Gestohlenes MacBook gekauft - Schadensersatz?

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Anton2016

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Servus zusammen,

mein Neffe (Vollweise, deshalb fühlen wir uns immer ein wenig verantwortlich...) hat 2020 ein 2018er MacBook Pro bei eBay von einen gewerblichen Anbieter gekauft und bis vor kurzem genutzt. MacBook kam nur mit Netzteil und Kabel, ohne Karton.
Jetzt hat er sich ein M3 Air geholt, und das alte auf meiner Empfehlung zu Wirkaufens gesendet. Die haben ihn dann auch bestätigt, dass er am Tag X per PayPal Summe X ausbezahlt bekommt, so weit, so gut.

Einen Tag später kam eine Mail vom Kundenservice von Wirkaufens, dass bei dem Routinecheck, ob es sich um ein gestohlenes Gerät handelt, heraus kam, dass das MBP meines Neffens ein geklautes Gerät ist, er es nicht zurück bekommt und es den Behörden vor Ort übergeben wird, was ja auch richtig und korrekt ist. In der Mail stand auch, dass er sich am besten bei der örtlichen Polizei melden soll, was er auch getan hat.
Er konnte ja über sein eBay Konto nachweisen, das er das Gerät guten Gewissens gekauft hat, deshalb ist er in diesen Fall ein Zeuge und kein Täter. Den Verkäufer bei eBay gibt es auch noch. Name, Anschrift,.... hat auch alles die Polizei. Das Gerät wurde bei einen Einbruch vom 25 auf den 26.12.2019 in Bremen gestohlen, im März 2020 hat er es erworben, Verkäufer sitzt knapp hinter Hamburg.

Die Frage ist nun, ist der Verkäufer gegenüber meinen Neffen Schadensersatzpflichtig, oder wie läuft das ab? Die Polizei wollte oder konnte sich dazu nicht äußern, meinten nur, er soll sich einen Anwalt nehmen zur Beratung. Rechtsschutz natürlich nicht vorhanden, Geld auch kaum, Student halt...
Der hat ja schon damit zu kämpfen, dass er die in Aussicht gestellten 700€ für "sein" altes MacBook nicht bekommt, damit hat er natürlich gerechnet...

Wie soll er sich nun am besten Verhalten bzw. was am besten tun? Er hat damals 1800€ bezahlt...
 
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Er sollte einen Anwalt einschalten!! Stichwort "Ankauf von Diebesgut" und "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Und ja, er kann den Dieb auf Schadenersatz verklagen.
 
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Der Dieb/Verkäufer wird wohl kein Geld haben um ihm den Schaden zum ersetzen. Wenn er sich einen Anwalt nimmt kostet das auch einiges.
Aber wie sich das rechtlich verhält sollte er sich mal eine kostenlose Rechtsberatung suchen.

Schade für ihn aber ich denke er wird woll da den kürzern ziehen.
 
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Die Frage die sich stellt ist (denke ich): hat der Verkäufer das gestohlene Notebook angekauft, oder hat er was damit zu tun und es selbst gestohlen?

Anwalt wäre sicherlich das beste, aber da wird er auch wieder 500€ aufwärts los sein, schätze ich.
 
Was die Anwaltskosten angeht, beim Amtsgericht kann man Rechtsmittel-Beihilfe beantragen.
 
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Mal sehen, du hast geschrieben, er hat es von einem gewerblichen Anbieter gekauft. Das muss ja nicht unbedingt der Dieb sein, eher unwahrscheinlich. Bei einem größeren Anbieter wird das auch vielleicht ganz flott geregelt
 
Nachtrag: Er sollte beim Sozialamt klären, was sein Status als Vollwaise im Bezug auf Rechtsmittel-Beihilfe bedeutet. Fragen kostet nichts.
 
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Das mit der Rechtsmittel Beihilfe ist eine top Idee, danke!

Mal sehen, du hast geschrieben, er hat es von einem gewerblichen Anbieter gekauft. Das muss ja nicht unbedingt der Dieb sein, eher unwahrscheinlich. Bei einem größeren Anbieter wird das auch vielleicht ganz flott geregelt
Also lt. Google wohl so ein kleiner Laden der Handys, Tablet und Co ankauft, also nix großes.
 
Ahhh, er hat nicht vom Dieb direkt gekauft. Damit ist er raus. Der gewerbliche Anbieter hat Diebesgut angekauft. Schadenersatz nur zivilrechtlich einzuklagen und da sieht es eher so aus, dass vom Dieb nichts zu holen ist.
 
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Ist natürlich blöd, dass das schon vier Jahre her ist, aber wenn er vom damaligen Verkäufer noch einen Nachweis hat, dass er es gekauft hat und auch dieses Gerät einwandfrei zuzuordnen ist, z.B. Rechnung mit Seriennummer, dann gibts auf jeden Fall einen Anspruch. Allerdings nur zivilrechtlich, wie schon oben geschrieben. Wenn der Nachweis nicht erbracht werden kann, wirds wohl eher aussichtslos
 
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Ist natürlich blöd, dass das schon vier Jahre her ist, aber wenn er vom damaligen Verkäufer noch einen Nachweis hat, dass er es gekauft hat und auch dieses Gerät einwandfrei zuzuordnen ist, z.B. Rechnung mit Seriennummer, dann gibts auf jeden Fall einen Anspruch. Allerdings nur zivilrechtlich, wie schon oben geschrieben. Wenn der Nachweis nicht erbracht werden kann, wirds wohl eher aussichtslos
Elementar wichtig ist momentan nur, dass er nicht wegen Ankauf von Diebesgut belangt werden kann. Seinen finanziellen Schaden muss er entweder schlucken oder einklagen. Der Gewerbliche Verkäufer ist bekannt?? Rechnung oder andere Unterlagen vorhanden? Dann sieht es gut aus.
 
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Nachtrag: Ansprechpartner für den Schadenersatz ist der Gewerbliche Anbieter.
 
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Was hatte denn Wirksufens angeboten? Das wäre ja der potentielle Schadensersatz
 
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Das Einzige zu was man hier raten kann, ist eine Beratung bei einem Anwalt und keine Rechtsberatung von Hobbyjuristen in einem Computerforum.
 
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Ich hätte meinen Neffen nun geraten, den gewerblichen Verkäufer (der ja bekannt ist) einen Brief zukommen zu lassen, mit dem Sachverhalt, und der Bitte um Schadensersatz. Dann mal abwarten was kommt und wie er sich verhält.

Was hatte denn Wirksufens angeboten? Das wäre ja der potentielle Schadensersatz
Ca 700€.
 
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@Der Reisende sind sie nicht der Käufer hat den Rechner mehrere Jahre genutzt.

Lediglich der entgangene Verkaufserlös kann geltend gemacht werden
 
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