Gestohlenes MacBook gekauft - Schadensersatz?

Was sagt denn die Polizei zu all dem? Der Neffe dürfte ja, was den Ankauf von Diebesgut angeht, vom Haken sein. Das hat ja der Gewerbetreibende getan.

Habt ihr den mal kontaktiert bezüglich Rückerstattung der 1.800€ um das gütlich beizulegen?
Mein Neffe wird bei der Polizei als Zeuge geführt, da er das MBP ja nachweislich guten Gewissens gekauft hat.

In diesem Fall wegen Gewerbe nicht zutreffend, aber deswegen rate ich immer zu einem ordentlichen Kaufvertrag, auch wen ich dafür hier gerne mal belächelt werde. Wie zum Beispiel hier - wo Du mit Deiner Zustimmung wohl auch der Meinung bist, dass es angeblich übertrieben ist ...

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Einen "Kaufvertrag" hat er doch mit den Verkäufer, lief halt über eBay, aber ist ja trotzdem ein rechtskräftiges Geschäft/rechtskräftiger Kauf.
 
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Wusste gar nicht, dass hier so viele "Juristen" unter uns sind. Aber bei manchen dieser "Rechtsauskünfte" kommt man schon ins Grübeln.

Er sollte einen Anwalt einschalten!! Stichwort "Ankauf von Diebesgut" und "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Ankauf von Diebesgut hat immer eine direkte Linie zum Dieb. Ist hier nicht der Fall, da ein offizieller Händler nachgeschaltet ist.
Gleiches gilt für Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: auch nicht gegeben, denn der Neffe war in Kenntnis, dass er bei einem Händler einkauft. Er muss nicht prüfen, ob der Händler Hehlerware anbietet. Somit geht m. E. die strafrechtliche Relevanz für den Neffen eher gegen Null.

Dass er das Gerät nicht wiederbekommt, sondern es bei der Polizei liegt, ist richtig und damit hat er einen Schaden.

Es bleibt also die zivilrechtliche Seite, die bei einer Rechtsberatung zu klären ist. Amts-/Landgerichte haben fast immer eine Anlaufstelle mit Rechtspflegern, wo Menschen mit Minimal-Einkommen sich beraten lassen können. Das wäre der erste Schritt, nicht zwingend sofort zum Anwalt rennen.

Dessen Erstberatung kostet übrigens auch nicht die Summen, die hier kolportiert werden, sondern höchstens 200,- bis 250,- und richtet sich noch nicht nach dem Streitwert, sondern das sind feste Sätze. Der RA kann dann aber auch bei Gericht, sofern Klage erhoben werden soll, Prozeßkostenhilfe beantragen. Jetzt erst kommt der Streitwert ins Spiel.

Entsprechend der Prüfung der Einkommenslage wird dem stattgegeben, kann aber, wenn sich die Einkommenslage ändert, auch Einfluß nehmen bis hin zur Rückzahlung. Das ist bei einem Studenten wohl eher nicht so schnell zu erwarten, dass er seine erste Million macht.

Hier wird immer noch über die falschen Kernpunkte diskutiert. Der Neffe hat nichts mit Diebesgut zu tun - da bin ich mir ziemlich sicher.
 
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Eigentum an Diebesgut kann man nicht erwerben.
Verstehst Du es nicht?
Es geht nicht um Erwerb von Eigentum, sondern darum, ob der Neffe strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Das kann er nicht, weil er nicht davon ausgehen musste, dass der Händler ihm - wissentlich oder nicht - Diebesgut verkaufen würde.

Der Händler ist dem "Dieb" auf dem Leim gegangen, aber er bleibt auch u. U. in strafrechtlicher Verantwortung gegenüber dem Gesetz, definitiv aber in zivilrechtlicher gegenüber dem Neffen, der Schadenserstz fordern kann, sofern noch nicht verjährt. Darum geht es.

Wann war der Kauf beim Ebay-Händler?
 
Ist natürlich blöd, dass das schon vier Jahre her ist, aber wenn er vom damaligen Verkäufer noch einen Nachweis hat, dass er es gekauft hat und auch dieses Gerät einwandfrei zuzuordnen ist, z.B. Rechnung mit Seriennummer, dann gibts auf jeden Fall einen Anspruch. Allerdings nur zivilrechtlich, wie schon oben geschrieben. Wenn der Nachweis nicht erbracht werden kann, wirds wohl eher aussichtslos
Ist dies denn geklärt? Steht auf der Rechnung die Seriennummer oder gibt es noch Screenshots der ebay-Anzeige mit der Seriennummer?
Sonst dürfte es schwierig sein nachzuweisen, dass genau diese Gerät von dem Händler erworben wurde.
 
