thunderbolt iMac 27" ende 2013 ... keine Hardware

Da die Hauptplatine zumindest diesen einen Defekt hat, sind weitere Defekte nicht ganz so unwahrscheinlich. Das mit dem Port ist auch nur aufgefallen, weil ein externer Monitor betrieben werden sollte. Wer weiß welche Probleme es noch gibt, die unentdeckt geblieben sind.
 
..kann man so machen, denke ich:
Aufforderung zur Nachbesserung xxxx, 17.03.2025

Sehr geehrter Herr xxxx,
Ich habe am 14.03.2025 einen Apple iMac 27 Zoll (Ende 2013) aus der Kleinanzeige xxxxxxxx von Ihnen erworben. Wie Ihnen bereits am 15.03.2025 mitgeteilt wurde, befindet sich das Gerät nicht im zugesicherten Zustand und weist eine Disfunktion der Thunderbolt-Ports auf (Schnittstelle wird vom Betriebssystem nicht erkannt, keine Funktion). Die Thunderboltschnittstelle stellt eine wesentliche Qualität bei der Nutzbarkeit von Peripheriegeräten dar und wird von mir benötigt. Ihre Funktion ist auch ohne Expertenwissen leicht überprüfbar. Eine diesbezügliche Prüfung setzt ein installiertes und eingerichtetes Betriebssystem voraus. Vor Ort war sie beim Kauf folglich nicht möglich, der Computer wurde ohne eingerichtetes Betriebssystem nach Treu und Glauben erworben.

Ich biete Ihnen Gelegenheit zur Nachbesserung und Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes. Der Kaufgegenstand steht transportfähig verpackt zur Lieferung bereit und ist nach zeitnaher Vereinbarung abholbar oder kann als Entgegenkommen geliefert werden. Verwenden Sie zur Vereinbarung bitte die Mobilnummer +49 xxxxxxx
Alternativ schlage ich die Rückabwicklung des Kaufes (Ware zu Ihnen, Kaufpreis €xxx an mich) vor.

Für die Abwicklung der Nachbesserung bitte ich um schriftliche oder fernmündliche Rückmeldung bis zum 24.03.2025, zur Ausführung bis Lieferung räume ich Ihnen eine Frist bis zum 01.04.2025 ein. Sollten Sie eine direkte Rückabwicklung vorziehen, bitte ich das bis zum 24.03.2025 mitzuteilen.
Erhalte ich bis zum 24.03.2025 keine positive Rückmeldung von Ihnen, sehe ich einen Tatbestand nach §265 StGB (1) als vollumfänglich gegeben und werde entsprechende Schritte einleiten.
Mit freundlichem Gruß
 
Wie kommst du denn auf das Strafgesetzbuch? Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen sind im BGB geregelt.
Ich würde nicht mit irgendwelchen Gesetzen drohen.
 
Wie kommst du denn auf das Strafgesetzbuch? Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen sind im BGB geregelt.
Ich würde nicht mit irgendwelchen Gesetzen drohen.
habe ich bereits schon getippt ;)
allerdings ob hier §265 greift, wäre das eher für einen wirklich guten RA sachlich der hier 'extra' richtig zur Sache gehen 'würde',
sofern Gewerbsmäßig, das Thema hatten wir schon ...

Tatbestand nach StGB ist/wäre: Betrug
nach BGB (leicht zu Merken: Bürger Gegen Bürger): Vertrag & Co

Tipp: wäre besser;
''Erhalte ich bis zum 24.03.2025 keine positive Rückmeldung von Ihnen, werde ich entsprechende rechtliche Schritte einleiten.
 
Tipp: wäre besser;
''Erhalte ich bis zum 24.03.2025 keine positive Rückmeldung von Ihnen, werde ich entsprechende rechtliche Schritte einleiten.
Noch besser wäre, keine wie auch immer gearteten Schritte "anzudrohen", wenn man nicht auch wirklich gewillt ist, diese zu gehen.
Der TE könnte mal mitteilen, ob eine RS besteht, die diesen Fall abdeckt, dass anwaltliche Hilfe benötigt & gewährt wird.
 
