Das sehen Zeugen der Verhandlung aber anders.
Du beziehst Dich auf den Schöffen? Aber auch der sagt nicht aus, dass Mollath schweigen musste.
Genau dies stimmt aber eben nicht. Genau dies ist auch der Punkt, der heute angemahnt wird. Strafrechtler, die die Prozessakten durchgehen, schütteln den Kopf über den Prozessverlauf von richterlicher wie staatsanwaltlicher Seite und attestieren gravierende Verfahrensfehler.
Und andere Strafrechtler bestreiten das, und auch das BGH hat den Fall schon geprüft, zwar nicht auf Verfahrensfehler, aber auf Rechtsfehler. Und keine Beanstandung gefunden.
Unabhängig von Herrn Mollaths Verhalten! Auch bestätigen sie den Aussagen Herrn Mollaths, dass sie hinreichend stichhaltig und genau seien (damals !), um seinerzeit bereits Ermittlungen einzuleuten bzw. Herrn Mollaths Aussagen unbedingt gegenzuprüfen, was aber alles nicht geschehen ist.
Noch mal: Da habe ich nicht widersprochen, sondern nur der Verschwörungsdenke, die sich hier im Thread bei einigen breit macht. Und selbst der Strafrechtler Müller, auf den Du Dich beziehst, wendet sich entscheiden gegen diese angeblichen Vorsatz. Dieses Unterlassen der Nichtermittlung kann man nämlich weitaus plausibler auch ganz anders begründen.
Ich
zitiere mal den betreffenden Strafrechtler:
Sehr geehrte Kommentatoren,
für ein absichtliches "Verschwindenlassen" des Hinweisgebers infolge vorsätzlichen Zusammenwirkens von Justiz und Psychiatrie (wie in der Sowjetunion) zum Vorteil der Frau M. und einiger Steuerhinterzeher sehe ich bislang keine Hinweise - es erscheint mir auch ziemlich unwahrscheinlich. Aber für Fehler auf beiden Seiten (Justiz und psychiatrische Gutachter) gibt es durchaus Anhaltspunkte.
Lasst doch mal die Kirche im Dorf. Der Fall ist auch so schon verfahren genug, da muss man nicht auch noch Konstruktionen reinbringen, die unangemessen und abwegig sind.
Du unterschlägst schlicht immens wichtige Sachverhalte bzw. deutest sie um, indem Du festhalten möchtest, dass ein seinerzeit vielleicht auffälliger Ankeklagter krank und kriminell gewesen sei. Dass Herr Mollath seinerzeit vielleicht verhaltensauffällig gewesen sein mag (hatte ich schon wiederholt geäußert), ist unstrittig. Aber in dem Zusammenhang, nämlich den rechtlichen Versäumnissen und Verfahrensproblemen, völlig irrelevant.
Das ein Verhalten eines Angeklagten in einem Prozess nicht relevant sei, ist nun wahrlich eine gewagte Aussage. Und natürlich ist Glaubwürdigkeit bei Gericht wichtig, insbesondere bei Aussage gegen Aussage Konstellationen, wie sie in dem Fall zumindest teilweise gegeben war. Und wenn einem Angeklagten Gewalttaten vorgeworfen werden, und er sich im Prozess selbst aggressiv verhält, ist das nicht gerade eine Entlastung des Gewaltvorwurfes, um es mal vorsichtig zu formulieren.
Aber vielleicht ist es so, wie LosDosos es schon angedeutet hatte. Du als Psychologe nimmst Stellung ein. Da hat ein als Kranker Diagnostitizierter dann eben krank zu sein, weil es ein Kollege oder eine Akte eben so festhält? Vielleicht sogar kriminell?
Bleib doch bitte sachlich. Das kein (!) kollegiales Verhältnis vorliegt, habe ich doch schon gesagt. Zweitens gibt es auch tatsächliche Kollegen des Gutachters, die dem Kollegen widersprechen. Versuche also bitte nicht Standesdünkel dort zu platzieren, wo es Dir passt, und es wegzulassen, wo es Dir nicht passt. Und ob jemand kriminell ist, kann auch ein Psychiater gar nicht festlegen, weil das schlicht nicht zu seinem Kompetenzbereich gehört. Dafür gibt es Juristen.
