lars_munich
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Okay, also auf Privatgrundstück weniger Rechte.
Ja. Wäre es eine Strasse im öffentlichen Verkehr, könnte man sicher mit Unverhältnismäßigkeit kommen. Auf Privatparkplätzen sicher nicht. Ich bin mir sicher, dass es am Flughafen eine Parkplatzordnung gibt, die an der Einfahrt aushängt. Und das steht sicher drin, dass nur in gekennzeichneten Bereichen geparkt werden darf. Tust du das nicht, kann der Besitzer umsetzen. Völlig egal, ob Du behindert hast oder er an der Stelle sein Auto parken will oder ihm das einfach nur Spass macht. Darauf kommt es nicht an.
Somit sehe ich hier keine Chance. Du müsstest quasi darlegen, dass du nicht wusstest, dass man da nicht parken darf. Das setzt voraus, dass es keine Parkplatzordnung etc. gibt. Halte ich für unwahrscheinlich. Und selbst wenn nicht, könnte noch jeder argumentieren, dass es gelebte Praxis ist, nur in Markierungen zu parken und man das wissen muss.
*Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung.
Ja, aber wenn er keine Fotos hat, kann er ja nichts beweisen.
Nun, ob er wirklich keine Fotos hast, weisst Du vermutlich nicht. Aber was auf jeden Fall geht, ist die Zeugenaussage. Wenn der Betreiber den Abschlepper gerufen hat, dann hast Du eine Aussage und noch den Abschleppet als Zeugen. Ob Du damit vor Gericht durchkommst, das abzustreiten? Ein Richter wird einen Flughafen-Parkplatzbetreiber jetzt erst mal nicht als unseriös einstufen und da ist die Glaubwürdigkeit durchaus da.
Aber, wie gesagt, hast Du Lust, Zeit und eine Rechtsschutzversicherung kannst du alles probieren. Hast du etwas davon nicht, ist es klüger zu zahlen. Mehr kann man dazu eigentlich nicht sagen. Ich persönlich denke, dass die Chancen, dass du vor Gericht gewinnst, ziemlich klein sind. Wie gesagt, das gilt für die Situation auf dem Privatparkplatz, draussen wäre es anders.