Gesellschaft Der Fall Mollath - wie ein Whistleblower skandalös mundtot gemacht wird

Die Frage ist, ob man einen jahrelang unberechtigt weggesperrten Menschen ohne Behandlung frei lassen kann. Er hat ja mit Sicherheit den Glauben an Recht und Gesetz verloren.
Man muss ja nicht an Recht und Gesetz glauben, um frei rumlaufen zu dürfen. Solch eine Freiheitsvoraussetzung gibt es glücklicherweise nicht :)

Wenn die Gründe für die Unterbringung wegfallen, muss man ihn natürlich frei lassen. Und wenn die Einweisung falsch gewesen sein sollte, muss man ihn natürlich auch entschädigen.
 
Zumindest d i e s e r Teil ist aber doch nun mal gutachterlich bestätigt: Es gab diese Hintergründe! Von der Bank selber bestätigt. Und die Hintergründe waren Frau Merk bekannt! Die Staatsanwaltschaft hat Hinweise aber nicht beachtet und ist Ermittlungspflichten nicht mal ansatzweise nachgekommen! Das ist das einzige, was wirkich 'Fakt' ist (also eine 'Verschwörung der bösen Bankmächte', zumindest deren kriminelle Aktivitäten).
Das wird auch von niemandem bestritten. Und das ist auch gar nicht der Streitpunkt, um den es hier geht.

Aber irgendwie scheint diese Diskussion hier eine seltsame Opposition zu entwickeln, die es so eigentlich gar nicht gibt. In den meisten Punkten herrscht ja ziemliche Einigkeit: das es im damaligen Verfahren Fehler gab, und zwar auf allen Seiten, dass die Finanzgeschichte eigentlich hätte thematisiert werden müssen, das die Manipulationsmöglichkeit durch die Frau (evtl. sogar mit Unterstützung der Bank) hätte geprüft werden sollen, das sowohl das Gutachten als auch die psychiatrische Einweisung in ihrer Richtigkeit fragwürdig sind, sowie die, sagen wir mal, problematische Rolle von Merk, und die eventuell strafrechtlich relevanten Handlungen der HVB, etc.

Es geht mir nur darum der Auffassung entgegen zu wirken, die Mollath zu einem Unschuldslamm zu machen versucht, das ein Opfer widriger bis böser Mächte sei, und eigentlich überhaupt nichts schlimmes gemacht habe. Im Gegenteil, der sogar mutig gegen die Bösheiten dieser Welt ankämpft, und deswegen (!) bestraft worden sei. Ganz so einfach, eindeutig und einseitig ist das nämlich nicht, und die Schwarzgeldgeschichte wischt auch nicht die Körperverletzungen vom Tisch.
Was hat man denn von dem Mann erwartet? Dass er sich hinsetzt, schweigt und alles über sich ergehen lässt
Niemand hat M den "Mund verboten" oder erwartet das er "schweigt". Er ist ja befragt worden, und er hat sich auch aussagewillig gezeigt, was bei Angeklagten ja -leider- oft nicht so ist. Nur muss man dann natürlich auf die gestellten Fragen eingehen, und wenn man das nicht macht, wird man irgendwann ermahnt, und irgendwann kann auch einem Richter da mal der 'Kragen' platzen. Konkret: Wenn der Richter etwa fragt: Wie war es denn am Tatabend, erzählen sie den Ablauf bitte mal aus ihrer Perspektive. Und der Angeklagte redet stattdessen wirr vom Krieg, von Briefen an den Papst, davon wie gut er Bin Laden findet, dass seine Frau Schwarzgeldgeschäfte betreibt, u.ä. Ist es da verwunderlich, dass man ihn bittet bei der Frage zu bleiben, und im Wiederholungsfalle auch das Wort abschneidet? Ich finde nicht. Und das war ja ein Problem, das er zu den eigentlichen Tatvorwürfen, etwa den Körperverletzungen, kaum etwas ausgeführt hat.

Und wenn die Verteidigung von Mollath diese Entlastungen selber nicht thematisiert in der Verhandlung, und sei es nur durch ihre eigene Befragung von Mollath, geschweige denn durch eigene Ermittlungen, weil Mollath seine eigenen Verteidiger teils aggressiv anfährt, und meint es besser zu können als seine professionelle Verteidigung, und sie öfters ausgetauscht hat, weil er nicht mit den Verteidigern wollte, oder diese nicht mit ihm, dann hat Mollath sich das ein Stückweit auch selbst zuzuschreiben, das seine Entlastungsversuche in Form der Schwarzgeldschichte nicht ernst genommen wurden. Noch nicht mal seine Verteidiger haben ihn anscheinend ernst genommen, obgleich diese ja nun gänzlich auf seiner Seite stehen (sollten). Man könnte auch ganz platt sagen: M hat sich ausgesprochen 'dumm' angestellt, und seine eigene Position und Verteidigung massiv geschwächt, zu allen Seiten hin.

