Sämtliche Personenkreise unterhalb eines gewissen Einkommes werden befreit. Jetzt.
Meines Wissens nicht, siehe hier, http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html
nur wenn man eine Sozialleistung beantragt hat, und die genehmigt wurde.
Das mit dem wenig Geld haben, war früher mal der Fall.
Wenn ich einfach nur wenig Geld habe, kein ALG II beantragen, warum auch immer, muss ich trotzdem die GEZ Gebühren bezahlen, bekomme keine Befreiung.
Ich kenne beispielsweise ein paar ältere Leute, die an sich Anspruch auf Grundsicherung hätten, die aber nicht beantragt haben, und aus dem Grund jetzt auch noch Rundfunkgebühren zahlen müssen.