performa schrieb:
Der DVD-Content liegt ja verschlüsselt auf der DVD vor (CSS = Content Scrambling System)
Nur die Dateien sind verschlüsselt, nicht das Filesystem selber.
Das Urheberrecht bezieht sich auf eine Kopie des Mediums, nicht des Contents.
Mindestens dann, wenn man eine DVD noch umcodiert, so wird man sich Zugang zum unverschlüsselten Content beschaffen müssen. Und das ist zwangsläufig immer dann der Fall, wenn man eine Original-DVD mit mehr als 4,7 GB Inhalt (i.e.) auf eine Single-Layer DVD mit ebendieser Kapazität kopiert.
Das Entschlüsseln erfolgt aber NACH dem Kopieren. Es hat mit dem Kopiervorgang nichts zu tun. Man kanns ja sauber voneinander trennen.
Ein echter Kopierschutz erlaubt nämlich nicht, daß ohne weiteres eine Kopie erstellt wird, siehe fast alle SPiele.
Entschlüsseln dürfen, laut Filmindustrie aber nur lizenzierte Player, d.h. Player, für die Mpeg2 Lizenzen bezahlt wurden. Afaik ist das Recht aber so in D. nicht anwendbar.
Weiterhin ist es ohnehin üblich, avis zu erzeugen, da diese platzsparender sind (Fileserver!) und komfortabler zu bedienen. Man hat nämlich diese blöden Menus nicht.
Da sich ein DVD 1:1-Backup aufgrund des hohen Preises von DL-Rohlingen oft preislich nicht lohnt, dürfte das allerdings der weitaus häufigste Fall sein. Und der ist illegal - Umgehung technischer Maßnahmen nach dem UrhG...
Es geht um das Umgehen technischer Maßnahmen zum Herstellen einer Kopie in dem UrhG, nicht um die Entschlüsselung. Das UrhG ist hier nicht anwendbar.
Das mit dem Entschlüsseln trifft insbesondere auch die Leute, die VLC etc. benutzen, sowie billige Hardware Player.
Fraglich wäre in dem Zusammenhang:
1) Ist das entschlüsseln in D. illegal, wenn man keine CSS Lizenz hat?
2) Ist die Lizenz Personen- oder Programmgebunden?