Virenscanner Ja oder Nein

Ich nutze auch keine dauerhaft laufenden Scanner, aber dennoch gibt es einige Menschen, die davon nachweislich profitieren würden. Ich hab letzte Woche erst wieder ein MacBook gesehen, bei dem so viele neue Suchmaschinen eingenistet hatten, das war kein Spaß mehr. Insbesondere, weil eine davon ein Proxy installiert hatte, über die neue Software installiert wurde. Das ganze ist nur aufgefallen, weil sein Mail nicht mehr funktionierte.
Bei Personen, die etwas unachtsam durch die Gegend klicken, kann ein Antivirenprogramm, bzw. Antimalwareprogramm schon helfen.
 
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Das Problem ist halt oft: Die User fühlen sich sicher, weil die Scanner nichts finden, die Rechner dennoch 'befallen' werden. ;)

#20
 
Das Problem ist halt oft: Die User fühlen sich sicher, weil die Scanner nichts finden, die Rechner dennoch 'befallen' werden. ;)

das ist aber auch missverständlich in dem thema dort, dort antivirus da ist der mackeeper antivirus ;)
der heißt doch nur so.
 
guck dir die AGB an und auch das deutsche Urteil, das gegen die Store AGB gefällt wurde (Heise ist dein Freund).
Apple behielt sich vor, nicht näher spezifizierte personenbezogene Daten an Werbepartner weiterzugeben.
Exakt das ist per Urteil verboten worden.
 
Ach, @maba_de, dein Beissreflex ist wieder mal unnötig.
1. Finde ich das in keinem Fall gerechtfertigt, egal von wem.
2. Gehe ich mal davon aus (und ja, das ist eine Vermutung), dass die Daten, die Apple verkauft, noch nicht mal ansatzweise die Dimension von AVAST erreichen, das wäre nämlich in den einschlägigen Medien garantiert schon zigmal breitgetreten worden.

Apple, das Lieblingshassobjekt der Computerwelt. Erst liebten sie Apple, dann hassten sie es, dann liebten sie es wieder, und jetzt wird es wieder gehasst. Das ist immer ein extremer Sprung mit meist nichts dazwischen.

PS: Und ja, ich habe den Artikel, den @ekki161 verlinkt hat, gelesen. Finde ich genauso wenig in Ordnung. Ist trotzdem eine andere Dimension.
 
@electricdawn hast Du dir die Daten mal angesehen, die Avast weitergibt?
Exakt DAS ist der Unterschied - bei Apple weiß man nicht einmal, welche Daten sie weitergeben haben, da sie, zumindest was das Urteil betrifft, für keine Transparenz gesorgt haben. Zudem haben sie sich eine Generalvollmacht eingeholt - die unwirksam ist. Siehe Urteil.
Es ist halt lustig, wie das Werbe Gesülze von Cook hier wirkt.
Apple will nie etwas böses und wenn sie Daten weitergeben, dann sind sie trotzdem nicht die Bösen.
Andere, die vermutlich weit aus weniger Daten, dazu noch dokumentiert, weitergeben (ja, Avast hätte informieren müssen und ich hoffe, sie bekommen dafür richtig auf die Nüsse!) sind immer die Bösen.
Das ist eine Ansicht, die ich nicht teilen kann.
In dem Spiel gibt es keine Guten, auch Apple nicht, da könne sie noch so viele Werbungen schalten.

Du hast Recht, bei Apple ist es eine andere Dimension, die wollten sich eine Generalvollmacht der User holen .. .
 
Naja, das Urteil bezieht sich auf AGB die bis 2012 verwendet wurden. Diese wurden nach Maßgabe der 2018er DSGVO beurteilt.

Niegends im Urteil steht, dass es um nicht näher spezifizierte Daten ging. Zudem ist ausdrücklich in den AGB erwähnt, dass die Daten für Apple-eigene Werbung verwendet werden können und nicht an andere Werbetreibende weiter gegeben werden. Das Gericht hat das auch gar nicht erwähnt.

Und heise.de ist IMO in den letzten Jahren stark abgestiegen und zu einem ganz normalem Click-Bait-Medium geworden, dem saubere Recherche fehlt.

Die aktuellen AGB von Apple habe ich noch nicht ganz durch gelesen. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass auch dort nur eigene Werbung erwähnt wird und nicht eine Weitergabe an andere Werbetreibende. Um Übrigen verhält sich Applw z.B. bei der Installation von Catalina DSGVO konform, da du um explizite Zustimmung zur Datenübermittlung an Apple gefragt wirst.
 
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Naja, das Urteil bezieht sich auf AGB die bis 2012 verwendet wurden. Diese wurden nach Maßgabe der 2018er DSGVO beurteilt.

Niegends im Urteil steht, dass es um nicht näher spezifizierte Daten ging. Zudem ist ausdrücklich in den AGB erwähnt, dass die Daten für Apple-eigene Werbung verwendet werden können und nicht an andere Werbetreibende weiter gegeben werden. Das Gericht hat das auch gar nicht erwähnt.