Der Anfangsverdacht, der für die Staatsanwaltschaft notwendig ist, um ermitteln zu können, hat sich damals (!) nicht ergeben, weil man ihm anscheinend wegen seines dickköpfigen bis renitenten Auftretens und seiner konfusen Ausführungen nicht geglaubt hat. Das hat sich im Nachhinein eindeutig als Fehler erwiesen, war zum damaligen Zeitpunkt aber wegen der fehlenden Glaubwürdigkeit und der wirren Präsentation durchaus verständlich. Da muss man nicht gleich Verschwörung, Skandal oder Korruption schreien, auch wenn diese natürlich nicht ausgeschlossen sind. Das kann nämlich schlicht und ergreifend auch daran liegen, dass die Staatsanwaltschaft und die Kammer dies damals falsch eingeschätzt haben. Und mir erscheint das deutlich wahrscheinlicher, insbesondere wenn man sich mal den Verfahrensablauf betrachtet. Aber da kann ich mich natürlich auch irren. Das wird eine spätere Neuverhandlung (hoffentlich) aufklären.
 
Keine Sorge, da ich 1 Semester Psychologie studiert habe (oder versucht), ist da weniger die Gefahr gegeben, als dass ich mir nicht haargenau die Berufsbilder der macuser im Einzelnen merke.
Das Du es für möglich gehalten hast, ich könnte Psychiater sein, könnte ich fast persönlich nehmen :)

Im Ernst: Psychiater und Psychologen sind sich ja oft nicht grün, und oft in ausgeprägter Gegnerschaft, auch beim Thema Psychiatrie. So sind traditionell und tendenziell die Psychologen eher Psychiatrieskeptisch, wie ich übrigens auch, im Gegensatz zu Psychiatern. Aber das ist ein Thema für sich...
 
Siehst Du, soweit bin ich damals gar nicht gekommen.:p
 
Es geht mir nur darum der Auffassung entgegen zu wirken, die Mollath zu einem Unschuldslamm zu machen versucht, das ein Opfer widriger bis böser Mächte sei, und eigentlich überhaupt nichts schlimmes gemacht habe. Im Gegenteil, der sogar mutig gegen die Bösheiten dieser Welt ankämpft, und deswegen (!) bestraft worden sei.

Es waren keine bösen Mächte, sondern ein gezieltes Komplott, um ihn auszuschalten.

Ganz so einfach, eindeutig und einseitig ist das nämlich nicht, und die Schwarzgeldgeschichte wischt auch nicht die Körperverletzungen vom Tisch.

Es ist nicht eindeutig, aber man müsste die Vorwürfe komplett neu prüfen
vor dem Hintergrund, dass man ihn gezielt fertig machen wollte, und dann
entscheiden, ob etwas an den Vorwürfen dran ist, oder ob er wirklich nur
ein Opfer dieser Machenschaften ist und die Vorwürfe nicht haltbar sind.

Solange sollte man mal stark an den Vorwürfen zweifeln. Weil das ganze
Urteil auf zweifelhaften Beinen steht.
 
Niemand hat M den "Mund verboten" oder erwartet das er "schweigt".

Das sehen Zeugen der Verhandlung aber anders. Deine 'atmosphärischen' Vermutungen, warum der Richter 'genervt' gewesen sein könnte, helfen da nicht weiter, denn Du warst damals ja nicht dabei. Der Mann wollte seine Aussagen machen. Und der Richter hat ihn lautstark und gebieterisch davon abgehalten, so stellen Zeugen fest, und ein Schöffe bedauert gar die gesamte Situation. Könnte Herr Mollath schlicht verzweifelt gewesen sein, derrangiert wegen der kompletten Belastung, so dass es hätte auch vom Gericht berücksichtigt werden müssen? Wir wissen es nicht. Was wir aber wissen, sind die eindeutigen Anmerkungen von Strafrechtllern. Wie folgt...

Der Anfangsverdacht, der für die Staatsanwaltschaft notwendig ist, um ermitteln zu können, hat sich damals (!) nicht ergeben,

Genau dies stimmt aber eben nicht. Genau dies ist auch der Punkt, der heute angemahnt wird. Strafrechtler, die die Prozessakten durchgehen, schütteln den Kopf über den Prozessverlauf von richterlicher wie staatsanwaltlicher Seite und attestieren gravierende Verfahrensfehler. Unabhängig von Herrn Mollaths Verhalten! Auch bestätigen sie den Aussagen Herrn Mollaths, dass sie hinreichend stichhaltig und genau seien (damals !), um seinerzeit bereits Ermittlungen einzuleuten bzw. Herrn Mollaths Aussagen unbedingt gegenzuprüfen, was aber alles nicht geschehen ist.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/f...wirft-justiz-gravierende-fehler-vor-1.1526369

Aber irgendwie scheint diese Diskussion hier eine seltsame Opposition zu entwickeln, die es so eigentlich gar nicht gibt.

