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Ein wesentlicher. Der Privatsenderschauer nutzt das Medienangebot des dualen Rundfunksystems. Es gibt meines Wissens Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die privaten Sender nur deswegen zulässig sind, weil es weiterhin ein öffentlich-rechtliches Angebot gibt. So einfach geht es mit dem "ich schau keine ÖR-Programme" leider nicht.Sym schrieb:Was ist der Unterschied zwischen einer Person, welche keinen Fernseher nutzt und einer Person, welche einen Fernseher besitzt, aber keine öffentlich rechtlichen Sender schaut?
Sym schrieb:@Wegus: Natürlich zahlt man Steuern in dessen Nutzen man nicht kommt und die trotzdem der Allgemeinheit dienlich sein sollen. Bei der GEZ finde ich das dann aber komisch durchgesetzt. Was ist der Unterschied zwischen einer Person, welche keinen Fernseher nutzt und einer Person, welche einen Fernseher besitzt, aber keine öffentlich rechtlichen Sender schaut?
neo24 schrieb:Sagt mal muss man überhaupt angeben wieviel Radios oder Fernsehgeräte man hat oder spielt das keine Rolle - ich bin der Meinung irgendwo mal was gelesen zu haben das die GEZ auch die Anzahl der Geräte wissen will
mommsi schrieb:Stimmt. Meine Tante ist schwer sehbehindert und hat als solche das Recht, auf eine Befreiung. Und da diese Sehbehinderung angeboren ist und nicht weggeht auf Lebenszeit, sollte man meinen, das die kapieren, das da nix zu holen ist. Von wegen. Jetzt hat sie sich von Ihrem Freund getrennt und wieder eine eigene Wohnung, schwups flattert Ihr eine GEZ Rechnung mit einer saftigen Nachzahlung von ca 400 Euro ins Haus. Das sind doch Verbrecher
Hallo!Bentley schrieb:Aber wie melde ich mich ab? Gibts ein Formular?
Vielen lieben Dank!eMac_man schrieb: