Nettes aus meiner neuen Heimat
Ärger wegen Rundfunkgebühren (Artiekl vom Mai 2005)
Waldkraiburg (hg) - «GEZ- Nachzahlungen kosten oft das letzte Hemd», heißt es in der Werbekampagne der Gebühreneinzugszentrale. Elfriede Schnepf rauben sie vielleicht bald den letzten Nerv.
Die Waldkraiburger Kinobesitzerin wurde kürzlich mit einer Forderung in vierstelliger Höhe konfrontiert. Sie soll Rundfunkgebühren nachzahlen für sechs Geräte, die noch nie als Fernseher genutzt wurden, ja noch nicht einmal für den Empfang geeignet sind: die Monitore an der Kasse ihres «Cinewood», die den Besuchern des Multiplex-Kinos anzeigen, welche Filme laufen und wieviele Karten es noch gibt.
Schon das Bereitstellen von Rundfunkempfangsgeräten ist kostenpflichtig. So regelt es der Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Das weiß auch Elfriede Schnepf. Als sie die sechs Monitore bei der Eröffnung des Kinos im Dezember 1999 in Betrieb nahm, wäre sie aber nie auf die Idee gekommen, die Geräte anzumelden. Sie sollten nicht nur keine Fernsehprogramme empfangen, sie konnten das auch nicht, wie ihr zuletzt im Zuge der Auseinandersetzungen um die Gebührennachzahlung der Lieferant der Geräte noch einmal schriftlich bestätigte.
Im März 2000 sah das auch ein Mitarbeiter der Abteilung Rundfunkgebühren beim Bayerischen Rundfunk so, die zuständige Landesrundfunkanstalt, die für die GEZ im Freistaat die Gebühren eintreibt. Der Gebühren-Beauftragte habe damals auch die Monitore geprüft, sagt Schnepf, sie aber nicht als gebührenpflichtige Geräte registriert. Damit hatte alles seine Ordnung und die Kinobetreiberin ihre Ruhe. Bis zum Januar diesen Jahres.
Da kam ein anderer Mitarbeiter, um im «Cinewood» nach dem Rechten zu sehen. Es habe sich seit 2000 nichts geändert, erklärte ihm die Inhaberin. Er sehe ja, dass die Monitore nicht zum Fernsehen da sind. Das habe der Mitarbeiter auch nicht in Zweifel gezogen, ihr aber den Hinweis gegeben, «sicherheitshalber die Antennenbuchsen zusammenzuzwicken».
Im Februar kam der Mann wieder und bestätigte, wie Schnepf betont, «vor Zeugen», dass damit alles in Ordnung sei.
Dann habe er auf einem Anmeldebogen eine Bestätigung mit folgendem Wortlaut aufgesetzt und die Kinobesitzerin um eine Unterschrift gebeten: «6 FS i. Nov. gekauft - wurden nur als Monitore genutzt. Kein Antennenkabel vorhanden. Am 7.2.05 wurden Antennenstecker deformiert - selbst gesehen.» Elfriede Schnepf unterschreibt und macht damit - wie sich bald herausstellen sollte - einen Fehler. Was die Kinobetreiberin nämlich übersehen hat: Neben der Erklärung sind beträchtliche Gebühren-Nachforderungen für die sechs Monitore aufgeführt, vom November 1999 bis Februar 2005. Über 6000 Euro!
Sie sei an diesem Tag krank gewesen und von Mitarbeitern aus dem Bett geholt worden, erklärt die Waldkraiburgerin den Fauxpas, dass sie sich hat «reinlegen lassen». Sie ärgert sich fürchterlich, nicht nur weil im November 1999 das «Cinewood» noch nicht einmal eröffnet war, und nicht nur über den Gebührenbeauftragten, sondern auch und vor allem darüber, dass die Rundfunkanstalt bis heute auf die Nachzahlung besteht.
Längst hat Schnepf einen Rechtsanwalt in München eingeschaltet, der die Erklärung angefochten hat.
In der Antwort darauf, weist die Gebührenabteilung noch einmal darauf hin, dass «das bloße Bereithalten eines empfangstauglichen Rundfunkgeräts die Gebührenpflicht» begründe, «unabhängig davon, auf welche Art der Empfang der Sendungen zustande kommt (Antennenanlage, Zimmerantenne, Kabel oder Satellit)».
Und die Anstalt macht in diesem Schreiben das Angebot, für den Fall, dass es Frau Schnepf nicht möglich sei, den rückständigen Betrag in einer Summe zu entrichten, «auf begründeten Antrag hin, eine Ratenzahlung zu gewähren», die, so wird hinzugesetzt, keinesfalls über einen Zeitraum von zwölf Monaten hinausgehen dürfe.
Damit war das Maß für die Kinobesitzerin endgültig voll. «Das lasse ich mir nicht gefallen», schimpft Schnepf. Sie will kämpfen. «Das ziehe ich durch.» Nicht auszuschließen, dass es tatsächlich vors Verwaltungsgericht geht. Im jüngsten Schreiben kündigt die Rundfunkanstalt an, dass «nach derzeitiger Sach-, Akten- und Rechtslage in der nächsten Zeit ein Gebührenbescheid ergehen» werde.
P.S.:Videohandys werden sicher auch bald gebührenpflichtig....