Ach komm, lege mir nichts in den Mund, was ich nicht gesagt habe.
Das Urteil geht ausschließlich um die nicht rechtswirksame Einwilligung.
Im Urteil wird zudem erwähnt, das die DSGVO explizit die Verarbeitung von Daten erlaubt, einschließlich zu Zwecken die nicht in unmittelbarerem Zusammenhang mit der Vertragserfüllung stehen. Voraussetzung hierfür ist eine vorherige Einwilligung. Und die war damals nicht rechtskonform.
Du kannst dich auch gerne selbst in der DSGVO dazu informieren.
Nirgends, weder im Urteil nich in der Datenschutzrichtlinie steht etwas davon, das Apple Daten an andere Werbetreibende weiter gibt. Es steht das exakte Gegenteil drin.
Du hast immer behauptet, dass Apple Daten an andere Werbetreibende weitergeben würde.
Ich verteidige nicht Apple, ich widerspreche falschen Behauptungen von dir.
Und, Apple hat damals Beschwerde gegen das Urteil eingelegt. Sie nicht nicht dagegen vorgegangen. Eine Revision wurde im Urteil explizit nicht zugelassen.