Macschrauber
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Ich würde mich hier auch nicht auf einen Rabatt einlassen. Der Defekt kann tiefer gehen oder noch Folgefehler haben.
	
		
			
		
		
	
				
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Aufforderung zur Nachbesserung xxxx, 17.03.2025
Sehr geehrter Herr xxxx,
Ich habe am 14.03.2025 einen Apple iMac 27 Zoll (Ende 2013) aus der Kleinanzeige xxxxxxxx von Ihnen erworben. Wie Ihnen bereits am 15.03.2025 mitgeteilt wurde, befindet sich das Gerät nicht im zugesicherten Zustand und weist eine Disfunktion der Thunderbolt-Ports auf (Schnittstelle wird vom Betriebssystem nicht erkannt, keine Funktion). Die Thunderboltschnittstelle stellt eine wesentliche Qualität bei der Nutzbarkeit von Peripheriegeräten dar und wird von mir benötigt. Ihre Funktion ist auch ohne Expertenwissen leicht überprüfbar. Eine diesbezügliche Prüfung setzt ein installiertes und eingerichtetes Betriebssystem voraus. Vor Ort war sie beim Kauf folglich nicht möglich, der Computer wurde ohne eingerichtetes Betriebssystem nach Treu und Glauben erworben.
Ich biete Ihnen Gelegenheit zur Nachbesserung und Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes. Der Kaufgegenstand steht transportfähig verpackt zur Lieferung bereit und ist nach zeitnaher Vereinbarung abholbar oder kann als Entgegenkommen geliefert werden. Verwenden Sie zur Vereinbarung bitte die Mobilnummer +49 xxxxxxx
Alternativ schlage ich die Rückabwicklung des Kaufes (Ware zu Ihnen, Kaufpreis €xxx an mich) vor.
Für die Abwicklung der Nachbesserung bitte ich um schriftliche oder fernmündliche Rückmeldung bis zum 24.03.2025, zur Ausführung bis Lieferung räume ich Ihnen eine Frist bis zum 01.04.2025 ein. Sollten Sie eine direkte Rückabwicklung vorziehen, bitte ich das bis zum 24.03.2025 mitzuteilen.
Erhalte ich bis zum 24.03.2025 keine positive Rückmeldung von Ihnen, sehe ich einen Tatbestand nach §265 StGB (1) als vollumfänglich gegeben und werde entsprechende Schritte einleiten.
Mit freundlichem Gruß
habe ich bereits schon getipptWie kommst du denn auf das Strafgesetzbuch? Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen sind im BGB geregelt.
Ich würde nicht mit irgendwelchen Gesetzen drohen.

Noch besser wäre, keine wie auch immer gearteten Schritte "anzudrohen", wenn man nicht auch wirklich gewillt ist, diese zu gehen.Tipp: wäre besser;
''Erhalte ich bis zum 24.03.2025 keine positive Rückmeldung von Ihnen, werde ich entsprechende rechtliche Schritte einleiten.
ich drohe ja nicht, ich teile meine persönliche Sichtweise mitWie kommst du denn auf das Strafgesetzbuch? Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen sind im BGB geregelt.
Ich würde nicht mit irgendwelchen Gesetzen drohen.