keine RSversicherung
Hatte ich mal, hat sich als im Einsatzfall unnötig kompliziert herausgestellt ... ich hätte allerdings Anspruch auf Rechtsberatung.
Was das Androhen angeht: damit habe ich keine Probleme. Der Sachverhalt gibt relativ eindeutige Verdachtsmomente für §265 her ...
Ein Aspekt, dem ich noch nachgegangen bin: der "zugesicherte Zustand" ...schon interessant, der wird in der Anzeige nämlich definiert als Abweichung vom "gewöhnlichen Zustand" (Computer funktioniert für alle vom Hersteller vorgesehenen Zwecke) und bezieht sich da explizit auf den mechanischen Defekt. Würde diese Formulierung fehlen, sähe es anders aus.
Was die "Androhungshöhe" von §265 angeht: dazu zählt ja auch der Versuch, und der ist nachträglich abwendbar, also durch rechtskonforme Handlung zu beheben.
Wie kommst du denn auf das Strafgesetzbuch? Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen sind im BGB geregelt.
Ich würde nicht mit irgendwelchen Gesetzen drohen.
ich drohe ja nicht, ich teile meine persönliche Sichtweise mit ;)
Die BGB-Aspekte kommen ja in der Treu&Glauben-Formulierung (§ 242 BGB) und im Nachbesserung/Wandlungs-Teil(§ 323 BGB) zum Tragen.
 
Was die "Androhungshöhe" von §265 angeht: dazu zählt ja auch der Versuch, und der ist nachträglich abwendbar, also durch rechtskonforme Handlung zu beheben.
ich drohe ja nicht, ich teile meine persönliche Sichtweise mit ;)
Die BGB-Aspekte kommen ja in der Treu&Glauben-Formulierung (§ 242 BGB) und im Nachbesserung/Wandlungs-Teil(§ 323 BGB) zum Tragen.

Dem Verkäufer Betrug vorzuwerfen ist schon heftig.
Der Verkäufer könnte argumentieren, der Kaufgegenstand wurde technisch einwandfrei übergeben. Der Defekt kann auch beim Transport entstanden sein.
 
ich drohe ja nicht, ich teile meine persönliche Sichtweise mit ..... Die BGB-Aspekte kommen ja in der Treu&Glauben-Formulierung (§ 242 BGB) und
Du bist ja offensichtlich bzgl. Paragraphen fit genug. Dann müssen wir uns auch keine Gedanken mehr machen.
Dem Verkäufer Betrug vorzuwerfen ist schon heftig.
Sehe ich auch so.
Der Verkäufer könnte argumentieren, der Kaufgegenstand wurde technisch einwandfrei übergeben. Der Defekt kann auch beim Transport entstanden sein.
Kann er, aber das zu belegen, dürfte ihm schwer fallen, denn soweit ich mich erinnere, teilte er mit, dass er das nie genutzt/getestet hat.
 
Kann er, aber das zu belegen, dürfte ihm schwer fallen, denn soweit ich mich erinnere, teilte er mit, dass er das nie genutzt/getestet hat.

Hat er das ... gibt es Zeugen ... kann das in irgendeiner Form belegt werden ... gibt es überhaupt einen schriftlichen Kaufvertrag ... Fragen über Fragen.
 
Der Anzeigentext besteht zur Hälfte aus rechtlichen Hinweisen zum Kauf.
Wobei genau genommen es sich nicht um einen Internetkauf handelt. Der Kauf wurde lediglich über kleinanzeigen.de angebahnt, also vorbereitet.
Wobei diese Hinweise in der Form rechtlich ziemlich wertlos sind. Stiftung Warentest hat das mal schön erläutert (als Bezahlartikel online), auf Techbook ist der Inhalt des Artikels verständlich zusammengefasst:

Ein kleiner Fehler auf Kleinanzeigen macht Sie haftbar - TECHBOOK
https://www.techbook.de/shop-pay/shops-marktplaetze/kleinanzeigen-falscher-satz-haftung
 
Wie bereits gesagt, bei einem Online-Kauf sieht der Käufer den Kaufgegenstand nicht, dieser wird ihm zugestellt.
Hier wurde der Kauf vor Ort getätigt. Der Kaufgegenstand wurde vom Käufer in Augenschein genommen, bezahlt und selbstständig abtransportiert.
So wie es sich darstellt, wurde der Kaufvertrag mündlich abgschlossen.
 
