Was ist beim Verkauf zu tun?

bisi1709

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Hallo,
wow, heute muss ich das Forum aber auch mal wieder richtig bemühen. :eek:
Hab folgende Frage: Ich möchte mein bisheriges iPhone 3G in der Bucht verkaufen, da ich ein neues iPhone 4 nutze. Nun ist das 3G von mir jailbroken und unlocked worden, was für den Käufer natürlich auch so bleiben soll. Das heißt aber doch wahrscheinlich, dass ich es vor dem Verkauf NICHT auf die Werkseinstellungen zurücksetzen darf, oder? Was muss ich also tun, um Jailbreak und Unlock im 3G zu erhalten, gleichzeitig aber alle persönlichen Daten wie SMS, Telefonbucheinträge, Ruflisten etc. zu löschen?
 
falls Du das iPhone so bei Ebay verkaufst, dann machst Du Dich strafbar. Stell den Originalzustand wieder her, dann bist du auf der sicheren Seite.
 
falls Du das iPhone so bei Ebay verkaufst, dann machst Du Dich strafbar. Stell den Originalzustand wieder her, dann bist du auf der sicheren Seite.

Okay, und das mache ich WIE? Backup davon machen, das ich später aufs iPhone 4 spielen kann? Und dann beim 3G auf Wiederherstellen klicken?
Überspielt der mir dann nicht mein Backup? Nicht, dass nachher alle SMS etc. weg sind, die ich aufs iPhone 4 spielen wollte. Oder kann ich das 3G auch ohne eingelegte SIM-Karte an iTunes anschließen und wiederherstellen?
 
Warum macht er sich strafbar, wenn er ein gejailbreaktes und geunlocktes Handy verkauft? Jeder kann doch mit seinem Handy machen, was er will?! Da das 3G älter als 2 Jahre ist, wird auch der Unlock legal sein.
 
https://www.macuser.de/forum/f122/aktuell-iphone-cracks-521430/

wenn Du das iPhone bei Ebay verkaufst, dann ist die Modifikation nicht mehr für den persönlichen Gebrauch und damit strafbar.

Wenn Du in einer Bank nach einer bestimmten Zeit das Anrecht auf ein bestimmtes Gehalt hast, dann darfst Du es Dir auch nicht selbst entnehmen... :)

dass das iPhone älter als zwei Jahre ist, bedeutet nicht automatisch, dass dessen Besitzer das Recht auf einen offiziellen Unlock hat.
 
Dann müsste man aber ca. 60-70% der ebay-iPhone-Verkäufer unverzüglich zur Fahndung ausschreiben.:noplan:
 
Mach es breit ;) lösche alles was du je damit gemacht hast! und nicht vergessen deine SIM Karte raus zunehmen :hehehe:
 
Mach es breit ;) lösche alles was du je damit gemacht hast! und nicht vergessen deine SIM Karte raus zunehmen :hehehe:

Ja, aber die Frage ist ja, WANN und WIE ich das platt mache. Ich muss ja erstmal ein Backup machen, um dieses auf mein neues iPhone 4 zu bekommen. Doch dann ist die SIM ja kleingeschnibbelt. Kann ich das 3G DANN denn noch ohne eingelegte SIM anschließen und wiederherstellen?
 
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Ja, aber die Frage ist ja, WANN und WIE ich das platt mache. Ich muss ja erstmal ein Backup machen, um dieses auf mein neues iPhone 4 zu bekommen. Doch dann ist die SIM ja kleingeschnibbelt. Kann ich das 3G DANN denn noch ohne eingelegte SIM anschließen und wiederherstellen?
Mach zuerst eine Sicherung vom iPhone, anschließend kopiere den Backupordner von iTunes zusätzlich an einen sicheren Ort! Falls Du einen Mac hast, mach ein Timemachinebackup :)

dann erst stelle das iPhone 3G wieder her und aktiviere es - wenn das iPhone neu bootet und die Meldung kommt, dass Du es nicht abklemmen sollst - trenne das Kabel. Das iPhone 3G ist nun im Originalzustand und aktiviert. Jetzt zerschnippel die SIM, aktiviere damit Dein iPhone 4 und spiele das letzte Backup ein
 