Und heise.de ist IMO in den letzten Jahren stark abgestiegen und zu einem ganz normalem Click-Bait-Medium geworden, dem saubere Recherche fehlt.

Die aktuellen AGB von Apple habe ich noch nicht ganz durch gelesen. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass auch dort nur eigene Werbung erwähnt wird und nicht eine Weitergabe an andere Werbetreibende. Um Übrigen verhält sich Applw z.B. bei der Installation von Catalina DSGVO konform, da du um explizite Zustimmung zur Datenübermittlung an Apple gefragt wirst.
der Punkt ist, Apple könnte einfach sagen, die AGB werden nicht mehr benutzt, der Passus fliegt raus und alle wären grün.
Tun sie nicht, sie wollen den Passus auch in den aktuellen AGB haben und haben Einspruch eingelegt.
Warum, wenn sie doch keine Daten mehr weiter geben?

Und das hier ist ziemlich deutlich:
Der Konzern nahm es sich auch heraus, personenbezogene Informationen zur Werbung oder für "interne Zwecke" zu verwenden. Sie sollten auch dazu dienen, um Produkte, Dienste oder Inhalte zu entwickeln oder zu verbessern. Das Landgericht erklärte dieses Klauseln für unzulässig, da derlei "globale Einwilligungen" untersagt seien. Es bleibe unklar, welche Daten in welchem Umfang genutzt werden könnten....

Die Gefahr, dass der Konzern sein Handeln fortsetze oder wiederhole, bezeichnet die Berufungsinstanz als akut: Die Klauseln würden nämlich "jetzt von einer anderen Gesellschaft der Apple-Unternehmensgruppe" eingesetzt.
 
Tja, ab dem 31.12.2019 hat Apple seine Datenschutzeichtlinie geändert.

https://www.apple.com/legal/privacy/de-ww/

Ich kann dort nichts von den im Urteil erwähnen Klauseln lesen.

Dort wird vielmehr sehr genau beschrieben, welche Daten es sind und zu was sie verwendet werden. Eine Weitergabe an andere Werbetreibende erfolgt nach wie vor nicht.

Dein Beißrefelex geht etwas ins Leere ;)
 
Ach ja, in der Präambel steht auch sehr gut beschrieben, dass man die Datenschutzrichtlinie immer vorher lesen und dem zustimmen kann bevor man die betreffende Funktion aktiviert. Hast du sicher auch schon mal erlebt in Catalina. Ich kann dadurch keine generelle oder pauschale Einwilligung erkennen.
 
...
Die aktuellen AGB von Apple habe ich noch nicht ganz durch gelesen. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass auch dort nur eigene Werbung erwähnt wird und nicht eine Weitergabe an andere Werbetreibende. ....

einfach zu recherchieren:
https://www.apple.com/de/legal/privacy/de-ww/

Offenlegung an Dritte
Gelegentlich kann Apple bestimmte personenbezogene Daten an Dritte weitergeben, um unsere Produkte und Dienste anzubieten oder zu verbessern sowie um Produkte auf Ihren Wunsch bereitzustellen oder Apple bei der Vermarktung bei Kunden zu unterstützen.... Personenbezogene Daten werden von Apple nie verkauft oder zu Marketingzwecken an Dritte weitergegeben.
 
Tun sie nicht, sie wollen den Passus auch in den aktuellen AGB haben und haben Einspruch eingelegt.
Warum, wenn sie doch keine Daten mehr weiter geben?

Es geht ja nicht um Weitergabe an andere Werbetreibende. Das bringst nur du ins Spiel. Apple möchte die zu eigener Werbung nutzen.
 
Tja, ab dem 31.12.2019 hat Apple seine Datenschutzeichtlinie geändert.

https://www.apple.com/legal/privacy/de-ww/

Ich kann dort nichts von den im Urteil erwähnen Klauseln lesen.

Dort wird vielmehr sehr genau beschrieben, welche Daten es sind und zu was sie verwendet werden. Eine Weitergabe an andere Werbetreibende erfolgt nach wie vor nicht.

Dein Beißrefelex geht etwas ins Leere ;)
es geht um die Store AGB - bitte exakt bleiben.
 
Es geht ja nicht um Weitergabe an andere Werbetreibende. Das bringst nur du ins Spiel. Apple möchte die zu eigener Werbung nutzen.
äh nein, denn das interpretierst du nur.
Immerhin zeigst Du das Problem mit den Store AGB auf - Apple hat sich eine Generalvollmacht erteilen wollen und der Kunde wurde zu keinem Zeitpunkt darüber in Kenntnis gesetzt, welche Daten wann an wen zu welchem Zweck weitergegeben wurden.
 
... den letzten Satz deines Zitates der Datenschutzrichtlinie hast du schon gelesen, oder? ;)
deshalb habe ich ihn reingenommen - er zeigt, dass du in dem Punkt Recht hast ;).

Aber ich zitiere noch mal das Problem, Apple wollte sich eine Generalvollmacht erteilen und der Kunde hätte keinerlei Transparenz gehabt, welche Daten wann an wen gingen.
Und das ist nicht Rechtens.
 
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