Du unterschlägst schlicht immens wichtige Sachverhalte bzw. deutest sie um, indem Du festhalten möchtest, dass ein seinerzeit vielleicht auffälliger Ankeklagter krank und kriminell gewesen sei. Dass Herr Mollath seinerzeit vielleicht verhaltensauffällig gewesen sein mag (hatte ich schon wiederholt geäußert), ist unstrittig. Aber in dem Zusammenhang, nämlich den rechtlichen Versäumnissen und Verfahrensproblemen, völlig irrelevant.

Aber vielleicht ist es so, wie LosDosos es schon angedeutet hatte. Du als Psychologe nimmst Stellung ein. Da hat ein als Kranker Diagnostitizierter dann eben krank zu sein, weil es ein Kollege oder eine Akte eben so festhält? Vielleicht sogar kriminell? Aber was ist, wenn vieles (so kann es zumindest erscheinen) einen Anlass hat und wenn gar schwerwiegende Manipulationen stattgefunden haben? Wie es scheint, würdest du dennoch darauf bestehen, dass in Akten Herr Mollath als krank und kriminell festgeschrieben worden ist? Zumindest stellst du eher nachsichtige Vermutungen an, warum ein Richter komplett die Fassung verliert, statt hinzunehmen, dass er seinen Aufklärungspflichten nicht nachgekommen ist.

Herrn Mollaths Befindlichkeiten spielen dabei nämlich gar keine Rolle. Dass er so oder so Hilfe brauchte, dagegen sehr wohl. Aber hat man ihm geholfen?

Letzten Endes geht es um die schwerwiegenden Verfahrensfehler von Anfang an. Diese s i n d auffällig. Dies wird gutachterlich wie auch von Zeugen seinerzeit bestätigt. Und augenscheinlich, so zumindest ebenfalls aus berufenem Mund festgestellt, ist Herr Mollath heute zumindest ein Mann bei ganzer Gesundheit. Und seine Aussagen in Zusammenhang der Banken-Kriminalität haben sich als wahr herausgestellt...
 
Meine Güte, was ist eigentlich so schwer zu verstehen? Der Typ wurde u.a. wegen Körperverletzung angeklagt und als er sich zur Sache äußern soll, erzählt er wirr etwas von der Toten Oma, den bösen Banken und dem Ponyhof und das Fischgrütze den Weltfrieden bringt.

Ich weiss ja nicht, aber liegt es da so fern, dass man den Typ für bekloppt hält??? Ja, bzgl. der Banken hat er Recht gehabt. Und? War es ein Prozess, bei dem es um Banken ging? Hätte er in diesem Prozess einfach die Klappe gehalten, seine Verteidiger hätten das vermutlich mit geringer Strafe, vermutlich Bewährung, ausgebügelt. Und dann hätte er zu BILD-Zeitung oder dem Papst laufen können und alles über die Banken rauslassen dürfen. Aber halt nicht im Prozess.

Wenn Du morgen vor dem Richter stehst und wirst angeklagt, weil Du z.B. einen Verkehrsunfall verursacht hast und erzählst was von den Bienen des Friedens in Kirigistan, dann kann es Dir auch passieren, dass du eingbuchtet wirst, wenn du noch glaubhaft machst, dass du zeitgleich ne Gefahr für andere bist.
 
Wenn Du morgen vor dem Richter stehst und wirst angeklagt, weil Du z.B. einen Verkehrsunfall verursacht hast und erzählst was von den Bienen des Friedens in Kirigistan, dann kann es Dir auch passieren, dass du eingbuchtet wirst, wenn du noch glaubhaft machst, dass du zeitgleich ne Gefahr für andere bist.

Wenn man weiß, dass man nicht schuld ist und ein Komplott dahintersteckt,
dann erzählt man das eben. Auch wenn es wirr und unglaublich klingt und
es "taktisch klüger" wäre, das Maul zu halten und eine Strafe in Kauf zu nehmen.
 
Meine Güte, was ist eigentlich so schwer zu verstehen?
Unbestätigten Gerüchten zufolge soll gelegentlich mal jemand den in den vorhergehenden postings erschienenen links gefolgt sein und dadurch festgestellt haben, daß die Welt doch nicht so einfach ist. Aber, wie gesagt, das sind unbestätigte Gerüchte und ich halte nach meinen bisherigen Erfahrungen so etwas für unwahrscheinlich.


Achtung: das obenstehende posting könnte Spuren von Ironie enthalten.
 
Das sehen Zeugen der Verhandlung aber anders.
Du beziehst Dich auf den Schöffen? Aber auch der sagt nicht aus, dass Mollath schweigen musste.
Genau dies stimmt aber eben nicht. Genau dies ist auch der Punkt, der heute angemahnt wird. Strafrechtler, die die Prozessakten durchgehen, schütteln den Kopf über den Prozessverlauf von richterlicher wie staatsanwaltlicher Seite und attestieren gravierende Verfahrensfehler.

