Wohngeld ohne Arbeitslosenmeldung

nur, daß der ganze thread sinnlos ist. du fragst, ob du das beantragen kannst - was von vornherein klar war, da man alles beantragen kann.

dann fragt du nach den voraussetzungen - was du dir leicht selbst über google beantworten kannst.

am ende stellst du den antrag nun doch - wozu also der thread?
 
Es war ja frühestens NACH der ersten Antwort klar. Wenn auch nicht wirklich - weil die Antwort so formuliert war das niemand wissen kann ob es ernst gemeint war oder nicht. Deine Links beantworten meine Fragen wie ich ja schon gesagt habe- NICHT- genauso wie alles was ich ergoogelt habe das NICHT tut. es ist also keineswegs leicht. Sondern nur auf 2 Wegen zu klären, Antrag Stellen oder direkt beim Amt nachfragen.
Ich hab auch nicht danach gefragt sondern Festgestellt das etwas anderes ALG für mich nicht möglich ist- weil ich dafür wahrscheinlich insgesamt nicht lange genug garbeitet habe.
Um Fragen zu stellen die nichts mit Apple zu tun haben ist dieser Bereich des Forums ja gerade da...
 
Soviel ich weiss, muss man sich arbeitslos melden, wenn man arbeitsfähig ist... ich will nur davor warnen das man glauben könnte solange die GKV weiterläuft ist alles in Ordnung.
Aber, ich mache ausdrücklich keine Beratung.
Ich kann nur nochmal wiederholen, dass man nicht tricksen sollte.
Auch nur wenn man noch mitversichert ist.
 
Nein. Man muss sich nur Arbeitslos melden wenn man in irgendeiner wie auch immer gearteten Form Geld haben will- oder es einem wichtig ist diverse Ansprüche (Rentenbeiträge etc.) nicht zu verlieren- Gesetzlich verpflichtet ist man dazu nicht. Man verliert halt Ansprüche oder Sie werden gekürzt- aber das ist ja mein Ding^^
 
Nein. Man muss sich nur Arbeitslos melden wenn man in irgendeiner wie auch immer gearteten Form Geld haben will- oder es einem wichtig ist diverse Ansprüche nicht zu verlieren- Gesetzlich verpflichtet ist man dazu nicht. Man verliert halt Ansprüche- aber das ist ja mein Ding^^
Aber deshalb ja, Du wolltest doch Wohngeld beantragen ... aber OK. Mich geht das nichts an.
Ich bin nur schon ein paar Jährchen hier. Mach halt keinen Unsinn.
Ich wünsche Dir nichts Böses.
 
Aber deshalb ja, Du wolltest doch Wohngeld beantragen ... aber OK. Mich geht das nichts an.
Ich bin nur schon ein paar Jährchen hier. Mach halt keinen Unsinn.
Ich wünsche Dir nichts Böses.
Du meinst Ich könnte Wohngeldansprüche verlieren wenn ich mich nicht arbeitslos melde? Exakt das war meine Ausgangsfrage- ob man Wohngeld beantragen kann wenn man nicht arbeitslos gemeldet ist- und das werde ich jetzt direkt beim amt erfragen. Vielen Dank auch noch mal für deine Mühe!
 
ja, kannst du beantragen. wird dann entweder genehmigt oder abgelehnt, ist halt eine einzelfallentscheidung. aber das wurde dir ja auch schon gesagt - ist halt gesunder menschenverstand.
 
Du meinst Ich könnte Wohngeldansprüche verlieren wenn ich mich nicht arbeitslos melde? Exakt das war meine Ausgangsfrage- ob man Wohngeld beantragen kann wenn man nicht arbeitslos gemeldet ist- und das werde ich jetzt direkt beim amt erfragen. Vielen Dank auch noch mal für deine Mühe!
Eine Voraussetzung ist ja, dass Du irgendeine Form von Einkommen hast. Wenn Du Dich nicht arbeitslos meldest hast Du kein Einkommen, ausser Du wärst selbstständig, arbeitsunfähig oder Rentner.
 
Eine Voraussetzung ist ja, dass Du irgendeine Form von Einkommen hast. Wenn Du Dich nicht arbeitslos meldest hast Du kein Einkommen, ausser Du wärst selbstständig, arbeitsunfähig oder Rentner.
Guter Hinweis. Wenn du arbeitslos bist, gibt es eine andere Zuständigkeit. -> das Arbeitsamt. Die sind dann dementsprechend auch für die Miete verantwortlich, d.h. du hast keinen Wohngeldanspruch.
 
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Eine Voraussetzung ist ja, dass Du irgendeine Form von Einkommen hast. Wenn Du Dich nicht arbeitslos meldest hast Du kein Einkommen, ausser Du wärst selbstständig, arbeitsunfähig oder Rentner.
Danke. Ich werde jetzt mal alle neuen Infos ordnen und dann gucken was ich mache.
 