Was die "Androhungshöhe" von §265 angeht: dazu zählt ja auch der Versuch, und der ist nachträglich abwendbar, also durch rechtskonforme Handlung zu beheben.
ich drohe ja nicht, ich teile meine persönliche Sichtweise mit
Die BGB-Aspekte kommen ja in der Treu&Glauben-Formulierung (§ 242 BGB) und im Nachbesserung/Wandlungs-Teil(§ 323 BGB) zum Tragen.
Du bist ja offensichtlich bzgl. Paragraphen fit genug. Dann müssen wir uns auch keine Gedanken mehr machen.ich drohe ja nicht, ich teile meine persönliche Sichtweise mit ..... Die BGB-Aspekte kommen ja in der Treu&Glauben-Formulierung (§ 242 BGB) und
Sehe ich auch so.Dem Verkäufer Betrug vorzuwerfen ist schon heftig.
Kann er, aber das zu belegen, dürfte ihm schwer fallen, denn soweit ich mich erinnere, teilte er mit, dass er das nie genutzt/getestet hat.Der Verkäufer könnte argumentieren, der Kaufgegenstand wurde technisch einwandfrei übergeben. Der Defekt kann auch beim Transport entstanden sein.
Kann er, aber das zu belegen, dürfte ihm schwer fallen, denn soweit ich mich erinnere, teilte er mit, dass er das nie genutzt/getestet hat.
Ich meine, in #18 ist davon die Rede. Müsste der TE aber genauer wissen.kann das in irgendeiner Form belegt werden
Wobei diese Hinweise in der Form rechtlich ziemlich wertlos sind. Stiftung Warentest hat das mal schön erläutert (als Bezahlartikel online), auf Techbook ist der Inhalt des Artikels verständlich zusammengefasst:Der Anzeigentext besteht zur Hälfte aus rechtlichen Hinweisen zum Kauf.
Wobei genau genommen es sich nicht um einen Internetkauf handelt. Der Kauf wurde lediglich über kleinanzeigen.de angebahnt, also vorbereitet.
...lies bitte genauer, das tue ich ja nicht. Ich sage, falls er alle BGB-konformen Lösungen ablehnt, liegen Sachverhalte vor, die nach meiner Einschätzung betrügerisch sind. Es liegen da also vor dem Betrugsvorwurf noch einige Spielräume, in den er sich konfliktmindernd bewegen kann.Dem Verkäufer Betrug vorzuwerfen ist schon heftig.
.. das würde aber irgendwelche äußeren Schäden voraussetzen, das Teil wurde aber in kompletter Originalverpackung transportiert und 3 km bewegt, und ist nach wie vor in sofern unbeschadet ... und: der Verkäufer hat ja bereits zugegeben, dass er sich über den Zustand der Ports vor Verkauf keine Gedanken gemacht oder sie überprüft hat. Das habe ich ja schriftlich von ihm.Der Verkäufer könnte argumentieren, der Kaufgegenstand wurde technisch einwandfrei übergeben. Der Defekt kann auch beim Transport entstanden sein.
ja, zumindest teilweise, der Anzeigentext dürfte schon der schriftliche Teil des Vertrages sein (das Angebot, auf das ich eingegangen bin und das die Ware und ihren Zustand beschreibt)So wie es sich darstellt, wurde der Kaufvertrag mündlich abgschlossen.
..steht schon in Post 1. Kann man ja auch mal annehmen, dass es genau so sein kann, weil der Verkäufer halt kein TB-Gerät betrieben hat...auch nach Abstecken des Adapters gleiches Fehlerbild.
Der Verkäufer behauptet, er hätte den iMac nie darüber irgendwo angeschlossen..
Wieso Pech? Der Verkäufer hat Pech und muss die Ware zurücknehmen - so schaut es rechtlich klar aus. Ich weiß nicht, wie du daraus das Gegenteil schließt. Der TS hat einen Mac mit funktionierenden Ports gekauft und einen mit defekten erhalten, was der Verkäufer verschweigt oder nicht ist irrelevant. Wenn ich dir ein funktionierendes Gerät zusage und ein kaputtes liefere, und mich dann weigere es zurückzunehmen, dann ist das schlicht Betrug.Pech gehabt, abhaken. Glaube auch nicht, dass der Verkäufer das absichtlich verschwiegen hat.
Wenn alles halb so wild wäre, hätte der Verkäufer den iMac wohl anstandslos zurückgenommen, anstatt einfach auf Apple zu verweisen. Glaube nicht, dass der Verkäufer dem TS die Apple-Reparaturkosten zu übernehmen gedenkt...Stattdessen wird immer schnell irgend eine Arglist angenommen
Genau. Wenn ich so eine Frist setze, dann mache ich das ausschließlich der Ordnung halber. Wenn es doch einige hundert Euro sind, zahlt es sich aus damit einen Fall beim Gericht zu eröffnen. Und das erste was die brauchen ist einen Beleg vom Einschreiben, dass du rechtsgültig eine mind. 14-tätige Frist gesetzt hast. Einen Anwalt braucht man an keiner Stelle, auch nicht vor Gericht für solche Kleinigkeiten.Noch besser wäre, keine wie auch immer gearteten Schritte "anzudrohen", wenn man nicht auch wirklich gewillt ist, diese zu gehen.
Ich bin von einem Geschäft von privat an privat über ein Kleinanzeigenportal ausgegangen.Ich weiß nicht, wie du daraus das Gegenteil schließt.