Und andere Strafrechtler bestreiten das, und auch das BGH hat den Fall schon geprüft, zwar nicht auf Verfahrensfehler, aber auf Rechtsfehler. Und keine Beanstandung gefunden.
Unabhängig von Herrn Mollaths Verhalten! Auch bestätigen sie den Aussagen Herrn Mollaths, dass sie hinreichend stichhaltig und genau seien (damals !), um seinerzeit bereits Ermittlungen einzuleuten bzw. Herrn Mollaths Aussagen unbedingt gegenzuprüfen, was aber alles nicht geschehen ist.
Noch mal: Da habe ich nicht widersprochen, sondern nur der Verschwörungsdenke, die sich hier im Thread bei einigen breit macht. Und selbst der Strafrechtler Müller, auf den Du Dich beziehst, wendet sich entscheiden gegen diese angeblichen Vorsatz. Dieses Unterlassen der Nichtermittlung kann man nämlich weitaus plausibler auch ganz anders begründen.

Ich zitiere mal den betreffenden Strafrechtler:
Sehr geehrte Kommentatoren,
für ein absichtliches "Verschwindenlassen" des Hinweisgebers infolge vorsätzlichen Zusammenwirkens von Justiz und Psychiatrie (wie in der Sowjetunion) zum Vorteil der Frau M. und einiger Steuerhinterzeher sehe ich bislang keine Hinweise - es erscheint mir auch ziemlich unwahrscheinlich. Aber für Fehler auf beiden Seiten (Justiz und psychiatrische Gutachter) gibt es durchaus Anhaltspunkte.
Lasst doch mal die Kirche im Dorf. Der Fall ist auch so schon verfahren genug, da muss man nicht auch noch Konstruktionen reinbringen, die unangemessen und abwegig sind.
Du unterschlägst schlicht immens wichtige Sachverhalte bzw. deutest sie um, indem Du festhalten möchtest, dass ein seinerzeit vielleicht auffälliger Ankeklagter krank und kriminell gewesen sei. Dass Herr Mollath seinerzeit vielleicht verhaltensauffällig gewesen sein mag (hatte ich schon wiederholt geäußert), ist unstrittig. Aber in dem Zusammenhang, nämlich den rechtlichen Versäumnissen und Verfahrensproblemen, völlig irrelevant.
Das ein Verhalten eines Angeklagten in einem Prozess nicht relevant sei, ist nun wahrlich eine gewagte Aussage. Und natürlich ist Glaubwürdigkeit bei Gericht wichtig, insbesondere bei Aussage gegen Aussage Konstellationen, wie sie in dem Fall zumindest teilweise gegeben war. Und wenn einem Angeklagten Gewalttaten vorgeworfen werden, und er sich im Prozess selbst aggressiv verhält, ist das nicht gerade eine Entlastung des Gewaltvorwurfes, um es mal vorsichtig zu formulieren.

Aber vielleicht ist es so, wie LosDosos es schon angedeutet hatte. Du als Psychologe nimmst Stellung ein. Da hat ein als Kranker Diagnostitizierter dann eben krank zu sein, weil es ein Kollege oder eine Akte eben so festhält? Vielleicht sogar kriminell?
Bleib doch bitte sachlich. Das kein (!) kollegiales Verhältnis vorliegt, habe ich doch schon gesagt. Zweitens gibt es auch tatsächliche Kollegen des Gutachters, die dem Kollegen widersprechen. Versuche also bitte nicht Standesdünkel dort zu platzieren, wo es Dir passt, und es wegzulassen, wo es Dir nicht passt. Und ob jemand kriminell ist, kann auch ein Psychiater gar nicht festlegen, weil das schlicht nicht zu seinem Kompetenzbereich gehört. Dafür gibt es Juristen.

Zweitens habe ich nirgends gesagt, dass Mollath krank sei, wie auch, ich kann dies nicht beurteilen, nicht aus Kompetenzgründen, und auch nicht, weil das Gutachten gar nicht öffentlich ist. Ich zitiere mal einen Satz von mir aus der vorherigen Threadseite, in dem ich von einem "dickköpfigen bis renitenten Auftreten und seiner konfusen Ausführungen" sprach, auch sein aktenkundig aggressives Verhalten habe ich erwähnt, etwa gegen seine Verteidiger. Von krank habe ich nirgends gesprochen, ich käme sogar nicht auf die Idee dies zu vermuten, weil Renitenz, Konfusion und Aggressivität nicht unbedingt pathologisch sein müssen, und es in der Regel auch nicht sind. Ich habe auch mehrfach erwähnt, dass dieses Gutachten anscheinend zweifelhaft ist. Im Gegensatz zu Dir lege ich mich nur nicht darauf fest, dass es falsch ist, einfach weil ich das nicht beurteilen kann.
Aber was ist, wenn vieles (so kann es zumindest erscheinen) einen Anlass hat und wenn gar schwerwiegende Manipulationen stattgefunden haben? Wie es scheint, würdest du dennoch darauf bestehen, dass in Akten Herr Mollath als krank und kriminell festgeschrieben worden ist? Zumindest stellst du eher nachsichtige Vermutungen an, warum ein Richter komplett die Fassung verliert, statt hinzunehmen, dass er seinen Aufklärungspflichten nicht nachgekommen ist.
Wenn schwerwiegende Manipulationen stattgefunden haben, muss man dies natürlich angehen. Aber man muss auch nicht gleich jeder Behauptung nach Manipulationen Glauben schenken, das machen Angeklagte ja nicht gerade selten, dass sie an ihre Unschuld festhalten, und teils seltsame Begründungen angeben, warum man sie bestraft hat. Einfach mal abwarten, was eine erneute Prüfung ergibt.

