tocotronaut
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Aus aktuellem Anlass: http://www.daten-speicherung.de/index.php/kartentausch/
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Die Betreiber von DE-CIX – des weltweit größten Internetknotens – fühlten sich hintergangen und kündigten 2015 eine Klage gegen den BND beim Bundesverwaltungsgericht an. Diese Klage ist noch nicht eingereicht. Das Papier-Gutachten, das im Auftrag von DE-CIX erstellt wurde, dient aber der Vorbereitung dieser Klage. Hans-Jürgen Papier kommt darin zu dem Schluss, dass das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 im Grundgesetz) nicht nur für Deutsche und nicht nur in Deutschland gilt. Die Rechtsauffassung der Bundesregierung sei „offenkundig unhaltbar“. Wenn der BND in Frankfurt den Datenverkehr von Ausländern im Ausland abgreife, sei das also durchaus ein Eingriff in deren Grundrechte. Für diesen Eingriff wäre eine gesetzliche Befugnis erforderlich, so Papier.
Gut möglich, dass das Bundesverwaltungsgericht bei einer DE-CIX-Klage Papier folgen wird.
...
Die Bundesregierung hat offensichtlich Angst vor der Klage. Sie bereitet bereits ein Gesetz vor, das dem BND künftig auch eine Befugnis für die Auslands-Auslands-Überwachung verschaffen soll. Damit soll die bisherige Praxis des BND zumindest für die Zukunft legalisiert werden. Ob dieses geplante Gesetz aber auch den Anforderungen des Grundgesetzes genügt, hat Hans-Jürgen Papier noch nicht untersucht. Quelle: TAZ
Klage gegen den BND wegen Überwachung am Internetknoten DE-CIX
16. September 2016
Der Betreiber großer Internetknoten DE-CIX wehrt sich gegen die Überwachung durch den Bundesnachrichtendienst: Heute wurde eine Klageschrift beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. DE-CIX sieht das Telekommunikationsgeheimnis seiner Kunden verletzt und geht gerichtlich gegen den Geheimdienst vor. Das Bundesverwaltungsgericht soll nun Rechtssicherheit herstellen und die Praktiken des BND prüfen. Quelle: netzpolitik.org
Der Bundestag hat mit den Stimmen der großen Koalition neue Regelungen für die Überwachung von ausländischer Kommunikation durch den Bundesnachrichtendienst (BND) beschlossen. Demnach darf der Auslandsgeheimdienst künftig den gesamten Traffic beliebiger Telekommunikationsnetze in Deutschland auswerten, "über die Telekommunikation von Ausländern im Ausland erfolgt", heißt es in dem am Freitag beschlossenen Gesetz. Unter Berufung auf zahlreiche Institutionen und Experten hält die Opposition das Gesetz für verfassungswidrig, da es keinen Bezug auf die im Grundgesetz verankerten Schutz der Kommunikation nehme. Quelle: Golem.de
Mich wundert, dass das hier so hingenommen wird und in den Medien irgendwie unter geht. Bei Spiegel und Zeit muss man nach den Vorgängen gestern suchen, da das wohl nicht einmal eine Schlagzeile wert ist.
In einem demokratischen Rechtsstaat sollte man nicht warten müssen, bis die Regierung gestürzt wird. Da sollte gegengesteuert werden können. Bis die Klagen gegen das BND Gesetz durchschlagen wird vieles schon umgesetzt sein.
Das hier sollte man zum Einstellungstest für jeden Innenminister machen:
Den Link habe ich mir gleich gesichert. Ge..e Statistik!http://scienceblogs.de/frischer-wind/2017/05/30/anlasslose-massenueberwachung-und-der-satz-von-bayes/
Die Quintessenz des Problems sollte jeder, der ein Gymnasium besucht hat, verstehen können, das ist richtig. Wenn dem nicht so ist, ist die Person als Politiker mMn mehr als ungeeignet.
Ich halte es auch für unangebracht den Politikern maßlose Dummheit zu unterstellen. Ich gehe eher davon aus, dass die Damen und Herren (zumindest die, die sich mit dem Thema beschäftigt haben) ziemlich genau wissen, was sie da tun und Terrorabwehr daher nur ein vorgeschobener Grund ist.
Und was ist mit denen die nicht diese Eintrittskartenschulform besucht haben ? Alle dumm ?
Nein. Ich war auf einem Gymnasium und habe dort in der Oberstufe ein Halbjahr lang Statistik/Stochastik/Wahrscheinlichkeitsrechnung gehabt, wo unter anderem bedingte Wahrscheinlichkeiten behandelt wurden und eben auch auf das von wegus verlinkte „Phänomen“ eingegangen wurde. Von daher sollte eigentlich jeder Gymnasiast das Problem verstehen können (weil er es in der Schule gehabt hat) oder sich zumindest einarbeiten können. Bei anderen Schulformen weiß ich nicht wie weit der Mathematikunterricht da inhaltlich geht (daher die Einschränkung auf Gymnasien). Aber natürlich sollte sich auch ein halbwegs intelligenter Mensch, der kein Gymnasium besucht hat, in das Thema einarbeiten können.
Von einem Politiker erwarte ich allerdings, dass er sich so weit in das Thema Stochastik und Wahrscheinlichkeitsrechnung eingearbeitet hat, um auch Statistiken korrekt analysieren und bewerten zu können. Schließlich wird er in seiner Tätigkeit als Abgeordneter zwangsläufig mit Statistiken oder ähnliche Daten konfrontiert werden.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das jemand, dessen Email fälschlicherweise getrackt wird, danach echte Probleme bekommt ?