Was ist beim Verkauf zu tun?

Ja, die Geschichte. Muss mal die Gegenurteile dazu raussuchen. Es wurde nämlich mindestens genauso oft festgestellt, dass ein EBay Handel nicht automatisch einen gewerbsmäßigen Handel darstellt, und in den meisten Fällen eher mit nem Privathandel über Kleinanzeigen darstellt.

Da gehts unter anderem um die Häufigkeit der Angebote, wieviele gleiche Artikel angeboten werden und, ganz ausschlaggebend, ob eine Berufsmäßigkeit gegeben ist (also, ob man damit seinen Lebensunterhalt hauptsächlich oder maßgeblich bestreitet) und ob und in welcher Höhe man mit Gewinnabsichten agiert...

Charlie
 
Klingt gut, das mit den Urteilen zur Privatauktion. Würde mich interessieren. Ich wäre da aber trotzdem vorsichtig, Rechtsschutzversicherungen schließen Markenrechtsverletzungen meistens aus.
 
In den USA wurde es gelockert und hier in Deutschland gab es noch nie ein Gesetz, der dieses verbietet, weder JB noch Unlck.

Von daher, kannst du es auch privat so weiterverkaufen und Ebucht Verkäufe sind i.d.R. privat.

Wenn du allerdings Angst, wovor auch immer, vllt wegen irgendwelchen Postern, dann setze es halt zurück und leg ne Anleitung bei.

Allerdings würde ich sowieso die Werkseinstellungen wiederherstellen und wenn, dann erst den Unlck wieder drauf machen. Ist ja ne Sache von 5 Minuten.

Mfg
 
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