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Anton2016
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Servus zusammen,
mein Neffe (Vollweise, deshalb fühlen wir uns immer ein wenig verantwortlich...) hat 2020 ein 2018er MacBook Pro bei eBay von einen gewerblichen Anbieter gekauft und bis vor kurzem genutzt. MacBook kam nur mit Netzteil und Kabel, ohne Karton.
Jetzt hat er sich ein M3 Air geholt, und das alte auf meiner Empfehlung zu Wirkaufens gesendet. Die haben ihn dann auch bestätigt, dass er am Tag X per PayPal Summe X ausbezahlt bekommt, so weit, so gut.
Einen Tag später kam eine Mail vom Kundenservice von Wirkaufens, dass bei dem Routinecheck, ob es sich um ein gestohlenes Gerät handelt, heraus kam, dass das MBP meines Neffens ein geklautes Gerät ist, er es nicht zurück bekommt und es den Behörden vor Ort übergeben wird, was ja auch richtig und korrekt ist. In der Mail stand auch, dass er sich am besten bei der örtlichen Polizei melden soll, was er auch getan hat.
Er konnte ja über sein eBay Konto nachweisen, das er das Gerät guten Gewissens gekauft hat, deshalb ist er in diesen Fall ein Zeuge und kein Täter. Den Verkäufer bei eBay gibt es auch noch. Name, Anschrift,.... hat auch alles die Polizei. Das Gerät wurde bei einen Einbruch vom 25 auf den 26.12.2019 in Bremen gestohlen, im März 2020 hat er es erworben, Verkäufer sitzt knapp hinter Hamburg.
Die Frage ist nun, ist der Verkäufer gegenüber meinen Neffen Schadensersatzpflichtig, oder wie läuft das ab? Die Polizei wollte oder konnte sich dazu nicht äußern, meinten nur, er soll sich einen Anwalt nehmen zur Beratung. Rechtsschutz natürlich nicht vorhanden, Geld auch kaum, Student halt...
Der hat ja schon damit zu kämpfen, dass er die in Aussicht gestellten 700€ für "sein" altes MacBook nicht bekommt, damit hat er natürlich gerechnet...
Wie soll er sich nun am besten Verhalten bzw. was am besten tun? Er hat damals 1800€ bezahlt...
mein Neffe (Vollweise, deshalb fühlen wir uns immer ein wenig verantwortlich...) hat 2020 ein 2018er MacBook Pro bei eBay von einen gewerblichen Anbieter gekauft und bis vor kurzem genutzt. MacBook kam nur mit Netzteil und Kabel, ohne Karton.
Jetzt hat er sich ein M3 Air geholt, und das alte auf meiner Empfehlung zu Wirkaufens gesendet. Die haben ihn dann auch bestätigt, dass er am Tag X per PayPal Summe X ausbezahlt bekommt, so weit, so gut.
Einen Tag später kam eine Mail vom Kundenservice von Wirkaufens, dass bei dem Routinecheck, ob es sich um ein gestohlenes Gerät handelt, heraus kam, dass das MBP meines Neffens ein geklautes Gerät ist, er es nicht zurück bekommt und es den Behörden vor Ort übergeben wird, was ja auch richtig und korrekt ist. In der Mail stand auch, dass er sich am besten bei der örtlichen Polizei melden soll, was er auch getan hat.
Er konnte ja über sein eBay Konto nachweisen, das er das Gerät guten Gewissens gekauft hat, deshalb ist er in diesen Fall ein Zeuge und kein Täter. Den Verkäufer bei eBay gibt es auch noch. Name, Anschrift,.... hat auch alles die Polizei. Das Gerät wurde bei einen Einbruch vom 25 auf den 26.12.2019 in Bremen gestohlen, im März 2020 hat er es erworben, Verkäufer sitzt knapp hinter Hamburg.
Die Frage ist nun, ist der Verkäufer gegenüber meinen Neffen Schadensersatzpflichtig, oder wie läuft das ab? Die Polizei wollte oder konnte sich dazu nicht äußern, meinten nur, er soll sich einen Anwalt nehmen zur Beratung. Rechtsschutz natürlich nicht vorhanden, Geld auch kaum, Student halt...
Der hat ja schon damit zu kämpfen, dass er die in Aussicht gestellten 700€ für "sein" altes MacBook nicht bekommt, damit hat er natürlich gerechnet...
Wie soll er sich nun am besten Verhalten bzw. was am besten tun? Er hat damals 1800€ bezahlt...