Wohngeld ohne Arbeitslosenmeldung

er will sich ja nicht arbeitslos melden wegen der gkv.
 
Jup. Kann eben trotzdem sein, dass die Möglichkeit ALG II da eine Rolle spielt.

Es geht ja um Zuständigkeiten wenn wann wer was wie. Studenten z.B. können kein ALG und kein Wohngeld bekommen, weil Arbeitsamt und Wohngeldstelle für sie nicht zuständig sind. Da kannst du auch nichts dran drehen.

Gilt so ähnlich wenn du aus der Bundeswehr ausscheidest und noch in der Wiedereingliederung bist.

Fakt kann dann eben sein:
Wir sind nicht zuständig.
Und nu?
Betteln gehen oder arbeitslos melden und ALG II beziehen.
 
Das ist eben so das Ding. Arbeitslos melden- dann die Private Krankenkasse- die für Rollstuhlfahrer einige Vorteile bietet verlassen- wäre ein Weg den ich ungern gehen würde- wenn es nicht anders geht- muss es natürlich.
 
studenten können durchaus wohngeld bekommen, wenn sie die voraussetzungen erfüllen. kenne zunindest 2.
 
Nachvollziehbar.

Die Wohngeldstelle kann dich aber auch beraten. Dabei wird ja nichts entschieden. Solange du keinen Antrag stellst, ist es auch nicht offiziell.
 
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jedenfalls werde ich jetzt mal Vor Ort fragen- Problem gelöst.
 
Wird dann halt kein "Meisterstück". :hehehe:
Und die Nachsorge hinsichtlich Funktionsprüfung wird nicht von der großbusigen 25-jährigen Schwester Susi sondern von der dicken Schwester Hildegard mit dem leichten Bartansatz durchgeführt. :teeth:
 
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Vielleicht sollte ich doch zur PKV wechseln. Das mit Susi wusste ich nicht...
 
Ich meine ob es von vorn herein nicht bewilligt wird wenn man sich nicht gleichzeitig Arbeitslos meldet?

ALG I / II und Wohngeld schließen sich sogar aus.

[EDIT] Dies gilt jedenfalls dann, wenn wir hier von einem Erwerbslosen ohne jegliches eigenes Einkommen reden. Es gibt bei ALG II als Zuschuss sowie einigen weiteren Sozialleistungen Fallkonstellationen, in denen Wohngeld vorrangig zu beantragen ist. [/EDIT]

Man kann nur das eine oder das andere beziehen, aber nicht beides gleichzeitig bzw. zusammen.

Ob Du tatsächlich allein mit Wohngeld auskomst, ist letztlich ein Rechenexempel. Hier müsstest du dich schlau machen, was es bei dir konkret an Wohngeld gibt (evtl. vor Ort oder anhand eines Online-Wohngeldrechners).

Wenn Du aber arbeitslos bist und demnach aktuell über gar kein Einkommen verfügst, dürfte eigentlich finanziell immer ALG I und/oder ALG II finanziell besser sein.

Bei ALG (Arbeitslosengeld) gilt als Grundsatz, dass Du Anspruch auf Übernahme von angemessenen Wohnkosten samt Nebenkosten hast plus eine sog. frei verfügbaren Betrag, der m.W. derzeit irgendwo bei knapp 400 € monatlich liegt.

Im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit gibt es normalerweise ALG I, das sich auf 60 % des letzten Gehalts beläuft. Wenn das die Summe aus dem eben genannten Grundsatz bei Dir übersteigt, wars das. Liegt es darunter (Beispiel: man bekommt nur 500 € ALG I), ist ein Aufstocken durch ALG II möglich, wie übrigens auch bei allen anderen Arten von niedrigem Einkommen auch. Hier gilt als Rechenfaustformel: 100 € Freibetrag, bis 1000 € werden 80 % des bereits vorhandenen Einkommens abgezogen; bei allem, was über 1000 € vorhandenem Einkommen liegt, werden 10 % hiervon vom grundsätzlich gegebenen ALG II-Anspruch abgezogen.

Das nur als grober Überblick. Bei Schwerbehinderten dürften weitere Sonderregelungen greifen; hier bitte durch eigene Recherche oder Rat bei einem Anwalt oder einer gemeinnützigen Stelle selber weiter schlau machen. :)
 
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Alles jut ich nerv das Arbeitsamt und wenn die nicht wollen- es gibt ja noch ein paar mehr Ämter...^^
 
alles ganz nett, aber er will sich wegen pkv nicht arbeitslos melden.


stimmt nicht ;)

Hab meinen Ursprungstext konkretisiert.

Ich ging davon aus, dass wir hier von gar keinem vorhandenen Einkommen reden. Da ist Wohngeld immer deutlich niedriger als ALG I/II und kann deshalb die ALG I/II-Hilfsbedürftigkeit nicht entfallen lassen; folglich hat Wohngeld hier nach § 7 WohnGG auch keinen Vorrang.
 
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