Und wenn Du Manipulationen schwerwiegender Art vermutest, dann sage doch bitte mal welche Du meinst, und lasse es nicht vage angedeutet stehen.
Herrn Mollaths Befindlichkeiten spielen dabei nämlich gar keine Rolle. Dass er so oder so Hilfe brauchte, dagegen sehr wohl. Aber hat man ihm geholfen?
Hilfe in welcher Hinsicht? Juristisch? Hat man doch versucht, er hatte ja Verteidiger, und hat auch jetzt vermutlich einen. Und es gibt ja allerlei Unterstützer, auch auf juristischer Ebene. Oder meinst Du psychiatrisch? Da läßt er sich ja nicht helfen, weil er jegliche Behandlung ablehnt, und sogar eine Untersuchung ablehnt. Wie sollte ihm da geholfen werden, wenn er dies nicht zuläßt? Oder meinst Du Hilfe um ihn aus der Psychiatrie rauszuholen? Die gibt es doch auch. Oder meinst Du mit Hilfe etwas anderes?
Letzten Endes geht es um die schwerwiegenden Verfahrensfehler von Anfang an. Diese s i n d auffällig. Dies wird gutachterlich wie auch von Zeugen seinerzeit bestätigt. Und augenscheinlich, so zumindest ebenfalls aus berufenem Mund festgestellt, ist Herr Mollath heute zumindest ein Mann bei ganzer Gesundheit. Und seine Aussagen in Zusammenhang der Banken-Kriminalität haben sich als wahr herausgestellt...
Erneut: kein Widerspruch. Nur dahingehend, dass es durchaus gute Gründe dafür gibt, warum die Schwarzgeldgeschichte damals nicht verfolgt wurde, ohne gleich Skandal, Komplott u.ä. zu vermuten.
 
Du beziehst Dich auf den Schöffen? Aber auch der sagt nicht aus, dass Mollath schweigen musste.

Wenn ein Richter anordnet (und zwar lautstark, wie Zeugen berichten), über bestimmte Aussagen zu schweigen… Wenn dieser mit Saalverweis gar droht… Mmmh… Dann ist das für mich eindeutig, dass der Angeschriene zu schweigen habe… Denn sonst muss er ja den Saal verlassen. Aber is ja klar: er sollte ja nur über 'bestimmte Dinge' schweigen… So kann man es sich ja auch hindrehen. Warum sollte der Angeklagte auch komplizierte Hintergründe darlegen dürfen, die ihn entlasten können, wenn der Richter die garnicht hören möchte... ;)

Noch mal: Da habe ich nicht widersprochen, sondern nur der Verschwörungsdenke, die sich hier im Thread bei einigen breit macht.

Tja, dass viele Leute an einem Komplott beteiligt sind, das will man niemals wahrhaben. Nichts will man wahrhaben, was nicht sein soll. Zumindest bankintern gab es das aber... Und ansonsten genügt es ja auch, dass ein System aus vielen einzelnen Stellen komplett versagt und manipulierbar ist. Man wird ermitteln müssen, ob sich hier unterschiedliche Seiten aber womöglich auch zusammengefunden (vielleicht Nutznießerschaften bestehen) oder sich nur 'unglücklich' ergänzt haben. Die schweren Verfahrensfehler (ob willentlich oder 'launisch') bleiben aber so oder so bestehen…Und ihre Auffälligkeit, die lässt nunmal aufmerken. In dem Zusammenhang generell ganz interessant: die Kritik von Ex-Richter Frank Fahsel an vielen seiner Kollegen und an Seilschaften, die es im Justizsystem gibt...
http://www.suendenregister.de/?p=61

Das ein Verhalten eines Angeklagten in einem Prozess nicht relevant sei, ist nun wahrlich eine gewagte Aussage. Und natürlich ist Glaubwürdigkeit bei Gericht wichtig, insbesondere bei Aussage gegen Aussage Konstellationen, wie sie in dem Fall zumindest teilweise gegeben war.