Sonst dürfte es schwierig sein nachzuweisen, dass genau diese Gerät von dem Händler erworben wurde.
Sollte nicht auch auf Händlerseite der Verkauf registriert sein? ;)
Bei Ebay dürfte nichts mehr zu finden sein.

Eventuell hat der Neffe früher mal einen Screenshot von "Über diesen Mac" oder vom Systembericht gemacht - da sollte die SN ja sichtbar sein.
 
Hier wird immer noch über die falschen Kernpunkte diskutiert. Der Neffe hat nichts mit Diebesgut zu tun - da bin ich mir ziemlich sicher.
Das hat sich ja mittlerweile auch geklärt. Zumindest für mich. Als ich von "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" schrieb, hatte ich überlesen, dass ein Händler dazwischen war. Wurde auch geklärt.
 
Ich dachte, es gibt hier vllt. jemanden, den es auch mal so erging, ist ja leider nix seltenes mehr, dass man gestohlene Sachen angedreht bekommt.

Dem möchte ich klar widersprechen.
Ob man gestohlene Sachen angedreht bekommt hängt primär davon ab, ob man bei
zweifelhaften besonders günstigen Angeboten zugreift.
Wenn man auf Originalverpackung und Originalrechnung achtet ist die Wahrscheinlichkeit
extrem gering.
 
Hat man Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand, dann definitiv direkt zum Anwalt!

Ansonsten frage ich mich was das bringen soll? Der Verkäufer beruft sich einfach auf einen unwissentlichen Ankauf und ist raus aus der Sache!
Wie will man dem nachweisen, dass er wissentlich Hehlerware verkauft?
:unsure:

Es geht ja hier nicht um einen Fall, wo man ein brandneues, originalverschweistes MBP, was eigentlich 3000€ kostet, für 1000€ angeboten bekommt.
Und das auch noch nicht im Laden, sondern an einer Autobahn Raststätte!

Wünsche trotzdem viel Glück
:)
 
Ansonsten frage ich mich was das bringen soll? Der Verkäufer beruft sich einfach auf einen unwissentlichen Ankauf und ist raus aus der Sache!
Wie will man dem nachweisen, dass er wissentlich Hehlerware verkauft?
Das spielt keine Rolle. Er hat Diebesgut angekauft und verkauft. Wissentlich oder nicht ist egal. Er ist Straf- und Zivilrechtlich in der Verantwortung.
 
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Ist mir exakt genauso gegangen (der einzige Unterschied war, dass es ein original verpacktes!! iPhone war).
Anzeige bei der Polizei machen und die ganze Geschichte abhaken und aus Fehlern lernen, auch wenn es sehr ärgerlich ist. Alles andere kostet nur Geld, das wohl nicht vorhanden ist.
 
Ganz ehrlich, nimm KI. Erklär deinen Sachverhalt und lass ein Schreiben von Chat gpt an den Verkäufer aufsetzen.

Klingt verrückt aber 1. kostet es nichts und
2. wird es nur unwesentlich schlechter sein als vom echten Anwalt

Wenn dein Verkäufer kooperativ ist, wird er dir entgegenkommen. Wenn nicht, hast du auch mit echten Anwalt Schwierigkeiten
 
Wenn man auf Originalverpackung und Originalrechnung achtet ist die Wahrscheinlichkeit
extrem gering.
Das mag wohl sein, ist aber realitätsfern. Ich habe viel Gebrauchtes gekauft und stelle (im Gegensazu zu meiner eihgen Handhabung) immer wieder fest, dass die Leute die OVP wegwerfen.
Hat man Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand, dann definitiv direkt zum Anwalt!
Erst feststellen lassen, ob Anspruch besteht (Rechtspfleger bei Gericht) - wenn ja, dann zum Anwalt.
Der Verkäufer beruft sich einfach auf einen unwissentlichen Ankauf und ist raus aus der Sache!
Absoluter Unsinn. Nichts mit einfach. Er ist Gewerblicher und hat auf saubere Einkaufsquellen zu achten. Sein Problem und nur seines, wenn er fahrlässig handelt.
die ganze Geschichte abhaken
Sehe ich für den Neffen ganz anders
 
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Oh man den ganzen bullshit hier wieder.

Anwaltliche Beratung und fertig.

Wenn man nicht kann oder will ( keine Rechtsschutz oder kein Geld)… 🤷🏻‍♂️

Aber dieses ganze Möchtegern Hobby Google Rechtsversteher 🤦🏻‍♂️🤢
 
Wenn dein Verkäufer kooperativ ist, wird er dir entgegenkommen wenn nicht, hast du auch mit echten Anwalt Schwierigkeiten
Auch das sehe ich anders. Ersteres wäre gut, ansonsten wird es dann halt zum Streitfall.

Aber dieses ganze Möchtegern Hobby Google Rechtsversteher
Ist doch mal interessant, wie so das Rechtsverständnis Mancher gestrickt ist.
 
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