Dem Verkäufer Betrug vorzuwerfen ist schon heftig.
...lies bitte genauer, das tue ich ja nicht. Ich sage, falls er alle BGB-konformen Lösungen ablehnt, liegen Sachverhalte vor, die nach meiner Einschätzung betrügerisch sind. Es liegen da also vor dem Betrugsvorwurf noch einige Spielräume, in den er sich konfliktmindernd bewegen kann.
Der Verkäufer könnte argumentieren, der Kaufgegenstand wurde technisch einwandfrei übergeben. Der Defekt kann auch beim Transport entstanden sein.
.. das würde aber irgendwelche äußeren Schäden voraussetzen, das Teil wurde aber in kompletter Originalverpackung transportiert und 3 km bewegt, und ist nach wie vor in sofern unbeschadet ... und: der Verkäufer hat ja bereits zugegeben, dass er sich über den Zustand der Ports vor Verkauf keine Gedanken gemacht oder sie überprüft hat. Das habe ich ja schriftlich von ihm.
 
So wie es sich darstellt, wurde der Kaufvertrag mündlich abgschlossen.
ja, zumindest teilweise, der Anzeigentext dürfte schon der schriftliche Teil des Vertrages sein (das Angebot, auf das ich eingegangen bin und das die Ware und ihren Zustand beschreibt)
 
Warum hier immer gleich mit Paragraphen rumgefuchtelt wird..?

..auch nach Abstecken des Adapters gleiches Fehlerbild.

Der Verkäufer behauptet, er hätte den iMac nie darüber irgendwo angeschlossen..
..steht schon in Post 1. Kann man ja auch mal annehmen, dass es genau so sein kann, weil der Verkäufer halt kein TB-Gerät betrieben hat.
Stattdessen wird immer schnell irgend eine Arglist angenommen, verschwiegener Mangel usw., da muss man ja auch nicht als erstes so loslegen.
 
Pech gehabt, abhaken. Glaube auch nicht, dass der Verkäufer das absichtlich verschwiegen hat.
Wieso Pech? Der Verkäufer hat Pech und muss die Ware zurücknehmen - so schaut es rechtlich klar aus. Ich weiß nicht, wie du daraus das Gegenteil schließt. Der TS hat einen Mac mit funktionierenden Ports gekauft und einen mit defekten erhalten, was der Verkäufer verschweigt oder nicht ist irrelevant. Wenn ich dir ein funktionierendes Gerät zusage und ein kaputtes liefere, und mich dann weigere es zurückzunehmen, dann ist das schlicht Betrug.

Stattdessen wird immer schnell irgend eine Arglist angenommen
Wenn alles halb so wild wäre, hätte der Verkäufer den iMac wohl anstandslos zurückgenommen, anstatt einfach auf Apple zu verweisen. Glaube nicht, dass der Verkäufer dem TS die Apple-Reparaturkosten zu übernehmen gedenkt...

Noch besser wäre, keine wie auch immer gearteten Schritte "anzudrohen", wenn man nicht auch wirklich gewillt ist, diese zu gehen.
Genau. Wenn ich so eine Frist setze, dann mache ich das ausschließlich der Ordnung halber. Wenn es doch einige hundert Euro sind, zahlt es sich aus damit einen Fall beim Gericht zu eröffnen. Und das erste was die brauchen ist einen Beleg vom Einschreiben, dass du rechtsgültig eine mind. 14-tätige Frist gesetzt hast. Einen Anwalt braucht man an keiner Stelle, auch nicht vor Gericht für solche Kleinigkeiten.

Man sollte selbstverständlich alles belegen können, also einen Screenshot von der Verkaufsanzeige fertige ich mir immer an. Dann kann sich der Verkäufer nicht rausreden. Spätestens wenn der Verkäufer Post vom Gericht bekommt, dass ein Fall eröffnet wurde und er eine Stellungnahme abgeben soll, da wird er das Geld erstatten. Sofern er es überhaupt erstatten kann. Das Risiko sich tatsächlich vor Gericht wiederzusehen wird vielen Leuten zu groß sein.
 
Ich weiß nicht, wie du daraus das Gegenteil schließt.
Ich bin von einem Geschäft von privat an privat über ein Kleinanzeigenportal ausgegangen. :noplan:
Zugegeben hat sich das für mich so angehört, also angenommen. Ich hätt jetzt auch kein externes Equipment um alle Ausgänge zu testen,
FW800 wärs jetzt bei meinem älteren Imac zB. Und wie sich die anzeige im Systembericht verhält, muss auch nicht jedem bekannt sein.

Klar, bei einem professionellen Händler wärs was anderes. Vielleicht kann ja der TS das aufklären.
 
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