Gesellschaft Was macht man gegen die GEZ?!?!

Ich weiß nicht, ob der Link zur GEZ-Befreiung gepostet wurde, aber ich hab es einfach mal gemacht!

Frage: Ich wohne in Berlin, und habe keinen Kabel- oder Satanschluß, da muss ich doch keine GEZ bezahlen, oder?
 
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Mac_Neuling schrieb:
Ich weiß nicht, ob der Link zur GEZ-Befreiung gepostet wurde, aber ich hab es einfach mal gemacht!

Frage: Ich wohne in Berlin, und habe keinen Kabel- oder Satanschluß, da muss ich doch keine GEZ bezahlen, oder?

Natürlich mußt du bezahlen. Wenn du die öffentlich-rechtlichen Sender empfangen kannst, egal ob Radio oder TV, dann mußte zahlen...
 
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Radio ist mir ja klar, aber in Berlin gibt es nur noch DVB-T, und dafür benötigt man ein extra Empfangsgerät!
 
Mac_Neuling schrieb:
Radio ist mir ja klar, aber in Berlin gibt es nur noch DVB-T, und dafür benötigt man ein extra Empfangsgerät!

Das ist ja egal. Wenn du es sehen kannst und einen Fernseher hast, dann mußte zahlen. Wenn du natürliche kein Fernsehn empfangen kannst, dann mußte auch nicht zahlen..
 
Mit der ins Haus stehenden GEZ-Pflicht für internetfähige Rechner ist es eh bald egal, ob man einen Fernseher hat oder nicht. Leider sehe ich es schon kommen, das ich doch selber werde klagen müssen, da unsere Verbraucherschützer was auch immer schützen, aber nicht die Verbraucher.

Und da sie mit den PCs noch nicht alle erwischen, wird demnächst auch noch die Luft GEZ-pflichtig. Man bewegt sich schließlich immerzu innerhalb der Radio- und Fernsehwellen. Und dass das menschliche Gehirn nicht in der Lage ist, diese direkt in Bilder und Töne umzusetzen ist ja wirklich nicht die Schuld der GEZ!

Matt
 
theonehorst schrieb:
Das ist ja egal. Wenn du es sehen kannst und einen Fernseher hast, dann mußte zahlen. Wenn du natürliche kein Fernsehn empfangen kannst, dann mußte auch nicht zahlen..
Das ist es ja, da ich keine DVB-T-Box habe, kann ich es nicht sehen! :rolleyes:

Danke!
 
Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält. Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen werden können.

Da es für dich nur mit besonderem zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist, Rundfunkdarbietungen zu empfangen, würde ich sagen: Nein, du bist kein Rundfunkteilnehmer gemäß Rundfunkgebührenstaatsvertrag.

Aber IANAL. Ich würde es aber deswegen darauf ankommen lassen.

<korinthenkacker>
Ich bin sowieso der Meinung, das DVB-T nicht gebührenpflichtig ist:
Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind.

DVB-T hat eine Verzögerung von 1-2 Sekunden, ist damit zeitversetzt. Aber mit der Meinung bin ich wohl ziemlich allen :D
</korinthenkacker>

Matt
 
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Nettes aus meiner neuen Heimat

Ärger wegen Rundfunkgebühren (Artiekl vom Mai 2005)

Waldkraiburg (hg) - «GEZ- Nachzahlungen kosten oft das letzte Hemd», heißt es in der Werbekampagne der Gebühreneinzugszentrale. Elfriede Schnepf rauben sie vielleicht bald den letzten Nerv.

Die Waldkraiburger Kinobesitzerin wurde kürzlich mit einer Forderung in vierstelliger Höhe konfrontiert. Sie soll Rundfunkgebühren nachzahlen für sechs Geräte, die noch nie als Fernseher genutzt wurden, ja noch nicht einmal für den Empfang geeignet sind: die Monitore an der Kasse ihres «Cinewood», die den Besuchern des Multiplex-Kinos anzeigen, welche Filme laufen und wieviele Karten es noch gibt.
Schon das Bereitstellen von Rundfunkempfangsgeräten ist kostenpflichtig. So regelt es der Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Das weiß auch Elfriede Schnepf. Als sie die sechs Monitore bei der Eröffnung des Kinos im Dezember 1999 in Betrieb nahm, wäre sie aber nie auf die Idee gekommen, die Geräte anzumelden. Sie sollten nicht nur keine Fernsehprogramme empfangen, sie konnten das auch nicht, wie ihr zuletzt im Zuge der Auseinandersetzungen um die Gebührennachzahlung der Lieferant der Geräte noch einmal schriftlich bestätigte.

