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Aber man kann sich doch zumindest nach xxx Seiten auf die schlichte Tatsache einigen, daß unerlaubte Vervielfältigung unrecht ist und dadurch ein nicht unbeträchtlicher Schaden entsteht,
dieser Schaden aber nicht 1:1 in Verlust beziffert werden kann, da alternativ das Geld dafür in vielen Fällen schlicht und einfach nicht vorhanden ist und somit die Ware auch gar nicht gekauft worden wäre.
Der Verlust ist also genauso virtuell, wie die Ware selbst, sieht aber bei der Lobbyarbeit natürlich erstmal mordsmäßig dramatisch aus.
Das ist eine reichlich triviale Tatsache, man muß sich einfach nur mal jeweils in des anderen Argumentation reindenken können. Beide Seiten reden es sich momentan einfach viel zu schön bzw. schlimm.
Ja, darauf kann ich mich einigen. Mit der Betonung, dass beide Seiten hier übertreiben, eben auch diejenigen, die hier behaupten, es würde gar kein Schaden entstehen.
Alex