Zweitens habe ich nirgends gesagt, dass Mollath krank sei, wie auch, ich kann dies nicht beurteilen, nicht aus Kompetenzgründen, und auch nicht, weil das Gutachten gar nicht öffentlich ist. Ich zitiere mal einen Satz von mir aus der vorherigen Threadseite, in dem ich von einem "dickköpfigen bis renitenten Auftreten und seiner konfusen Ausführungen" sprach, auch sein aktenkundig aggressives Verhalten habe ich erwähnt, etwa gegen seine Verteidiger. Von krank habe ich nirgends gesprochen, ich käme sogar nicht auf die Idee dies zu vermuten, weil Renitenz, Konfusion und Aggressivität nicht unbedingt pathologisch sein müssen, und es in der Regel auch nicht sind. Ich habe auch mehrfach erwähnt, dass dieses Gutachten anscheinend zweifelhaft ist. Im Gegensatz zu Dir lege ich mich nur nicht darauf fest, dass es falsch ist, einfach weil ich das nicht beurteilen kann.
Aber was ist, wenn vieles (so kann es zumindest erscheinen) einen Anlass hat und wenn gar schwerwiegende Manipulationen stattgefunden haben? Wie es scheint, würdest du dennoch darauf bestehen, dass in Akten Herr Mollath als krank und kriminell festgeschrieben worden ist? Zumindest stellst du eher nachsichtige Vermutungen an, warum ein Richter komplett die Fassung verliert, statt hinzunehmen, dass er seinen Aufklärungspflichten nicht nachgekommen ist.
Wenn schwerwiegende Manipulationen stattgefunden haben, muss man dies natürlich angehen. Aber man muss auch nicht gleich jeder Behauptung nach Manipulationen Glauben schenken, das machen Angeklagte ja nicht gerade selten, dass sie an ihre Unschuld festhalten, und teils seltsame Begründungen angeben, warum man sie bestraft hat. Einfach mal abwarten, was eine erneute Prüfung ergibt.
Und wenn Du Manipulationen schwerwiegender Art vermutest, dann sage doch bitte mal welche Du meinst, und lasse es nicht vage angedeutet stehen.
Herrn Mollaths Befindlichkeiten spielen dabei nämlich gar keine Rolle. Dass er so oder so Hilfe brauchte, dagegen sehr wohl. Aber hat man ihm geholfen?
Hilfe in welcher Hinsicht? Juristisch? Hat man doch versucht, er hatte ja Verteidiger, und hat auch jetzt vermutlich einen. Und es gibt ja allerlei Unterstützer, auch auf juristischer Ebene. Oder meinst Du psychiatrisch? Da läßt er sich ja nicht helfen, weil er jegliche Behandlung ablehnt, und sogar eine Untersuchung ablehnt. Wie sollte ihm da geholfen werden, wenn er dies nicht zuläßt? Oder meinst Du Hilfe um ihn aus der Psychiatrie rauszuholen? Die gibt es doch auch. Oder meinst Du mit Hilfe etwas anderes?
Letzten Endes geht es um die schwerwiegenden Verfahrensfehler von Anfang an. Diese s i n d auffällig. Dies wird gutachterlich wie auch von Zeugen seinerzeit bestätigt. Und augenscheinlich, so zumindest ebenfalls aus berufenem Mund festgestellt, ist Herr Mollath heute zumindest ein Mann bei ganzer Gesundheit. Und seine Aussagen in Zusammenhang der Banken-Kriminalität haben sich als wahr herausgestellt...
Erneut: kein Widerspruch. Nur dahingehend, dass es durchaus gute Gründe dafür gibt, warum die Schwarzgeldgeschichte damals nicht verfolgt wurde, ohne gleich Skandal, Komplott u.ä. zu vermuten.