Im März 2000 sah das auch ein Mitarbeiter der Abteilung Rundfunkgebühren beim Bayerischen Rundfunk so, die zuständige Landesrundfunkanstalt, die für die GEZ im Freistaat die Gebühren eintreibt. Der Gebühren-Beauftragte habe damals auch die Monitore geprüft, sagt Schnepf, sie aber nicht als gebührenpflichtige Geräte registriert. Damit hatte alles seine Ordnung und die Kinobetreiberin ihre Ruhe. Bis zum Januar diesen Jahres.

Da kam ein anderer Mitarbeiter, um im «Cinewood» nach dem Rechten zu sehen. Es habe sich seit 2000 nichts geändert, erklärte ihm die Inhaberin. Er sehe ja, dass die Monitore nicht zum Fernsehen da sind. Das habe der Mitarbeiter auch nicht in Zweifel gezogen, ihr aber den Hinweis gegeben, «sicherheitshalber die Antennenbuchsen zusammenzuzwicken».

Im Februar kam der Mann wieder und bestätigte, wie Schnepf betont, «vor Zeugen», dass damit alles in Ordnung sei.

Dann habe er auf einem Anmeldebogen eine Bestätigung mit folgendem Wortlaut aufgesetzt und die Kinobesitzerin um eine Unterschrift gebeten: «6 FS i. Nov. gekauft - wurden nur als Monitore genutzt. Kein Antennenkabel vorhanden. Am 7.2.05 wurden Antennenstecker deformiert - selbst gesehen.» Elfriede Schnepf unterschreibt und macht damit - wie sich bald herausstellen sollte - einen Fehler. Was die Kinobetreiberin nämlich übersehen hat: Neben der Erklärung sind beträchtliche Gebühren-Nachforderungen für die sechs Monitore aufgeführt, vom November 1999 bis Februar 2005. Über 6000 Euro!

Sie sei an diesem Tag krank gewesen und von Mitarbeitern aus dem Bett geholt worden, erklärt die Waldkraiburgerin den Fauxpas, dass sie sich hat «reinlegen lassen». Sie ärgert sich fürchterlich, nicht nur weil im November 1999 das «Cinewood» noch nicht einmal eröffnet war, und nicht nur über den Gebührenbeauftragten, sondern auch und vor allem darüber, dass die Rundfunkanstalt bis heute auf die Nachzahlung besteht.

Längst hat Schnepf einen Rechtsanwalt in München eingeschaltet, der die Erklärung angefochten hat.

In der Antwort darauf, weist die Gebührenabteilung noch einmal darauf hin, dass «das bloße Bereithalten eines empfangstauglichen Rundfunkgeräts die Gebührenpflicht» begründe, «unabhängig davon, auf welche Art der Empfang der Sendungen zustande kommt (Antennenanlage, Zimmerantenne, Kabel oder Satellit)».

Und die Anstalt macht in diesem Schreiben das Angebot, für den Fall, dass es Frau Schnepf nicht möglich sei, den rückständigen Betrag in einer Summe zu entrichten, «auf begründeten Antrag hin, eine Ratenzahlung zu gewähren», die, so wird hinzugesetzt, keinesfalls über einen Zeitraum von zwölf Monaten hinausgehen dürfe.

Damit war das Maß für die Kinobesitzerin endgültig voll. «Das lasse ich mir nicht gefallen», schimpft Schnepf. Sie will kämpfen. «Das ziehe ich durch.» Nicht auszuschließen, dass es tatsächlich vors Verwaltungsgericht geht. Im jüngsten Schreiben kündigt die Rundfunkanstalt an, dass «nach derzeitiger Sach-, Akten- und Rechtslage in der nächsten Zeit ein Gebührenbescheid ergehen» werde.


P.S.:Videohandys werden sicher auch bald gebührenpflichtig....
 
Kann mir denn mal jemand erklären, wonach sich eventuelle Nachzahlungen richten bzw. woraus die sich zusammen setzen?
 
Text wurde gelöscht.
 
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Heute abend, 22:15 gibt es ne Reportage auf Sat 1 in der gezeigt wird, wie die Gebühreneintreiber der GEZ arbeiten. Nur zur Info.
 
