chris25
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Das hat Gründe des Arbeitnehmerschutzes - ob berechtigterweise oder nicht steht erst mal nicht zur Diskussion - und hat nichts, aber auch gar nichts mit sozialistischer Vereinheitlichung zu tun. Zu viele DDR-Dokus am Samstag geschaut?
Willst du das nicht wahr haben???
Arbeitnehmerschutz ist eigentlich in separaten Gesetzen, wie dem Arbeitszeitsgesetz usw. geregelt, z.B. das Verbot der Feier- und Sonntagsarbeit für abhängig Beschäftigte, der maximalen Arbeitszeit von 8h täglich usw.
Somit wäre das Ladenschlussgesetz aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes überflüssig. Das Ladenschlussgesetz hat aber andere Ziele, darunter z.B. die Aufrechterhaltung der Sonn- und Feiertagsruhe, Schutz kleinerer Betriebe vor großen Betrieben (ursprünglich entstand das Gesetz zum "Schutz" kleiner Einzelhändler vor den neuen Kaufhäusern), usw.
Inwieweit dies in einer säkularisierten Gesellschaft und Zeiten des Internetshoppings noch angemessen ist, kann man an den zahlreichen Threads zu diesem Themenkomplex hier in der Bar sehen