Aussage gegen Aussage! Richtig. Denn selbst die angezeigte 'Gewalt' stand ja bereits auf wackeligen Füßen. Dem voraus gingen vor allem die Drohungen seiner Frau, die von Zeugen bestätigt worden sind: ihn fertig zu machen usw., wenn er ihre kriminellen Aktivitäten anzeige. Was aber überhaupt nicht wackelig war: Die bereits vorangegangene Anzeige Herrn Mollaths, die schlicht nicht verfolgt worden ist. Und übrigens: der Revisionsbericht der Bank, der 17seitig zu dem Ergebnis kam, dass „alle nachprüfbaren Behauptungen sich als zutreffend herausgestellt“ hatten, war bereits 2003 erstellt worden. Das hätte man bereits rauskriegen können. Damals.
http://www.berliner-zeitung.de/poli...ingt-ministerin-in-not,10808018,20861346.html

Hilfe in welcher Hinsicht?

Stellst Du Dich jetzt absichtlich dumm? Ich meine, er hat von dem angekündigten Vorhaben seiner Frau berichtet! Er hatte (wie festgestellt worden ist) genügend Hinweise bzgl. der Hintergründe, die er aber vor Gericht gar nicht vortragen durfte. Hinreichend zumindest selbst für die Bank, seine Hinweise umgehend überprüfen zu lassen. Hinreichend genug, dass die Bank feststellen musste: die stimmen alle, die Vorwürfe... Es sollte doch aufstoßen, dass eine Bank eine Anzeige überprüft... aber nicht die Staatwaltschaft.

Also, noch einmal: Eine Bank überprüft die als 'wirr' dargestellten Hinweise eines als 'Verrückten' diffamierten Anzeigenden? Bitte, was?!? Das tun die einfach? DIE tun das? Nicht aber die Staatsanwaltschaft...

Ebenso sollte aufstoßen, dass eine Bank dann sogar zu Ergebnissen kommt (nämlich kriminelle Machenschaften intern) und diese selber dann nicht zur Anzeige bringt, trotz Anzeigepflicht.

Augenscheinlich befand sich Herr Mollath aber auch in Not. Zu Recht, wenn man die Ankündigungen seiner Frau hinzuzieht. Und natürlich wollte er sich nicht als 'psychisch Kranker' abstempeln lassen. Es hätte andere Wege der Hilfe bedurft. Zum Beispiel: hinhören und überprüfen! Nichts anderes wäre auch die Pflicht (die versäumte) des Gerichts gewesen. Zunächst einmal vielleicht: seine Anzeige sachgemäß zu behandeln. Man wäre zu dem Ergebnis gelangt, das die Bank-Gutachter später dann auch freigaben... Aber so eine Art der Hilfe... Angesichts eines Mannes, der bereits in eine seelische Not getrieben worden war (wie er übrigens auch in seiner ersten Anzeige bereits vermerkt hatte), das ist natürlich zu viel verlangt...

Heute noch finde ich dagegen bald unfassbar, dass die zur Zeit des Verfahrens verwendeten Grundlagen zur Feststellung Herrn Mollaths forensicher Unterbringung ohne zweiten psychiatrischen Gutachter „weitestgehend nach Aktenlage" akzeptiert worden sind. Man beurteilte den Mann, ohne ihn hinreichend überhaupt gesprochen zu haben, als „gemeingefährlich“. Das nenne ich mal pflichttreu und sachverständig... Na ja, oder das Gegenteil davon.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/n...hoeffe-kritisiert-mollath-verfahren-1.1523589
http://www.taz.de/Streit-um-Psychiatrie-Einweisung/!83953/

Aber gut, lassen wir das letzte Wort Lars_Munich. Sein Zynismus ist unfassbar genug, um sich überhaupt keine Fragen mehr zu stellen... Im Falle Herrn Mollaths wären die potentiellen Antworten vielleicht auch allzu bitter. Eben angesichts eines Systems, das gar nicht 'verschworen' sein muss. Aber das mit Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit überhaupt nichts gemein hat. 7 Jahre Inhaftierung sprechen da Bände.
 
Wenn ein Richter anordnet (und zwar lautstark, wie Zeugen berichten), über bestimmte Aussagen zu schweigen… Wenn dieser mit Saalverweis gar droht… Mmmh… Dann ist das für mich eindeutig, dass der Angeschriene zu schweigen habe… Denn sonst muss er ja den Saal verlassen. Aber is ja klar: er sollte ja nur über 'bestimmte Dinge' schweigen… So kann man es sich ja auch hindrehen. Warum sollte der Angeklagte auch komplizierte Hintergründe darlegen dürfen, die ihn entlasten können, wenn der Richter die garnicht hören möchte...
Das sagt nur aus, dass der Angeklagte auf die Fragen des Richters zu antworten hat, und wenn er dies nicht macht, wird er angemahnt. Das ist Usus in Gerichtssälen.