Um das noch einmal klarzustellen:
  • Besitzt man einen Fernseher muss man GEZ-Gebühr bezahlen. Dabei ist es egal, ob dieser verplombt ist, man in einem Funkloch sitzt, diesen nicht nutzt, er im Keller steht oder nicht angeschlossen ist. Sogar Aldi bezahlt für den Verkaufszeitraum solcher Geräte die Gebühren.
  • Besitzt man ein Radio gilt selbiges, allerdings ist es in der Gebühr bei Fernseher-Besitz schon enthalten.
  • In Zukunft werden wohl nicht nur internetfähige Rechner gebührenpflichtig, sondern allgemein Computer, weil es ziemlich leicht ist, Zusätzgeräte wie TV-Karten nachzurüsten (bei vielen heutzutage eh enthalten). Internetfähige Rechner sind übrigens nicht wg. den ARD.de etc. Seiten, sondern wg. der Möglichkeit "Radio über das Internet zu hören" gebührenpflichtig.
  • Selbst in eheähnlichen Verhältnissen (oder eben die Ehe selbst) muss für das Radio extra bezahlt werden, wenn beide Partner ein Auto besitzen oder fahren.
  • Die Gebühr fällt nur für öffentlich rechtliche Sender an.
Der Gedanke dahinter ist die Erhaltung von Kulturgut - jedenfalls wurde mir das so bei denen erzählt. Wenn es sich jedoch um Kulturgut handelt: Warum müssen dann nicht alle zahlen? Das senkt den allgemeinen "Preis". Dazu kommt wesentlich! weniger Verwaltungsaufwand (was die Kosten immenz reduziert) + die "Eintreiber", welche nicht mehr benötigt werden.

just my 2 cents...
 
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Als "Tip":
Sollte ein solcher Beamte vor eurer Tür stehen, ist es ratsam den Fernseher (oder Radio) gerade erst gekauft zu haben und dies der Person auch mitzuteilen. Sonst treten evtl. hohe Nachzahlungen auf, da die GEZ automatisch den maximalen rechtlichen Zeitraum für die Nachzahlung anlegt.
 
Ich würde ihn ganz einfach vor der Türe stehen lassen :D
 
Noch besserer tipp:
GEZ-Gebühren zahlen! Ich krieg auch den Hals, wenn ich sehe wofür das teilweise ausgegeben wird. Nur geht mir das bei Steuern, Krankenkasse,... ähnlich. Darauf die nicht zu zahlen ist aber noch keiner gekommen. Die Methoden der "GEZ-Möchtegernfahnder" find ich auch daneben. Ich verweise die gerne mit dem Spruch "Ich muß ihnen gar nichts" der Tür und das ruhigen Gewissens, schließlich zahl ich die Herren ja auch noch mit.
Von der GEZ werden zwei große und diverse kleine Sender bezahlt, die eben nicht privat sind. Sowohl Private als auch Staatliche haben jeweils andere Vorteile. In einer Demokratie sind unterschiedliche Medien wichtig. Sie nicht bezahlen zu wollen, finde ich persönlich nicht gut!
 
@Wegus:
Sie nicht zahlen zu wollen, weil man die Dienstleistung nicht nutzt, finde ich persönlich ok. Ich finde es "bescheiden" wenn man gleich GEZ zahlen muss, nur weil man einen Fernseher besitzt.
 
@Sym: Ich Zahl ne Menge Steuern in deren Nutzen ich nicht komme! Das staatliche Fernsehen ist über ein Umlageprinzip organisiert und somit von jedem potenziellen Kunden zu bezahlen. Wenn ARD, ZDF, 3SAT, ARTE und Phoenix nur vom jeweiligen Kunden bezahlt werden sollen, werd auch ich Pay-TV Kunde. Allerdings mach ich mir dann ernste gedanken um das Klientel, das bei Sat1 oder RTL II "Nachrichten" schaut.
Abartig finde ich dabei das Abkassieren bei Gewerbetreibenden, aber die gelten ja offenbar bei allen als "selber Schuld" ( die Krankenkassen benehmen sich da ja nicht besser). Das Beispiel mit dem Kino weiter oben, ist eindeutig eine Frechheit und völlige Überstrapazierung !
 
@Wegus: Natürlich zahlt man Steuern in dessen Nutzen man nicht kommt und die trotzdem der Allgemeinheit dienlich sein sollen. Bei der GEZ finde ich das dann aber komisch durchgesetzt. Was ist der Unterschied zwischen einer Person, welche keinen Fernseher nutzt und einer Person, welche einen Fernseher besitzt, aber keine öffentlich rechtlichen Sender schaut?
 
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