Mach zuerst eine Sicherung vom iPhone, anschließend kopiere den Backupordner von iTunes zusätzlich an einen sicheren Ort! Falls Du einen Mac hast, mach ein Timemachinebackup :)

dann erst stelle das iPhone 3G wieder her und aktiviere es - wenn das iPhone neu bootet und die Meldung kommt, dass Du es nicht abklemmen sollst - trenne das Kabel. Das iPhone 3G ist nun im Originalzustand und aktiviert. Jetzt zerschnippel die SIM, aktiviere damit Dein iPhone 4 und spiele das letzte Backup ein

Okay, und wie kopiere ich den Backup-Ordner an einen sicheren Ort. Hab zwar ein MacBook, das aber - soweit ich weiß - noch kein Timemachine unterstützt. Kann ich den Ordner irgendwo finden und aufs Desktop ziehen?
 
OT: macbooks haben Leopard - bei Leopard ist Timemachine on board. Naja, wenn Du das noch nicht verwendet hast, dann solltest Du Dir das mal anschauen - für die Zukunft.

kopiere den Ordner ~/Library/Application Support/MobileSync/Backup irgendwo hin, da sind Deine iPhonebackups drin.
 
Jailbreak ist nicht strafbar. Die Garantie erlischt bloß.
Es gibt genügend unlocked iPhones, die hier in Läden und bei eBay verkauft werden.
Das wäre ja so als würde man einem verbieten Windows auf seinen Mac zu spielen.
 
Jailbreak ist nicht strafbar. Die Garantie erlischt bloß.
Es gibt genügend unlocked iPhones, die hier in Läden und bei eBay verkauft werden.
Das wäre ja so als würde man einem verbieten Windows auf seinen Mac zu spielen.
na wie gut das MS so tolerant ist :hehehe:
 
Ich würde auch einfach alles zurücksetzen. Ob du es danach noch mal breaken möchtest, ist ja deine Sache. Inwieweit das strafbar ist weiß ich nicht.
Solltest du OS 10.4 oder älter haben vergiss Timemachine. Solltest du keine externe Platte haben, dann auch...
Aber ich frage mich warum du die ganze Zeit von SIM zerschnibbeln redest. Ich dachte, du bekommst ne Microsim mitgeliefert...
 
falls Du das iPhone so bei Ebay verkaufst, dann machst Du Dich strafbar. Stell den Originalzustand wieder her, dann bist du auf der sicheren Seite.

Also, auch wenn ich selbst nichts vom Jailbreaken halte so glaub ich kaum, dass diese Rechtsauffassung hier in DE bestand hat.

Man erwirbt nicht wie bei Software oder anderen Medien das Nutzungsrecht an der Sache (sprich die Lizenz - und sogar die kann man verkaufen, egal was der Hersteller in seinen AGBs stehen hat) sondern erwirbt das Eigentum an dem Gerät.

Und somit kann ich damit tun und lassen was ich mag - auch wenn Apple das anders sehen sollte!

Charlie
 
@CharlieD: dazu gibt es ein BGH-Urteil, das ausdrücklich nur für den Geschäftsverkehr gilt.

Das ist aber kein Freibrief für Privatverkäufe manipulierter Handys z.B. bei Ebay: Das OLG Köln (Urteil v. 18.3.2005, Az. 6 U 12/01) hat in einer (wenn auch heftig kritisierten) Entscheidung angenommen, dass ein gewerbliches Handeln im Interesse eines effektiven Markenschutzes bei einem Angebot an die breite Öffentlichkeit (Auktionsplattform) immer zu vermuten ist.

wir sollten das glaube ich hier nicht vertiefen... [klick] :Pfeif:
 
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