Und es gibt in Gerichten eine relativ einfache Möglichkeit auch das zur Sprache zu bringen, was Richter oder Staatsanwälte nicht befragen, es gibt nämlich Verteidiger, und die haben auch ein Fragerecht ;)

Hat man denen die Befragung verboten, oder was vermutest Du da? Oder waren auch seine Verteidiger Teil des Komplotts?
Tja, dass viele Leute an einem Komplott beteiligt sind, das will man niemals wahrhaben. Nichts will man wahrhahen, was nicht sein soll. Aber es genügt ja auch, dass ein System aus vielen einzelnen Stellen komplett versagt. Man wird ermitteln müssen, ob sich hier unterschiedliche Seiten zusammengefunden oder nur 'unglücklich' ergänzt haben. Die schweren Verfahrensfehler (ob willentlich oder 'launisch') bleiben aber bestehen…Und ihre Auffälligkeit, die lässt nunmal aufmerken.
Wenn ein Komplott vorliegt, bin ich gerne bereit, den als wahr anzunehmen. Nur nehme ich nicht jede Komplottbehauptung schon als wahr hin. Dazu bedarf es schon etwas mehr als nur Behauptungen.
Aussage gegen Aussage! Richtig. Denn selbst die angezeigte 'Gewalt' stand ja bereits auf wackeligen Füßen. Dem voraus gingen vor allem die Drohungen seiner Frau, die von Zeugen bestätigt worden sind: ihn fertig zu machen usw., wenn er ihre kriminellen Aktivitäten anzeige. Was aber überhaupt nicht wackelig war: Die bereits vorangegangene Anzeige Herrn Mollaths, die schlicht nicht verfolgt worden ist. Und übrigens: der Revisionsbericht der Bank, der 17seitig zu dem Ergebnis kam, dass „alle nachprüfbaren Behauptungen sich als zutreffend herausgestellt“ hatten, war bereits 2003 erstellt worden. Das hätte man bereits rauskriegen können. Damals.
http://www.berliner-zeitung.de/poli...ingt-ministerin-in-not,10808018,20861346.html
Klar standen die Gewaltvorwürfe auf wackligen Füssen, und klar war die größere Glaubwürdigkeit der Ehefrau massgeblich an der Entscheidung gegen Mollath beteiligt. Die Sachbeschädigungen und die Aggressionen während des Prozesses sind allerdings deutlich weniger wackelig.

Stellst Du Dich jetzt absichtlich dumm? Ich meine, er hat von dem angekündigten Vorhaben seiner Frau berichtet! Er hatte (wie festgestellt worden ist) genügend Hinweise bzgl. der Hintergründe, die er aber vor Gericht gar nicht vortragen durfte. Hinreichend zumindest selbst für die Bank, seine Hinweise sogar überprüfen zu lassen. Hinreichend genug, dass die Bank feststellen musste: die stimmen alle, die Vorwürfe... Es sollte doch aufstoßen, dass eine Bank eine Anzeige überprüft... aber nicht die Staatwaltschaft. Ebenso sollte aufstoßen, dass eine Bank zwar zu Ergebnissen kommt (nämlich kriminelle Machenschaften intern) und diese selber dann nicht zur Anzeige bringt, trotz Anzeigepflicht.
Das die Bank das prüft, heisst nicht, dass auch ein Gericht das automatisch prüfen muss. Warum man dies nicht gemacht hat, habe ich schon ausgeführt. Natürlich nur als Vermutung, wie es auch bei Dir der Fall ist.
Augenscheinlich befand sich Herr Mollath aber auch in Not. Zu Recht, wenn man die Ankündigungen seiner Frau hinzuzieht. Aber natürlich wollte er sich nicht als 'psychisch Kranker' abstempeln lassen. Es hätte andere Wege der Hilfe bedurft. Zum Beispiel: hinhören und überprüfen! Zunächst einmal vielleicht: seine Anzeige sachgemäß zu behandeln. Man wäre zu dem Ergebnis gelangt, das die Bank-Gutachter später dann auch freigaben... Aber so eine Art der Hilfe... Angesichts eines Mannes, der bereits in eine seelische Not getrieben worden war (wie er übrigens auch in seiner ersten Anzeige bereits vermerkt hatte), das ist natürlich zu viel verlangt...
Klar ist das eine Notlage vor Gericht zu stehen, und natürlich lässt man sich nicht gerne zwangsweise begutachten. Das ist bei jedermann so, aber nicht jedermann geht mit dieser Notlage so um, wie es Mollath gemacht hat, indem er während des Verfahrens die Reifen der Beteiligten zerstochen hat, indem er seine Anwälte in Freiheitsberaubung nimmt, etc pp. Und ganz alleine muss sich niemand einem Gerichtsverfahren aussetzen, dafür gibt es Verteidiger, die dem Angeklagten zur Site stehen, wenn er es denn zulässt.
Heute noch finde ich dagegen bald unfassbar, dass die zur Zeit des Verfahrens verwendeten Grundlagen zur Feststellung Herrn Mollaths forensicher Unterbringung ohne zweiten psychiatrischen Gutachter „weitestgehend nach Aktenlage" akzeptiert worden sind. Man beurteilte den Mann, ohne ihn hinreichend überhaupt gesprochen zu habe, als „gemeingefährlich“.
Das hat man ja nicht aus 'Bosheit' gemacht, nach Aktenlage, Prozess- und Stationsbeurteilung zu diagnostizieren, sondern weil er sich einer Untersuchung verweigert hat, mehrmals. Und es gab auch nicht nur einen Gutachter, sondern mehrere, einem hat Mollath aber kein Aussagerecht zugesprochen. Ein anderer hat sich wegen Befangenheit aus dem Prozess genommen. Und seitdem gibt es alljährlich rechtlich verpflichtende Prüfungen der Einweisungsvoraussetzungen, ebenfalls von psychiatrischer Seite.
Aber gut, lassen wir das letzte Wort Lars_Munich. Sein Zynismus ist unfassbar genug, um sich überhaupt keine Fragen mehr zu stellen... Im Falle Herrn Mollaths wären die potentiellen Antworten vielleicht auch allzu bitter. Eben angesichts eines Systems, das gar nicht 'verschworen' sein muss. Aber das mit Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit überhaupt nichts gemein hat. 7 Jahre Inhaftierung sprechen da Bände.
Ne, ich möchte Lars da schon widersprechen:
Hätte er in diesem Prozess einfach die Klappe gehalten, seine Verteidiger hätten das vermutlich mit geringer Strafe, vermutlich Bewährung, ausgebügelt.
Den Mund halten sollte man dann nicht, ausser der Verteidiger rät einem dazu. Aber wenn man sich einlässt, sollte man auf die gestellten Fragen eingehen.