Guter Hinweis. Wenn du arbeitslos bist, gibt es eine andere Zuständigkeit. -> das Arbeitsamt. Die sind dann dementsprechend auch für die Miete verantwortlich, d.h. du hast keinen Wohngeldanspruch.
Auch dann wenn ich nicht arbeitslos gemeldet bin?
 
Das ist typisch für Deutschland....derjenige der Leistungen vom Staat empfängt hat nen iphone X und der andere der die Leistungen mit seinen Steuern erbringt....ja der darf ja schuften gehen....

Ja ja ich weiss schon...wenn man sowas sagt gilt man als Neider....

Habe 5 Jahre auf 31qm gelebt und bin arbeiten gegangen, einem Hartzer stehen mehr als 40 qm zu
Das ist MEIN Deutschland...
Ach und Großmaul.. (ja, ich muss nochmal nachtreten - mein Sozialsensor hat angeschlagen).. lies mal:

Ich bin derzeit Arbeitslos- hab die Gerätschaften aus gespartem Geld bezahlt und z.T. geschenkt bekommen und bin jetzt zu Hause ausgezogen. Muss jetzt also Miete Zahlen.
AlG 1 will ich nicht wirklich weil ich lieber selber nach einer neuen Stelle suchen würde als mir was vom Arbeitsamt aufdrücken zu lassen- damit hab ich schon schlechte bis sehr schlechte Erfahrungen gemacht.
Faules Pack aber auch. Liegt dem Staat auf der Tasche und will nicht arbeiten gehen. :Oldno:

Und du musst das auch noch alles zahlen Bitcruncher! :heul:
 
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Auch dann wenn ich nicht arbeitslos gemeldet bin?
Nee, dann nicht. Wenn du arbeitslos gemeldet wärest, würde die Wohngeldstelle sagen: Dafür ist das Arbeitsamt zuständig.

Wahrscheinlich werden die das auch sagen wenn du nicht arbeitslos gemeldet bist. Im Sinne von: Wenn sie die Miete nicht zahlen können, melden sie sich arbeitslos. Das ist der "behördliche Gang".

Haben sie mir im Studium damals auch gesagt. Ist auch leider so.

Deshalb: Job suchen und dann Antrag stellen. (Wäre jetzt meine Vermutung)
 
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Deshalb- hab ich ja nochmal nachgefragt weil ich das Gefühl hatte das Herr Saugkraft die Info noch nicht gelesen hatte.- bin raus hier die Gemüter sind ja doch etwas erhitzt- Ich geb lieber mit meiner Hülle aus purem Gold mit Diamantenbesatz in dem anderen Thread an. (IRONIE)
 
Nee, dann nicht. Wenn du arbeitslos gemeldet wärest, würde die Wohngeldstelle sagen: Dafür ist das Arbeitsamt zuständig.

Wahrscheinlich werden die das auch sagen wenn du nicht arbeitslos gemeldet bist. Im Sinne von: Wenn sie die Miete nicht zahlen können, melden sie sich arbeitslos. Das ist der "behördliche Gang".

Haben sie mir im Studium damals auch gesagt. Ist auch leider so.

Deshalb: Job suchen und dann Antrag stellen. (Wäre jetzt meine Vermutung)
Danke.
 
Aaaaaber.. Ich glaube, ich war zu voreilig. Konnte auf die Schnelle nichts finden.

Was ich geschrieben hab, gilt für ALG II. Das ist auch etwas kompliziert. In meinem Fall wäre für mich eine Ausbildungsförderung (Bafög) relevant gewesen. Deshalb kein Wohngeld. Alternativ (wenn kein Bafög) bleibt dann nur die Exmatrikulation und damit ALG II (weil ich vorher nicht gearbeitet hatte).

ALG II -> kein Wohngeld.

Ich will nicht ausschließen, dass du ALG 1 und Wohngeld bekommen kannst. Das weiß ich nicht.

Es kann also sein, dass du dich arbeitslos melden kannst (schad ja nix, musst dich ja nur bewerben und falls was dabei ist, machst du es eben "richtig" ;)) und trotzdem Wohngeld beantragen

Dazu darf es dann aber nicht auf ALG II hinauslaufen.

Denn AFAIK verweist die Wohngeldstelle dann auf das Arbeitsamt.

Aber trotzdem.. Versuch macht kluch. Kann auch sein, dass die Wohngeldstelle das mit der Arbeitslosigkeit so oder so gar nicht weiter interessiert, solange du keine Leistungen vom Arbeitsamt bekommst.

Edit: Wir haben zwölf Sozalgesetzbücher. Wenn's einfach wäre, könnte es ja jeder. :crack:
 
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