher hat „wirkaufens“ eigentlich die Info her und ist die Quelle seriös? Ein offizielle Liste wo jeder Seriennummern prüfen kann, ist mir nicht bekannt.

Edit: Außer den kommerziellen Anbietern, wo man so ziemlich alles als gestohlen melden kann. Nicht wirklich sicher.

Und diese ganze Ankaufsportale sind eh etwas dubios. Da haben schon einige Geräte hingeschickt und ein defektes zurückbekommen oder es ist nie mehr aufgetaucht oder kam zerkratzt zurück usw.

Also bevor hier weiterhin ohne Fakten und mit halb gegoogeltem Rechtswissen und halben, „hab ich mal gehört“, bleibt nur zu sagen: Professionelle Rechtsberatung vom Anwalt oder Rechtshilfe oder oder.
Alles andere ist hier nur Zeitvertreib. Geht mal lieber raus in die Sonne und tankt frische Luft.
 
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was mir da durch den Kopf geht: wie kann es sein, dass man ein gestohlenes Gerät mit einer „fremden“ Apple-Id überhaupt aktivieren kann? 🤨

Mein Tip:

1. den eBay-Verkäufer informieren und mit Frist (14 Tage) zur Rückzahlung des Kaufpreises auffordern oder um einen Gegenvorschlag zur Regulierung bitten (wenn du dafür dort das neue gerät kaufst ist er eher dazu bereit) ansonsten mit Klage drohen (ein seriöser Anbieter, der evtl. selber getäuscht wurde, würde sich die Gerichtskosten sparen und freiwillig zahlen).

2. wenn sich der Verkäufer innerhalb der Frist nicht zufriedenstellend äußert zum Anwalt gehen und Klage einreichen. Anwaltskosten wirst du ggf. (anteilig) vorstrecken müssen, bei erfolgreicher Klage (was sehr wahrscheinlich ist, wenn der Verkäufer noch existiert) bekommst du die dann zurück, also auf die 1800€ oben drauf.

Viel Erfolg!
 
Eigentum an Diebesgut kann man nicht erwerben.
In der Regel nicht, geht aber schon. Juristen wissen das aber besser. Hat was mit "Kauf in gutem Glauben" zu tun und das wäre hier durchaus denkbar...aber wie gesagt, das ist kein einfaches Thema, da wissen Juristen mit Sicherheit mehr.
 
In der Regel nicht, geht aber schon. Juristen wissen das aber besser. Hat was mit "Kauf in gutem Glauben" zu tun und das wäre hier durchaus denkbar...aber wie gesagt, das ist kein einfaches Thema, da wissen Juristen mit Sicherheit mehr.
Nein, geht im deutschen Recht nicht. Ist eine Sache abhanden gekommen (also z.B. gestohlen), ist ein gutgläubiger Erwerb nach § 935 BGB ausgeschlossen.
 
Dazu muss der Käufer aber erstmal wissen, das die Sache gestohlen wurde.
 
Also man kann in DE kein Eigentümer gestohlener Ware werden, dass hat wohl die Polizei vor Ort schon so verlauten lassen.
 
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was mir da durch den Kopf geht: wie kann es sein, dass man ein gestohlenes Gerät mit einer „fremden“ Apple-Id überhaupt aktivieren kann? 🤨

Mein Tip:

1. den eBay-Verkäufer informieren und mit Frist (14 Tage) zur Rückzahlung des Kaufpreises auffordern oder um einen Gegenvorschlag zur Regulierung bitten (wenn du dafür dort das neue gerät kaufst ist er eher dazu bereit) ansonsten mit Klage drohen (ein seriöser Anbieter, der evtl. selber getäuscht wurde, würde sich die Gerichtskosten sparen und freiwillig zahlen).

2. wenn sich der Verkäufer innerhalb der Frist nicht zufriedenstellend äußert zum Anwalt gehen und Klage einreichen. Anwaltskosten wirst du ggf. (anteilig) vorstrecken müssen, bei erfolgreicher Klage (was sehr wahrscheinlich ist, wenn der Verkäufer noch existiert) bekommst du die dann zurück, also auf die 1800€ oben drauf.

Viel Erfolg!
Den Thread zu lesen kann einfach auch schon helfen, etwaige Fragen zu beantworten –
dann kämen auch nicht solche „Tipps“ dafür.
:noplan:
 
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Es freut mich sehr, dass die Schwarmintelligenz, bestehend aus Barbara Salesch & Lionel Hutz Weisheiten und GTA RP Anwälten, ihr geballtes Fachwissen zusammenlegen, um diesen kniffligen Fall zu lösen!
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Frage:
Warum wird hier von einem Schaden in Höhe des Kaufpreises in 2020 gesprochen?

Der Student erleidet meines Erachtens einen Verlust von € 700,00 - das hätte er von "Wirkaufens" bekommen, und dafür war er bereit, es abzugeben.
Selbst wenn er das Book noch hätte, jetzt weiß, es ist Hehlerware und auf Wandlung klagen würde, dann würde ihm im Falle einer Wandlung die 4-jährige Nutzung des Books angerechnet. Immerhin war das Book ja benutzbar, also hat der Student die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufs-Preis zu tragen.
Genauso hat es der Volkswagen-Konzern mit deutschen Kunden im Abgas-Skandal gemacht.

Und den ganzen Aufstand für € 700,00? Der Händler kriegt via Staatsanwaltschaft sein Fett weg, da würde ich mich zurücklehnen und abwarten, ob er zu Schadensersatz verurteilt wird, statt meine Zeit zu verplempern und dem sichergestellten Book Geld hinterherzuwerfen.

Vielleicht sagt ja auch die Versicherung was dazu, die seinerzeit den Bestohlenen entschädigt hat, falls es denn eine gab (Hausrat, Reisegepäck o.ä.)

Gruss, Ciccio
 
Der Schaden beläuft sich auf den Kaufpreis von 1800€. Der käufer hat für ein ordnungsgemäßes Gerät 1800€ bezahlt, dass aber eben nicht ordnungsgemäß war, weil es ein gestohlenes Gerät war 🤷‍♂️ er hat also nicht die bestellte Ware erhalten, ergo ist der Kaufvertrag nicht rechtens und muß seitens des Verkäufers rückabgewickelt werden. So würde das auch jedes ordentliche Gericht bewerten.
 
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