Und eine geringe Strafe hätte er nicht bekommen, nicht bei der Schwere der Vorwürfe und dem Alter des Angeklagten. Und Bewährung m.E. erst Recht nicht, das wäre auch kaum mit der von ihm ausgehenden Gefährlichkeit für Prozessbeteiligte vereinbar. Da hilft auch wenig, dass er nicht vorbestraft war.

Man ging ja davon aus, dass er sehr gefährlich ist, weil er während (!) des Prozesses gegen allerlei am Prozess Beteiligte vorgegangen ist, insbesondere in Form vom Sachbeschädigungen, teils aber auch in aggressiver und nötigender Form. Hätte man ihn dann frei gelassen oder für schuldfähig erklärt und Bewährung ausgesprochen, und es wäre etwas passiert, sei es der Frau, ihrem neuen Freund, den Gerichtsvollziehern, dem Anwalt der Ehefrau, und wem er noch alles angegangen ist, wäre gleichfalls ein Riesenaufschrei in der Öffentlichkeit gewesen. Diesmal dann nicht, weil man ihn inhaftiert hat, sondern weil man ihn nicht inhaftiert hat.
 
Mit Verlaub - passiert das nicht schon länger?
Wie wäre es mal mit etwas mehr Sachlichkeit und etwas weniger persönlichen Angriffen?

Es ist ja OK, dass Dir meine Meinung nicht passt, mir ergeht es bei manchen Meinungen auch so, nur versuche ich dann sachlich Stellung zu nehmen. Solltest Du auch mal probieren, das hat nämlich allerlei Vorteile :)
 
Wie wäre es mal mit etwas mehr Sachlichkeit und etwas weniger persönlichen Angriffen?
Nöö, warum? Dein "sich dumm stellen" ist eine perfide Methode und so läßt sich eh kein vernünftiges Gespräch führen. Ich bin viel zu lange im Außendienst bei Kunden unterwegs gewesen, um auf solche Tricks noch reinzufallen. Da habe ich dann nur noch Spott für übrig.
 
Nöö, warum? Dein "sich dumm stellen" ist eine perfide Methode und so läßt sich eh kein vernünftiges Gespräch führen. Ich bin viel zu lange im Außendienst bei Kunden unterwegs gewesen, um auf solche Tricks noch reinzufallen. Da habe ich dann nur noch Spott für übrig.
Wo habe ich mich denn dumm gestellt? Bin gespannt.

Und warum man bei Diskussionen besser sachlich als persönlich argumentieren sollte, ist Dir wirklich nicht klar? Soll ich Dir das mal erklären?
 
hast Du nicht verstanden? Ich lasse mich auf solche Spielchen nicht ein. Und frage jetzt um Himmels Willen nicht, was ich mit "Spielchen" meine. Angesichts deiner Ausbildung weißt Du sehr genau wovon ich spreche.
Angesichts meiner Ausbildung weiss ich (bzw habe eine Vermutung), was Du gerade versucht, das stimmt :)

Aber mal im ernst: dieser Thread war bisher für einen Justizthread recht sachlich und mit einem halbwegs höflichen Umgangston, sogar überraschenderweise, wenn man dies mal mit anderen Justizthreads hier vergleicht. Und ich wäre Dir dankbar, wenn Du nicht versuchen würdest, diesen Thread wieder auf das übliche Niveau zu senken...
 
Aber mal im ernst: dieser Thread war bisher für einen Justizthread recht sachlich und mit einem halbwegs höflichen Umgangston, sogar überraschenderweise, wenn man dies mal mit anderen Justizthreads hier vergleicht. Und ich wäre Dir dankbar, wenn Du nicht versuchen würdest, diesen Thread wieder auf das übliche Niveau zu senken...

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